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Leasing als selbstständiger mit erledigten negativ Merkmal in der Schufa ?!
Hallo ihr lieben
Das hier ist mein erster Beitrag und ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann.
Ich bin seit ca 2 Jahren selbstständiger Handelsvertreter und möchte mir nun über die Vw Bank ein Auto leasen. (15.000€ Rate 140€ Laufzeit 4 Jahre)
Durch die Firma für welche ich arbeite bekomme ich einen Großabnehmer Nachlass.
Einkommensnachweise oder sonstiges wollte der Autohändler von mir nicht, es reicht mein Gewerbeschein.
Mein Problem ist das ich vor 2 Jahren einen Schufa Eintrag über 2100€ bekommen habe. Dieser wurde aber eine Woche später als erledigt gekennzeichnet. Ausserdem bin ich im letzten Jahr 2 mal umgezogen, mein Schufa score liegt jetzt bei 70,1% das kann ich kaum fassen!! Zudem habe ich noch ein Darlehen über 6000€ laufen.
Hat jemand Erfahrung, wie ‚kulant‘ die Vw Bank mit so etwas umgehen kann ?
Der Eintrag ist ja schließlich erledigt....
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8 Antworten
Das sind 452,50 €/mtl. netto. Sieht insofern erstmal eingepreist aus. Wie hoch ist denn der BLP des Autos?
Danke für die Antwort was bedeutet BLP des Autos ? Kenne mich leider echt wenig aus ?? für mich ist nur die Frage... ist es möglich dass die Bank auch ein Leasing genehmigt trotz eines kleinen erledigten Eintrages und keinem guten Score ? Es wäre für mich echt ärgerlich wenn nicht, denn rein finanziell habe ich ansonsten gar keine Ausgaben außer KV da ich auch mietfrei im Eigenheim meines Partners wohne... hab aber wenig Hoffnung mittlerweile
BruttoListenPreis.
Also der Preis, der für den Wagen incl. Sonderausstattung in der Preisliste steht bzw. im Konfigurator unten rauskommt.
Die Frage, ob die Bank das Leasing bei Deinen spezifischen Voraussetzungen genehmigt oder nicht, wird Dir nur die Bank beantworten können.
XF-Coupe
Zitat:
@Blume321 schrieb am 11. Mai 2018 um 20:13:03 Uhr:
mein Schufa score liegt jetzt bei 70,1% das kann ich kaum fassen!! Zudem habe ich noch ein Darlehen über 6000€ laufen.
Hat jemand Erfahrung, wie ‚kulant‘ die Vw Bank mit so etwas umgehen kann ?
Der Eintrag ist ja schließlich erledigt....
Ein Schufa Score zwischen 50% bis 80 % bedeutet sehr hohes Risiko.
Wie die Bank entscheidet bzw. damit umgeht, das weiß nur die Bank.
Nun Dein Scoring ist eine Kombination aus Deinen wirtschaftlichen Daten, wie Du Verpflichtungen befriedigst, Dein Wohnort (Die Schufa verneint das aber), Dauer der Beschäftigung etc.
Es spielt ja auch keine Rolle ob Du mietfrei bei Deinem Partner lebst. Die Bank kann es so interpretieren, dass Du keine eigene Bleibe hast oder Du Dir diese nicht leisten kannst oder willst, es sei denn Ihr seid verheiratet.
Wie schnell Du den Negativen Eintrag bezahlt hast ist irrelevant. Es gab halt eine Geschichte davor, und diese ist relevant. Mahnbescheid bekommen, Rechnungen nicht bezahlt, das sind halt Risikofaktoren für eine Bank
Da Du ja schon einen negativen Eintrag bekommen hast, besteht bei Dir ein Risiko für die Bank. Die entscheidet dann entweder mit erhötem Zinssatz oder einer Ablehnung. Das musst Du mit der Bank klären.
P.S.: BLP ist der Brutto Listen Preis
Sobald eine Vermerk als erledigt drinsteht, wird das doch nach 2 Jahren gelöscht. Ich glaube aber gelesen zu haben, dass es am Jahresende der 2 Jahre passiert. Wenn Du am 15.04. den Erledigungsvermerk drinhast, dann wird zum 31.12. gelöscht.
Ist das richtig? Hatte ich mal bei einem Bekannten erlebt, dass es so war.
Und bei 70% Score, ja da kannst nur die Bank fragen.
Wie lang wird der SCHUFA Eintrag bleiben?
Schufa DatenschutzrechtSCHUFA Einträge müssen nach gewissen Zeiten gelöscht werden, um den Verbraucher nicht unzumutbar zu belasten. Grundsätzlich sollten die Einträge zwar automatisch nach den entsprechenden Fristen gelöscht werden. In der Praxis erfolgen aber Löschungen oft nicht oder nicht fristgemäß, sodass eine selbstständige Kontrolle grundsätzlich nicht unterlassen werden sollte. Die Fristen zur Löschung sind gesetzlich geregelt und finden sich insbesondere in § 35 BDSG.
Für die Einträge gelten unterschiedliche Löschfristen. Meldungen über Anfragen, etwa eine Anfrage zur Kontoeröffnung, müssen 12 Monate nach der Anfrage gelöscht werden. Somit ist die Anfrage zwar längerfristig gespeichert, in Auskünften wird sie jedoch nur 10 Tage nach der Anfrage angegeben.
Einträge zu Krediten bleiben drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung bestehen, genauer gesagt bis zum Ende des dritten Jahres, nach dem Jahr in welchem der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde.
Vom Verbraucher übernommene Bürgschaften werden unverzüglich nach Begleichung der Hauptschuld gelöscht.
Negativeinträge über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten werden nach drei Jahren gelöscht, wenn den Forderungen nachgekommen wurde.
Einträge über Konten müssen sofort bei Auflösung des Kontos gelöscht werden.
Öffentliche Daten wie die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte z.B. eidesstaatliche Versicherungen, werden nach drei Jahren automatisch gelöscht. In einem solchen Fall kann jedoch auch eine frühere Löschung beantragt werden. Dazu muss jedoch das jeweilige Amtsgericht der SCHUFA die Löschung offiziell angezeigt haben.
Die längsten Nachwirkungen zieht ein SCHUFA Eintrag nach durchlaufender Privatinsolvenz mit sich. Während bereits das Insolvenzverfahren 6 Jahre dauert, bleibt der entsprechende Eintrag bei der SCHUFA noch bis zum Ende des 3. Jahres nach Abschluss bestehen. Somit ist man erst nach insgesamt 10 Jahren wieder eintragsfrei bei der SCHUFA, wobei das Fehlen von negativen Einträgen nicht mit dem Score gleichzusetzen ist. Dieser kann auch nach Löschung aller negativen Einträge noch erheblich schlechter sein als vor der Privatinsolvenz.
Besonderheiten bezüglich der Löschfristen gibt es schließlich noch bei geringen, bereits beglichenen Forderungen von unter 1000 Euro. Solchen Einträgen kann widersprochen werden, was die sofortige Löschung der Einträge nach sich zieht.
Alles auf
https://www.recht-freundlich.de/.../...a-eintrag-verjaehrung-wie-lange