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Leasing Ende - Kosten mangelhafter Reparatur

Themenstarteram 22. Januar 2024 um 11:42

Hallo,

Mein Leasing ist abgelaufen und ich habe den Wagen abgegeben. Bei dem Gutachten durch den TÜV hat sich herausgestellt, dass die Vertragswerkstatt einen Schaden nicht Fachgerecht repariert hat und somit nachgebessert werden muss. Die Kosten dafür wurden jetzt mir in Rechnung gestellt.

Wie ist hier das Richtige vorgehen? Muss ich jetzt das Geld von der Werkstatt einfordern oder muss das zwischen Leasinggeber und Werkstatt geklärt werden?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Jakob

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14 Antworten

Ich vermute mal, dass die Vertragswerkstatt nicht das Autohaus ist, wo der Leasingvertrag abgeschlossen wurde.

Mein erster Schritt wäre, hier mit dem Rückgabehändler eine Lösung zu suchen - Rechnung hast du ja.

Ob der sich darauf einlässt ist die spannende Frage - er hat den Fehler ja nicht gemacht und muss sich das Geld von der Werkstatt auch erstmal holen.

Nächster Schritt wäre Vertragswerkstatt, die die Reparatur ausgeführt hat. Die wird mutmaßlich auch sagen, wir beheben das, wenn du uns das Auto bringst. Ohne weiteres werden die kein Geld überweisen wollen.

Wenn das auch nicht hilft, kannst du dich bei der Geschäftsleitung des Herstellers beschweren, was die Vertragswerkstätten da für mist machen.

Der Schritt über Anwalt und Gericht bleibt immer noch. Ich bin mir aber nicht sicher, wie sich das hier verhält. Die Vertragswerkstatt hat meines Wissens ein Recht zur Nachbesserung was du ihnen hier nicht ermöglichen kannst.

Recht haben und recht bekommen sind unter Umständen zwei verschiedene Sachen.

Drücke die Daumen, dass sich das lösen lässt.

Kommt auch drauf an, wann die Reparatur war.

Nach 2 Jahren lassen die dich einfach abblitzen…

Reparatur während der Leasingzeit machen wir nur mehr beim ausliefernden Händler. Dann fällt ihm sein Mist auf die eigenen Füße.

Waren es bei dir beides Vertragshändler?

Wer ist Leasinggeber? Hersteller oder Sixt o.ä.? War es ein Garantieschaden oder Unfall?

Themenstarteram 22. Januar 2024 um 14:58

Zitat:

@hydrou schrieb am 22. Januar 2024 um 15:44:49 Uhr:

Wer ist Leasinggeber? Hersteller oder Sixt o.ä.? War es ein Garantieschaden oder Unfall?

VW war der Leasinggeber. Werkstatt war eine VW Vertragswerkstatt

Unfall, ohne eigenes Verschulden

Der Unfall und damit die Reparatur war jetzt schon 2 1/2 Jahre her, aber das es nicht Fachgerecht hergestellt wurde, ist jetzt erst bei der Abnahme durch den TÜV aufgefallen.

Ich täte den Rechtsanwalt einschalten das ist alles Mega kompliziert und der eine wird das du den Schaden zahlst und der andere sagt keine Ahnung!

Zitat:

@jokercoker schrieb am 22. Januar 2024 um 12:42:53 Uhr:

Hallo,

Mein Leasing ist abgelaufen und ich habe den Wagen abgegeben. Bei dem Gutachten durch den TÜV hat sich herausgestellt, dass die Vertragswerkstatt einen Schaden nicht Fachgerecht repariert hat und somit nachgebessert werden muss. Die Kosten dafür wurden jetzt mir in Rechnung gestellt.

Wie ist hier das Richtige vorgehen? Muss ich jetzt das Geld von der Werkstatt einfordern oder muss das zwischen Leasinggeber und Werkstatt geklärt werden?

Meine Meinung: Die Leasinggesellschaft hat Ansprüche an Dich, Du bist ihr Vertragspartner. Ich würde meinen, Dass Du das mit der Werkstatt klären musst.

Wer ist idR bei einem Leasingfahrzeug überhaupt der Auftraggeber einer Reparatur aufgrund eines Haftpflichtschadens?

Der Versicherungsnehmer, wer sonst?

Zitat:

@netsrac67 schrieb am 23. Januar 2024 um 12:40:39 Uhr:

Der Versicherungsnehmer, wer sonst?

Was hat der Versicherungsnehmer (sofern er nicht gleichzeitig Halter, Eigentümer, Leasingnehmer, ... ist) bei einem unverschuldeten Unfall den die gegnerische Versicherung reguliert, zu melden?

Du hast nach Haftpflichtschaden gefragt.

Meine Versicherung kann auch nur ich mit der Regulierung beauftragen.

 

Ah sry, jetzt habe ich deine Frage verstanden.

Der Leasingnehmer beauftragt die Werkstatt. Sinnvollerweise wartet er auf die Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung.

Auftraggeber ist in der Konstellation der Leasingnehmer. Der Leasinggeber überträgt die Aufgabe normalerweise an den Leasingnehmer.

Nach zwei Jahren wird die Firma, die nicht sauber repariert hat rechtlich aus der Gewährleistung raus sein. Auch ein Grund warum wir nur 24 Monate leasen.

Da bei allen Beteiligten VW drauf steht (rechtlich aber eher unbedeutend) würde ich auf den Reparaturbetrieb zugehen mit dem Gutachten. Zusätzlich vielleicht bei VW beschweren über die Reparaturwerkstatt. Manchmal reicht der Druck hier schon aus, dass was in Fahrt kommt.

Einfach mal beim Reparaturbetrieb anrufen und gucken wie die reagieren bevor man hier große Geschütze auffährt. Vielleicht sind die ja unkompliziert und schlagen auch ohne große Drohungen eine super Lösung vor. Alles andere ist doch erstmal unnötiger Aufwand.

Aber ja es ist deine Aufgabe als Leasingnehmer. So ärgerlich das ist.

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