1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Leasing im März abgeschlossen - was tun mit neuer BAFA Förderung

Leasing im März abgeschlossen - was tun mit neuer BAFA Förderung

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 17:26

Hey Leute,

habe für meine Frau eine A Klasse zu 197 € geleast. Ist jetzt für 79 € machbar. Habe ich Spielraum? Kann ich den Vertrag stornieren, oder ist die BAFA Förderung noch anrechenbar?

Beste Antwort im Thema

Das kommt auf die Form des Zustandekommens an. Bei einem Fernabsatzvertrag sind es 14 Tage und bei einem Direktvertrag steht es individuell im Vertrag - ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf gibt es nämlich in Deutschland nicht. Wenn du also zum Händler gehst und die Bestellung direkt unterschreibst, dann ist das bindend. Deshalb sollte man sich Verträge auch immer erstmal mitnehmen und in Ruhe durchlesen.

 

Ich glaube du wirst aus der Sache nur schwer rauskommen. Wann hast du den Vertrag denn abgeschlossen?

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Pacta sunt servanda...

Was steht denn im Vertrag?

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 17:49

Gute Frage...

Bildschirmfoto-2020-06-12-um-19-49

Widerrufsfrist rechnen....wenn innerhalb der Frist ja, wenn außerhalb nein. Ist eigtl. recht einfach;-)

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 17:58

Sind dass nicht nur 2 Wochen?

Das kommt auf die Form des Zustandekommens an. Bei einem Fernabsatzvertrag sind es 14 Tage und bei einem Direktvertrag steht es individuell im Vertrag - ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf gibt es nämlich in Deutschland nicht. Wenn du also zum Händler gehst und die Bestellung direkt unterschreibst, dann ist das bindend. Deshalb sollte man sich Verträge auch immer erstmal mitnehmen und in Ruhe durchlesen.

 

Ich glaube du wirst aus der Sache nur schwer rauskommen. Wann hast du den Vertrag denn abgeschlossen?

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 18:30

Zitat:

@Aerowinger schrieb am 12. Juni 2020 um 20:05:16 Uhr:

Das kommt auf die Form des Zustandekommens an. Bei einem Fernabsatzvertrag sind es 14 Tage und bei einem Direktvertrag steht es individuell im Vertrag - ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf gibt es nämlich in Deutschland nicht. Wenn du also zum Händler gehst und die Bestellung direkt unterschreibst, dann ist das bindend. Deshalb sollte man sich Verträge auch immer erstmal mitnehmen und in Ruhe durchlesen.

Ich glaube du wirst aus der Sache nur schwer rauskommen. Wann hast du den Vertrag denn abgeschlossen?

Ja deswegen ja meine konkrete Frage mit der angehobenen Förderung. Im März habe ich unterschrieben. Produktion soll im Juli starten.

Ich habe nach dem expliziten Datum gefragt...also 15.03. oder 22.03. etc., um die Frist bspw. für einen Fernabsatzvertrag rechnen zu können.

 

Aber: März 20 ist schon sehr lange her und wenn der Antrag bei der BaFa schon abgewickelt ist, dann zählt natürlich der alte Stichtag. Die

BaFa gibt ja einen konkret förderbaren Zeitraum vor...und ab dem Stichtag X wird der Anteil erhöht. Wenn dein Auto vor diesem Stichtag abgewickelt wird, dann gilt auch für dich der alte Satz.

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 18:38

Zitat:

@Aerowinger schrieb am 12. Juni 2020 um 20:35:32 Uhr:

Ich habe nach dem expliziten Datum gefragt...also 15.03. oder 22.03. etc., um die Frist bspw. für einen Fernabsatzvertrag rechnen zu können.

Aber: März 20 ist schon sehr lange her und wenn der Antrag bei der BaFa schon abgewickelt ist, dann zählt natürlich der alte Stichtag. Die

BaFa gibt ja einen konkret förderbaren Zeitraum vor...und ab dem Stichtag X wird der Anteil erhöht. Wenn dein Auto vor diesem Stichtag abgewickelt wird, dann gilt auch für dich der alte Satz.

Es war der 11.03. Von der Bafa habe ich noch nichts gehört...

Dann wird es wohl der alte Fördersatz sein...der Antrag wurde ja durch deinen Freundlichen sicherlich schon gestellt. Mit dem Antrag muss auch der Vertrag und die Finanzierungsform mitgeschickt werden...und dort ist ja deine verbindliche Leasingkalkulation aufgeführt. Somit bist du daran gebunden.

Der Antrag bei der Bafa kann seit Februar 2020 erst nach der Zulassung gestellt werden

Alle nach dem 1.07.20 bis 31.12.21 zugelassenen Fahrzeug erhalten die neue Innovationsprämie.

Bei der Bafa muss allerdings die Verwendung nachgewiesen werden.Demnach müsste die Anzahlung erhöht und der Leasingvertrag geändert werden

Da es sich vermutlich ein Gewerbeleasing handelt ist die MwSt wohl uninteressant

Wo bei der BaFa steht das, das ich die Verwendung nachweisen muss? Kann ich im Antrag nicht finden. Allerdings ist das Handydisplay auch nicht besonders groß;)

In meinem letzten Zuwendungsbescheid gab es ein elektronisch auszufüllendes Verwendungsnachweisformular

Das aktuelle Formular habe ich nicht weiter ausgefüllt.Ich weiß nicht genau ob das jetzt noch gefordert wird.Müsste dann auf den folgenden Seiten kommen

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 12. Juni 2020 um 22:50:32 Uhr:

In meinem letzten Zuwendungsbescheid gab es ein elektronisch auszufüllendes Verwendungsnachweisformular

Das aktuelle Formular habe ich nicht weiter ausgefüllt.Ich weiß nicht genau ob das jetzt noch gefordert wird.Müsste dann auf den folgenden Seiten kommen

Aber erst einmal die entsprechende Behauptung aufstellen!

Und ,hast du das Formular schon komplett ausgefüllt und gesehen das ich nicht Recht habe ?

Ich habe zumindest schon einmal den Antrag gestellt und in meinem Zuwendungsbescheid steht das die Verwendung der Förderung nachgewiesen wurde.Das sich manche Sachen ändern kann sein.

Ich habe auch schon in anderen Bereichen Förderungen in Anspruch genommen. Die Verwendung musste immer anhand Rechnungen nachgewiesen werden.In einem Fall brauchte ich sogar die Bestätigung eines Energieberaters.

Aber du schreibst einfach um etwas zu schreiben, hast aber scheinbar überhaupt keine Ahnung...

Deine Antwort
Ähnliche Themen