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Leasing mit Kaufoption vorzeitig verkaufen?!?
Liebe Comunity,
wir haben vor ca. 2 Jahren für 36 Monate ein Auto mit Kaufoption geleast.
Wegen Arbeitsplatzwechsel und Änderung der Wohnsituation überlegen wir dieses Fahrzeug abzugeben. Den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden würde voraussichtlich zu hohe Kosten verursachen, sodass wir an einen gestückelten Verkauf denken, bei dem der Leasinggeber Eigentümer bleibt.
Standardmäßig lautet die Antwort, dass eine Veräußerung nicht möglich ist, doch goleasy schreibt von einer Ausnahme bei Leasing mit Kaufoption:
"Eine Ausnahme bildet das sogenannte Leasing mit Kaufoption. Hierbei zahlst du wie gewöhnlich eine monatliche Leasingrate, kannst dich am Vertragsende jedoch entscheiden, ob du das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben möchtest oder es lieber erwirbst. Diese Option muss jedoch vor Vertragsabschluss im Leasingvertrag festgehalten werden (Ankaufsrecht)."
Laut Leasingunterlagen bin ich nur verpflichtet das Fahrzeug "für mindestens 6 Monate nach Lieferung eingesetzt wird". Falls das Fahrzeug "vor Ablauf der 6 monatigen Frist von mir veräußert...wird", muss ich einen Nachlass zurückzahlen.
Wenn ich nun sage, dass ich das Auto für 30.000 € verkaufe, der Käufer muss 15.000 € jetzt und die anderen 15.000 € bei Übergabe des Fahrzeugbriefes (von mir aus auch direkt beim Käufer und Überweisung des Betrags per Onlinebanking) in 2026 bezahlen, das Auto bleibt bis 2026 auf mich zugelassen und versichert, wobei der der Käufer für alle Kosten, Pflichten, Strafen und Schäden (inkl. möglicher Zurückstufungen) aufkommt.
Wenn ich für diese Sonderlocke den Preis am unteren Ende der Privatverkäufer ansetze, findet sich womöglich ein Käufer. Der Käufer hat natürlich auch den Vorteil, dass er jetzt "nur" 15.000 € bezahlen muss und noch ein Jahr Zeit hat, die 15.000 € anzusparen ohne einen Kredit aufzunehmen.
Denkt ihr, dass das rechtlich möglich ist (wie von goleasy geschildert) und ob sich ein Käufer findet, der sich tatsächlich an die Regeln hält?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Berichte.
Viele Gürße
Benni_LDK
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25 Antworten
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 22. Dezember 2024 um 11:44:30 Uhr:
...das Auto bleibt bis 2026 auf mich zugelassen und versichert, wobei der der Käufer für alle Kosten, Pflichten, Strafen und Schäden (inkl. möglicher Zurückstufungen) aufkommt.
Daß ein Käufer diese Konstruktion akzeptiert, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, da er hier das gesamte Risiko aus Eigenmitteln abdecken müßte, weil eine Doppelversicherung grundsätzlich nicht zulässig ist.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 22. Dezember 2024 um 11:51:58 Uhr:
Daß ein Käufer diese Konstruktion akzeptiert, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, da er hier das gesamte Risiko aus Eigenmitteln abdecken müßte, weil eine Doppelversicherung grundsätzlich nicht zulässig ist.
Was genau meinst du mit das gesamte Risiko aus Eigenmitteln?
Ich würde meine Motorradversicherung dafür verwenden, die ist in SF13, sodass der Schaden im Endeffekt nicht so groß wäre. Weiterhin könnte man über einen Rabattschutz nachdenken.
Er kommt für die Versicherungskosten, die Selbstbeteiligung und eben in gewissen Maße für die Kosten auf, die ich durch eine Zurückstufung habe. Klar, ganz ausgleichen kann man die Kosten nicht, aber könnte man ja auf die nächsten 5 Jahre beschränken.
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
Was spricht dagegen, daß du weiterhin Fahrzeughalter bist, der Käufer das Fahrzeug aber über seine eigene Versicherung versichert?
Motorrad auf Auto umschreiben macht nicht jede Versicherung, dass solltest du vorab klären.
Grundsätzlich birgt das zuviel Fallstricke. Fremdfahrer muss eingetragen sein in der Versicherung etc.
Es steigt deine Versicherung im Schadensfall.
Auch wenn du Halter und Versicherungsnehmer trennst, bleiben Themen wie OWI etc. , wäre mir als Halter zu heikel.
Auch wird der Leasinggeber einem Versicherungswechsel zustimmen müssen, Stichwort Vollkasko. Zumindest ist es dem LG zu melden.
Das ist ein Mietverhältnis, wenn du Mieter bist, kannst du nicht so ohne weiteres eine Sache weiter „vermieten“. Ein Blick in die Verträge bringt auch hier Klarheit.
Den Deal würde ich weder als „Käufer“ noch als „Verkäufer“ machen. Welche Sicherheit hat den der Käufer? Du kannst kein Eigentum einer Sache jemand anders übertragen, wenn du selbst kein Eigentümer bist.
Wenn Ankaufsrecht, würde ich mit GoLeasy klären, was die aktuellen Ankaufkondotionen sind und vorher auslösen. Dann veräußern. Alles andere wäre mir zu heikel.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 22. Dezember 2024 um 12:10:29 Uhr:
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
Was spricht dagegen, daß du weiterhin Fahrzeughalter bist, der Käufer das Fahrzeug aber über seine eigene Versicherung versichert?
Ist es möglich seine Versicherung unterjährig wegen Versicherungsnehmerwechsel zu kündigen?
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 22. Dezember 2024 um 12:54:09 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 22. Dezember 2024 um 12:10:29 Uhr:
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
Was spricht dagegen, daß du weiterhin Fahrzeughalter bist, der Käufer das Fahrzeug aber über seine eigene Versicherung versichert?
Ist es möglich seine Versicherung unterjährig wegen Versicherungsnehmerwechsel zu kündigen?
Du kannst deine Versicherung jederzeit kündigen, nur wechseln nicht. Wie bereits erwähnt, wird dir das nicht helfen.
Zitat:
@Bisey schrieb am 22. Dezember 2024 um 12:16:10 Uhr:
Motorrad auf Auto umschreiben macht nicht jede Versicherung, dass solltest du vorab klären.
Grundsätzlich birgt das zuviel Fallstricke. Fremdfahrer muss eingetragen sein in der Versicherung etc.
Es steigt deine Versicherung im Schadensfall.
Auch wenn du Halter und Versicherungsnehmer trennst, bleiben Themen wie OWI etc. , wäre mir als Halter zu heikel.
Auch wird der Leasinggeber einem Versicherungswechsel zustimmen müssen, Stichwort Vollkasko. Zumindest ist es dem LG zu melden.
Das ist ein Mietverhältnis, wenn du Mieter bist, kannst du nicht so ohne weiteres eine Sache weiter „vermieten“. Ein Blick in die Verträge bringt auch hier Klarheit.
Den Deal würde ich weder als „Käufer“ noch als „Verkäufer“ machen. Welche Sicherheit hat den der Käufer? Du kannst kein Eigentum einer Sache jemand anders übertragen, wenn du selbst kein Eigentümer bist.
Wenn Ankaufsrecht, würde ich mit GoLeasy klären, was die aktuellen Ankaufkondotionen sind und vorher auslösen. Dann veräußern. Alles andere wäre mir zu heikel.
Klar, der Vertrag muss Wasserdicht und der Käufer vertrauenserweckend sein. Wir könnten uns ja gegenseitig mit 'ner Schufaauskunft, einem Auszug vom KBA und einen Gehaltsnachweis absichern.
Außer der 6-Monatsfrist steht nichts anderes zur Weitergabe des Autos im Vertrag. Da es sich ja explizit um einen Vertrag mit Kaufoption handelt, habe ich alle Fäden in der Hand - außer wenn der Leasinggeber pleite geht. Davor müsste ich mich natürlich auch im Vertrag absichern.
Ich denke mal, dass jede Änderung an dem Vertrag schnell teurer kommt, als den Vertrag auszusitzen und das Auto doch noch für die ein oder andere Fahrt zu nutzen.
Generell kann ja beim Autokauf Privat-an-Privat schnell etwas schief gehen, sodass man dem generell positiv gegenüber eingestellt sein muss. Käufer meiner Autos konnte jeweils mit meinem Kennzeichen zu sich nach Hause fahren und dann erst die Ummeldung durchführen - davon raten auch viele ab.
Bei dieser Aktion würde ich gleich rangehen und auf eine Win-win-Situation hoffen.
Zitat:
@Bisey schrieb am 22. Dezember 2024 um 13:04:27 Uhr:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 22. Dezember 2024 um 12:54:09 Uhr:
Ist es möglich seine Versicherung unterjährig wegen Versicherungsnehmerwechsel zu kündigen?
Du kannst deine Versicherung jederzeit kündigen, nur wechseln nicht. Wie bereits erwähnt, wird dir das nicht helfen.
Also ist es jetzt möglich, dass ein Käufer, der das Benutzungsrecht am Auto am 7. Januar kauft meine Versicherung durch Abschluss einer eigenen Versicherung zum 8. Januar aus der Haftung zu entlassen?
Das Problem ist, selbst wenn du ein Ankaufsrecht hast, bist du nunmal nicht Eigentümer und kannst mit der Sache nicht machen was du willst. Da wird es mit wasserdichten Verträgen schon schwierig, bzw. werden die mal schnell nichtig. Aber Rechtsberatung gibt es beim Anwalt, nicht im Autoforum.
Klar kannst du nach dem Prinzip: „was der LG nicht weiß macht ihn nicht heiß“, agieren. Aber 2 Jahre sind ne lange Zeit, da passiert viel und dann wird es kompliziert. Du bist gegenüber dem LG immer haftbar, du hast den Leasingvertrag geschlossen.
Also würdest du sagen, dass die Passage im Text von goleasy falsch ist?
Wenn im Vertrag doch explizit aufgeführt ist, dass ich das Auto nur 6-monate halten und nicht innerhalb dieser Zeit veräußern darf, dann ist das für mich eindeutig. Nach den 6 Monaten steht es mir frei.
Klar, praktisch ist eine Veräußerung des Eigentums schwer umsetzbar, aber wenn es theoretisch erlaubt ist, dann kann der LG nicht sagen, "ja veräußern darfst du es, aber nicht nur das Benutzungsrecht".
Ich verkaufe quasi nur meine aktuellen Rechte weiter.
Ob sich jemand findet, der sich auf das Konstrukt einlässt ist natürlich die zweite Frage - Versuch macht klug?!?
Was machst Du wenn der Käufer nach 1 Jahr einfach das Geld nicht hat?
Verklagen. Auto versuchen zurück zu holen.
Was tun wenn der Käufer am Auto Schäden verursacht und diese Dir nicht anzeigt?
Nach einem Jahr hat er dann keinen Bock oder kein Geld mehr dafür 15T € an Dich zu zahlen !
und und und....das wäre mir alles viel zu heiß!
Da würde ich das allgemein übliche und bewährte Verfahren einer Leasing-Übernahme (Übernahme des Leasingvertrages für die restliche Laufzeit durch den Interessenten) bevorzugen.
Was machst du denn, wenn dir einer dein Fahrzeug klaut und beschädigt?
Ich habe wenigstens die Daten vom Täter.
Durch Schufa, KBA und Lohnbescheinigung kann man als Absicherung heranziehen. Ob die Zukunft so läuft, wie die Vergangenheit, weiß man eben nie.
Zum Thema GoLeasy: https://www.goleasy.de/lexikon/leasing-mit-kaufoption
Du möchtest es nicht verstehen, dass Auto ist nicht dein Eigentum, dass ist es, was sich zu deinen Beispielen unterscheidet. Du kannst keine Sache mittels Vertrag veräußern, wenn du nicht Eigentümer bist.
Einzig sinnvolle ist der Vorschlag von @Timbow7777.