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Leasing oder Barkauf bei Privat-Pkw mit dienstlicher Nutzung
Hallo,
ich nutze meinen privaten Pkw zu einem erheblichen Teil auch dienstlich. Die dadurch entstehenden Fahrtkosten werden mir erstattet (30ct/ km).
Bislang habe ich meine Pkw immer bar gekauft - ein Bekannter meinte allerdings, dass Leasing beim derzeitigen Nutzungsprofil deutlich rentabler sei. Da ich in Bezug auf Leasing überhaupt keine Kenntnis besitze und auch keine diesbzlg. Informationen erlangt habe, stelle ich die Frage hier einfach mal ins Forum - und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann ...
Besten Dank
Westfalenblitz
Beste Antwort im Thema
Deine Frage ist sehr allgemein gehalten und damit wird eine zutreffende Antwort erschwert. Letzten Endes ist das ein reines Rechenexempel.
Es gibt natürlich günstige und weniger günstige Leasingangebote. Als grobe Richtschnur könnte Dir der Leasingkonfigurator von Sixt dienen. Da kannst Du Dein Wunschfahrzeug konfigurieren, die Laufzeit und die km p. a. eingeben und erhältst dann einen Wert für die monatliche Leasingrate.
Ich selbst habe mein Auto auch privat geleast und nutze es überwiegend beruflich (Erstattung durch AG).
Gruß
Der Chaosmanager
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13 Antworten
Deine Frage ist sehr allgemein gehalten und damit wird eine zutreffende Antwort erschwert. Letzten Endes ist das ein reines Rechenexempel.
Es gibt natürlich günstige und weniger günstige Leasingangebote. Als grobe Richtschnur könnte Dir der Leasingkonfigurator von Sixt dienen. Da kannst Du Dein Wunschfahrzeug konfigurieren, die Laufzeit und die km p. a. eingeben und erhältst dann einen Wert für die monatliche Leasingrate.
Ich selbst habe mein Auto auch privat geleast und nutze es überwiegend beruflich (Erstattung durch AG).
Gruß
Der Chaosmanager
Danke für Deine Antwort!
Allerdings verstehe ich das Rechenexempel noch nicht: Wo liegt denn genau der Vorteil vom Leasing?
Der AG wird mir ja nicht mehr erstatten als die erwähnten 0,30 ct/ km.
Kann ich dann beim Finanzamt noch zusätzliche Kosten geltend machen?
Ich fahre derzeit ca. 20.000km/ a, davon ungefähr 8.000-11.000 dienstlich - vielleicht ist das ja für die Klärung irgendwie wichtig?
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 11. Juli 2015 um 14:07:53 Uhr:
Deine Frage ist sehr allgemein gehalten und damit wird eine zutreffende Antwort erschwert. Letzten Endes ist das ein reines Rechenexempel.
Es gibt natürlich günstige und weniger günstige Leasingangebote. Als grobe Richtschnur könnte Dir der Leasingkonfigurator von Sixt dienen. Da kannst Du Dein Wunschfahrzeug konfigurieren, die Laufzeit und die km p. a. eingeben und erhältst dann einen Wert für die monatliche Leasingrate.
Ich selbst habe mein Auto auch privat geleast und nutze es überwiegend beruflich (Erstattung durch AG).
Gruß
Der Chaosmanager
Bei 30 Cent pro Kilometer scheidet eigentlich ein Leasingauto aus, denn so günstig wird es schwierig, wenn wir mal 200 € monatliche Leasingrate und deine 20.000 km/a annehmen, sind das schon 12 Cent. Sprit bei 7 Liter Super noch mal 10 Cent.
Das heißt, dir bleiben, um nicht draufzuzahlen, nur noch 8 Cent für Wartung, Reparaturen, Versicherung und Steuer, also 1.600 €.
Das kann klappen, endet aber maximal bei einem normal ausgestatteten VW Polo.
Zitat:
@Westfalenblitz schrieb am 11. Juli 2015 um 14:19:51 Uhr:
Danke für Deine Antwort!
Allerdings verstehe ich das Rechenexempel noch nicht: Wo liegt denn genau der Vorteil vom Leasing?
Beim Rechenexempel ging es ja auch nicht um die Vorteile des Leasing, sondern darum, dass Du die Kosten vergleichen kannst. Nachdem Deine Fragen nach wie vor sehr allgemein gehalten sind, kann Deine Frage immer noch nicht befriedigend beantwortet werden.
Wenn Du Leasing mit dem Barkauf eines Neuwagens vergleichst und den gekauften Neuwagen auch nur drei Jahre hältst, dürfte Leasing nicht teurer sein. Wenn Du Dein Auto hingegen gebraucht kaufst und zudem mehrere Jahre hältst, wird Leasing natürlich teurer sein.
Für mich liegt der Vorteil des Leasing darin, dass ich klar kalkulierbare Kosten habe und mich nach drei Jahren nicht um den Verkauf meines Autos kümmern muss. Allerdings fahre ich auch 60 tkm jährlich.
An Deiner Stelle würde ich so vorgehen:
Gesamtkostenerfassung Deines jetzigen Fahrzeugs bzw. Deines künftigen Fahrzeugs auf der Basis Basisverkauf. Dies vergleichst Du mit den Gesamtkosten eines gleichwertigen geleasten Fahrzeugs.
Wenn Deine jetzige Methode deutlich günstiger abschneidet, würde ich mich nicht länger mit dem Gedanken Leasing beschäftigen, sondern weiterhin Deinen jetzigen Weg wählen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Goify schrieb am 11. Juli 2015 um 14:29:38 Uhr:
Bei 30 Cent pro Kilometer scheidet eigentlich ein Leasingauto aus, denn so günstig wird es schwierig, wenn wir mal 200 € monatliche Leasingrate und deine 20.000 km/a annehmen, sind das schon 12 Cent. Sprit bei 7 Liter Super noch mal 10 Cent.
Das heißt, dir bleiben, um nicht draufzuzahlen, nur noch 8 Cent für Wartung, Reparaturen, Versicherung und Steuer, also 1.600 €.
Das kann klappen, endet aber maximal bei einem normal ausgestatteten VW Polo.
Je nachdem, welches Fahrzeug der TE heute fährt, wird er jetzt genau so wenig mit 0,30 € je Kilometer auskommen.
Gruß
Der Chaosmanager
Leasing bedeutet unter dem Strich Neufahrzeug und Neufahrzeug ist immer mit entsprechenden Kosten verbunden.
Ich würde lieber einen jungen Gebrauchten wählen, also genau so einen Leasingrückläufer. Mit einem solchen Fahrzeug kann man auch locker unter den 30 Cent/km bleiben. Irgendwo soll ja auch etwas hängen bleiben.
Danke für Eure Antworten.
Was fehlt denn noch?
Ich versuche es mal:
Aktuell fahre ich einen Astra J (Bj 2012), 1.4t, 120PS , den ich damals als Vorführwagen gekauft habe. Die tatsächlichen km-Kosten liegen wohl tatsächlich eher bei ca. 40 ct/ km, wenn man wirklich alles mit einkalkuliert.
Sollte ich mir jetzt einen neuen Astra (Sportstourer) kaufen, würde die Zuzahlung bei Barkauf bei ca. 11.000 Euro liegen.
Neupreis des Wagens liegt bei ca. 23.000. Der Händler würde also angesichts des anstehenden Modellwechsels noch ordentlich Rabatt geben.
Wie das bei Leasing aussieht, kann ich natürlich nicht sagen, weil mir der Gedanke erst nachher gekommen ist. Lt. sixt-Portal läge die Leasingrate bei ca. 185Euro/ mtl.
Haltedauer des Kfz wäre wohl ca. 3-4 Jahre, da er sich mit ca. 60.000km (bei Barkauf) immer noch ganz ordentlich verkaufen lässt.
Könnte ich denn bei Leasing die 10 ct Differenz /km beim Finanzamt geltend machen? Aktuell führe ich natürlich ein Fahrtenbuch, mit dem ich die tatsächlichen Kosten entsprechend dokumentieren kann.
In diesem Fall wäre Leasing natürlich schon sehr interessant.
Zitat:
@Westfalenblitz schrieb am 11. Juli 2015 um 19:46:38 Uhr:
Könnte ich denn bei Leasing die 10 ct Differenz /km beim Finanzamt geltend machen? Aktuell führe ich natürlich ein Fahrtenbuch, mit dem ich die tatsächlichen Kosten entsprechend dokumentieren kann.
Du kannst unabhängig vom Leasing bei beruflicher Nutzung die tatsächlichen Fahrzeugkosten als Werbungskosten geltend machen.
Du ermittelst die Gesamtkosten und ziehst davon die Erstattungen des Arbeitgebers ab. Von der Differenz kannst Du den beruflichen Anteil als Werbungskosten geltend machen. Dazu benötigst Du eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Der Unterschied zwischen Kauf und Leasing ist lediglich, dass Du beim Kauf die AfA bei den Gesamtkosten ansetzt, beim Leasing dann die gezahlten Raten. Bei den von Dir genannten Zahlen könntest Du beim Kauf mehr absetzen, da die AfA höher ist als die von Dir genannten Leasingraten.
Gruß
Der Chaosmanager
Wie gesagt, wenn du wirklich Geld sparen willst, dann kaufe dir einfach so einen Sportstourer als Diesel gebraucht.
Da wirst du statt 35-40 Cent/km nur auf rund 25 Cent/km kommen. Also einfach mal so 200€/Monat weniger an Geld ausgeben. Dabei ist es am Ende das selbe Fahrzeug, nur mit ein paar Kilometern mehr auf der Uhr und etwas älter.
Zitat:
@Westfalenblitz schrieb am 11. Juli 2015 um 14:19:51 Uhr:
Kann ich dann beim Finanzamt noch zusätzliche Kosten geltend machen?
Ich fahre derzeit ca. 20.000km/ a, davon ungefähr 8.000-11.000 dienstlich - vielleicht ist das ja für die Klärung irgendwie wichtig?
Wie bereits von anderen beschrieben, kannst Du den beruflichen Nutzungsanteil als Werbungskosten angeben - dabei werden die von Arbeitgeber erstatteten 30ct/km aber natürlich angerechnet.
Beispiel: Du errechnest für Deinen Wagen 55ct/km - davon bekommst Du 30ct/km vom Arbeitgeber bezahlt, bleiben also 25ct/km übrig. Die rechnest Du mit Deinen Dienstkilometern hoch und kommst bei 10000km auf 2500€ Werbungskosten.
In den Kilometersatz darfst Du alles reinrechnen, was das Auto kostet: entweder Leasingrate oder Abschreibung (auf 6 Jahre gerechnet bei Neuwagen, auf Restnutzungsdauer bei Gebrauchten), alle Betriebskosten, Versicherung, Steuer, Vignetten, auch die eigene Garage, etc. Nur die Knöllchen darf man nicht angeben ..
Das Modell rechnet sich mit Barkauf nur dann, wenn Du den Wagen länger fährst und langfristig diese 30 Cent kassieren kannst. Außerdem sollte bei höherem Fahrzeugalter (>6 Jahre, dann ist es mit der steuerlichen Abschreibung nämlich vorbei) nichts wirklich großes kaputtgehen, sonst kippt die ganze Rechnung. Ansonsten ist Leasing risikoärmer, und Du bekommst nach ein paar Jahren natürlich ein neues Auto.
Grüße
Matthias
Zur Ansetzung von mehr als 30 cent pro km habe ich eine Frage.
Mein Steuerberater meinte das diese Möglichkeit mit einer der letzten Reformen gekippt worden ist. Bezogen auf Arbeitnehmer, die die Erstattung der km mit 30 cent von ihrem Arbeitgeber bekommen.
Hier scheint es nun eine Trennung von selbständigen und Arbeitnehmern zu geben.
Und von AN die pauschale Reisekosten bekommen.
Hat jemand eine konkrete Gesetzesgrundlage das dieses noch möglich ist?
Die würde ich dann gerne meinem StB um die Ohren hauen :-)
Nicht gleich auf den StB schimpfen!
Die letzte grosse Änderung beim Reisekostenrecht gab es zum 01.01.2014.
Der Ansatz der tatsächlichen Kosten anstelle pauschaler Kilometersätze ist hingegen immer noch möglich siehe auch R 9.5 in den Lohnsteuerrichtlinien.
Allerdings gibt es seit dem 01.01.2014 keine 'regelmäßige Arbeitsstätte' mehr, sondern nur noch die sog. 'erste Tätigkeitsstätte". Das hat zur Folge, dass manche Fahrten, die vorher Reisekosten waren, jetzt nur noch mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden können und umgekehrt. Je nachdem wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Vielleicht hat der StB dieses gemeint?
Vielleicht hat dieser Umstand eine Rolle gespielt.
Ich lasse es nochmal prüfen.
Danke erstmal für Deine Infos!