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Leasing per Gehaltsumwandlung und 1 %-Regelung

Themenstarteram 17. Februar 2018 um 1:52

Moin zusammen,

ich kann über meinen Arbeitgeber ein PKW leasen. Das Fahrzeug wird ausschliesslich Privat genutzt.

Es handelt sich hierbei um ein Full-Service-Leasing (Tanken, Versicherung, Steuern, Wartung usw inkl.)

Die Leasingrate beträgt 600€ und wird vom Brutto abgezogen.

Entfernung Heim-Arbeit : 23km

Zusätzlich gilt die 1%-Regelung + 0,03% auf die 23km, was ich nicht ganz nachvollziehen kann, weil ich ja schon die Leasingrate übernehme und das Auto nur privat nutze.

Was würde Netto rauskommen, wenn ich ca 4000€ verdiene , bei Steuerklasse 1.

In meinen Augen macht es keinen Sinn Leasingrate UND die 1% Regelung einfliessen zu lassen, da zahlt man ja doppelt für das Auto.

Bin auf eure Meinungen gespannt.

Gruß

mH

Beste Antwort im Thema

Er zahlt den Wagen NICHT doppelt.

Beispiel: Er verdient brutto 4000€.

Von diesen werden 600€ Leasingrate abgezogen.

Somit verbleiben 3400€ die versteuert werden müssen, und von denen Sozialabgaben abgeführt werden müssen.

Soweit so gut. Nun hat das Finanzamt verständlicherweise kein Interesse daran, dass der Arbeitnehmer weitere 600€ Gehalt einstreicht, ohne darauf einen Cent Abgaben zu entrichten (auch wenn das natürlich für den Arbeitnehmer toll wäre).

Somit müssen diese 600€ als geldwerter Vorteil (denn er erhält ja anstatt des Geldes einen geldwerten Ausgleich in Form eines Automobils) versteuert werden.

Es fällt somit keine doppelte Besteuerung an, denn die 600€ werden ja nicht berücksichtigt bei der Festsetzung der Einkommenssteuer und Sozialabgaben.

Was nun besser ist?

Muss man sich ausrechnen. Bei 50km Arbeitsweg wird dieses Leasingmodell vermutlich teurer sein im Vergleich zu einem Leasing des gleichen Fahrzeugs aus dem Nettogehalt.

Bei 5 km Arbeitsweg kann das ganz anders aussehen.

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Hallo,

das kannst du dir prima selbst ausrechnen:

https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html

 

Da siehst du auch wie sich das mit der Selbstbeteiligung verhält.

Zitat:

@skymo schrieb am 17. Februar 2018 um 02:52:25 Uhr:

In meinen Augen macht es keinen Sinn Leasingrate UND die 1% Regelung einfliessen zu lassen, da zahlt man ja doppelt für das Auto.

In den wenigsten Fällen dürfte das Sinn machen.

Da einige Daten fehlen, kann man das nicht final beurteilen, aber frage dich mal, warum Arbeitgeber das nicht generell ihren Mitarbeitern anbieten? Es kostet deinen Arbeitgeber ja nichts, da du sämtliche Kosten trägst.

Na ja, mal angenommen du verdienst jetzt 3.500 Euro Brutto im Monat. Nun machst du eine Gehaltsumwandlung mit 600 Euro Leasingrate.

Mit dem neuen Auto fährst du bei Freunden vor.

Die fragen dich natürlich, was verdienst du mit einem solchen Firmenwagen?

Du antwortest ehrlich "2.900 Euro und den Firmenwagen gibt es obendrauf".

Und genau das versteuerst du auch auf der Lohnabrechnung: 2.900 Euro und den Firmenwagen mit 1% (vom BLP). Da ist nichts doppeltes dabei.

Jop, anstatt jetzt 4000 € zu versteuern, musst du danach nur 3400 € + Firmenwagen versteuern. Alles korrekt.

Zitat:

@skymo schrieb am 17. Februar 2018 um 02:52:25 Uhr:

 

In meinen Augen macht es keinen Sinn Leasingrate UND die 1% Regelung einfliessen zu lassen, da zahlt man ja doppelt für das Auto.

Nein, natürlich zahlt man nicht doppelt für das Auto.

Lediglich die Steuern für den Gehaltsanteil den die BGU ausmacht werden auf andere Art erhoben (der Staat schenkt dir die Steuer ja nicht, blos weil die Auszahlung dieses Gehaltsteils auf andere Weise erfolgt).

Die Frage ob Vor- oder Nachteil lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, das musst Du immer individuell für deinen speziellen Fall ausrechnen.

Ratschläge die mit "In der Regel..." beginnen werden Dir nicht weiter helfen.

Je nach individueller Situation kann diese Art der Fahrzeugbeschaffung +/- 0 ausgehen oder auch zu mehreren hundert € Mehrbelastung oder Ersparnis führen.

Wie so oft: Es kommt drauf an!

Das Modell gibt es bei uns auch, für die Mitarbeiter die keinen Firmenwagen brauchen, aber dennoch einen haben wollen. Da kostet es dann die Leasingrate, plus die 1% und die 0,03% auf die Kilometer. Bei meinen 40km Arbeitsweg komm ich da schnell an 1000€ im Monat für den Firmenwagen. Ist mir viel zu viel, zumal ich privat sehr wenig fahre. Ich hab mein Auto eigentlich nur für den Arbeitsweg.

Zitat:

@SonOfDarkness schrieb am 19. Februar 2018 um 20:39:26 Uhr:

Das Modell gibt es bei uns auch, für die Mitarbeiter die keinen Firmenwagen brauchen, aber dennoch einen haben wollen. Da kostet es dann die Leasingrate, plus die 1% und die 0,03% auf die Kilometer. Bei meinen 40km Arbeitsweg komm ich da schnell an 1000€ im Monat für den Firmenwagen. Ist mir viel zu viel, zumal ich privat sehr wenig fahre. Ich hab mein Auto eigentlich nur für den Arbeitsweg.

Dein Arbeitsweg ist eine private Fahrt

Und genau deswegen wirds so ein BGU-Modell dann auch sauteuer.

am 20. Februar 2018 um 12:24

Hallo, ich habe den Thread vorhin dreimal durchgelesen und überlegt ob ich was übersehen habe :confused:

Aus meiner Sicht zahlt der TE den Firmenwagen mit der BGU und "normaler" Versteuerung des GwV doppelt. Zumindest gegenüber dem mehrheitlich angewandten Modell der alleinigen Versteuerung des GwV und den Rest zahlt die Firma; so auch bei mir.

Vielleicht wird das beim TE etwas anders eingeschätzt, weil er, so wie ich das rauslese, eigentlich keinen Firmenwagen benötigt; siehe Beitrag SonOfDarkness. Hier ist es dann wahrscheinlich eine Frage des Anspruches. Würde man privat den identischen Wagen nehmen, ist es am Ende wahrscheinlich immer noch günstiger über die Firma als den selben Wagen privat zu bezahlen. Aber mal ehrlich, wer würde privat den selben Wagen fahren, wenn er nicht von der Firma gesponort werden würde..? Also ich definitiv nicht; BLP von 56T€ wäre mir zwei Nummern zu teuer, da wäre ich zu geizig; das wäre es mir am Ende des Tages nicht wert. Wenn man sonst einen jungen Gebrauchten oder Jahreswagen nimmt, kann man wahrscheinlich an Stelle des TE günstiger fahren.

Alles nur meine bescheidene Meinung.

Ähm ... der TE schrieb doch "der Wagen wird ausschließlich privat genutzt".

Entweder will man genau dieses Modell fahren, oder man lässt es sein. Wahrscheinlich wäre es ohnehin ein Wunschmodell. Bei Gehaltsumwandlung und ausschließlicher Privatnutzung gehört das auch so.

Er zahlt den Wagen NICHT doppelt.

Beispiel: Er verdient brutto 4000€.

Von diesen werden 600€ Leasingrate abgezogen.

Somit verbleiben 3400€ die versteuert werden müssen, und von denen Sozialabgaben abgeführt werden müssen.

Soweit so gut. Nun hat das Finanzamt verständlicherweise kein Interesse daran, dass der Arbeitnehmer weitere 600€ Gehalt einstreicht, ohne darauf einen Cent Abgaben zu entrichten (auch wenn das natürlich für den Arbeitnehmer toll wäre).

Somit müssen diese 600€ als geldwerter Vorteil (denn er erhält ja anstatt des Geldes einen geldwerten Ausgleich in Form eines Automobils) versteuert werden.

Es fällt somit keine doppelte Besteuerung an, denn die 600€ werden ja nicht berücksichtigt bei der Festsetzung der Einkommenssteuer und Sozialabgaben.

Was nun besser ist?

Muss man sich ausrechnen. Bei 50km Arbeitsweg wird dieses Leasingmodell vermutlich teurer sein im Vergleich zu einem Leasing des gleichen Fahrzeugs aus dem Nettogehalt.

Bei 5 km Arbeitsweg kann das ganz anders aussehen.

am 20. Februar 2018 um 15:59

Zitat:

@Deloman schrieb am 20. Februar 2018 um 14:16:04 Uhr:

Entweder will man genau dieses Modell fahren, oder man lässt es sein. Wahrscheinlich wäre es ohnehin ein Wunschmodell.

Ich glaube nicht unbedingt, dass das bei vielen Fragestellern so ist.

Da schwingt eher der Gedanke mit, dass man ein schickes neues Fahrzeug für kleines Geld fahren kann. Das Geld ist aber nicht so klein und dadurch wird es ganz schnell nicht mehr so attraktiv.

am 20. Februar 2018 um 16:19

Zitat:

@Matsches schrieb am 20. Februar 2018 um 14:17:57 Uhr:

Er zahlt den Wagen NICHT doppelt.

Sehe ich irgendwie anders. Die ganze Sachlage mal rein auf den Kostenaspekt reduziert, ohne die Sinnhaftigkeit eines Firmenwagen in der Situation des TE einzubeziehen.

Mit den Werten des TE: Brutto Gehalt 4000€; StKl.1; keine KSt.; keine (Kinder-) Freibeträge; KV 14,6% + 1%; Arbeitsweg 23km; Leasingrate 600€; BLP 40.000€ (willkürlich angenommen, da keine Angabe)

1. Ohne FW ergibt das ein Netto von 2.438€

2. Mit FW und GwV macht das ein Netto von 2.096€. Also minus 342€, dafür fahre ich das Auto ohne weitere Kosten.

3. Zahlt man nun zusätzlich die Leasingrate als BGU, was wiederum gleichzusetzen ist mit einer Eigenbeteiligung am FW, ergibt das nun nur noch 1.798€ Netto. In diesem Fall also 640€, was der FW kostet.

Die 600€ Leasingrate haben doch mit dem GwV nix zu tun. Dieser bemisst sich doch ausschließlich nach BLP und Entfernungskilometer des einfachen Arbeitsweges, in diesem Fall 676€.

Also aus meiner Sicht ist das doppelt bezahlt.

Zitat:

@VectranerC schrieb am 20. Februar 2018 um 17:19:54 Uhr:

 

Die 600€ Leasingrate haben doch mit dem GwV nix zu tun. Dieser bemisst sich doch ausschließlich nach BLP und Entfernungskilometer des einfachen Arbeitsweges, in diesem Fall 676€.

Also aus meiner Sicht ist das doppelt bezahlt.

Dann erklär mir bitte noch, welche Steuern auf die 600 € Leasingrate anfallen, wenn nicht der GwV?

Ich sag es dir, 0 €.

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