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Leasing & Steuern

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 8:40

Hallo!

 

Hoffentlich ist mein Beitrag an dieser Stelle auch richtig?! Habe keine "allgemeines Forum" gefunden.

 

Hier meine Frage:

 

Ich bin angestellt und habe die Möglichkeit ein Leasing zu machen. Neben meiner Leasinrate (die ja vom Brutto belastet wird) muss ich glauben 1% vom LIstenneupreis inkl. MwST und 0,03% je ENtfernungs-KM einfache Strecke von meiner Wohnung zur Arbeiit versteuern?! Ist das so richtig?

 

Beispiel:

Listenneupreis inkl. Steuern sagen wir mal TEU 40

1% = 400 EUR

bei 35 km einfacher ENtfernung zzgl. 35 * 0,03 = 1,05% = 388,35

In der Summe müsste ich also EUR 788,35 verteuern???!!

 

Zweite Frage:

 

Kann ich den bei einem solchen Modell die Entfernungskm. trotzdem steuelich geltend machen auch wenn ich eine Tankpauschale mit meinem AG vereinbart habe? Denke nicht, oder?

 

Mal angenommen ein 3-BMW kostet mich in der Brutto-LEasingrate inkl. Tanken und Service sagen wir ca. 600 EUR, da sind ganz grob ca. 300 EUR NETTO. So weit si gut, auch recht günstig.

 

Wenn ich jetzt noch die 788,35 versteurn muss kostet mich da allerdings ca. 380 EUR NETTO

 

Macht eine Gesamtbelastung von 300 EUR + 380 EUR = 680 EUR NETTO, lohnt das denn???

 

Hier noch mal meine Fragen im Überblick:

1) Stimmt meine Rechnung mit den Entfernungs-KM

2) Was ist mit der steuerlichen Ansetzbarkeit der Entfernungs-Pauschale in der privaten EST-Erklärung

3) MAcht eine solches Modell Eurer Meinung nach Sinn?

 

Danke und Gruß

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10 Antworten
am 10. Mai 2008 um 8:48

Steuerberatung ist zu recht Steuerberatern vorbehalten.

-> an einen solchen wenden!

Zitat:

Original geschrieben von supiben

Hallo!

Hoffentlich ist mein Beitrag an dieser Stelle auch richtig?! Habe keine "allgemeines Forum" gefunden.

Hier meine Frage:

Ich bin angestellt und habe die Möglichkeit ein Leasing zu machen. Neben meiner Leasinrate (die ja vom Brutto belastet wird) muss ich glauben 1% vom LIstenneupreis inkl. MwST und 0,03% je ENtfernungs-KM einfache Strecke von meiner Wohnung zur Arbeiit versteuern?! Zweite Frage:

...

Kann ich den bei einem solchen Modell die Entfernungskm. trotzdem steuelich geltend machen auch wenn ich eine Tankpauschale mit meinem AG vereinbart habe? Denke nicht, oder?

Mal angenommen ein 3-BMW kostet mich in der Brutto-LEasingrate inkl. Tanken und Service sagen wir ca. 600 EUR, da sind ganz grob ca. 300 EUR NETTO. So weit si gut, auch recht günstig.

Wenn ich jetzt noch die 788,35 versteurn muss kostet mich da allerdings ca. 380 EUR NETTO

Macht eine Gesamtbelastung von 300 EUR + 380 EUR = 680 EUR NETTO, lohnt das denn???

Also, so wie du das schreibst hast du einen Denkfehler drin (oder ich verstehe dich falsch):

ENTWEDER dein Arbeitgeber stellt dir ein Auto kostenlos zur Verfügung, (dann greift die steuerliche Regelung mit 1% vom Listenneupreis und den 0,03% je km -> "geldwerter Vorteil"), ODER du least das Auto auf deinen Namen. Dann musst du natürlich die kompletten Leasingraten selbst bezahlen, musst aber nichts mehr zusätzlich versteuern. In diesem Fall kannst du dann auch deine Pendelerpauschale wie gewohnt geltend machen.

Beim privaten Leasing verstehe ich übrigens deine Rechnung nicht: Wieso sind bei dir 600.-€ Brutto-Leasingrate = 300.-€ netto?

Wie auch immer, die von dir angegebene Gesamtbelastung von 680€ netto stimmt vorne und hinten nicht.

leider bin ich zeitlich etwas angebunden und normal bekommt ja Geld für so eine Beratung hehe, aber ich will mal nicht so sein:

1. In § 8 Abs. 2 S. 1 EStG wird angeführt, dass Einnahmen die nicht in Geld bestehen als geldwerter Vorteil anzusehen sind. In § 8 Abs. 2 S. 2 EStG wird nun speziell geregelt, wie der steuerliche Vorteil, der aus Dienstautos resultiert behandelt wird. Da liegst du mit deinen angaben schonmal richtig. 1% vom Bruttolistenpreis, 0,03 vom Hundert des Listenpreises pro Entfernungs-km zur Arbeitsstätte und das pro Monat = Einnahmen

2. § 9 Abs. 1 S.1 Nr. 4 EStG (Werbungskosten):

Du kannst (derzeit), ab dem 21.km ansetzen, 0,3€ pro km und max 4500.- p.a.

3. Zu der Tatsache, dass du den Firmenwagen nicht ganz umsosnt bekommst würde ich nun mal sagen, dass du ja weniger Gehalt ausgezahlt bekommst, somit geringere zu verst. Einkünfte aus nicht-selbst. Arbeit erhälst, so dass sich das wieder ausgleicht...wie das mit dem Sprit ist, den du ja umsosnt erhälst kann ich dir auf die schnelle nicht sagen, aber da könnte § 8 Abs. 2 S. 1 EStG Klärung verschaffen...bin mir da aber grade etwas unsicher...und hab keine Zeit im Kommentar nachzulesen...

Hoffe ich konnte helfen...

Mal angenommen ein 3-BMW kostet mich in der Brutto-LEasingrate inkl. Tanken und Service sagen wir ca. 600 EUR, da sind ganz grob ca. 300 EUR NETTO. So weit si gut, auch recht günstig.

 

Wenn ich jetzt noch die 788,35 versteurn muss kostet mich da allerdings ca. 380 EUR NETTO

 

Macht eine Gesamtbelastung von 300 EUR + 380 EUR = 680 EUR NETTO, lohnt das denn???

=> Verstehe da deinen Rechenweg nicht...bekommst nun den Wagen vom Geschäft, dann zahlen die die Leasingraten und kürzen evtl. dein Gehalt etwas...???

P.S. Du kannst alle besagten §§ googeln und selbst nachlesen...

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von masvha

Zitat:

Original geschrieben von supiben

Hallo!

 

Hoffentlich ist mein Beitrag an dieser Stelle auch richtig?! Habe keine "allgemeines Forum" gefunden.

 

Hier meine Frage:

 

Ich bin angestellt und habe die Möglichkeit ein Leasing zu machen. Neben meiner Leasinrate (die ja vom Brutto belastet wird) muss ich glauben 1% vom LIstenneupreis inkl. MwST und 0,03% je ENtfernungs-KM einfache Strecke von meiner Wohnung zur Arbeiit versteuern?! Zweite Frage:

...

Kann ich den bei einem solchen Modell die Entfernungskm. trotzdem steuelich geltend machen auch wenn ich eine Tankpauschale mit meinem AG vereinbart habe? Denke nicht, oder?

 

Mal angenommen ein 3-BMW kostet mich in der Brutto-LEasingrate inkl. Tanken und Service sagen wir ca. 600 EUR, da sind ganz grob ca. 300 EUR NETTO. So weit si gut, auch recht günstig.

 

Wenn ich jetzt noch die 788,35 versteurn muss kostet mich da allerdings ca. 380 EUR NETTO

 

Macht eine Gesamtbelastung von 300 EUR + 380 EUR = 680 EUR NETTO, lohnt das denn???

Also, so wie du das schreibst hast du einen Denkfehler drin (oder ich verstehe dich falsch):

 

ENTWEDER dein Arbeitgeber stellt dir ein Auto kostenlos zur Verfügung, (dann greift die steuerliche Regelung mit 1% vom Listenneupreis und den 0,03% je km -> "geldwerter Vorteil"), ODER du least das Auto auf deinen Namen. Dann musst du natürlich die kompletten Leasingraten selbst bezahlen, musst aber nichts mehr zusätzlich versteuern. In diesem Fall kannst du dann auch deine Pendelerpauschale wie gewohnt geltend machen.

Beim privaten Leasing verstehe ich übrigens deine Rechnung nicht: Wieso sind bei dir 600.-€ Brutto-Leasingrate = 300.-€ netto?

 

Wie auch immer, die von dir angegebene Gesamtbelastung von 680€ netto stimmt vorne und hinten nicht.

Ich glaube (hoffe) Du hast Recht. Bitte nachfolgendes Lesen und noch mal bestätigen! Danke

 

Also, wenn ich ein Auto über meinen Arbeitgeber lease sieht das wie folgt aus.

 

- Ich bekomme den Wagen NICHT umsonst als Firmenwagen gestellt

- Ich habe die Möglichkleiit den Wagen beliebig zu konfigurieren und zu bestellen, dabei errechnet sich eine Leasing-Rate inkl. Treibstoffpauschale, Reifenwechsel, Inspektion etc.

- Angenommen die Rate von eine TEU 40 Auto liegt etwa bei EUR 600 Brutto, so werden mit diese 600 von meinem Brutto abgezogen, erst dann muss ich mein (um also 600 EUR verringertes) Gehalt versteuern. Bei meiner Steuerklasse entrpricht das ca. einer Mindernettoauszhalung von. ca EUR 300, also Lease ich den Wagen quasi für 300,-- Euro

- Ich war im Glauben, ich müsse jetzt noch den Geldwertenvoteil verteuern, ist aber nicht so, oder???

- Deiner Aussage nach kann ich in meinem Bsp. auch die Entfernungskm. privat anrechnen

 

Alles richtig so?

Ähm, nein. Also nochmals ganz ausführlich:

Variante 1: Der Wagen wird über deine Firma geleast, d.h. der Wagen wird auf deine Firma zugelassen und die Firma bezahlt die monatlichen Leasingraten:

In diesem Fall musst du monatlich 1% vom Listenneupreis versteuern, also in deinem Beispiel bei einem Neupreis von 40 TSD € 400.-€ pro Monat. Diese 400.-€ werden deinem Bruttogehalt aufgeschlagen, von diesem erhöhten Bruttogehalt werden die Lohnnebenkosten abgezogen und am Ende der Rechnung werden diese 400.-€ wieder von deinem errechneten Nettolohn abgezogen. Je nach Lohnsteuerklasse und Höhe des Verdienstes dürfte das bei deinem Beispiel etwa 200 bis 250 € weniger netto pro Monat für dich ausmachen. Zusätzlich musst du noch die 0,03% vom Listenneupreis pro Kilometer zur Arbeit versteuern.

In diesem Fall (der übrigens den Normalfall bei der Bereitstellung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber darstellt) hast du keine weiteren Kosten mehr für das Auto zu tragen. Steuer, Versicherung, Wartung etc. pp. zahlt alles der Arbeitgeber. Wie du das mit dem Sprit machst, musst du mit deinem AG besprechen. Ich habe einfach eine Tankkarte (Routex) und tanke so auf Firmenkosten.

Variante 2: Du least den Wagen auf dich, d.h. der Wagen wird auf dich zugelassen und du zahlst die monatlichen Leasingraten. In deinem Beispiel also 600.-€ im Monat. Diese 600.-€ haben dann aber mit deinem Lohnzettel rein gar nichts zu tun. Diese 600.-€ werden wie deine Wohnungsmiete jeden Monat von deinem Konto abgebucht, d.h. 600.-€ Leasingrate sind auch wirklich 600€ weniger auf deinem Konto (nicht wie von dir angegeben 300.-€). In diesem Fall hast du auch die weiteren Kosten wie Steuer, Versicherung, Wartung etc. selbst zu tragen. Der einzige Vorteil bei diser Variante ist, dass du deine Pendlerpauschale wieder steuerlich geltend machen kannst, da du ja mit deinem privaten Wagen in die Arbeit fährst.

Fazit: Du hast bei deinen Beobachtungen einiges durcheinander geschmissen. In der Regel ist Variante 1 IMMER DEUTLICH günstiger als Variante 2. Ausnahme könnte sein, wenn du bei deinem Chef für Variante 2 eine enorme Lohnerhöhung verhandeln könntest und du einen sehr, sehr langen Weg in die Arbeit hast (z.B. 100km einfache Fahrt). Aber selbst unter diesen Vorraussetzungen wage ich zu bezweifeln, das Variante 2 für dich besser ist. Ganz abgesehen davon, dass sich aus steuerlichen Gründen wohl kaum ein Chef auf eine enorme Lohnerhöhung anstelle eines Firmenwagens einlassen wird.

Moin,

denke die Rechnung stimmt grundsätzlich so. Wie schon gesagt kannst Du die Kilometer auch beim Firmenwagen ab dem 21ten absetzen. Das reduziert deinen Nettoaufwand ein wenig.

Was aber nicht stimmt in Deiner Rechnung - Du wirst einen 3er nicht für 600 Euro inkl. Service und Benzin bekommen. Je nach Kilometerleistung wirst Du eher bei 700-800 Euro liegen.

Genau rechnen ist angesagt. Je nach persönlichem Steuersatz und Entfernungskilometer muss ein Firmenwagen nicht immer eine güldene Lösung sein.

Gruß,

Ralf

Hallo,

wollte mich an dieser Stelle noch einmal einklinken...normalerweise existieren in den größeren Firmen (INTRANET!!!) so Beispielsrechnungen, die beide Varianten "Wagen selbst kaufen + normales Gehalt" und Dienst-KfZ und gekürztes Gehalt unter Berücksichtigung der Steuerlast vergleichend gegenüberstellen, ansosnten solltest du die Zahlen zusammentragen und das von einem StB ausrechnen lassen :-)...

Zitat:

Original geschrieben von 911_rh

....ansosnten solltest du die Zahlen zusammentragen und das von einem StB ausrechnen lassen :-)...

spricht der angehende Steuerberater ;-)

Im Ernst, wenn Du nicht drei Häuser und vier Ex-Frauen hast langt ein normaler Brutto-Netto Rechner aus dem Internet für eine erste Abschätzung. So schwer ist die Materie nun wirklich nicht.

Gruß Ralf

Zitat:

Original geschrieben von 99turbo

Zitat:

Original geschrieben von 911_rh

....ansosnten solltest du die Zahlen zusammentragen und das von einem StB ausrechnen lassen :-)...

spricht der angehende Steuerberater ;-)

Im Ernst, wenn Du nicht drei Häuser und vier Ex-Frauen hast langt ein normaler Brutto-Netto Rechner aus dem Internet für eine erste Abschätzung. So schwer ist die Materie nun wirklich nicht.

Gruß Ralf

=> Eigentlich ist es kein Problem das selbst auszurechnen, wenn ich jedoch den Thread so verfolge bin ich mir aber nicht so sicher hehe...ansosnten schadet es nie, Werbung für die Branche zu machen :-)

=> Grds. sollten solche Fragen auch die Jungs von der Fuhrparkverwaltung/Flottenmgmt. oder dem BMW-Großkundenvertrieb wissen, gerade letztere werben mit dem Slogan "mehr Netto durch Dienst-KfZ..."

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