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Leasing und Herstellergarantie, Schadensübernahme bei vorzeitigem Ende
Hi zusammen,
ich habe mir ein Auto geleast welches eine Herstellergarantie von 4 Jahren hat. Mein Leasingvertrag geht auch 4 Jahre. Allerdings habe ich nun erfahren das das Auto schon seit 6 Monaten bei der Leasingfirma "Auf dem Hof" stand demzufolge die Herstellergarantie 6 Monate vor Leasingende bereits ausläuft.
Nach meinem Verständnis müsste der Leasinggeber für Schäden die im Rahmen der Herstellergarantie getragen werden würden für diese letzten 6 Monate aufkommen. Bin ich da richtig?
Der Leasinggeber hat mir dies bereits mündlich zugesichert wollte mir aber nicht schriftliches dazu geben weil es ja "ganz klar" ist das das so ist. Wie würdet ihr vorgehen?
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15 Antworten
Grundsätzlich gilt im Streitfall nur das, was du schriftlich hast. Mündlich kann man Jedem das blaue vom Himmel erzählen...
Ich würde mich auf die mündlichen Aussagen nicht einlassen und auf die schriftliche Bestätigung bestehen.
Wenn die dir das nicht geben wollen, ist ihre Aussage ungültig (ich würde sagen: gelogen).
Gilt die Herstellergarantie nicht ab dem Tag der Erstzulassung?
Nein, nicht direkt. Die Garantie beginnt normalerweise eben genau dann, wenn du das Fahrzeug erhältst also die Ware übergeben wird. Da es aber ein Leasing ist, ist der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs, entsprechend beginnt die Garantie tatsächlich mit Übergabe an den Leasinggeber, ob das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt bereits zugelassen wird dürfte keine Rolle spielen. Dem Hersteller ist ja egal, wer am Ende das Fahrzeug bekommt, denn er hat geliefert. Das wäre meine Einschätzung.
Ich vermute, dass du keinen Anspruch haben wirst, solange dir das Fahrzeug nicht mit den 4 Jahren Garantie "verkauft" wird. D.h. wenn der Leasinggeber natürlich angibt: "4 Jahre sorglos dank Herstellergarantie" wird er wohl dafür aufkommen müssen, wenn das aber nur dein eigener Gedankengang mit der Garantie war, sieht das schlecht aus. Dafür wirst du deine Unterlagen prüfen müssen was dort festgehalten ist.
Wobei selbst bei ersterem natürlich die Frage ist, ob der Leasinggeber am Ende wirklich dazu steht, denn das mit dem Recht bekommen ist gerade bei sowas immer so eine Sache
Ansonsten kannst du natürlich versuchen in die Verhandlung zu gehen und eine Garantieverlängerung rauszubekommen. Die kosten ja nicht so viel beim Hersteller, evtl. geht der Leasinggeber ja drauf ein, weil er die Auslieferung so stark verzögert.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 31. August 2023 um 10:27:12 Uhr:
Ich vermute, dass du keinen Anspruch haben wirst, solange dir das Fahrzeug nicht mit den 4 Jahren Garantie "verkauft" wird. D.h. wenn der Leasinggeber natürlich angibt: "4 Jahre sorglos dank Herstellergarantie" wird er wohl dafür aufkommen müssen, wenn das aber nur dein eigener Gedankengang mit der Garantie war, sieht das schlecht aus. Dafür wirst du deine Unterlagen prüfen müssen was dort festgehalten ist.
Wobei selbst bei ersterem natürlich die Frage ist, ob der Leasinggeber am Ende wirklich dazu steht, denn das mit dem Recht bekommen ist gerade bei sowas immer so eine Sache
Ich hätte das auf der Grundlage gesehen das ich mir einen Neuwagen und keinen Gebrauchtwagen lease.
Kommt auf die AGB an. Bei mir ist es nur so, dass ich verpflichtet bin, das Fahrzeug ohne Verzug zu übernehmen. Umgekehrt steht aber nicht drin, dass mir das Fahrzeug unverzüglich ausgeliefert werden muss.
Prinzipiell beginnt die Hersteller-Garantie ab dem Tag der Erstzulassung, soweit in den Garantiebedingungen nicht abweichend die Übergabe als Zeitpunkt vereinbart wurde.
Bei einer Garantie, die der Händler selbst gewährt (also nicht der Hersteller) und auch bei der gesetzlichen Gewährleistung liegt der Beginn auf dem Tag der Übergabe.
Damit ist die Frage, ob die Kiste vor der Übergabe an dich schon mal zugelassen war, wenn nicht, bist du eigentlich die 4 Jahre sicher.
Was steht denn im Garantieheft dazu?! Normalerweise immer ab EZ (Ausnahmen betrifft EU-Autos i.d.R.)...
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 31. August 2023 um 10:49:24 Uhr:
Kommt auf die AGB an. Bei mir ist es nur so, dass ich verpflichtet bin, das Fahrzeug ohne Verzug zu übernehmen. Umgekehrt steht aber nicht drin, dass mir das Fahrzeug unverzüglich ausgeliefert werden muss.
Habe ich dazu nichts gefunden
Zitat:
@civic0307 schrieb am 31. August 2023 um 10:49:38 Uhr:
Prinzipiell beginnt die Hersteller-Garantie ab dem Tag der Erstzulassung, soweit in den Garantiebedingungen nicht abweichend die Übergabe als Zeitpunkt vereinbart wurde.
Bei einer Garantie, die der Händler selbst gewährt (also nicht der Hersteller) und auch bei der gesetzlichen Gewährleistung liegt der Beginn auf dem Tag der Übergabe.
Damit ist die Frage, ob die Kiste vor der Übergabe an dich schon mal zugelassen war, wenn nicht, bist du eigentlich die 4 Jahre sicher.
Ja aber die is halt nur zwei jahre also die vom Händler bzw die standard
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 31. August 2023 um 11:15:58 Uhr:
Was steht denn im Garantieheft dazu?! Normalerweise immer ab EZ (Ausnahmen betrifft EU-Autos i.d.R.)...
Sowas hat Tesla glaub nicht direkt aber evtl das hier
https://www.tesla.com/.../tesla-new-vehicle-limited-warranty-de-de.pdf
Zitat:
@Drizzto schrieb am 31. August 2023 um 12:26:20 Uhr:
Ja aber die is halt nur zwei jahre also die vom Händler bzw die standard
Wieso? Selbst die Anschlussgarantie würde erst dann beginnen, wenn die Herstellergarantie abläuft. Und das ist zum EZ Datum.
Es geht um einen Tesla? In deinem Link steht doch dann die Antwort:
Zitat:
Diese beschränkte Neuwagengarantie beginnt am ersten Tag nach der Auslieferung des Neufahrzeugs durch Tesla an den/die ersten privaten oder gewerblichen Erstkäufer oder Leasinggeber
Also so wie ich vermutet habe mit Übergabe an den Leasinggeber, die Übergabe an dich ist dann irrelevant.
OK, Tesla geht eh nen eigenen Weg. Ich bin damit raus :-)
--> Vertrag checken
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 31. August 2023 um 13:01:37 Uhr:
Es geht um einen Tesla? In deinem Link steht doch dann die Antwort:
Zitat:
Diese beschränkte Neuwagengarantie beginnt am ersten Tag nach der Auslieferung des Neufahrzeugs durch Tesla an den/die ersten privaten oder gewerblichen Erstkäufer oder Leasinggeber
Also so wie ich vermutet habe mit Übergabe an den Leasinggeber, die Übergabe an dich ist dann irrelevant.
Was ja nicht heißen muss das der Leasinggeber dafür nicht gerade stehen muss. Aber ich schau mal was sie sagen wenn nicht bemühe ich mal meine rechtsschutzversicherung. Für irgendwas muss die ja auch gut sein