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Leasing und Kauf zum Restwert

Mercedes C-Klasse S206
Themenstarteram 9. April 2023 um 6:59

Hallo Zusammen

 

Ich hab eine Frage an die Leasing Erfahrenen und wäre um Hilfe froh.

 

Ich habe eine Leasing Offerte für einen S206 vom Ofiziellen MB Händler in der Schweiz, heisst Leasing über MB Financial Services.

 

Mir ist es sehr wichtig, dass ich das Fahrzeug am Ende des Vertrags (36mt) zum festgelegten Restwert kaufen kann, sprich ich will Eigentümer des Fahrzeuges werden.

 

Ist dies immer möglich?

Der Verkaufsberater meinte ja, er würde mir den Wagen dann zum festgelegten Restwert verkaufen, wenn ich das dann noch immer will.

Der festgelegte Restwert + erste grosse Rate + 35x die Raten entspricht ja auch dem Barkaufpreis + Zinsen.

 

Ich will einfach finanzielle Sicherheit und den Wagen früher oder später besitzen ohne draufzuzahlen. (ausser Zinsen)

 

Ich hoffe Ihr versteht meine Frage.

 

Danke euch und schöne Ostern!

LG Alex

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13 Antworten

Da musst Du wirklich in die Vertragsunterlagen schauen. Auf das Wort eines Verkäufers alleine würde ich da nicht vertrauen. Es gibt oft beide Modelle, eines wo Du rauskaufen kannst und eines wo das nicht geht. Welches nun bei Dir zutrifft steht im Leasingvertrag. Wichtig: egal was der Verkäufer sagt, ist eine Übernahme am Ende nicht vorgesehen geht dies auch in der Regel nicht, da Leasinggeber die Weiterverwendung schon vor dem Ende geregelt haben.

Themenstarteram 9. April 2023 um 7:17

Danke für deine rasche Antwort. Die Vertragsunterlagen gibt es noch nicht, lediglich eine Offerte. Ist es aber üblich (oder machbar) beim MB Leasing eine Kaufoption zum Restwert zu vereinbaren? Dann werde ich dem Verkäufer dies als Voraussetzung so mitteilen.

Wenn sicher ist, dass du das Fahrzeug übernehmen willst und Risiken minimiert werden sollen, könnte da eine klassische Finanzierung statt Leasing nicht besser sein?

Themenstarteram 9. April 2023 um 12:43

Zitat:

@ClausOne schrieb am 9. April 2023 um 11:27:12 Uhr:

Wenn sicher ist, dass du das Fahrzeug übernehmen willst und Risiken minimiert werden sollen, könnte da eine klassische Finanzierung statt Leasing nicht besser sein?

Geht das auch über den MB Händler? Müsste ich einmal nachfragen.

Also vorweg, ich hab nicht viel ahnung davon.

Soweit ich das aber weiß ist das gesetzlich garnicht möglich bei einem leasing im vertrag diese übernahme zu vereinbaren da es sich um leasing handelt was ja steuerlich begünstigt ist und wenn vorher eine kaufabsicht besteht wäre es kein leasing mehr und steuerbetrug. Ob das jetzt wirklich der fall ist bin ich nicht sicher und ob das bei privat oder nur für firmenleasing gilt. Wollte das nur mal in den raum werfen damit du was zum googeln hast.

Zitat:

@Tremas schrieb am 9. April 2023 um 14:48:33 Uhr:

Also vorweg, ich hab nicht viel ahnung davon.

Soweit ich das aber weiß ist das gesetzlich garnicht möglich bei einem leasing im vertrag diese übernahme zu vereinbaren da es sich um leasing handelt was ja steuerlich begünstigt ist und wenn vorher eine kaufabsicht besteht wäre es kein leasing mehr und steuerbetrug. Ob das jetzt wirklich der fall ist bin ich nicht sicher und ob das bei privat oder nur für firmenleasing gilt. Wollte das nur mal in den raum werfen damit du was zum googeln hast.

Doch das geht, der,Restwert muss nur deutlich höher sein, als sie Leasingrate, sonst geht das Finanzsmt von einem Mietkauf aus. Das,hat aber bei Privatleasing weniger Relevanz als bei einem Firmenleasing. Bei Firmen geht es a.) darum wer aktiviert es in der Bilanz und b.) um die Mehrwertsteuer. Es muss ja auch keine feste Vereibarumg sein im Sinne von „nach Ablauf des Leasings erwirbt Herr Xxx das Fahrzeug zum Preis von yyyy“ sondern es reicht, dass drin steht das eine Übernahme nach Leasingende möglich ist. Idealerweise steht dann noch der Satz zum kalkuliertem Restwert. Denn der Restwert kann ja schwanken durch Unfälle, nicht pflegliche Behandlung, Mehrkilometer etc. Es haben aber immer weniger Autobauer Interesse an Übernahmen, da sie Gebrauchtfahrzeuge lieber gesteuert den Märkten zuführen, um den Absatz von Neufahrzeugen nicht zu behindern.

Themenstarteram 9. April 2023 um 20:30

Es würde sich hier im konkreten Fall auch um ein Privatleasing handeln.

Das gesprochene Wort eines Verkäufers, hmm schwierig, wichtig ist, was wirklich im Vertrag steht.

Kleine Episode.

Wir haben 10/2019 eine GLC Coupe bestellt, über Privatleasing, und haben mehrmals mitgeteilt, das wir gern das Auto nach den 4 Jahren übernehmen würden. Ja kein Problem, laut Verkäufer. Wir sollten nur nach 3 Jahren uns melden, und unsere Übernahme und Kaufabsicht nochmals mitteilen, weil sonst die MB Leasing beginnt, das Fz weiter zu vermarkten. Okay, 3 Jahre rum, wieder ins Autohaus, nur war der alte Verkäufer nichtmehr bei Benz, sondern ein anderer war da. Und er, ohhh, so einfach ist das nicht. Erstens war es nicht im Vertrag niedergeschrieben und ein Anruf bei der Leasing war auch kuez und knapp, nein geht nicht! Laut dem neuen Verkäufer ist es unüblich, das man ein Leasingfahrzeug übernimmt, weil dafür ist Leasing nicht da, da hätte man sich für die 3 Wege Finanzierung entscheiden müssen. Und das Fahrzeug geht nach der Leasingdauer an das zu verkaufende Autohaus und das legt ca einen Monat vor Leasingende den Gebrauchtwagenpreis fest, und der wäre, wohl durch Corona etc. sehr weit oben angesiedelt, weil der Markt das hergibt. Zack, unser Plan ist zu nichte gemacht worden. Und was er noch meinte, da hätte man kein Kilometerleasingvertrag machen müssen, sondern einen Restwertvertrag, wo man allerdings auch mit den Kilometern dann aufpassen muß, wenn man den Wagen nun doch nicht möchte.

Also alles net so einfach!

Themenstarteram 10. April 2023 um 16:22

Zitat:

@au_di1607 schrieb am 10. April 2023 um 12:25:41 Uhr:

Das gesprochene Wort eines Verkäufers, hmm schwierig, wichtig ist, was wirklich im Vertrag steht.

Kleine Episode.

Wir haben 10/2019 eine GLC Coupe bestellt, über Privatleasing, und haben mehrmals mitgeteilt, das wir gern das Auto nach den 4 Jahren übernehmen würden. Ja kein Problem, laut Verkäufer. Wir sollten nur nach 3 Jahren uns melden, und unsere Übernahme und Kaufabsicht nochmals mitteilen, weil sonst die MB Leasing beginnt, das Fz weiter zu vermarkten. Okay, 3 Jahre rum, wieder ins Autohaus, nur war der alte Verkäufer nichtmehr bei Benz, sondern ein anderer war da. Und er, ohhh, so einfach ist das nicht. Erstens war es nicht im Vertrag niedergeschrieben und ein Anruf bei der Leasing war auch kuez und knapp, nein geht nicht! Laut dem neuen Verkäufer ist es unüblich, das man ein Leasingfahrzeug übernimmt, weil dafür ist Leasing nicht da, da hätte man sich für die 3 Wege Finanzierung entscheiden müssen. Und das Fahrzeug geht nach der Leasingdauer an das zu verkaufende Autohaus und das legt ca einen Monat vor Leasingende den Gebrauchtwagenpreis fest, und der wäre, wohl durch Corona etc. sehr weit oben angesiedelt, weil der Markt das hergibt. Zack, unser Plan ist zu nichte gemacht worden. Und was er noch meinte, da hätte man kein Kilometerleasingvertrag machen müssen, sondern einen Restwertvertrag, wo man allerdings auch mit den Kilometern dann aufpassen muß, wenn man den Wagen nun doch nicht möchte.

Also alles net so einfach!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Das war genau das, was ich erfahren wollte. Es scheint als werde ich den Wagen somit besser kaufen..

Eine frage, wieso will man dann überhaupt erst leasen? Wenn ihr kaufen wollt könnt ihr doch direkt finanzieren? Sind bei leasing die Konditionen besser?

 

VG

Themenstarteram 11. April 2023 um 5:23

Um Ehrlich zu sein dachte ich beim Leasing handelt es sich um eine Art Finanzierung, ich habe mich gar nie damit befasst und nun festgestellt, dass es nicht das ist, wofür ich es gehalten habe. Die Finanzierung selber habe ich bzw. der Verkäufer auch gar nicht angesprochen. Ich werde es nun so machen, dass ich das Fahrzeug kaufe. Meins ist meins..

In der Schweiz ist dies ganz normal, dass man das Auto nach dem Leasing übernehmen kann. Der Mercedes-Bank ist es dabei egal, ob das Geld vom Leasenden oder vom Händler kommt. In der Schweiz gibt es sowieso nur das Restwertleasing. Ich bin aktuell in der Situation, in der ich mein Auto (A250 4M) nach dem Leasing selber kaufe, da der Leasingrestwert ein paar Tausend Franken unter dem tatsächlichen Restwert liegt. Der Händler hat mir dabei sogar angeboten, mir das Auto zum tatsächlichen Restwert abzukaufen, falls ich doch nicht privat verkaufen möchte, da sie aktuell zu wenige Occassionen haben.

Ich weiss, dass es in Deutschland teilweise anders ist, aber in der Schweiz steht einem die Wahl zum Kauf des Fahrzeuges nach, oder auf Wunsch auch während des Leasings, eigentlich immer zur Verfügung.

Themenstarteram 11. April 2023 um 7:34

Zitat:

@Redhunter schrieb am 11. April 2023 um 09:21:50 Uhr:

In der Schweiz ist dies ganz normal, dass man das Auto nach dem Leasing übernehmen kann. Der Mercedes-Bank ist es dabei egal, ob das Geld vom Leasenden oder vom Händler kommt. In der Schweiz gibt es sowieso nur das Restwertleasing. Ich bin aktuell in der Situation, in der ich mein Auto (A250 4M) nach dem Leasing selber kaufe, da der Leasingrestwert ein paar Tausend Franken unter dem tatsächlichen Restwert liegt. Der Händler hat mir dabei sogar angeboten, mir das Auto zum tatsächlichen Restwert abzukaufen, falls ich doch nicht privat verkaufen möchte, da sie aktuell zu wenige Occassionen haben.

Ich weiss, dass es in Deutschland teilweise anders ist, aber in der Schweiz steht einem die Wahl zum Kauf des Fahrzeuges nach, oder auf Wunsch auch während des Leasings, eigentlich immer zur Verfügung.

Danke für die Info! So habe ich es verstanden, bzw. so ist es auch rübergekommen beim Gespräch beim Händler. (in der Schweiz)

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