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Leasing: Unfall, Fahrerflucht, Wertminderung
Hallo zusammen,
es ging nun gute 2,5 Jahre gut, aber im letzten halben Jahr meiner Leasing-Laufzeit ist es dann passiert: Mir ist jemand auf einem Supermarkt-Parkplatz ins Auto gefahren und hat meinen Stoßfänger hinten beschädigt (Lackabrieb), selbstredend mit Unfallfahrerflucht.
Anzeige gegen Unbekannt habe ich erstattet, und den Schaden bereits an meinen Leasinggeber (BMW Financial Service) gemeldet. Das Fahrzeug ist Inklusiv-vollkaskoversichert, und die Versicherung hat mir geraten, beim Ausmaß des Schadens (Reparaturkosten vermutlich unter 1000€, in der nächsten Woche werde ich bei BMW vorstellig für einen Kostenvoranschlag) das ganze lieber selbst zu regulieren (da relativ hohe SB in der Vollkasko).
Nun bekam ich heute einen Brief vom Leasinggeber für die Reparaturfreigabe, mit dem Beisatz "Die ggf. entstehende Wertminderung überweisen Sie bitte an (...)".
Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht, welche Summen hier eingefordert werden (bei einem Schaden dieses ja doch eher kleinen Ausmaßes)? Ich habe mich informiert und verschiedene Berechnungsmodelle für die Wertminderung gefunden.
Ich freue mich von euren Erfahrungen zu hören.
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Die Sache ist übrigens vor ein paar Wochen durch die Rückgabe gegangen, der Schaden hat mich bei Leasing-Rückgabe etwa 200€ gekostet. Eine Reparatur habe ich vorher nicht vornehmen lassen.
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29 Antworten
Die Wertminderung wird in der Regel im Gutachten zum Schaden festgestellt.
Verstanden. Wer erstellt denn dieses Gutachten? Die Ansage vom Leasinggeber war: "Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung, lassen Sie uns die Rechnung zukommen.". Der Versicherer sagt: "Vermutlich sind Sie besser bedient, wenn sie das ohne uns regulieren". Wenn ich also zu BMW fahre und den Schaden reparieren lasse, wird ja von niemandem ein Gutachten erstellt. Der Leasinggeber spricht in der Regulierungsfreigabe von einem "ggf. vorliegendem Sachverständigergutachten". Das gibt's nicht.
Die Wertminderung errechnet sich z. B. wie hier angegeben!
"Stoßfänger hinten beschädigt (Lackabrieb)" und "die ggf. entstehende Wertminderung"
Welche Wertminderung soll dabei entstehen? Das ist ein Standardschreiben. Ich hatte in meinen 7er eine Delle (Seitenteil hinten rechts-Übergang zum Stoßfänger), selbst da hat niemand was von Wertminderung geschrieben. Behoben nicht einmal bei BMW, sondern direkt in der Lackiererei.
Ich würde garnichts machen, sondern die 6 Monate mit dem Lackabrieb leben und spätestens 4 Wochen vor Leasingende zum BMW-Händler eine Vorabbewertung zur Rückgabe machen und dann entscheiden. Der Minderwert dort war bei mir deutlich günstiger als eine Reparatur.
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 16. Mai 2018 um 20:52:12 Uhr:
Ich würde garnichts machen, sondern die 6 Monate mit dem Lackabrieb leben und spätestens 4 Wochen vor Leasingende zum BMW-Händler eine Vorabbewertung zur Rückgabe machen und dann entscheiden. Der Minderwert dort war bei mir deutlich günstiger als eine Reparatur.
Daran habe ich auch schon gedacht. Sollte ich das mit meinem BMW-Ansprechpartner bei meiner Niederlassung so besprechen, oder einfach "aussitzen"?
Least du im Anschluss wieder einen BMW über den Händler? Dann würde ich das vorab ruhig besprechen.
Nein, das nächste Fahrzeug wird ein Firmenwagen von einem anderen Händler.
Ich habe das damals überhaupt nicht gemeldet. War aus meiner Sicht kein Unfall und eine Verschlechterung kann an einer Kunststoffstossstange m.E. auch durch einen Lackschaden nicht eintreten.
Hatte danach auch keinen neuen bei BMW geleast, war aber trotzdem völlig unproblematisch.
Wenn du sowieso lieber selbst bezahlst würde ich auch bis Ultimo warten. Stell dir vor du reparierst und Morgen passiert dann dämlicherweise das gleiche wieder.
Bei meinem BMW lag die Wertminderung bei genau 10% der schadenshöhe.
Habe ich hier auch schon mehrfach gelesen
kurz vor Leasingende einmal zum Beulendoktor bringen und alles wird gut.
Man muss sich bei der Rückgabe ja nicht an alles erinnern.
Zitat:
@BerlinUser schrieb am 18. Mai 2018 um 07:27:34 Uhr:
Bei meinem BMW lag die Wertminderung bei genau 10% der schadenshöhe.
Habe ich hier auch schon mehrfach gelesen
Sicher? Du meinst mit schadenshöhe den Kostenvoranschlag für die Reperatur? Der minderwert war da nur 10% bei der leasingrückgabe?
Die Sache ist übrigens vor ein paar Wochen durch die Rückgabe gegangen, der Schaden hat mich bei Leasing-Rückgabe etwa 200€ gekostet. Eine Reparatur habe ich vorher nicht vornehmen lassen.