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Leasing Vertrag übernehmen bei insolventem leasingnehmer

Themenstarteram 26. November 2013 um 20:11

Hallo

Herr x hat von Firma A einen Leasingwagen intern übernommen, er ist beim leasinggeber als Hauptfahrer registriert und darf das Fahrzeug weltweit fahren.

Herr x hat die monatliche leasingrate stets pünktlich an Firma A überwiesen und die haben wiederum das Geld direkt an den leasinggeber weitergeleitet.

Nun ist Firma A insolvent und der Geschäftsführer ist nicht auffindbar, Herr x würde sehr gerne das Fahrzeug sowie den leasingvertrag übernehmen wollen, nun stellt sich aber der leasinggeber quer und will das Fahrzeug zurück.

Herr x hat in der Zwischenzeit mehrere tausend Euro in das Fahrzeug investiert, (u.a. Neues sportfahrwerk, prof. Leistungssteigerung usw.).

Gibt es eine Möglichkeit für Herr x den Vertrag ohne großen Aufwand zu übernehmen oder ist er auf die Kulanz des leasinggebers angewiesen?

Vielen dank.

MfG hilmi

Beste Antwort im Thema
am 26. November 2013 um 20:19

Kommt drauf an was im Vertrag steht. Die Leasingverträge die ich kenne sehen kein Vorkaufsrecht bzw. keine garantierte Übernahme des Fahrzeugs vor. Genauso schließen die Verträge die ich kenne eine Leistungssteigerung und der Einbau eines Sportfahrwerks ohne explizite Genehmigung des Leasinggebers aus.

Es mag sein das es u.U. Verträge gibt die davon abweichen, das im Einzelfall geklärt werden müsste. Im schlimmsten Fall fordert der Leasinggeber das Fahrzeug zurück und Herr x muss die Kosten für die Rückrüstung auf den Ursprungszustand tragen.

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am 26. November 2013 um 20:19

Kommt drauf an was im Vertrag steht. Die Leasingverträge die ich kenne sehen kein Vorkaufsrecht bzw. keine garantierte Übernahme des Fahrzeugs vor. Genauso schließen die Verträge die ich kenne eine Leistungssteigerung und der Einbau eines Sportfahrwerks ohne explizite Genehmigung des Leasinggebers aus.

Es mag sein das es u.U. Verträge gibt die davon abweichen, das im Einzelfall geklärt werden müsste. Im schlimmsten Fall fordert der Leasinggeber das Fahrzeug zurück und Herr x muss die Kosten für die Rückrüstung auf den Ursprungszustand tragen.

Sehe ich ähnlich. Die besagten Änderungen dürften genehmigungspflichtig gewesen sein und verstoßen im Regelfall gegen die Nutzungsbedingungen für das Fahrzeug. Der Leasinggeber kann gegenüber dem Leasingnehmer auf Rückrüstung bestehen. Somit wäre Fahrer x dem Leasingnehmer gegenüber schadenersatzpflichtig.

Wenn ich das richtig lese, will Fahrer x den Vertrag als solches übernehmen und nicht nur das Fahrzeug. Das hängt zum einen von der Bereitschaft des Leasinggebers ab, zum anderen dürfte es auch der Einwilligung des Insolvenzverwalters bedürfen.

Herr x hat vor allem keinen Vertrag mit dem Leasinggeber, also auch keine Ansprüche.

am 27. November 2013 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

 

Wenn ich das richtig lese, will Fahrer x den Vertrag als solches übernehmen und nicht nur das Fahrzeug. Das hängt zum einen von der Bereitschaft des Leasinggebers ab, zum anderen dürfte es auch der Einwilligung des Insolvenzverwalters bedürfen.

Eine Übernahme des LV ist nur mit Zustimmung des Leasinggebers möglich. Der Insolvenzverwalter hat in einem solchen Fall nichts zu sagen, da Leasingobjekte gar nicht zur Insolvenzmasse gehören.

Abgesehen davon ist es überhaupt nicht verständlich, weshalb Herr x "mehrere tausend Euro" in ein geleastes Fahrzeug steckt ... man sollte wissen, dass der Leasinggeber darauf bestehen kann, dass das Fahrzeug rückgerüstet wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Hi,

da Herr x kein Vertragspartner ist sondern Firma A wird der Leasinggeber die kosten für die Rückrüstung und den zusätzlichen Wertverlust durch das Tuning wohl nur von der Firma A einfordern können,die ja pleite ist :D

Somit hat Herr x zumindest keine weiteren Kosten zu befürchten,die Kiste ist aber weg.

Die Umbauten vor allem das Tuning machen den Wagen aber für das Unternehmen aber eigentlich uninteressant und da Firma A die kosten dafür nicht tragen kann wäre es eigentlich durchaus Sinnvoll wenn Herr X das Leasing weiterführt und den Wagen später übernimmt.

ich würde da einfach nochmals das persönliche Gespräch suchen,vielleicht findet sich eine Lösung mit der alle parteien leben können.

Gruß Tobias

Themenstarteram 27. November 2013 um 10:28

Hallo

Vielen dank für die reichlichen antworten.

Mittlerweile habe ich mehr Informationen warum Herr x das Fahrzeug über nehmen will: der Vertrag soll eine Mischung aus Leasing und Finanzierung sein welche in knapp 18 Monaten ausläuft und das Fahrzeug eigentlich dann in den Besitz der Firma A über geht.

Es handelt sich nur noch um knapp 10.000€ welche offen sind.

Das Fahrzeug ist nicht verbastelt, es hat ein luftfahrwerk welches mittels eines speziellen Moduls ziemlich tief abgesenkt werden kann, ebenso wurde die Leistungssteigerung bei MTM durchgeführt.

Fahrzeug ist ein Audi A6 3.0 Diesel

Herr x hat am Donnerstag einen Termin beim Anwalt der die Firma A vertritt.

Halte euch auf dem laufenden.

Vielen dank nochmals.

MFG Hilmi

Zitat:

Original geschrieben von hilmijonesjr

 

Das Fahrzeug ist nicht verbastelt,

Es hat ein luftfahrwerk welches mittels eines speziellen Moduls ziemlich tief abgesenkt werden kann, ebenso wurde die Leistungssteigerung bei MTM durchgeführt.

Das steht in direktem Wiederspruch zueinander :D

Wahrscheinlich wurde hier nur Elektronisch die Grenzwerte des Fahrwerks verändert und beim Motor ein anderes Kennfeld (Chiptuning) ausgespielt.

Das bedeutet einen enormen Wertverlust,weil kein seriöser Käufer so etwas möchte. Und wie gesagt vertraglich wahrscheinlich nicht erlaubt ohne ausdrückliche Erlaubnis durch den Leasinggeber.

Eigentlich sollten die doch echt froh sein wenn Herr X bereit ist die offenen Verbindlichkeiten zu übernehmen und sich dann nicht damit rumärgern zu müssen!?

Es sei denn ein Mitarbeiter des Leasingunternehmens hat das spitz gekriegt und ist selbst scharf auf den Wagen :D

Gruß Tobias

Ich sehe es hier so wie die meisten:

Herr X ist nur Fahrer, hat ansonsten keinerlei geschäftliche Beziehung mit dem Leasinggeber.

Somit kann er zwar von A fordern was er will (je nachdem, wie die vertragliche Situation mit DEM aussieht), jedoch nicht der LG gegenüber.

Warum die überhaupt mit ihm als unbeteiligtem reden ist mir schleierhaft.

 

Nachtrag: Gut, ein Grund fällt mir ein, sie wollen ja ihr Auto wieder haben, und das hat derzeit X in Besitz.

 

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Eigentlich sollten die doch echt froh sein wenn Herr X bereit ist die offenen Verbindlichkeiten zu übernehmen und sich dann nicht damit rumärgern zu müssen!?

Es sei denn ein Mitarbeiter des Leasingunternehmens hat das spitz gekriegt und ist selbst scharf auf den Wagen :D

Ich glaube nicht, dass hier jemand über irgendwas froh ist, oder auf irgendwas scharf ist.

Leasinggesellschaften haben Geschäftsbedingungen und Regelungen für solche Fälle.

Im Falle von Insolvenzen heissen die eben: "Auto zurückholen, Vertrag fristlos kündigen".

Mit irgendwelchen nicht in einer Vertragsbeziehung stehenden dritten will und wird man sich hier sicherlich nicht befassen.

Die Rückbaukosten des Tunings würden in diesem Fall ohnehin nicht X, sondern A belastet.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Die Rückbaukosten des Tunings würden in diesem Fall ohnehin nicht X, sondern A belastet.

Und dann könnte der Anwalt bzw. der Insolvenzverwalter von A noch mal auf x zukommen. ;)

am 28. November 2013 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Bim Bam Boris

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Die Rückbaukosten des Tunings würden in diesem Fall ohnehin nicht X, sondern A belastet.

Und dann könnte der Anwalt bzw. der Insolvenzverwalter von A noch mal auf x zukommen. ;)

Das glaube ich weniger. Sollte die Leasingfirma eine Rechnung an den insolventen Leasingnehmer stellen, wird der IV diese Rechnung kalt lächelnd ignorieren.

Wenn ein Insolvenzverfahren läuft, können Rechnungen ab dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gestellt werden. Und der bezahlt nur noch das, was er auch bestellt hat.

Dem Leasinggeber bleibt nichts anderes übrig, als das Leasingobjekt zähneknirschend zurückzunehmen und seine Forderungen anzumelden. Je nach Insolvenzquote bekommt der Leasinggeber nach einiger Zeit dann vielleicht 5 oder 10 % seiner Forderung.

Aber: Da die meisten Leasingunternehmen sich selbst auch wieder refinanzieren, beißen diese die Zähne zusammen und schreiben ihre Forderungen ab. Eine hohe (offizielle) Ausfallqote wegen Insolvenzen der Leasingnehmer beeinflusst das Rating negativ und die Refinanzierung wird somit teurer ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Das glaube ich weniger. Sollte die Leasingfirma eine Rechnung an den insolventen Leasingnehmer stellen, wird der IV diese Rechnung kalt lächelnd ignorieren.

Ja, so kenne ich das auch, leider... Ich habe auch noch 'ne Rechnung offen bei jemand, der nach 'nem halben Jahr 30 km entfernt wieder 'nen neuen Laden aufgemacht hat, während die Kripo noch immer einen mysteriösen Einbruch in der vorherigen Lokation ermittelt. :mad:

am 3. Dezember 2013 um 5:05

Zitat:

Original geschrieben von Bim Bam Boris

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Das glaube ich weniger. Sollte die Leasingfirma eine Rechnung an den insolventen Leasingnehmer stellen, wird der IV diese Rechnung kalt lächelnd ignorieren.

Ja, so kenne ich das auch, leider... Ich habe auch noch 'ne Rechnung offen bei jemand, der nach 'nem halben Jahr 30 km entfernt wieder 'nen neuen Laden aufgemacht hat, während die Kripo noch immer einen mysteriösen Einbruch in der vorherigen Lokation ermittelt. :mad:

Aber diese Person ist in diesem Fall wahrscheinlich nur noch ein Angestellter :)

Zitat:

Original geschrieben von BossHoss82

Zitat:

Original geschrieben von Bim Bam Boris

 

Ja, so kenne ich das auch, leider... Ich habe auch noch 'ne Rechnung offen bei jemand, der nach 'nem halben Jahr 30 km entfernt wieder 'nen neuen Laden aufgemacht hat, während die Kripo noch immer einen mysteriösen Einbruch in der vorherigen Lokation ermittelt. :mad:

Aber diese Person ist in diesem Fall wahrscheinlich nur noch ein Angestellter :)

Nein, "diese Person" war vorher Angestellter und spielt jetzt wieder mal Chef. :D

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