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Leasing-Widerruf innerh. Frist, nach Zulassung aber vor Auslieferung.

Themenstarteram 11. August 2021 um 13:50

Hallo zusammen,

wir sind jetzt 7 Tage nach Abschluss unseres Leasingvertrages leider etwas unschlüssig bei der ganzen Sache.

Es handelt sich um ein Fahrzeug mit einer matten Lackierung. Dass dieser empfindlicher ist und eine spezielle Pflege benötigt, war uns bewusst. Probleme bei der Leasing-Rückgabe erwartet der Händler nicht, nachdem er das Fahrzeug gesehen hat, das wir in Zahlung geben möchten. Soweit so gut.

(Leider) erst im Nachhinein haben wir die Horrorgeschichten gehört und gelesen, die es bei Leasingrückgaben mit matten Lackierungen gibt, dass für kleinste Kratzer ganze Bauteile neu lackiert werden und man so schnell auf Kosten um die 5000-6000€ bei der Rückgabe kommt. Das sind zugegebener Maßen Geschichten von Mercedes-Rückgaben, ob das bei Seat/Cupra großartig anders läuft, weiß ich nicht. Der Händler hat keinerlei Erfahrungen, weil es bei Seat/Cupra Mattlacke noch nicht so lange gibt.

Wir sind jetzt also noch 7 Tage in der 14 tägigen Frist und überlegen, diese in Anspruch zu nehmen. Ich hatte meine Bedenken dem Händler heute mitgeteilt, der wieder versuchte, diese zu zerstreuen. In solche Bereiche einer Nachzahlung würden wir bei sachgemäßer Behandlung niemals kommen. Er hatte auch erwähnt, dass sich der Wagen bereits in der Zulassung befindet.

Wir sind uns nach wie vor unschlüssig und das bereitet uns insgesamt schon ordentlich Bauchschmerzen.

Die Frage an dieser Stelle ist, ob man, wenn man vom Widerrufsrecht Gebrauch machen würde, was aktuell nur eine Option ist, sich auf kosten einstellen muss, da sich der Wagen bereits in der Zulassung befindet.

Auszug aus der Widerrufsbelehrung:

"Der Leasingnehmer trägt die Kosten der Rücksendung des Leasinggegenstandes. Der Leasingnehmer hat dem Leasinggeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Leasinggeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann. Der Leasingnehmer ist zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn er ausdrücklich zugestimmt hat (HAT ER), dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen wird. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass der Leasingnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen muss. Der Leasingnehmer muss für einen etwaigen Wertverlust des Leasinggegenstandes nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Leasinggegenstandes nicht notwendigen Umgang mit diesem Zurückzuführen ist"

 

Die Frage ist jetzt, ob der Leasinggeber wegen der Zulassung einen Wertersatz verlangen darf.

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28 Antworten

Lass Dich nicht verrückt machen. Schau Dir mal das Video an:

https://youtu.be/d3sZQtjWWno

Lass Dir vorher den Schadenskatalog aushändigen!

Themenstarteram 11. August 2021 um 14:06

Danke schon mal für die rasche Antwort!

Was mich am Schadenskatalog etwas stört ist, dass auf Mattlack nicht gesondert eingegangen wird.

Ein Kratzer muss schleifbar oder polierbar sein. Der Kratzer darf nicht im Basislack sein. Tja, leider ist der Mattlack der Basislack und leider kann man ihn nicht polieren...

Steht do alles drin. Wenn Leistungen auf Wunsch der Leasingnehmers vor Ende der Widerrufesfrist erbracht wurden, dann ….

Sowas vor dem Vertragsabschluss überlegen. Der Widerruf ist für andere Dinge geschaffen worden. Der Händler hat schon viel getan. Wenn man dann widerruft, wenigstens frühzeitig Bescheid geben (vor Zulassung) und freiwillig was bezahlen.

Themenstarteram 11. August 2021 um 16:03

Leider sind da so einige Dinge im Nachhinein (leider), die uns nicht schmecken. Zum einen wurden wir nicht nach einer Garantieverlängerung gefragt, mir selbst ist das Thema leider durchgegangen. Also 48 Monate Leasing und nur 24 Monate Garantie... Kann zwar noch im Nachhinein abschließen, wird aber deutlich teurer, aber seis drum.

Viel mehr ärgert mich das mit dem Mattlack und mit der (sehr hohen) Anzahlung. Dass man im falle eines Totalschadens davon keinen Cent wieder sieht, war mir leider auch nicht bewusst. Schön blöd von uns, ja. Wir sind insgesamt mit der Entscheidung zum leasen einfach nur unzufrieden und würden den Wagen viel lieber finanzieren...

Ich bin sicher, dass bei einem Widerruf kosten entstehen. Die Frage ist nur, wie hoch diese sind, bzw. sein können. Wenn da kosten in Höhe von 1000€ entstehen wäre das z.B. fair und in Ordnung. Aber wenn auf ein mal 5000€ verlangt werden würden... Vorstellen kann ich mir alles.

Der beste Ansprechpartner dürfte dein Verkäufer sein.

@propoph :

Warum least man und macht eine hohe Anzahlung? Anfängerfehler. Hätte auch nur 36 Monate geleast und nicht 48. Meist ist kein oder kaum Preisunterschied, manchmal sogar günstiger. Würde nie leasen ohne Garantie über Leasingzeitraum. Garantie für 2 zusätzliche Jahre kostet dann schon was extra.

Was heißt in der Zulassung? Zugelassen oder nicht? Wenn zugelassen kostet das weil Wertverlust durch weiteren Haltereintrag.

Themenstarteram 11. August 2021 um 18:05

@Diesel-Bull

Ja, insgesamt einfach dumm. Lehrgeld werden wir so oder so zahlen. Das kommt dabei raus, wenn man sich zu einem Leasing überreden lässt, obwohl man eigentlich kaufen wollte.

Der Wagen ist wohl zugelassen bzw. befindet sich in der Zulassung, also der Prozess läuft, das wird nicht zu vermeiden sein.

Die Frage ist nur, wie hoch der Wertverlust ist und wer den bestimmt...

Totalschaden: Kaufpreisabsicherung vereinbaren, machen die meisten Versicherungen. Spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug geleast, finanziert oder gekauft wurde.

 

Mattlack:

Vollkasko mit Rabattretter, dann bleibt es beim Selbstbehalt.

 

Generell verstehe ich den Trend zum Mattlack überhaupt nicht. Wird speckig, schwierig zu reparieren und empfindlich. Wenn es Matt sein soll, Basislack bestellen und anschließend folieren lassen. Ist billiger als hinterher das Fahrzeug lackieren zu lassen.

Es sind doch nur Zulassungskosten zu zahlen. Steht doch auch so in den Bedingungen. Und wo ist das Problem den Verkäufer zu fragen, was im Fall eines Widerrufs an Kosten auf einen zukommt? Das ist schnell geschehen und beseitigt alle Zweifel. Und wenn man mit Kompensation droht, wird die Sache auch erträglich.

Das Fahrzeug ist in der Zulassung? Entweder es ist zugelassen oder nicht. Das dauert keine Tage und kann somit gestoppt werden, bis der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief in den Drucker schiebt.

Hast du denn schon den Perso, das Sepa-Mandat und die eVB beim Händler gelassen?

"Und wenn man mit Kompensation droht, wird die Sache auch erträglich."

Zum Leasing überredet, wollte eigentlich kaufen - und da würde ich dann ansetzen.

Themenstarteram 11. August 2021 um 20:22

Zitat:

Hast du denn schon den Perso, das Sepa-Mandat und die eVB beim Händler gelassen?

Ja, leider ist schon alles übermittelt, der Perso liegt beim Händler. Die Aussagen mit "in der Zulassung" kam so vom Verkaufsberater. Gute frage, was das genau bedeutet. Das Widerrufsschreiben ist aufgesetzt und wird morgen zum Leasinggeber und zum Händler übermittelt. Per Mail, Fax, Brief und was sonst noch möglich ist. Ich denke, dass das für den Händler eine Ausnahmesituation ist und bin gespannt, was verlangt werden wird... Ich werde berichten.

am 11. August 2021 um 20:23

Zitat:

@propoph schrieb am 11. August 2021 um 18:03:15 Uhr:

Viel mehr ärgert mich das mit dem Mattlack und mit der (sehr hohen) Anzahlung. Dass man im falle eines Totalschadens davon keinen Cent wieder sieht, war mir leider auch nicht bewusst. Schön blöd von uns, ja. Wir sind insgesamt mit der Entscheidung zum leasen einfach nur unzufrieden und würden den Wagen viel lieber finanzieren...

Bei einer vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags (Totalschaden, Diebstahl) sollte die Sonderzahlung von Leasinggeber anteilig zurückerstattet werden:

https://www.haufe.de/.../...tige-kuendigung_idesk_PI20354_HI21056.html

https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?t=65002

Aus meiner Sicht wird das auch für einen Widerruf gelten, oder?

Sobald du sie kennst, vergleiche mal die sicheren Kosten für den Widerruf mit den nur potentiellen Kosten für Lackschäden, ob da ein Widerruf wirklich so klug ist.

Hättest du dich wie ursprünglich geplant für die Finanzierung entschieden, wäre der Schadensersatz an den Händler im Fall eines Widerrufs wohl nicht geringer.

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