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Leasing zwecks Steuerersparnis und KFZ-Übernahme nach Leasingende
Hallo allerseits.
Als Freiberufler mit guten Einkünften und sehr geringen Ausgaben, habe ich mal Leasing ins Auge gefasst, um wenigstens etwas Steuern zu sparen.
Mich würde es freuen Eure Einschätzung zu den folgenden Gedanken zu bekommen (macht das Sinn, habe ich einen Denkfehler, andere/bessere Optionen?)
Ich würde gerne bereits bei der Anschaffung (Listenpreis des Wagens ca. 40.000 - 50.000) eine hohe Anzahlung leisten (die steuerlich sofort und voll anrechenbar ist) und dann ebenfalls eine hohe Leasingrate vereinbaren. Ziel ist möglichst hohe Kosten (Anzahlung sowie Leasingraten) geltend zu machen, um den Wagen am Ende der Leasingzeit von der Bank recht günstig abkaufen zu können.
Nun ist es aber so, dass die üblichen Leasingbanken ein Geschäft machen wollen. Soll heißen, die Bank hat im Falle einer niedrigen Laufleistung ein großes Eigeninteresse den Wagen zum "guten" Marktwert zu verkaufen und damit Gewinn zu machen.
Daher die Frage: Gibt es Banken über die ein Leasing abgeschlossen werden kann, ohne dass diese "Eigeninteressen" an dem Wagen hat und ich so den Wagen zum Restwert (also nach Abzug der geleisteten Zahlungen) ablösen kann?
Was meint Ihr?
Schon Mal besten Dank im Voraus für Eure Ratschläge.
N.
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13 Antworten
Das Geschäftsmodell gibt es. Nennt sich Steuerbetrug.
Aus dem Grund können Geschäftskunden bei BMW das Fahrzeug nach Leasingende nicht kaufen, um eben solchen Steuerbetrug zu vermeiden.
Nicht nur bei BMW. Der Kauf hätte zur Folge, dass das Steuersparmodell rückwirkend aufgerollt wird. Übrigens kann man auch ein gekauftes Auto absetzen als Gewerbetreibender
Es gab mal einen Leasinggeber der den Kunden so etwas versprach. Konnte er natürlich nicht schriftlich machen. Am Ende war das Geheule bei den „Geschädigten“ groß als der Leasinggeber unter Kontrolle der BaFin gestellt wurde und sich dann an die rechtswidrigen Zusagen nicht mehr hielt.
Ist legal nicht möglich. Dann lieber kaufen und 5 Jahre weiterfahren.
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 11. Juli 2023 um 01:02:51 Uhr:
Das Geschäftsmodell gibt es. Nennt sich Steuerbetrug.
Was qualifiziert Dich zu dieser Aussage? Sie ist nämlich absoluter Blödsinn.
Ich empfehle, einen Rat vom Steuerberater einzuholen, den man als Selbstständiger mit nicht unerheblichen Einkünften haben sollte. Dieser kennt den Leasingerlass, aus dem sich alles Steuerliche ergibt, das mit Leasing zu tun hat.
Knackpunkt ist hier die offenbar beabsichtigte Vereinbarung der Übernahme gegen einen anfänglich festgelegten Kaufpreis. Daraus ergibt sich, dass der Leasingnehmer wirtschaftliches Eigentum am Auto bereits zu Beginn des Leasingvertrages erwirbt, was zur Folge hat, dass er nicht die Anzahlung und die Leasingraten absetzen kann, sondern die Kosten nur über die Abschreibung geltend machen kann.
Alles Weitere geht aber zu sehr in die Beratung, die hier ganz sicher nicht geleistet werden kann bzw. sollte.
Das eine Problem dürfte sein, dass ei anschließender Übernahme das Leasing bei gewerblicher Nutzung nachträglich vom Finanzamt als Mietkauf mit entsprechenden Konsequenzen eingestuft werden würde.
Das andere Problem ist der Denkfehler, dass man das Fahrzeug dann einfach so weiter verkaufen kann. Da das Fahrzeug gewerblich und nicht privat gekauft würde, ergeben sich beim Weiterverkauf die Probleme der Gewährleistung sowie Versteuerung des Veräußerungsgewinns.
Das ist so auch wieder nicht richtig. Wenn bereits von Anfang an der Kauf mit festgelegtem Preis vereinbart wird, wird vom Finanzamt von Beginn an ein Kauf auf Finanzierung angenommen.
Das Thema der Gewährleistung bei Weiterverkauf kann man ausschließen, wenn man nicht an Privat oder ins Ausland verkauft.
Stimmt, nur erfährt das Finanzamt nichts davon, wenn der vermeintliche Leasingnehmer zuerst nur die Anzahlung und Leasingraten ansetzt. Keiner legt doch den Leasingvertrag mitsamt dem Kaufpreis vor. Da kommt dann später das böse Erwachen bei rückwirkender Neuveranlagung.
Stimmt auch, das schränkt aber den Käuferkreis stark ein. Und wie geschrieben ist das den meisten nicht klar, wenn sie ein gewerbliches Fahrzeug vermeintlich als privat verkaufen wollen, was die möglichen Konsequenzen angeht.
Je nach Leasingfaktor und Anzahlung unterscheiden sich die steuerlichen Auswirkungen von Leasing und Abschreibung gar nicht unbedingt erheblich. Im Fall des TE ist allerdings wegen der beabsichtigten Sonderzahlung mit einem großen Unterschied zu rechnen.
Daher noch einmal meine Empfehlung, solche Themen nicht im Netz, sondern im echten Leben mit einem Fachmann des Vertrauens zu besprechen. Im Netz bekommt man zu schnell falsche Antworten, die in die Irre führen, wie man auch hier an der ersten Antwort sieht. Zusätzlich verunsichern dann die vielen Zustimmungen von anderen Usern, die es auch nicht besser wissen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 13. Juli 2023 um 08:47:15 Uhr:
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 11. Juli 2023 um 01:02:51 Uhr:
Das Geschäftsmodell gibt es. Nennt sich Steuerbetrug.
Was qualifiziert Dich zu dieser Aussage? Sie ist nämlich absoluter Blödsinn.
Ich empfehle, einen Rat vom Steuerberater einzuholen, den man als Selbstständiger mit nicht unerheblichen Einkünften haben sollte. Dieser kennt den Leasingerlass, aus dem sich alles Steuerliche ergibt, das mit Leasing zu tun hat.
Knackpunkt ist hier die offenbar beabsichtigte Vereinbarung der Übernahme gegen einen anfänglich festgelegten Kaufpreis. Daraus ergibt sich, dass der Leasingnehmer wirtschaftliches Eigentum am Auto bereits zu Beginn des Leasingvertrages erwirbt, was zur Folge hat, dass er nicht die Anzahlung und die Leasingraten absetzen kann, sondern die Kosten nur über die Abschreibung geltend machen kann.
Alles Weitere geht aber zu sehr in die Beratung, die hier ganz sicher nicht geleistet werden kann bzw. sollte.
Du hast offensichtlich die Intention des TE nicht verstanden, sonst hättest Du mir zugestimmt. Kein seriöser Leasinggeber wird dieses Konstrukt mitgehen.
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 14. Juli 2023 um 08:36:04 Uhr:
Du hast offensichtlich die Intention des TE nicht verstanden, sonst hättest Du mir zugestimmt. Kein seriöser Leasinggeber wird dieses Konstrukt mitgehen.
Was hat der Leasinggeber damit zu tun, wie der Kunde das geschäftlich behandelt? Es gibt durchaus Leasingfirmen, die solche Geschäfte machen. Das macht die Firmen längst nicht zu unseriösen.
Ich habe die Frage des TE so verstanden, dass er wissen wollte, ob das, was er vor hat, möglich ist. Er war sich nicht bewusst, dass es so nicht geht. Ich habe es keineswegs so verstanden, dass er es um jeden Preis so machen will. Vor allem habe ich nicht herauslesen können, dass er mit dem Gedanken spielt, eine Steuerhinterziehung zu begehen.
Nein, Betrug setzt voraus, dass man gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche Angaben macht.
Hier war es "nur" der untaugliche Versuch eines Steuersparmodells. Da sich aber die Finanzverwaltung die Hose nicht mit der Kneifzange anzieht, kennen die diese Versuche auch und haben das schon ganz vielen Jahren im Keim erstickt.
Hätte der TE, wie angeraten, als allererstes mal seinen Steuerberater gefragt, hätte er ihm diesen Zahn ziemlich schnell gezogen.
Aber dem TE hier Betrugsabsicht zu unterstellen ist dann doch deutlich drüber.