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Leasingende mit Kauf, trotzdem Mindergutachten?

Themenstarteram 25. Juni 2023 um 13:41

Hallo zusammen,

mein Leasingvertrag endet demnächst. Ich will das Auto kaufen, nach langem Hin- und Her sind Händler und ich uns einig über den Preis.

Voraussetzung des Händlers allerdings: Erstellung Minderwertgutachten für den Leasinggeber (Audi)

Ist das die übliche Vorgehensweise? Wozu wird das gemacht, wenn der Kaufpreis feststeht?

Zum Hintergrund: Audi bewertet Fahrzeug mit 29k, der mir vor 3 Jahren bestätigte Übernahmepreis, den ich jetzt auch durchgeboxt habe, 23k

Ursprünglich wollte Händler 26k, aber bestätigt ist bestätigt.

Habe das ungute Gefühl dass durch Minderwertgutachten und Nachzahlung mein Anteil von 23k auf gewünschte 26k gebracht wird.

Verstehe null wozu Gutachten erstellt wird, wenn ich das Auto doch behalte.

Händler muss natürlich 1 Jahr Garantie geben, gibts doch eh nicht auf Verschleiß, die eventuell technischen Mängel sind elektronisch einsehbar, habe aber keine.

Kennt sich da jemand aus?

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62 Antworten

Der Händler will wohl alle bei Verkauf an Dich vorhandenen Mängel rechtssicher dokumentieren. Für diese gibt es keine Gewährleistung.

Themenstarteram 25. Juni 2023 um 13:49

Bedeutet also es kommt nur zu Dokumentation und nicht dazu dass mir das in Rechnung gestellt wird?

Minderwertgutachten klingt für mich nicht nach Mängelfeststellung.

Du darfst nicht "logisch" denken, sondern musst juristisch denken.

Du hast einen Leasingvertrag mit der Audi Bank abgeschlossen und dieser endet bald. Zum Leasingende wird ein Minderwertgutachten gemacht und alle Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen werden dir in Rechnung gestellt. Mit der Zahlung der Minderwerte ist dann dieses Rechtsgeschäft abgeschlossen.

Danach kaufst Du einen Gebrauchtwagen beim Audi Händler. Dass es sich hierbei um den gleichen Vertragsgegenstand handelt spielt keine Rolle. Ob und wie weit der Händler dir aufgrund eines Folgegeschäftes mit den Minderwerten entgegenkommt bleibt ihm überlassen.

Anders wäre es im übrigen bei einer 3-Wege-Finanzierung. Hier würde das Gutachten nur dann erstellt, wenn das Fahrzeug nicht übernommen wird.

am 26. Juni 2023 um 6:21

Bei mir war das - zugegeben vor langer Zeit - anders. Da habe ich meinen ersten Multivan übernommen und ich musste damit nicht mal zum Händler fahren. Restwert laut Vertrag überwiesen, Brief bekommen, fertig.

Ist jetzt natürlich der Gewinnmaximierung geschuldet.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn sich die TE und der Händler über einen Preis einig geworden wären, wäre es so wie bei @Atemschutzausbilder gelaufen. Wenn jemand allerdings sein Recht "durchboxt" darf er sich nicht wundern wenn er sein Recht bekommt, allerdings auch seinen Pflichten (ggf. Minderwerte und/oder Mehr-km zahlen) nachkommen muss.

Was mal wieder zeigt, dass Leasing das falsche Geschäft ist, wenn man erwägt den Wagen zu übernehmen. Dann besser gleich eine 3 Wege Finanzierung abschließen!

Themenstarteram 26. Juni 2023 um 7:13

Zitat:

@J_Novi schrieb am 26. Juni 2023 um 08:37:47 Uhr:

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn sich die TE und der Händler über einen Preis einig geworden wären, wäre es so wie bei @Atemschutzausbilder gelaufen. Wenn jemand allerdings sein Recht "durchboxt" darf er sich nicht wundern wenn er sein Recht bekommt, allerdings auch seinen Pflichten (ggf. Minderwerte und/oder Mehr-km zahlen) nachkommen muss.

Themenstarteram 26. Juni 2023 um 7:27

Wenn der Händler bei Vertragsabschluss schriftlich etwas bestätigt, sollte er sich eben auch dran halten, ist natürlich bitter wenn Gebrauchtwagenpreise 3 Jahre später explodieren. Risiko eben. Den Kunden dann versuchen abzuzocken, funktioniert nicht immer, denn manche „boxen“ ihr Recht durch indem sie drauf bestehen dass das Schriftliche Gültigkeit hat.

Ich habe mich übrigens hier nicht über den Händler ausgelassen, sondern eine Frage gestellt, da ich nicht wusste wie der korrekte Ablauf ist wenn man ein Leasingauto kauft.

Km-Zahl lange nicht erreicht, „Minderwerte“ im Rahmen der üblichen Gebrauchsspuren, danke für die Hilfe ???

Themenstarteram 26. Juni 2023 um 7:29

Zitat:

@Lattementa schrieb am 26. Juni 2023 um 08:41:17 Uhr:

Was mal wieder zeigt, dass Leasing das falsche Geschäft ist, wenn man erwägt den Wagen zu übernehmen. Dann besser gleich eine 3 Wege Finanzierung abschließen!

Denke ich beim nächsten Mal dran.

Danke auch dir für die Hilfe!

Wende dich mal an die Audileasing direkt und erfrage den Kaufpreis. Vielleicht verkaufen die direkt an dich.

Die Begutachtung kostet Geld, das macht der Sachverständige nicht aus Freude an der Sache. Irgendwas hat der Händler im Sinn.

Den Vertrag genau lesen. Normal ist der Kauf am Ende ausgeschlossen aus steuerlichen Gründen. Bei Privat entfällt das Problem, vielleicht sind die Bedingungen so, das es passt.

Oder die Audibank setzt der Gewinnmaximierung des Händlers ein Ende. Oder eine Beschwerde an Audi direkt über das Verhalten des Händlers.

Denn wenn du das Recht hast, den Wagen ohne wenn und aber für 23 Mille erwerben zu können, dann würde ich das durchsetzen.

Nofalls per Anwalt gegen den Händler. Bedenke ein Händler ist selbständig und frei in seinem Handeln. Er ist nur ein Vermittler zwischen Dir und Audi.

Themenstarteram 26. Juni 2023 um 7:42

Es ist eine Kaufoption vereinbart.

Ein Restwert wurde nicht im Vertrag festgehalten, sondern wurde mir per Email ziemlich eindeutig formuliert, mitgeteilt.

„Wir bestätigen Ihnen, dass Sie bei Leasingende das Fahrzeug für 23K übernehmen können“

Jetzt wussten Sie nichts mehr davon.

Ja mein Anwalt ist informiert, hatte ihn in cc genommen und dann kam die „Einsicht“ vom Händler.

Bestätigen mir die 23K, unter der Voraussetzung dass ich das Auto zu einem Minderwertgutachten vorbeibringe.

Werde mich an Audileasing wenden, vielen Dank für den Tipp.

Audi möchte wie gesagt 29K, Händler muss jetzt drauflegen, verstehe ja dass ihm das nicht gefällt.

Zitat:

@Nina3982 schrieb am 26. Juni 2023 um 09:27:38 Uhr:

Wenn der Händler bei Vertragsabschluss schriftlich etwas bestätigt, sollte er sich eben auch dran halten, ist natürlich bitter wenn Gebrauchtwagenpreise 3 Jahre später explodieren. Risiko eben. Den Kunden dann versuchen abzuzocken, funktioniert nicht immer, denn manche „boxen“ ihr Recht durch indem sie drauf bestehen dass das Schriftliche Gültigkeit hat.

In deinem Vertrag ist sicherlich der Ablauf am Ende der Laufzeit schriftlich festgehalten. Da steht sicherlich drinnen, daß am Ende der Laufzeit ein Gutachten erstellt wird und dir die Minderwerte für Schäden die über den normalen Gebrauch hinaus gehen in Rechnung gestellt werden. Daher wird der Händler jetzt auch auf sein Recht bestehen.

 

Aber wenn du keine Mehrkilometer hast und auch keine Schäden über normale Gebrauchsspuren hast brauchst du vor dem Gutachten keine sorgen haben. Es gibt einen Schadenskatalog, indem die Leasing vorgibt welche Schäden sie akzeptiert und welche nicht.

 

Themenstarteram 26. Juni 2023 um 8:19

Zitat:

@J_Novi schrieb am 26. Juni 2023 um 10:04:35 Uhr:

Zitat:

@Nina3982 schrieb am 26. Juni 2023 um 09:27:38 Uhr:

Wenn der Händler bei Vertragsabschluss schriftlich etwas bestätigt, sollte er sich eben auch dran halten, ist natürlich bitter wenn Gebrauchtwagenpreise 3 Jahre später explodieren. Risiko eben. Den Kunden dann versuchen abzuzocken, funktioniert nicht immer, denn manche „boxen“ ihr Recht durch indem sie drauf bestehen dass das Schriftliche Gültigkeit hat.

In deinem Vertrag ist sicherlich der Ablauf am Ende der Laufzeit schriftlich festgehalten. Da steht sicherlich drinnen, daß am Ende der Laufzeit ein Gutachten erstellt wird und dir die Minderwerte für Schäden die über den normalen Gebrauch hinaus gehen in Rechnung gestellt werden. Daher wird der Händler jetzt auch auf sein Recht bestehen.

Aber wenn du keine Mehrkilometer hast und auch keine Schäden über normale Gebrauchsspuren hast brauchst du vor dem Gutachten keine sorgen haben. Es gibt einen Schadenskatalog, indem die Leasing vorgibt welche Schäden sie akzeptiert und welche nicht.

Korrekt. Im Vertrag wird der Ablauf beschrieben wenn man das Auto zurückgibt, nicht jedoch wenn man es kauft. Daher dachte ich, ich frage hier, hätte ja sein können dass sich jemand besser auskennt als ich.

Meine Denke ist eben „logisch“ wie du oben beschrieben hattest, ich behalte das Auto, daher klingt es für mich unlogisch wenn ich das Ding an Wert gemindert bekomme.

Rein „rechtlich“ ergibt deine obige Antwort schon Sinn.

Ich mache mir keine Sorgen über eine Nachzahlung, wobei ja üblicherweise mit Mikroskop begutachtet wird, kann ich alles verstehen wenn das Auto zurückgehen würde.

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