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Leasingfahrzeug mit Hagelschaden
Hallo zusammen,
der Grund meines Posts ist ein sehr trauriger. Im März habe ich mir meinen Traum erfüllt und mir einen neuen Peugeot 207 CC geleast. Ich bin nun 3.500 km in den 4 Monaten damit gefahren und liebe das Auto.
Nun bin ich am Boden zerstört da es hier am Dienstag einen heftigen Hagelschauer gab und mein Auto ziemlich in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Wie angewurzelt stand ich da und musste zusehen, wie Hagelkörner von geschätzt 4 cm Durchmesser auf das schöne Auto niederprasselten. Nun hab ich jede Menge Dellen im Auto, betroffen sind Motorhaube, Dach, Kofferraumdeckel und auf der Fahrerseite Kotflügel, Tür und hintere Seitenwand. Es ist echt zum übergeben.
Habe den Schaden direkt am Dienstagabend noch der Versicherung gemeldet, seitdem aber von denen nichts mehr gehört.
Nun ist meine Frage wie es nun weiter geht, meint Ihr bei einem so jungen Fahrzeug besteht die Möglichkeit aufgrund so eines Schadens ein neues Auto zu bekommen? Das Auto ist über die Peugeotbank geleast und vollkaskoversichert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das so reparieren kann dass man vom Schaden nachher nichts mehr sieht. Es ist echt schlimm, da erfüllt man sich einen Traum und ist total happy und nach gerade einmal 4 Monaten so ein Mist.
Grüße
Markus
Beste Antwort im Thema
Der Gutachter wird den Schaden schätzen und damit fällt auch die Entscheidung, ob der Schaden reparabel ist, bzw. ob eine Reparatur wirtschaftlich ist.
Ein Hagelschaden wird übrigens von der Teilkasko reguliert, d. h. Du wirst wegen des Schadens nicht in der SF-Klasse hochgestuft.
Sollte der Gutachter feststellen, dass eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist, kommt es darauf an, ob Du bei Deiner Versicherung eine GAP-Deckung eingeschlossen hast. In einem solchen Fall wäre bei einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden ein Neufahrzeug ohne Mehrkosten für Dich möglich. Falls keine GAP-Deckung vorhanden ist, bleibst Du auf der Differenz zwischen dem kalkulatorischen Leasingrestwert und dem tatsächlichen Restwert (VK-Erlös plus Reparaturkosten) sitzen.
Gruß
Der Chaosmanager
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11 Antworten
Der Gutachter wird den Schaden schätzen und damit fällt auch die Entscheidung, ob der Schaden reparabel ist, bzw. ob eine Reparatur wirtschaftlich ist.
Ein Hagelschaden wird übrigens von der Teilkasko reguliert, d. h. Du wirst wegen des Schadens nicht in der SF-Klasse hochgestuft.
Sollte der Gutachter feststellen, dass eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist, kommt es darauf an, ob Du bei Deiner Versicherung eine GAP-Deckung eingeschlossen hast. In einem solchen Fall wäre bei einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden ein Neufahrzeug ohne Mehrkosten für Dich möglich. Falls keine GAP-Deckung vorhanden ist, bleibst Du auf der Differenz zwischen dem kalkulatorischen Leasingrestwert und dem tatsächlichen Restwert (VK-Erlös plus Reparaturkosten) sitzen.
Gruß
Der Chaosmanager
Ich würde das über den Händler klären. Er wird versuchen, es so zu regeln, dass es ein neues Auto gibt. Schließlich verdient er an dem Geschäft.
Neues Auto bedeutet aber auch in der Regel wieder neue Lieferzeit.
Hagelschäden sind eigentlich Standardschäden, auch ein Auto, das aussieht wie ein Eierkarton bekommt man häufig wieder hin, ohne das man später etwas sieht. Also, keine Sorge!
Auch wenn man die Autos im Grunde wieder so hinbekommt das man von den Schäden nichts mehr sieht kann die schiere Zahl der Dellen dazu führen das eine Reparatur schlicht Unwirtschaftlich wird da praktisch ein wirtschaftlicher Totalschaden. 100 Dellen zu beseitigen kostet bei, nehmen Wir mal 50€/Delle 5000€. Wobei sicher Teile so beschädigt sind das ein Tausch Billiger kommt und möglicherweise auch Teile beschädigt wurden die nicht so einfach repariert oder getauscht werden können.
Aber letztlich kommt es auf die Leasingfirma an was mit dem Auto passiert, der TE hat da kein Mitsprachercht.
Für Leasingfirmen ist es Alltagsgeschäft beschädigte Fahrzeuge an Exporteure zu verscherbeln obwohl noch weit vom wirtschaftlichen Totalschaden entfernt.
Da ist die einfache Rechnung was für Sie günstiger kommt, den Wagen reparieren zu lassen und später hoffen das Er als Unfallwagen noch einen annehmbaren Preis erzielt oder den Vertrag zu beenden, die Kohle von der Versicherung kassieren und die Kiste an Aufkäufer verscherbeln. Die ziehen irgendwo eine rote Linie und je nachdem wo Sie bei der Nachkalkulation landen wird entschieden.
Aber der Leasingnehmer hat in einem solchen Fall die Arschkarte, denn absout kein Mitspracherecht.
Aber der Händler sollte aus seiner Erfahrung heraus abschätzen können wie die Leasinggesellschaft bei einem solchen Schaden entscheidet.
Ich tippe darauf das Sie den Vertrag beenden und die Kiste Aufkäufern unrepariert anbieten.
Mache dir mal keine Sorgen.
Hagelschaden sieht schlimmer aus, als es ist. Ein Totalschaden ist das sicher nicht. Wahrscheinlich tauschen die Teile wie die Hauben, sofern zu viele Beulen und der Rest wird gedrückt.
Meines Wissens gibt es bei Peugeot nur Restwertleasing. Pass auf. Am Ende wird dir sicherlich eine Wertminderung auf den behobenen Schaden in Rechnung gestellt. Überlege dir gut, ob du den am Ende kaufst und das ist egal oder dir rechtzeitig Gedanken machst, wo du ihn ohne Mehraufwand gegen einen neuen Wagen eintauscht.
Jetzt mal die Preisfrage, wie sieht wohl der Verkaufswert nach Leasingende aus wenn Hauben getauscht wurden und zig Dellen rausgedrückt wurden?
Aber wie auch immer, die Entscheidung ob repariert wird trifft der Leasinggeber und nicht der TE.
Übrigens können da schnell höhere vierstellige Summen zusammenkommen. Ein Kollege hatte schon vor Jahren eine Rechnung von annähernd 8000€ vorliegen und da waren einige Dellen nicht mal beseitigt da die Kiste dann ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen wäre da Rausdrücken nicht gegangen wäre und beim Tausch oder herkömmlicher Reparatur in die Karosseriestruktur hätte eingegriffen werden müssen.
Er bekam die klare Ansage das eine Leasingfirma keine Reparaturfreigabe erteilt hätte, schon bei einem niedrigeren Schaden nicht mehr.
Würde fast darauf wetten das das Auto des TE falls das Gutachten schon erstellt wurde in den einschlägigen Börsen eingestellt wurde, oder nach Eingang des Gutachtens eingestellt wird.
Vielelicht kann der TE dann noch was über die Schadenshöhe schreiben wenn Er näheres erfährt.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 12. Juli 2015 um 21:00:38 Uhr:
Aber wie auch immer, die Entscheidung ob repariert wird trifft der Leasinggeber und nicht der TE.
Das ist wohl der entscheidende Satz. Den Rest regelt der Eigentümer des Autos.
Der TE hat wie er schreibt schon Kontakt mit der Versicherung aufgenommen.
Ich würde dringend davon abraten eigenmächtig irgenwelche Reperaturen in die Wege zu leiten oder Gutachten erstellen zu lassen.
Was an dem Auto gemacht wird bzw. ob und wo das passiert braucht zunächst nicht die Sorge des TE zu sein.
Der erste Gang sollte daher zum Leasinggeber führen.
Ein Kunde von mir hatte auch den kompletten Wagen vor ein paar Jahren im Hagel - Dellen komplett über das Auto...das hat der "Dellendoktor" (beauftragt von Audi) in 48 Stunden ausgedellt.
Wichtig wäre, dass der Schaden auch der Leasingbank gemeldet wird und sofern im Leasingvertrag die Reparatur in einer Werkstatt des Herstellers vorgegeben ist, ist diese auch zu nutzen.
Der Hinweis mit der GAP Deckung ist gut.
Der Totalschaden ist m.E. das größere Übel, da Du mit Sicherheit nicht kostenlos mobil gehalten wirst... und da ich (persönlich) die Leasingwagen i.d.R. nach X Monaten weider abgebe, ist es mir egal ob gut oder schlecht repariert...By the way...Die Abnahme eines Leasingwagens nachdem er in der Reparatur war solltest Du auch prüfen...Ich hatte mal einen Mondeo reparieren lassen und bei der Rückgabe schrieb der DEKRA Gutachter, dass der Schaden "unprofessionell" repariert wurde....das war eine elende Schreiberei und nur, weil ich die schlechte Spachtelarbeit am Schweller nicht mehr kontrolliert hatte (Kfz ging 5 Tage nach der Reparatur zurück zu Sixt und es gab keine Nachbearbeitungsmöglichkeit)
Zitat:
@Coestar schrieb am 19. Juli 2015 um 20:25:22 Uhr:
Ein Kunde von mir hatte auch den kompletten Wagen vor ein paar Jahren im Hagel - Dellen komplett über das Auto...das hat der "Dellendoktor" (beauftragt von Audi) in 48 Stunden ausgedellt.
Wichtig wäre, dass der Schaden auch der Leasingbank gemeldet wird und sofern im Leasingvertrag die Reparatur in einer Werkstatt des Herstellers vorgegeben ist, ist diese auch zu nutzen.
Eigentlich sollte die Leasingbank als Eigentümer sofort informiert werden und nicht erst nach der Reparatur. Schliesslich muss Die entscheiden wie mit dem Auto weiter verfahren wird.
Wenn eine Vertragswerkstatt die Reparatur beauftragt dürfte Die sich zuvor das Ok geholt haben.
Eigentlich sollte dem Versicherer in der Schadenabteilung mitgeteilt werden, dass es ein Leasingwagen ist....dann holt sich die Versicherung das OK der Leasingbank, was manchmal zu einer ärgerlichen Zeitverzögerung beim Kunden führen kann.