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Leasingfahrzeug Schaden Werkstatt

Themenstarteram 17. Oktober 2024 um 21:23

Hey,

 

Ich war total Naiv und habe mich dooferweise auf meine Versicherung verlassen. Ich habe einen Schaden bei meiner Versicherung gemeldet und 2 Tage später versucht meine Leasingbank zu kontaktieren. Telefonisch keine Chance also habe ich den Schaden per Mail gemeldet.

Habe der Versicherung gesagt und auch im Unfallmeldebogen vermerkt das es sich um Leasingfahrzeug handelt. Die Versicherung hat das Auto nicht in eine Vertragswerkstatt gebracht sondern in eine mit der die Versicherung Arbeitet. Die Leasingbank hat über 1 Woche gebraucht um mir zu antworten und einen Unfallbogen geschickt. Nachdem noch eine Woche vergangen war kam die Freigabe der Leasingbank allerdings muss das Auto in einer Vertragswerkstatt repariert werden. Das Auto steht ja schon in der anderen werkstatt und ist fast fertig. Ich weiß das war total dumm ich wusste es nicht besser. Weiß jemand was jetzt passiert und wie ich da halbwegs glimpflich wieder raus komme? Brauche dringend Hilfe

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17 Antworten

Hallo.

Ich bin sicher, für die Experten hier,

ist es gut zu wissen ob es ein Haftpflichtschaden mit einem anderen beteiligten Fahrzeug war,

Und wem dann in einem solchen Fall die Alleinschuld trifft. Oder ist die Schuldfrage noch offen?

Ist der evtl.vorhandene Unfallgegner zu 100 % Schuld, muss dessen Versicherung regulieren, nicht die Deinige.

Falls Du die Alleinschuld tragen solltest, geht es wahrscheinlich darum daß die Vollkasko für das Leasing Auto die Rep.Kosten übernehmen soll ? Das wäre dann „Deine“ Versicherung. Du darfst übrigens gerne und ohne Bedenken den Namen der Vers. hier nennen.

:)

Oder ist es ein Fall für die Vollkasko Versicherung ? Sprich: Du bist aus Unachtsamkeit irgendwo gegen ohne Fremdverschulden oder Beteiligung?

Ist auch ein Anwalt involviert?

 

Ich bin sicher: wenn Du das nochmal genau klarstellst, kann man Dir zielgerichtete Ratschläge geben.

Themenstarteram 18. Oktober 2024 um 4:28

Ich bin bei der R+V versichert. Es war meine Schuld es ist ein Schild und mein Auto beschädigt also ein Vollkasko Schaden.

Ist doch ohnehin zu spät.

Hier dürfte der TE einen Kaskovertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen haben, also hat seine Versicherung eine Partnerwerkstatt beauftragt, wo das Auto schon fast vollständig repariert wurde.

Und im Leasingvertrag hat er - vermutlich - sich verpflichtet, eine markengebundene Vertragswerkstatt mit diesen Reparaturen zu beauftragen.

Dumm gelaufen, aber nicht mehr zu ändern. Vielleicht den großen Mantel des Schweigens ausbreiten und hoffen, dass der Leasinggeber keine Kopie der Rechnung haben möchte. Ansonsten darauf hinweisen, dass die Kaskoversicherung eine Vertragswerkstatt mit der Reparatur beauftragt und dass diese nach den Werksrichtlinien den Schaden behoben hat. Üblicherweise sind diese Werkstätten zertifiziert und an deren Arbeit ist selten was zu bemängeln.

Themenstarteram 18. Oktober 2024 um 6:06

Ja habe beide Parteien schon informiert, leider konnte ich die Versicherung nicht mehr telefonisch erreichen gestern. Bei der Leasing Bank erreiche ja seit Wochen niemanden. Die haben ja Ihre Freigabe zur Reparatur auch erst nach 3,5 Wochen geschickt. Ist das normal, dass das solange dauert. Ja ich weiß ich hätte das auch von anfang an bei Versicherung hinterlegen können. Aber sowas wusste ich einfach nicht.

Wenn man einen Versicherungsantrag für ein Kfz ausgefüllt, wird man immer gefragt, ob dies ein Leasingfahrzeug ist.

Werkstattbindung wird dann nur mit dem Hinweis angeboten, das man in seinem Leasingvertrag prüfen soll, ob dies überhaupt zugelassen ist oder in einer Vertragswerkstatt instandgesetzt werden muss. Ist überhaupt Werkstattbindung abgeschlossen?

Ich habe vor 3 Wochen einen Schaden bei meinem Leasinggeber gemeldet

In meiner Zahlungsfreigabe steht lediglich das eine Reparatur nach Herstellervorschriften zu erfolgen hat

Dann wäre ein Abschluss eines K-Vertrages mit Werkstattbindung möglich

Zitat:

@Sarina1990 schrieb am 18. Oktober 2024 um 08:06:57 Uhr:

Aber sowas wusste ich einfach nicht.

Mach dir mal nicht zu viele Gedanken, wenn unter diesen Umständen das Fahrzeug nach Herstellevorgabe repariert wurde kann die Sanktion nicht allzu hoch sein. Und ganz sicher wird dir das in der Form nicht nochmal passieren.

Um welche Schadensumme bzw. welchen Schaden gehts eigentlich ?

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Hier mal ein Link zur BGH-Rechtsprechung

@Sarina1990 du hast immer noch nicht die Frage beantwortet, ob es sich bei deinem Versicherungsvertrag um einen mit oder ohne Werksattbindung handelt.

Themenstarteram 18. Oktober 2024 um 13:55

Nein ist kein Vertrag mit werkstattbindung. Trotzdem hat die Versicherung einer ihrer vertragswerkstätten beauftragt

Falls deine Leasinggesellschaft Theater macht, würde ich die R+V entsprechend in Anspruch nehmen. Die sollten doch genau wissen, dass Unfallreparaturen mit dem Leasinggeber abzustimmen sind.

Eigentlich sollte man ja wissen, was in seinem Leasingvertrag steht, wenn man schon keine Werkstattbindung abgeschlossen hat.

In Leasingverträgen kann auch drinnen stehen, das nach Herstellervorgaben repariert werden muss, dies kann auch in einer Werkstatt der Versicherung stattfinden

Wie soll die Versicherung wissen, was in deinem Leasingvertrag steht, wenn du das schon selbst nicht weißt

Themenstarteram 18. Oktober 2024 um 18:18

Hab ja auch nie behauptet das die Versicherung das wissen muss. Hab ja auch geschrieben das es quasi meine eigene Doofheit war. Wollte ja auch nur wissen ob jemanden sowas oder sowas ähnliches schonmal passiert ist und welche Konsequenzen es gab bzw wie derjenige darauf reagiert hat. Mir ist schon klar da es meine Schuld ist, obwohl ich die Versicherung ja auch gefragt hatte ob ich bei einem Leasingfahrzeug was beachten müsste und diese Frage verneint wurde, hätte ich es trotzdem besser wissen müssen.

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