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Leasingfahrzeug und eigene SF einbringen

Themenstarteram 8. Juli 2023 um 6:49

Hallo,

ich habe ein Leasingfahrzeug (Firmenwagenleasing).

Hierbei besteht die Möglichkeit meinen eigenen SF Klasse einzubringen.

Situation ist wie folgt:

- Leasingwagen habe ich am 23.05. übernommen und meine SF Klasse. Ich nicht eingebracht, da mein privater PKW noch angemeldet war

- Am 28.05. hat jemand mein Leasingwagen an der Stoßstange beschädigt. Reparatur ist erfolgt und würde über die Versicherung über Vollkasko abgerechnet, da Unfallfluch t. Kosten beliefen sich auf 1200 EUR wovon ich 500 EUR SB bezahlt habe

- inzwischen habe ich mein Privat PKW verkauft

Ich könnte also jetzt meine SF Klasse 13 einbringen. Hierzu folgende Fragen:

1. Macht das Sinn?

2. Werde ich zurück gestuft?

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11 Antworten

Häh? An welchem Wagen ist denn nun der Unfall passiert? Du schreibst am Leasingwagen, aber der ist doch lt. Deiner Aussage gar nicht auf Dich versichert...; also eher der Privateagen?

Natürlich wirst Du zurück gestuft!

Du hast ja die VK in Anspruch genommen...

Aber ehrlich, für 700€ (1200-500)?!? Damit fällst Du von SF13 auf ca. 3-6 vermute ich mal...

Lass dir von deiner Versicherung des privaten Autos die bestehende SF bestätigen. Damit wäre die schonmal gesichert für später.

Worin soll der Sinn der Einbringung bestehen? Den Firmenwagen zahltst du sicherlich über die 1%-Regelung pauschal und die Fahrzeugkosten sind komplett beim Arbeitgeber. Du hättest nichts davon. Im gewerblichen Flottenvertrag des AG gibts gewöhnlich keine SF.

Mit welcher Begründung wurde dir die SB bei der Stoßstange belastet?

Themenstarteram 8. Juli 2023 um 8:42

Der Schaden ist am Firmenwagen entstanden.

Bei Privatfahrten habe ich dort eine SB von 500 EUR in der Vollkasko. Schäden verursacht durch einen Unfallgegner werden bei Fahrerflucht wie Vollkaskoschäden abgerechnet. Zum Zeitpunkt des Unfalls war mein SF noch nicht eingebracht.

Die SF Klasse kann vom Privatwagen in die Versicherung des Firmenwagens eingebracht werden, um dort dann weitere unfallfreie Jahre zu sammeln. Wenn ich den SF jetzt geparkt lasse bleibe ich ja auf SF 13 stehen.

Jetzt kommt es darauf an, wie die Versicherung das handhabt oder?

Sei doch froh wenn die SF13 in HP und VK unverändert in Reserve bleiben. Auf dem Firmenwagen bringen sie dir nichts, weil die SB immer anfällt und die SF-Belastung in der HP dann auch bei Firmenfahrten zuschlägt und du bei deiner Lage in der SF 1 landest. Dagegen ist der Unteschied von SF13 zu SF 20 in Geld kaum bemerkbar.

Mich wundert die Belastung mit dem SB, weil der parkende Pkw bei der beschädigung doch eben garnicht privat genutzt wird. Davon abgesehen ist es vom AG schon etwas heftig, überhaupt eine so hohe SB zu verlangen.

Wenn du die SF13 jetzt einbringst, ist die zum nächsten Versicherungsjahr in der VK auf SF 1 oder SF 3 (tarifabhängig) weg. Die SF Einbringung nützt im Flottenvertrag weder dir noch dem AG. Deshalb mein unverständnis diesbezüglich. Musst du die Versicherung etwa neben der 1%-Regelung (anteilig) selbst zahlen?

Kauf dir einen 125 Roller mit Tüv, für wenig Geld,melde den Roller mit der SF13 an. Lege die Papiere und das Schild in die Schublade, verschrotte den Roller. In 10 Jahren hast du dann mit Sicherheit SF23

Themenstarteram 8. Juli 2023 um 10:09

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Juli 2023 um 11:32:35 Uhr:

Kauf dir einen 125 Roller mit Tüv, für wenig Geld,melde den Roller mit der SF13 an. Lege die Papiere und das Schild in die Schublade, verschrotte den Roller. In 10 Jahren hast du dann mit Sicherheit SF23

Gute Idee. Darauf wär ich gar nicht gekommen.

Themenstarteram 8. Juli 2023 um 10:12

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Juli 2023 um 10:55:33 Uhr:

Mich wundert die Belastung mit dem SB, weil der parkende Pkw bei der beschädigung doch eben garnicht privat genutzt wird. Davon abgesehen ist es vom AG schon etwas heftig, überhaupt eine so hohe SB zu verlangen.

Juristisch gesehen war es eine private Nutzung, da ich privat am WE im Ausland in Österreich war. Vermutlich hätte ich mir die SB sparen können, wenn ich gesagt hätte dass der Schaden auf einer Dienstfahrt entstanden ist.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Juli 2023 um 11:32:35 Uhr:

Kauf dir einen 125 Roller mit Tüv, für wenig Geld,melde den Roller mit der SF13 an. Lege die Papiere und das Schild in die Schublade, verschrotte den Roller. In 10 Jahren hast du dann mit Sicherheit SF23

Kann man tatsächlich ein angemeldetes und versichertes Kfz verschrotten wenn alles richtig korrekt und legal läuft?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Juli 2023 um 11:32:35 Uhr:

Kauf dir einen 125 Roller mit Tüv, für wenig Geld,melde den Roller mit der SF13 an. Lege die Papiere und das Schild in die Schublade, verschrotte den Roller. In 10 Jahren hast du dann mit Sicherheit SF23

Noch besser: Kauf die den Rahmen von einem Motorrad mit Resttüv bei kleinanzeigen, zulassen, ein bisschen Versicherung, ein bisschen Steuer; und Zack, in die Schublade…

Bei uns in der Firma haben die Firmenwagenfahrer bei Auslauf des Firmenwagens eine Bescheinigung über die Nutzung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung erhalten und darin wurden die schadenfreien Jahre bescheinigt. Das wurde von allen Versicherungen anerkannt und der SFr fortgeführt, aber maximal 10 Jahre.

So hoch ist der Unterschied zwischen SF13 und 23 ja nicht.

Die Einbringung ging bei uns nicht, weil bei uns wurde, wie bei großen Konzernen üblich, das mit der Versicherung mehr oder weniger pauschal abgerechnet, weil Kleinschäden bis 2 Millionen im Einzelfall von der Firma über die Versicherung direkt bezahlt und der Kostenstelle des Verursachers belastet wurden. So wird es auch bei Mercedes-Benz gemacht. Da reguliert die Albingia und der Schaden ist 6 Wochen später auf der Kostenstelle zu sehen. Da ich Opfer eines solchen Unfalls wurde und eine Bekannte mit Zugang zu den Kostenstellendaten hatte, konnte ich das nachvollziehen.

Zitat:

@keksemann schrieb am 9. Juli 2023 um 07:44:47 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Juli 2023 um 11:32:35 Uhr:

Kauf dir einen 125 Roller mit Tüv, für wenig Geld,melde den Roller mit der SF13 an. Lege die Papiere und das Schild in die Schublade, verschrotte den Roller. In 10 Jahren hast du dann mit Sicherheit SF23

Kann man tatsächlich ein angemeldetes und versichertes Kfz verschrotten wenn alles richtig korrekt und legal läuft?

Nein, jedenfalls nicht beim offiziellen Verschrotter, weil der den Teil 1+2 haben muss, um die Übereinstimmung zu bescheinigen.

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