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Leasinggeber zieht keine Raten ab
Hallo zusammen,
eine ungewöhliche Frage mal in die Runde!
Ich habe Ende letzten Jahres ein Auto geleast, angemeldet und Ende Februar dieses Jahres endlich geliefert bekommen. im Juli ist mir aufgefallen, dass die monatlichen Leasingraten nicht eingezogen wurden. Daraufhin habe ich die Dame angeschrieben, mit der ich bis dahin den schriftlichen Verl´kehr hatte. Keine Antwort. Danach im Autohaus angerufen: der zuständige Mensch ist im Termin, ruft zurück. Kein Anruf. Dann nochmals den zuständigen Mitarbeiter angeschrieben, keine Antwort. Dann erneut im Autohaus angerufen, kein Rückruf. Dann die Bank angerufen, afk leasing. Am Empfang sehr unfreundliche Person, aber letztendlich verbunden und es hieß, der Vertrag wurde vom Autohaus zurückgerufen (laut meiner Schufa Auskunft hat die Bank auch angefragt, habe positive Schufa). Dann den Menschen vom Autohaus angeschrieben und angerufen, auf AB gesprochen, zuletzt am 31.07. Bis jetzt keine Antwort, obwohl laut Autohaus der Mensch auch im Autohaus war, also kein Urlaub.
Was soll ich tun? Das Auto habe ich ja und ich bin mir keiner Schuldigkeit bewußt..
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten
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38 Antworten
Und was genau soll hier das Internet, Forum oder wer auch immer klären
Ich kläre das nicht für Dich, andere werden das auch nicht geklärt bekommen.
Du hast ja schon mehr gemacht als nötig. Nur die nicht geleisteten Raten würde ich wo anders parken. Die wird man sicherlich auf einmal nachfordern. Immer alles gut dokumentieren, nicht das man noch auf die Idee kommt Dir Verzugszinsen zu berechnen. Was steht denn in Deinem Leasingvertrag von der Bank? Stimmen alle Daten? Normalerweise ist nun nur noch der Leasinggeber für Dich maßgeblich. Sehr suspekt...
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. August 2023 um 22:24:41 Uhr:
Und was genau soll hier das Internet, Forum oder wer auch immer klären?
wie man am besten vorgehen sollte, vielleicht hatte jemand ähnliche Erfahrungen gehabt.
Ich würde so gerne einfach mich nicht mehr darum kümmern und die 2 Jahre abwarten und das Auto zurück geben.
Zitat:
@Rick_008 schrieb am 15. August 2023 um 22:25:49 Uhr:
Du hast ja schon mehr gemacht als nötig. Nur die nicht geleisteten Raten würde ich wo anders parken. Die wird man sicherlich auf einmal nachfordern. Immer alles gut dokumentieren, nicht das man noch auf die Idee kommt Dir Verzugszinsen zu berechnen. Was steht denn in Deinem Leasingvertrag von der Bank? Stimmen alle Daten? Normalerweise ist nun nur noch der Leasinggeber für Dich maßgeblich. Sehr suspekt...
Ich habe eigentlich alles, den Vertrag habe ich vorab per Email udn dann per Post geschickt, und von dem Vermittler habe ich auch eine Email bekommen, wo er schreibt, dass der Vertrag angekommen ist.
Hatte vor ein paar Jahren mit Audi exakt den gleichen Fall. Ich habe die Leasingraten dann für mich gedanklich zur Seite gelegt. Nach 1 1/2 Jahren bekam ich einen Anruf, dass ihnen gerade aufgefallen wäre… Ich habe dann den offenen Betrag auf einmal überwiesen und fertig.
Stress würde ich nur machen, wenn die zu viel abbuchen. So würde ich gelassen bleiben.
Grüße knollox
Zitat:
@cherdak schrieb am 15. August 2023 um 22:28:20 Uhr:
Zitat:
@Rick_008 schrieb am 15. August 2023 um 22:25:49 Uhr:
Du hast ja schon mehr gemacht als nötig. Nur die nicht geleisteten Raten würde ich wo anders parken. Die wird man sicherlich auf einmal nachfordern. Immer alles gut dokumentieren, nicht das man noch auf die Idee kommt Dir Verzugszinsen zu berechnen. Was steht denn in Deinem Leasingvertrag von der Bank? Stimmen alle Daten? Normalerweise ist nun nur noch der Leasinggeber für Dich maßgeblich. Sehr suspekt...
Ich habe eigentlich alles, den Vertrag habe ich vorab per Email udn dann per Post geschickt, und von dem Vermittler habe ich auch eine Email bekommen, wo er schreibt, dass der Vertrag angekommen ist.
Hast du auch eine Vertragsbestätigung? Ohne die ist sicher kein Vertrag zu Stande gekommen.
Ich vesteh den Ablauf nicht ganz.
Wie hast du denn im Februar die Kiste übernommen? Oder stand die einfach vor deiner Tür :-)
Bei der Übergabe muss doch auch irgendwas unterschrieben worden sein? Das Autohaus gibt das Fahrzeug doch nicht einfach so raus…
Alles in allem: Hä?!
Übrigens gibt es Fristen für Rechnungsstellung.
Eine Rechnungsstellung muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Danach wäre sie unwirksam.
(Hieße wohl in den Fall, dass sie Februarrate ungültig wird, und jeden weiteren Monat wieder eine)
Im übrigen ist es sogar eine Ordnungswidrigkeit, wenn keine Rechnungsstellung erfolgt.
Denn dem Staat wird damit Steuern vorenthalten.
Am Ende hast du ja schriftlich darauf hingewiesen.
Damit hast du ja alles in deiner Macht stehende getan.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 16. August 2023 um 10:56:53 Uhr:
Übrigens gibt es Fristen für Rechnungsstellung.
Eine Rechnungsstellung muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Danach wäre sie unwirksam.
Das ist in doppelter Hinsicht falsch. Du beziehst dich offenbar auf § 26a Abs. 2 UStG. Das ist aber eine Bußgeldvorschrift und bedeutet nicht, dass bei Überschreitung der Frist die Forderung nicht mehr zu bezahlen wäre.
Im Übrigen werden bei Leasingverträgen keine Rechnungen geschrieben, wie auch sonst im Mietrecht. Vielmehr gilt: Geldforderungen müssen nicht erst nach Erhalt der Rechnung beglichen werden. Sie können bereits fällig sein, wenn noch keine Rechnung vorliegt.
Hier ergibt sich die Fälligkeit der Zahlungen aus dem Leasingvertrag, ohne dass es einer Rechnung bedarf.
Darüber hinaus gilt diese Frist nicht für Rechnungen gegenüber Verbrauchern, sondern nur im B2B-Bereich.
Zitat:
Was soll ich tun?
...dich vor allem erstmal etwas zurücklehnen und entspannen! Was willst du noch tun, das Geld in einen Umschlag packen und Monat für Monat über den Zaun des Autohauses werfen?
Du hast ja nun weit mehr getan als üblich, würde ich meinen. Sofern du alles belegbar hast und du die Raten gedanklich beiseite legst, würde ich erstmal abwarten und mich mit anderen Dingen beschäftigen.
So entspannt würde ich das nicht sehen. Der Leasingvertrag ist offensichtlich nicht zu Stande gekommen. Das Auto wurde trotzdem übergeben und genutzt. Irgendwann fällt dem Autohaus auf, dass ihnen Geld fehlt. Dass der Fahrzeugpreis als Ganzes fällig wird, glaube ich nicht, da es sich um ein Verbundgeschäft gehandelt hat. Aber die Fahrzeugnutzung muss bezahlt werden, an wen auch immer. Wenn nicht an die Leasinggesellschaft, dann sind zumindest die Konditionen fraglich. Zudem könnte das Autohaus dann auf Rückgabe des Fahrzeugs bestehen und man steht ohne Auto da. Also so ganz entspannt ist die Situation im Zweifel nicht.
Ich würde zum Autohaus hinfahren und mit einem zuständigen Mitarbeiter die ganze Angelegenheit besprechen. Ist aber in der heutigen Zeit vielleicht zu einfach.
Und wenn das Autohaus zu weit weg ist, dann würde ich denen ein Einschreiben schicken, in dem ich sie klar auffordere, innerhalb einer gesetzten Frist Stellung zu der ganzen Sache zu beziehen.
Ein Anwalt soll auch helfen können munkelt man, nur mal so am Rande.
Zitat:
@jon.west schrieb am 16. August 2023 um 18:41:35 Uhr:
Ein Anwalt soll auch helfen können munkelt man, nur mal so am Rande.
Moin, pardon, aber wozu braucht man hier (bei dem aktuellen veröffentlichen Sachstand) einen Rechtsanwalt?
Das war bestimmt ein Spässle - oder? ;-)