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Leasingnehmer muss zahlen wenn der kalkulierte Restwert zu niedrig ist???
Seit wann das denn:
Reicht der vom Leasing-Geber beim KfZ-Handel tatsächlich erzielte Gebrauchtwagenerlös nicht aus, garantiert der Leasingnehmer dem Leasing-Geber den Ausgleich des Differenzbetrages
http://www.faz.net/.../...che-leasing-nachzahlung-noetig-12962574.html
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
*Oberlehrer-Modus an"
Die Pressemitteilung ist 2 Tage alt, das Urteil wurde jedoch am 28.05.2014 gefällt.
*Oberlehrer-Modus aus"
*Rektor-Modus an"
Und vor wie viel Tagen war der 28.05., gerechnet von heute (30.05.) an?
*Rektor-Modus aus"
Entweder war die Meldung sauschnell (Meldung am Mittwoch, 28.05. berichtet über ein Urteil vom Mittwoch), oder der Mittwoch letzter Woche war gemeint...
Zum Thema:
Hier wurde also höchstrichterlich klargestellt, dass man vor Vertragsunterzeichnung diesen auch vollständig lesen und verstehen sollte. Nicht nur die Passagen (sprich: niedrige Leasingraten), die einem gefallen und die unangenehmen Passagen (Restwertrisiko) ausblenden.
Aber wie heißt es so schön: Gier frisst Hirn.
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19 Antworten
Beim Restwertleasing ist das meines Wissens schon immer so.
Aus genau diesem Grund sollte man auch Kilometerleasing abschließen.
Der Fall ist ja bestimmt auch schon uralt.
Die Frage ist auch, ob VW zwischenzeitlich überhaupt noch Restwertleasing für Privatkunden anbietet.
Ach so, ich wusste gar nicht dass es sowas wie Restwertleasing gibt, wofür ist das denn gut, da kann man doch gleich finanzieren?
Zitat:
Original geschrieben von frame2
Ach so, ich wusste gar nicht dass es sowas wie Restwertleasing gibt, wofür ist das denn gut, da kann man doch gleich finanzieren?
Naja... "gut" ist das für den Leasinggeber, der durch einen optimistisch angesetzten Restwert ein scheinbar günstiges Leasingangebot unterbreiten kann, aber am Ende das Restwertrisiko an den Kunden durchreicht. Eine klare Falle für unerfahrene Leute die das Kleingedruckte nicht lesen.
Aber da es eben sehr kundenunfreundlich ist und dies im Konfliktfall eine schlechte Presse bedeutet, findet man Restwertleasingangebote im Endverbrauchermarkt nur noch selten.
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Der Fall ist ja bestimmt auch schon uralt.
Die Frage ist auch, ob VW zwischenzeitlich überhaupt noch Restwertleasing für Privatkunden anbietet.
Der Leasingvertrag, der dem BGH-Urteil zugrunde lag, wurde 2007 abgeschlossen und lief 42 Monate. Demnach war er 2011 (vielleicht sogar erst 2012) beendet worden. So uralt ist der Fall also nicht ...
Wobei Du recht hast: Restwertleasing hat heutzutage eigentlich keinen hohen Stellenwert mehr. Die meisten Leasingverträge, die mit den Herstellerbanken abgeschlossen werden, dürften Kilometerleasingverträge sein.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
... So uralt ist der Fall also nicht ...
Da wundern mich ja gleich 2 Dinge
1.)Das es 2007 noch Restwertleasing gab
2.)Ein höchstrichterliches Urteil nach +/- 2 Jahren hätte ich im Leben nicht erwartet. Ob auch so schnell gegeangen wäre, wenn VW die Beklagte gewesen wäre?
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Der Fall ist ja bestimmt auch schon uralt.
Die Frage ist auch, ob VW zwischenzeitlich überhaupt noch Restwertleasing für Privatkunden anbietet.
Der Leasingvertrag, der dem BGH-Urteil zugrunde lag, wurde 2007 abgeschlossen und lief 42 Monate. Demnach war er 2011 (vielleicht sogar erst 2012) beendet worden. So uralt ist der Fall also nicht ...
Wobei Du recht hast: Restwertleasing hat heutzutage eigentlich keinen hohen Stellenwert mehr. Die meisten Leasingverträge, die mit den Herstellerbanken abgeschlossen werden, dürften Kilometerleasingverträge sein.
Gruß
Der Chaosmanager
Sollte man meinen aber was ich da schon alles erlebt habe, Erfahrung aus den letzten 12 Monaten:
- Nissan Händler bietet für Privatleasing nur Restwert an da er das Risiko am Ende nicht tragen möchte, für Gewerbe kurioserweise aber KM Leasing
- Toyota bietet gar kein Leasing mehr für Privatpersonen da sie das Risiko nicht tragen wollen
- Maserati (ja bisschen exotisch) bietet bis auf den neuen Ghibli auch nur Restwertleasing an
- Chevrolet bietet für den Camaro in Deutschland nur Restwertleasing weil ...
Ich persönlich würde mir kein Auto über welche Finanzierungsform auch immer zulegen für das sich der Hersteller nicht traut das über KM Leasing oder garantierten Ankaufswert bei einer 3 Wege Finanzierung wieder auf den Hof zu stellen. Wie kann ich mir als Privatperson bzw. kleine Firma ein solches Risiko erlauben wenn sich nichtmal der Produzent da ran traut.
Auch beim Kilometerleasing gibt es einen Restwert. Die Frage ist nur ob Der auch im Vertrag auftaucht. Aber ohne Restwertangabe kann kein Vertrag kaluliert werden, sollte ja einleuchten?
Vielleicht sorgen solche Urteile wenigstens dafür das keine unrealistischen Leasingangebote mehr gemacht werden oder die Hersteller übernehmen das Restwertrisiko wie Sie es auch in anderen Ländern müssen. Nur in Deutschland konnte das Restwertrisiko auf den Händler abgewälzt werden, wo einer den Schwarzen Peter jetzt an den Kunden weiterreichte.
Beim klassischen Restwertleasing ist meines Wissens das Risiko der Nachzahlung weil das Auto nicht den vertraglichen Restwert bringt im Vertrag geregelt.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Auch beim Kilometerleasing gibt es einen Restwert. Die Frage ist nur ob Der auch im Vertrag auftaucht. Aber ohne Restwertangabe kann kein Vertrag kaluliert werden, sollte ja einleuchten?
Vielleicht sorgen solche Urteile wenigstens dafür das keine unrealistischen Leasingangebote mehr gemacht werden oder die Hersteller übernehmen das Restwertrisiko wie Sie es auch in anderen Ländern müssen. Nur in Deutschland konnte das Restwertrisiko auf den Händler abgewälzt werden, wo einer den Schwarzen Peter jetzt an den Kunden weiterreichte.
Beim klassischen Restwertleasing ist meines Wissens das Risiko der Nachzahlung weil das Auto nicht den vertraglichen Restwert bringt im Vertrag geregelt.
Ja aber oft auch wieder nachteilig ausgelegt im Sinne von Verkaufserlösen werden nicht 1:1 weitergereicht während Mindererlöse 1:1 weitergereicht werden.
Zitat:
Original geschrieben von MattR
Ja aber oft auch wieder nachteilig ausgelegt im Sinne von Verkaufserlösen werden nicht 1:1 weitergereicht während Mindererlöse 1:1 weitergereicht werden.
Wo liegt das Problem wenn die Aufteilung im Vertrag steht, außer das man es vielleicht nicht gelesen hat?
So lange das Prozedre exakt wie im Vertrag durchgeführt wird ist es ok, das Problem ist halt das die Kunden gerne unrealistische niedrige Leasingraten fordern, die Anzahlung minimal sein muß und deswegen bleibt nur der Restwert als Spielmasse. Je höher Dieser angesetzt wird desto günstiger die Rate und der Kunde ist Glücklich. Nur bei der Rückgabe kommt dann unter Umständen das böse erwachen weil fette Nachzahlung.
Mein Händler hätte vor einigen Jahren die Verträge eines Pleitekollegen übernehmen könne, hat aber abgelehnt weil die Restwerte der Finanzierungen zu mehr als 50% über dem Verkaufspreis der Autos lag. Sprich Er hätte bei Rücknahme der Autos mehr zahlen müssen als Er dann beim Verkauf bekommen hätte und dazu noch die Kosten für Aufbereitung und Rückstellungen für Gewährleistungen.
Sein Motto ist das kein Geschäft oftmals das bessere Geschäft ist. Er hat seine Grenzen beim Handeln und wenn Er die Marge die Er für seine Kostendeckung nicht durchsetzen kann darf der Kunde gerne bei der Konkurrenz kaufen. Nicht selten kommen Die ein paar Jahre später wieder, wenn Sie bei dem super Angebot des Kollegen eine fette Nachzahlung machen durften.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Auch beim Kilometerleasing gibt es einen Restwert. Die Frage ist nur ob Der auch im Vertrag auftaucht. Aber ohne Restwertangabe kann kein Vertrag kaluliert werden, sollte ja einleuchten?
Das ist richtig, nur hat der Restwert beim Kilometerleasing keine Relevanz für den Leasingnehmer. Mit dem Leasingnehmer werden bei Vertragsende die Kilometer abgerechnet und gut isses.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Der Fall ist ja bestimmt auch schon uralt.
Die Frage ist auch, ob VW zwischenzeitlich überhaupt noch Restwertleasing für Privatkunden anbietet.
Da ist nix uralt. Hier ein/das 2 Tage altes Urteil des BGH.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Der Fall ist ja bestimmt auch schon uralt.
Die Frage ist auch, ob VW zwischenzeitlich überhaupt noch Restwertleasing für Privatkunden anbietet.
Da ist nix uralt. Hier ein/das 2 Tage altes Urteil des BGH.
*Oberlehrer-Modus an"
Die Pressemitteilung ist 2 Tage alt, das Urteil wurde jedoch am 28.05.2014 gefällt.
*Oberlehrer-Modus aus"
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
*Oberlehrer-Modus an"
Die Pressemitteilung ist 2 Tage alt, das Urteil wurde jedoch am 28.05.2014 gefällt.
*Oberlehrer-Modus aus"
*Rektor-Modus an"
Und vor wie viel Tagen war der 28.05., gerechnet von heute (30.05.) an?
*Rektor-Modus aus"
Entweder war die Meldung sauschnell (Meldung am Mittwoch, 28.05. berichtet über ein Urteil vom Mittwoch), oder der Mittwoch letzter Woche war gemeint...
Zum Thema:
Hier wurde also höchstrichterlich klargestellt, dass man vor Vertragsunterzeichnung diesen auch vollständig lesen und verstehen sollte. Nicht nur die Passagen (sprich: niedrige Leasingraten), die einem gefallen und die unangenehmen Passagen (Restwertrisiko) ausblenden.
Aber wie heißt es so schön: Gier frisst Hirn.