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Leasingrate wegen "technischer Verbesserung" erhöht

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 8:39

Ein Bekannter hat bei einem ortsansässigen Autohaus ein Fahrzeug mit 17"-Felgen und Winterreifen bestellt. Nachdem man ihm mitgeteilt hat, daß die 17"-Felgen nicht lieferbar sind, hat er die Bestellung auf 18"-Felgen mit Sommerreifen geändert und gleichzeitig mit dem Autohaus vereinbart, daß dieses original 17"-Felgen mit Winterreifen besorgt und montiert. Nachdem er den Wagen im Werk abgeholt hat und die Winterräder montieren lassen wollte, stellte sich heraus, daß diese nicht über die Bremsanlage des Autos passen. Letztere war im Rahmen einer technischen Verbesserung vergrößert worden, so daß nur noch minimum 18"-Felgen gefahren werden können. Also hat das Autohaus auch noch 18"-Felgen mit Winterreifen besorgt und diese montiert.

Soweit, so schlecht. Zu seinem Entsetzen hat mein Bekannter im Anschluß daran feststellen müssen, daß die durch die Leasinggesellschaft abgebuchte Leasingrate nicht der vereinbarten Summe entspricht. Nach Rücksprache mit dem Autohaus hat dieses die Mehrkosten für die 18"-Winterräder als Ursache dafür angegeben. Man ist der Meinung, der 18"-Radsatz stelle einen Mehrwert für den Kunden da und daher müsse er die Kosten dafür tragen.

Nun ist es so, daß die 18"-Felgen zweifellos keinen Mehrwert darstellen, gleichwohl aber die verbesserte, weil vergrößerte, Bremsanlage, welche wiederum die größeren Felgen notwendig macht. Da sich der Hersteller im Vertrag ausdrücklich das Recht auf technische Verbesserungen vorbehält, muß man das wohl akzeptiern.

Aber wie ist es mit der erhöhten Leasingrate? Kann der Hersteller wirklich den Preis für ein bestelltes Auto einseitig nach Belieben verändern?

Beste Antwort im Thema
am 25. Januar 2015 um 16:40

Zitat:

@nansenbach schrieb am 25. Januar 2015 um 09:39:20 Uhr:

 

Nun ist es so, daß die 18"-Felgen zweifellos keinen Mehrwert darstellen,

Wenn Du Dich auf dem Rädermarkt schlau machst, wirst Du feststellen, dass 18" Kompletträder i. d. R. teurer als 17" Räder sind - insofern stellen die größeren Räder sehr wohl einen Mehrwert dar.

Hätte Dein Bekannter die Winterräder nicht in den LV einbezogen, hätte er beim Kauf auch festgestellt, dass er für die 18-Zöller mehr bezahlen muss.

Viel mehr als 3 - 5 € mehr im Monat können die größeren Räder aber doch wohl kaum ausmachen ... und deshalb der Aufstand?

Gruß

Der Chaosmanager

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Na dein Kumpel hat doch die Bestellung "freiwillig" auf 18'' geändert und damit sicherlich eine höhere Rate akzeptiert.

Das Vorgehen des Autohauses ist zwar nicht kulant, aber wohl leider richtig.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 16:32

Zitat:

@hydrou schrieb am 25. Januar 2015 um 13:07:30 Uhr:

Na dein Kumpel hat doch die Bestellung "freiwillig" auf 18'' geändert und damit sicherlich eine höhere Rate akzeptiert.

Das Vorgehen des Autohauses ist zwar nicht kulant, aber wohl leider richtig.

Die Änderung auf 18"-Sommerreifen erfolgte freiwillig und wird selbstverständlich auch bezahlt. Die Änderung der Winterräder von 17" auf 18" ist aber erst nach der Auslieferung erfolgt. Von freiwillig kan hier wohl keine Rede sein.

am 25. Januar 2015 um 16:40

Zitat:

@nansenbach schrieb am 25. Januar 2015 um 09:39:20 Uhr:

 

Nun ist es so, daß die 18"-Felgen zweifellos keinen Mehrwert darstellen,

Wenn Du Dich auf dem Rädermarkt schlau machst, wirst Du feststellen, dass 18" Kompletträder i. d. R. teurer als 17" Räder sind - insofern stellen die größeren Räder sehr wohl einen Mehrwert dar.

Hätte Dein Bekannter die Winterräder nicht in den LV einbezogen, hätte er beim Kauf auch festgestellt, dass er für die 18-Zöller mehr bezahlen muss.

Viel mehr als 3 - 5 € mehr im Monat können die größeren Räder aber doch wohl kaum ausmachen ... und deshalb der Aufstand?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 18:38

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 25. Januar 2015 um 17:40:22 Uhr:

Viel mehr als 3 - 5 € mehr im Monat können die größeren Räder aber doch wohl kaum ausmachen ... und deshalb der Aufstand?

Das war jetzt eigentlich nicht meine Frage. Mir geht es darum, ob ein Autohersteller, wenn er von seinem Recht Gebrauch macht, technische Verbesserungen in die Produktion einfließen zu lassen, damit gleichzeitig ohne Rücksprache mit dem Kunden den Preis anheben darf. Ich kann das nicht glauben, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der das nicht nur glaubt, sondern sogar weiß und außerdem noch bereit ist sein Wissen zu teilen. Dafür wäre ich ausgesprochen dankbar ... :)

Ich verstehe den gesamten Vorgang nicht...

Die WR sind doch nachträglich dazu gekommen - demnach sind die Zusatzvereinbarung im Vertrag oder als SA in der Liste.

Unabhängig von der Kompetenz des Händlers, die unter ferner liefen sich bewegt, muss es ja eine Absprache geben.

Die Räder kosten mehr also zahlt man mehr..Ist logisch soweit. Nur erklärt dies nicht in welcher Form die Bezahlung der WR erfolgen sollte..ixh kann nur raten..Vollamortisiert auf die Rate oben drauf...

Wäre sie als SA dazu gekommen, wären sie teilarmotisiert und würden daher kaum ins Gewicht fallen.

Wäre es aber eine SA hätte man dies ja gleich bei der Bestellung merken müssen, dass es nicht geht...

Das ganze klingt für mich sehr spanisch...und es fehlen zu viele Informationen...

am 26. Januar 2015 um 7:53

Zitat:

@nansenbach schrieb am 25. Januar 2015 um 19:38:54 Uhr:

Das war jetzt eigentlich nicht meine Frage. Mir geht es darum, ob ein Autohersteller, wenn er von seinem Recht Gebrauch macht, technische Verbesserungen in die Produktion einfließen zu lassen, damit gleichzeitig ohne Rücksprache mit dem Kunden den Preis anheben darf. Ich kann das nicht glauben, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der das nicht nur glaubt, sondern sogar weiß und außerdem noch bereit ist sein Wissen zu teilen. Dafür wäre ich ausgesprochen dankbar ... :)

Eine technische Verbesserung, die nicht gleichzeitig den Listenpreis des Fahrzeugs erhöht, führt nicht zur Erhöhung der Leasingrate. Sollte sich der Preis des Fahrzeugs durch die technische Verbesserung erhöhen, kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Der Normalfall ist, dass Preiserhöhungen nicht wirksam sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung nicht mehr als vier Monate liegen. Ist die Lieferzeit länger als vier Monate, kann der neue höhere Preis zugrunde gelegt werden.

Im geschilderten Fall verstehe ich es jedoch so, dass sich der Preis des Fahrzeugs nicht erhöht hat (bitte um Korrektur, falls ich dies falsch verstanden habe). Vielmehr geht es um die zusätzliche Lieferung von Winterrädern durch den Händler, die in den Leasingvertrag einbezogen werden. Auch hier kommt es auf den Vertrag an. Wenn im Vertrag allgemein von "passenden Winterrädern" o. ä. die Rede ist, könnte der Händler nicht ohne weiteres den Preis bzw. die Leasingrate erhöhen, wenn er nun 18" statt 17" liefert.

Hat er hingegen im Vertrag 17" ausdrücklich spezifiziert, dann hat Dein Bekannter Anspruch darauf, dass er 17" Räder zum vereinbarten Preis geliefert bekommt. Da diese jedoch nicht passen, muss er wohl oder übel den Mehrpreis der 18" Räder bezahlen. Inwieweit der Händler wegen mangelhafter Beratung haften muss, kann ich leider nicht sagen - ob sich aber deshalb der Gang zum Anwalt lohnt, muss Dein Bekannter entscheiden.

Zitat:

Aber wie ist es mit der erhöhten Leasingrate? Kann der Hersteller wirklich den Preis für ein bestelltes Auto einseitig nach Belieben verändern?

Hier wäre nochmals Klärungsbedarf. Hat der Hersteller den Fahrzeugpreis geändert (in diesem Fall s. o. die Viermonatsfrist) oder geht es um eine höhere Rate, die aus der Lieferung der 18" Winterräder durch den Händler resultiert?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 26. Januar 2015 um 17:56

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 26. Januar 2015 um 08:53:59 Uhr:

Hat der Hersteller den Fahrzeugpreis geändert (in diesem Fall s. o. die Viermonatsfrist) oder geht es um eine höhere Rate, die aus der Lieferung der 18" Winterräder durch den Händler resultiert?

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort ... :)

Der Fahrzeugpreis ist nicht durch den Hersteller geändert worden, sondern durch den Händler, aufgrund der zusätzlichen Kosten für die 18"-Winterräder.

Zitat:

Hat er hingegen im Vertrag 17" ausdrücklich spezifiziert, dann hat Dein Bekannter Anspruch darauf, dass er 17" Räder zum vereinbarten Preis geliefert bekommt. Da diese jedoch nicht passen, muss er wohl oder übel den Mehrpreis der 18" Räder bezahlen.

Im Vertrag sind explizit 17"-Räder aufgeführt. Das Auto soll auch im Winter gefahren werden, und da ist mein Bekannter der nicht ganz aus der Luft gegriffenen Ansicht, mit 255/40 R17H besser vorwärts zu kommen, als mit 285/35 R18V.

Heißt das jetzt, da die 17"-Räder nicht geliefert wurden, daß der Wagen gegebenenfalls sogar zurückgegeben werden kann?

am 26. Januar 2015 um 21:18

Zitat:

@nansenbach schrieb am 26. Januar 2015 um 18:56:53 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 26. Januar 2015 um 08:53:59 Uhr:

Hat der Hersteller den Fahrzeugpreis geändert (in diesem Fall s. o. die Viermonatsfrist) oder geht es um eine höhere Rate, die aus der Lieferung der 18" Winterräder durch den Händler resultiert?

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort ... :)

Der Fahrzeugpreis ist nicht durch den Hersteller geändert worden, sondern durch den Händler, aufgrund der zusätzlichen Kosten für die 18"-Winterräder.

Somit hat sich der Fahrzeugpreis nicht geändert. Die Winterräder sind ja als Zubehör zusätzlich beim Händler geordert worden und in den LV eingerechnet.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 26. Januar 2015 um 18:56:53 Uhr:

Zitat:

Hat er hingegen im Vertrag 17" ausdrücklich spezifiziert, dann hat Dein Bekannter Anspruch darauf, dass er 17" Räder zum vereinbarten Preis geliefert bekommt. Da diese jedoch nicht passen, muss er wohl oder übel den Mehrpreis der 18" Räder bezahlen.

Im Vertrag sind explizit 17"-Räder aufgeführt. Das Auto soll auch im Winter gefahren werden, und da ist mein Bekannter der nicht ganz aus der Luft gegriffenen Ansicht, mit 255/40 R17H besser vorwärts zu kommen, als mit 285/35 R18V.

Heißt das jetzt, da die 17"-Räder nicht geliefert wurden, daß der Wagen gegebenenfalls sogar zurückgegeben werden kann?

Wenn im Vertrag explizit 17" Winterräder aufgeführt sind, könntest Du theoretisch darauf bestehen, dass auch 17" geliefert werden. Was Dir aber nichts nützt, weil diese ja nicht passen.

Für eine Rückgabe scheint mir kein Grund gegeben zu sein. Um die Rechtslage eindeutig zu definieren, müsste man den kompletten Vorgang einsehen - allerdings ist ein Rechtsstreit in Anbetracht der geringen

Mehrkosten m. E. nicht angemessen. Da der Händler vor Fachkompetenz nicht gerade strotzt, würde ich versuchen, dass er Dir entgegenkommt, indem er z. B. einen kostenlosen Service anbietet o. ä.

Gruß

Der Chaosmanager

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