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Leasingrückgabe Mercedes CLA (reparierte Schäden, Felgenschäden)
Moin zusammen,
ich habe eine Frage zur Rückgabe meines Leasingfahrzeugs und hoffe auf eure Erfahrungen.
Ich fahre seit Ende 2021 einen Mercedes CLA 250e, den ich Anfang Mai zurückgeben werde.
In dieser Zeit gab es leider zwei Schäden, die beide von meiner Versicherung übernommen wurden:
- Ein selbstverschuldeter Schaden (Parkhaussäule geschrammt) mit Reparaturkosten von ca. 14.000 €
- Ein Parkrempler mit Fahrerflucht, Reparaturkosten ca. 4.000 €
Ich rechne aktuell mit einer Wertminderung von etwa 2.000 €, habe aber gehört, dass bei einem kompletten Austausch von Teilen oft keine oder nur eine geringe Wertminderung berechnet wird. In beiden Fällen wurden die beschädigten Teile vollständig ersetzt. Hat hier jemand Erfahrungen, ob das tatsächlich so gehandhabt wird?
Zusätzlich habe ich an meinen 19-Zoll-Alufelgen die typischen Bordsteinschäden. Ich überlege, mir gebrauchte (vermutlich reparierte) Felgen über eBay zu besorgen, da ich bezweifle, dass meine eigenen noch reparierbar sind.
Die Prüfung wird durch die Dekra erfolgen. Hat jemand Erfahrungen damit, ob gut reparierte Felgen als mangelhaft eingestuft wurden? Ich würde ungern direkt zwei Felgen kaufen, falls es nicht notwendig ist.
Danke euch schon mal für eure Tipps und Erfahrungswerte!
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4 Antworten
Zitat:
ich habe eine Frage zur Rückgabe meines Leasingfahrzeugs und hoffe auf eure Erfahrungen.
Schau mal in den MB Bewertungskatalog = Siehe PFD Dateianhang
Gruß
wer_pa
Zitat:
@wer_pa schrieb am 17. Februar 2025 um 19:41:14 Uhr:
Schau mal in den MB Bewertungskatalog = Siehe PFD Dateianhang
Gruß
wer_pa
Danke dir! Den kenne ich. Nur dort finde ich nichts zu Wertminderungen oder aufbereiteten Felgen. Lediglich „Leichtmetallfelgen: alle Beschädigungen, welche gemäß den Herstellervorgaben nicht optisch aufbereitet werden dürfen“.
Da die Felgen, die ich kaufen würde möglicherweise bereits aufbereitet wurden, kenne ich den vorherigen Schaden natürlich nicht.
Nun, die unterscheiden in Abschürfungen und Kratzer. Optisch aufbereitet heißt polieren, nicht Abdrehen der Felge. Und ab 1mm darf an der Felge auch nichts mehr abgedreht werden.
Sind es also tiefere „Abschürfungen“ durch einen Bordstein, dürfte es schwierig werden, da tatsächlich Material fehlt. Kratzer, die mit etwas Politur und/oder Lackstift entfernt werden können, sollten kein Problem werden.
Bei reparierten Felgen wird es schwierig: war die Reparatur zulässig? Wird es erkannt ist vermutlich mindestens jede Nachsicht verspielt, da man, soweit ich weiß, jede Reparatur auch dem Leasing melden muss.
Mein Händler sagt, die Wertminderung beträgt üblicherweise 10% des Kaskoschadens. Bei Felgenschäden wird eine Wertminderung (kann allerdings bis zu 100% betragen) angesetzt, reparierte Felgen werden immer zu 100% in Rechnung gestellt.