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Leasingrückgabe mit Folgen
Hallo, ich entschuldige mich schon mal falls ich hier umsonst einen neuen thread aufgemacht habe...
Folgendes Problem, ich habe am 30.06.17 mein Leasingfahrzeug dem Händler übergeben, da ich am 03.07.
Mein neues fahrzeug in WOB entgegen genommen habe. Am 05.07. erhielt ich von meinem Händler das Gutachten von der DEKRA, darauf waren Sachen aufgelistet die mir sehr Sauer aufgestoßen sind.
Angeblich hängt das lenkrad beim geradeausfahren nach Rechts, so dass eine Achsvermessung gemacht werden muss... Minderwert 150 Euro...
Dann wurde festgestellt das die Kupplung schwergängig wäre, diese nachgeprüft werden müsse und ggf weitere Kosten entstehen... Minderwert 200 Euro
Die Kupplung wurde im Rahmen eines Garantiefalls vor 20000 KM erneuert, exakt beim gleichen Autohaus wo auch die Leasingrückgabe stattgefunden hat. Heute rief mich mein Händler an um mir mitzuteilen das die komplette Kupplung kaputt wäre und nochmals 1200 Euro auf mich zukommen.
Erstens hab ich keinen Auftrag erteilt und zweitens hatte ich dem Gutachten noch nicht schriftlich zugestimmt. Darf da der Händler einfach so sich an dem Auto vergehen und Fehler feststellen?
Ich fragte nach ob es dann wenigstens über Garantie gemacht werden könne, da ich ja auch zum Leasingvertrag die Garantieverlängerung gekauft habe, er sagt nein da diese ja nun seit dem 01.07. abgelaufen sei.
Irgendwie kommt mir das alles sehr komisch vor, so dass ich gewillt bin morgen meinen Anwalt einzuschalten.
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Wollte noch das Endergebnis berichten. Mein "freundlicher" Händler hat durch das Anwaltsschreiben klein Beil gegeben.
Die Kupplungsgeschichte wurde komplett aus dem Protokoll gestrichen, so dass jetzt eine Nachzahlung von 330 Euro für die Lackschäden und Fahrwerksvermessung entrichtet werden müssen. Um die Sache halt endlich vom Tisch zu bekommen habe ich diesem Protokoll zugestimmt. Trotzdem sieht mich dieser Händler nie wieder. Die Autoindustrie hat schon genug Dreck am stecken... da müssen die Händler noch einen oben drauf setzen. Dazu muss ich noch erwähnen das ich eine sehr nette Dame von der Leasing am telefon hatte, mit der ich ca. 20 min. über diese Geschichte gesprochen hab. Passiert leider nicht so oft heutzutage. Danke für euere Hilfe :-)
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59 Antworten
So etwas klärt man dich, bevor man das Auto zurückgibt, und vor allem noch bevor man den Kaufvertrag für ein neues unterschreibt. Dass das Autohaus Dein Auto genau anguckt müsste Dir ja vorher klar gewesen sein.
Jetzt hat das Autohaus doch gar kein Interesse mehr, Dir bei der Rücknahme Deines alten entgegenzukommen.
Bei der Kupplung würde ich aber tatsächlich mal nachfragen, was die beim Einbau vor 20000 km falsch gemacht haben.
Fahrzeug ist ja noch angemeldet, wie soll ich das ausserdem machen wenn ich ein mir ein neues Fahrzeug lease, auch noch beim gleichen Händler...
Fahr seit meinem 18. Lebensjahr leasingfahrzeuge und noch nie probleme gehabt.
Ganz einfach...indem Du Dein altes Auto bewerten bzw. Begutachten lässt, bevor Du das neue bestellst. Habe ich auch so gemacht, mit dem Ergebnis, dass alles, was der Gutachter aufgeschrieben hat (waren immerhin auch so etwa 1200€ Reparaturkosten, die der Dekra-Gutachter aufgeschrieben hat) vom Zettel gestrichen wurde. Der Händler wollte ja nicht riskieren, dass ich das Auto woanders in Zahlung gebe und mir dort auch ein neues kaufe. Nur wenn jetzt noch etwas gravierendes dazukommt muss ich das noch machen lassen.
Bei Dir ist es jetzt wohl zu spät.
Sieht eher danach aus als wenn der Händler auf deine Kosten noch Geld rausschinden will
Kupplung kann nach 20Tkm ja nicht schon wieder defekt sein. Mangelhafte Reparatur ?
Als du das Fahrzeug abgegeben hast hatte es ja noch Garantie..
Bei der letzten Inspektion war die Kupplung noch in Ordnung ?
Ich an deiner Stelle würde durchaus gegenüber dem Händler erwähnen das dies dann das letzte Geschäft ist dass ihr miteinander abwickelt. Außerdem hab ich bei Kauf meines Neuwagens eine Bewertung von VW erhalten die ich über das Autohaus ausstellen sollte. Mein Händler meinte wenn die gut für ihn ausfällt wäre ihm das sogar ein Gutschein für den nächsten Service wert. Vielleicht versuchst du es erst mal so. Bei einem Firmenfahrzeug von meiner Firma habs auch mal urplötzlich im Nachhinein eine lange Mängelliste. Komischerweise auch erst nach Abnahme.
So kenne ich das auch. Bei Inzahlungnahme Bewertung vor Vertragsunterschrift des Neuen. Lackschäden werden abgezogen. Weitere Sachen müssen ja zur Übergabe gemacht sein oder Minderwert beziffert.
Bei Leasingende ist es aber nicht unnormal, dass nach Abgabe noch was kommt. Hängt ja noch der Leasinggeber dran, der ist nicht das Autohaus.
Mein Händler hat mich am telefon ausgelacht wo ich das mit der Garantie erwähnt habe und er mir sagte das die vorrüber wäre, danach hab ich zu ihm gesagt das ich das keinesfalls zum lachen finde und damit unsere Geschäftsbeziehung endet, da hat er einfach aufgelegt.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 6. Juli 2017 um 21:12:40 Uhr:
Kupplung kann nach 20Tkm ja nicht schon wieder defekt sein. Mangelhafte Reparatur ?
Warum nicht?
Manche Fahrer schaffen die Kupplung auch unter 20Tkm vollständig abzunutzen ...
klingt hier irgwie alles ausgedacht sry...
Zitat:
@garfield126 schrieb am 6. Juli 2017 um 21:34:08 Uhr:
klingt hier irgwie alles ausgedacht sry...
Finde ich nicht. Solche Storys das Leasing bzw Finanzierungsnehmer von PKW am Ende der Laufzeit zur Rückgabe noch einmal kräftig zur Kasse gebeten werden (Streitpunkt: technischer Zustand und/oder optische Mängel) , kommt durchaus öfter mal vor.
Wir haben das selber mehrfach durch. Seitdem lease ich keine Autos mehr, wo ich auf Gedeih und Verderb dem Händler zur Rückgabe des Fahrzeuges ausgeliefert bin. Unsere aktuellen beiden PKW sind finanziert bzw gewesen und werden irgendwann privat verkauft ohne jeglichen Druck verkauft werden zu müssen, wenn der Preis nicht stimmt. Erst danach wird ein Neuwagen bestellt. Eine Rückgabe bzw Inzahlungnahme beim Händler findet nicht mehr statt. Das Gezeter um den Fahrzeugzustand tue ich mir nicht mehr an, nur weil der Händler noch ein paar hundert bis tausend Euro nachträglich aus dir rausquetschen möchte. Für mich ist das mittlerweile gezielte Masche
Mann, ihr macht mir ja unheimlich Mut!
Morgen werde ich meinen GTI zurückgeben.
Bin schon sehr gespannt wie das ausgeht...
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 6. Juli 2017 um 21:27:16 Uhr:
Mein Händler hat mich am telefon ausgelacht wo ich das mit der Garantie erwähnt habe und er mir sagte das die vorrüber wäre, danach hab ich zu ihm gesagt das ich das keinesfalls zum lachen finde und damit unsere Geschäftsbeziehung endet, da hat er einfach aufgelegt.
Hattet ihr schon vorher ein Problem oder warum reagiert der Händler so komisch?
Ich würde die Sache jedenfalls einem Anwalt übergeben. Wenn eine Kupplung nur "schwergängig" ist, aber ansonsten korrekt trennt bzw. nicht rutscht, dann ist das kein Mangel, der eine teure Reparatur erfordert. Es ist ja ein Witz, dass man solche Dinge während der Gewährleistungszeit als Stand der Technik bezeichnet, kurz nach deren Ablauf aber dem Leasingnehmer eine teure Reparatur aufbürden will. Ich sehe es übrigens anders als der Händler - wenn der Wagen am 30.06. zurückgegeben wurde und die Gewährleistung am 01.07. endete, dann war der Wagen noch in der Gewährleistungsfrist. Dass ein Gutachten erst ein paar Tage später erstellt wurde, ist dann nicht dein Problem.
Es gibt von VW aber auch ein kleines Heft (auch online), was bei Rückgabe in Ordnung ist und was nicht. Vor allem, was optische Mängel angeht. Das mit der Kupplung klingt in der Tat komisch - würde ich nicht so hinnehmen. Notfalls mal einen Wink geben, dass du Rechtsbeistand zu Rate ziehst.
Zitat:
@onkelbumbe schrieb am 6. Juli 2017 um 21:27:16 Uhr:
Mein Händler hat mich am telefon ausgelacht wo ich das mit der Garantie erwähnt habe und er mir sagte das die vorrüber wäre, danach hab ich zu ihm gesagt das ich das keinesfalls zum lachen finde und damit unsere Geschäftsbeziehung endet, da hat er einfach aufgelegt.
Hallo,
um die Situation beneide ich dich wirklich nicht! Und wenn es im Nachhinein alle besser wissen hilft es ja auch nicht wirklich.
Unabhängig von den Sachverhalten lässt die Reaktion deines Händlers vermuten das er wenig Interesse an einer fairen Lösung hat.
Deshalb würde ich dir in diesem Fall dazu raten schnellstmöglich einen Anwalt einzuschalten.
Dieser kann eine Beweissicherung anstreben und die Mängelliste überprüfen lassen.
Aufgezeigte Mängel welche der normalen Nutzung (im Verhältnis zum Alter und zur Laufleistung) entsprechen, oder auf eine fehlerhafte Reparatur zurück zuführen sind, dürfen dir nicht in Abzug gestellt werden.
Mit der schnellen Reparatur wird der Händler Fakten schaffen wollen, da die Beweisssicherung für Dich im Nachhinein schwer sein dürfte.
Deshalb solltest du bitte umgehend schriftlich Einspruch gegen die Mängelauflistung und die Nachforderungen stellen.
Über den Anwalt sollte dann ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, welcher das Fahrzeug neu bewertet.
Sofern für das Fahrzeug noch eine Anschlussgarantie besteht, wird diese doch auf den neuen Besitzer übergehen.
Die Haltung deines Händlers lässt also vermuten das es ihm darum geht mit wenig Aufwand eine hohe Summe in Rechnung zu stellen.
Viel Erfolg, Ceri