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Leasingrückgabe mit sehr unangenehmer Überraschung
Ich habe neulich einen Leasingwagen zurück gegeben. Bei der Begutachtung konnte ich nicht dabei sein, weil der Gutachter sich das Auto erst 2 Tage nach der Rückgabe angesehen hat. Mittlerweile habe ich das Gutachten und bis fast aus allen Wolken gefallen: Er macht Schäden in einer Höhe von 4500 Euro geltend. Ich kann diese ganzen Schäden absolut nicht nachvollziehen. Weder sind mir diese Schäden bekannt, noch kann man sie auf den Fotos erkennen. Soweit minimale Schäden tatsächlich zu erkennen sind, liegen diese m.E. noch im Rahmen der Rückgabekriterien nach dem Katalog der Leasingbank.
Ich erspare mir jetzt die Aufzählung aller (angeblichen) Mängel. Mich interessiert jetzt vor allem die richtige Vorgehensweise für mich, wenn ich mit diesem Gutachten nicht einverstanden bin. Es wird ja nichts nützen, wenn ich jetzt Diskussionen mit dem Autohaus anfange.
Kann/soll ich selbst einen Gutachter beauftragen?
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58 Antworten
Moin, welcher Minderwert wird Dir angelastet? Welcher Fahrzeughersteller, welcher Leasinggeber?
Es wird gar kein Minderwert genannt, sondern es werden Reparaturkosten aufgelistet. Zahlen soll ich die Summe der Reparaturkosten. Ausgenommen sind nur zwei Positionen, bei denen ich die Reparaturkosten nur zum Teil tragen soll.
Hersteller ist VW, dementsprechend die VW-Bank als Leasinggeber. Rückgabe und Begutachtung beim damals verkaufenden Autohaus.
Bilder? Was für ein Fahrzeug? Ohne Details wird dir niemand helfen können...
Zitat:
@Past0r schrieb am 5. Oktober 2021 um 10:33:26 Uhr:
Bilder? Was für ein Fahrzeug? Ohne Details wird dir niemand helfen können...
Warum? Es geht ihm nicht um die einzelnen Positionen, bei denen hier eh nur Meinungen kommen.
Es geht um ein evtl. Gegengutachten!
... da will sich wohl jemand gesundstoßen. Das gilt grundsätzlich zu verhindern. Wer stellt die Forderung? der Händler oder die Leasing? Waren alle Schäden schon bei der Rückgabe vorhanden? Wenn nein: Gab es bei der Rückgabe ein Protokoll?
Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Oktober 2021 um 08:53:39 Uhr:
Es wird gar kein Minderwert genannt, sondern es werden Reparaturkosten aufgelistet. Zahlen soll ich die Summe der Reparaturkosten. Ausgenommen sind nur zwei Positionen, bei denen ich die Reparaturkosten nur zum Teil tragen soll.
Hersteller ist VW, dementsprechend die VW-Bank als Leasinggeber. Rückgabe und Begutachtung beim damals verkaufenden Autohaus.
Bist Du tatsächlich zur Zahlung der Reparaturkosten aufgefordert worden? Von meinen diversen Leasingrückgaben kenne ich es so, dass ich eine Aufstellung erhalte, aus der sich einerseits die Reparaturkosten und andererseits die von mir zu tragenden Wertminderungen ergeben. Letztere sind meist nur ein Teil, manchmal nur ein kleiner Bruchteil der Reparaturkosten. Es kommt auch vor, dass einzelne Dinge mir gar nicht belastet werden.
Ich würde erst einmal freundlich um die Bezifferung der jeweiligen Wertminderungen bitten. Eventuell hat man Dir versehentlich nur einen Teil der Rückgabeunterlagen ausgehändigt und vergessen, Dir die Aufstellung der von Dir zu tragenden Wertminderungen zu übergeben.
Zitat:
@civic0307 schrieb am 5. Oktober 2021 um 10:53:13 Uhr:
Zitat:
@Past0r schrieb am 5. Oktober 2021 um 10:33:26 Uhr:
Bilder? Was für ein Fahrzeug? Ohne Details wird dir niemand helfen können...
Warum? Es geht ihm nicht um die einzelnen Positionen, bei denen hier eh nur Meinungen kommen.
Es geht um ein evtl. Gegengutachten!
Was wohl nun nach Rückgabe nicht mehr möglich ist! Die Herausgabe dafür wird sicher nicht stattfinden und ein Gegengutachten wird nur über Anwalt/Gericht möglich sein. Mit Bildern kann hier aufgrund der vielfältigen Erfahrungen im Forum zumindest mal ein grobe Richtung ermittelt werden.
Es dürfen lediglich die durch Schäden entstandenen Wertminderungen berechnet werden und nicht die Reparaturkosten.
Wobei das nach Ansicht vieler Autohäuser und auch Gutachter praktisch deckungsgleich ist. Ein uralter Streitpunkt...
Zitat:
@Gourmand schrieb am 5. Oktober 2021 um 11:33:12 Uhr:
Wer stellt die Forderung? der Händler oder die Leasing? Waren alle Schäden schon bei der Rückgabe vorhanden? Wenn nein: Gab es bei der Rückgabe ein Protokoll?
Das Schreiben und eine Kopie des Gutachtens kamen vom Händler. Bei der Rückgabe wurde mir eine "Abgabebestätigung" und eine "Checkliste Leasingrückläufer" übergeben, in der alle Punkte abgehakt waren. Eine Feststellung von Schäden gab es da nicht.
Ich sehe übrigens gerade, dass der Gutachter das Auto erst 9 Tage nach der Rückgabe angesehen hat. Ich will aber nicht behaupten, dass in der Standzeit Schäden hinzugekommen sind, die vorher nicht da waren, sondern dass diese Schäden gar keine sind (im Sinne der Leasingrückgabe).
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. Oktober 2021 um 12:22:44 Uhr:
Bist Du tatsächlich zur Zahlung der Reparaturkosten aufgefordert worden?
Nein, eigentlich nicht. Man hat mir das Gutachten geschickt, in dem Reparaturkosten in Höhe von 4500 Euro genannt sind. Im Begleitschreiben des Autohauses heißt es "Wenn Sie mit dem Gutachten einverstanden sind, übersende ich Ihnen das Rückgabeprotokoll."
Müsste aber nicht schon im Gutachten die Wertminderung anstelle der Reparaturkosten genannt sein?
Was mache ich, wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin? Habe ich tatsächlich nicht das Recht, das Fahrzeug auf meine Kosten durch einen selbst gewählten Sachverständigen begutachten zu lassen?
Erst mal widersprechen und um Aufklärung des Sachverhalts / Übergabe des Gutachtens bitten.
Was zu tun ist, hatte ich heute schon geschrieben.
Das wird sich dann alles auflösen und Du wirst etwa 1.000 Euro bezahlen müssen. Solltest Du einen neuen Wagen geleast haben, könnte der Händler sogar diesen Betrag mit dem Neugeschäft verrechnen.
Gutachten ist nicht Rückabwicklung und zu bezahlender Preis.
Unser letztes Gutachten wies 2800€ aus.... bezahlt wurde 650€
Gutachten enthielt alles was auch als übliche Gebrauchsspuren zu werten war.
Innenraumreinigung 150€
Der Wagen war mehr als Besenrein bei Abgabe!
Kratzer Mittelkonsole 300€
Minimale Gebrauchsspur!
Gutachten ist einfach nur Panikmache!!!
Abgerechnet wird nach Abzug der üblichen Gebrauchsspuren.
Viel Erfolg
OK, danke. Ich werde also mal in Erfahrung bringen, welche Wertminderung ich nun tatsächlich zahlen soll. Ich berichte dann hier.