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Leasingrückgabe RFT?
Mal zwei Fragen an die Leasingspezies. Ich übernehme ein Auto im Leasing mit WR inkl. RFT, muss ich damit auch WR mit RFT abgeben oder können das "normale" WR sein?
Andere Frage, wenn ich nun die montierten WR gleich nach Übernahme abmache und nach 42 Monaten die Reifen wieder montiere, können die mir sagen die wären zu alt?
Letzteres würde ich am liebsten machen, da ich die Pirelli RFT einfach nur sch... finde.
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29 Antworten
Die Bereifung muss der Werksauslieferung (WR, RFT) entsprechen. Das Alter der o.g. Pirellis stellt bei Rückgabe kein Problem dar.
Für die, die es interessiert und falls noch nicht bekannt, im Anhang ein Leitfaden für die Leasingrückgabe.
Also von RFT steht explizit nichts in dem Leitfaden.
Ich habe schon mehrmals Fahrzeuge mit Non-RFT abgegeben, die bei Auslieferung RFT hatten. Bisher ohne Probleme.
Problematisch sind wahrscheinlich Reifen ohne *-Markierung bei xDrive.
Wie kann man man so ein Leasing übernehmen? Bieten das nur privat Leute an oder gibt es für so was auch ein Portal? Was sind hier die finanziellen Vorteile?
Nein, es ist ein normales Leasing. Keine Übernahme.
Zitat:
@Johnny_Mnemonic schrieb am 23. März 2021 um 13:21:14 Uhr:
Also von RFT steht explizit nichts in dem Leitfaden.
Ich habe schon mehrmals Fahrzeuge mit Non-RFT abgegeben, die bei Auslieferung RFT hatten. Bisher ohne Probleme.
Problematisch sind wahrscheinlich Reifen ohne *-Markierung bei xDrive.
Dann hat der Händler keinen Wert darauf gelegt. Selbst im Leitfaden steht, dass falsche Bereifung hinsichtlich Größe, Bauart und Bezeichnung nicht akzeptabel ist.
Dazu ohne RFT ist eine Notrad oder ein Kit laut STVO Pflicht.
Die Pflicht zum Reifenpannenkit ist ein urbanes Märchen. Selbst Neuwagen werden inzwischen zum größten Teil ohne ausgeliefert, weil es von niemandem benutzt wird.
In D hast du recht dass keine Pflicht besteht aber beim überschritten der Grenzen dürfen Probleme vorkommen.
Da nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 die Zulassungs- und Ausrüstungsvorschriften des Zulassungsstaates bestimmen, wie das Fahrzeug ausgestattet sein muss, gilt auch im Ausland keine Mitführpflicht.
Aber du hast schon Recht, es könnte im Ausland trotzdem zu Problemen kommen.
Zitat:
@Bavarian schrieb am 23. März 2021 um 10:07:22 Uhr:
Die Bereifung muss der Werksauslieferung (WR, RFT) entsprechen. Das Alter der o.g. Pirellis stellt bei Rückgabe kein Problem dar.
Bavarian hat recht, bei Rückgabe kann darauf bestanden werden, dass die gleichen Reifen wie bei Übernahme drauf sind. So lange man nicht Billigschlappen aufzieht werden sich viele Händler aber kulant zeigen, und selbst mit diesen könntest du noch Glück haben. Eine Rückgabe ohne RFT hingegen würde bei einem Gutachter, der nicht selten hinzugezogen wird, kaum durchgehen.
Ansonsten findest du alle Details im Schadenkatalog, der ja auch oben verlinkt ist.
Ich finde es als Jurist immer wieder spannend, wie Menschen über rechtliche Themen mit Herzblut diskutieren, ohne die tatsächlichen Grundlagen dieser Diskussion - wie hier etwa Leasinggeber und Inhalt des Leasingvertrags - zu kennen.
Gut erkannt: ich vermeide Anwälte in meinem Leben, wo es nur geht
Vom Jurist kommt - gegen Bezahlung - die juristische Einschätzung zum Kleingedruckten. Hat seine Berechtigung. Aber vom Praktiker kommt eine Einschätzung zur Wahrscheinlichlichkeit in der Realität.
Die Erfahrungen eines Fahrzeugsaufbereiters, der pro Jahr hunderte Leasingfahrzeuge aufbereitet und einen guten Überblick hat "was durchgeht", ist z.B. für mich mehr Wert als eine Überprüfung der Paragraphen eines Leasingvertrages.
Tja, und da kann ich nur sagen: Selbst schuld. Der "Fahrzeugaufbereiter" wird seine "Erfahrungen" zu dem "was durchgeht" in aller Regel nur auf Grund entsprechender Rückmeldungen durch den Leasinggeber bilden können. Der Leasinggeber hat aber in aller Regel zum Leasingnehmer konträr stehende Interessen. Wer nach diesen ihm womöglich zuwiderlaufenden Interessen sein Handeln ausrichten möchte, kann dies gerne tun.