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Leasingrückgabe und fällige Inspektion
Hallo zusammen,
Anfang Februar fand die Leasingrückgabe von meinem Golf 8 statt.
Der Gutachter konnte keine Schäden feststellen. Einzig die Inspektion wäre Mitte Februar fällig. Dies wurde auch so vom Gutachter in den sonstigen Hinweisen vermerkt. Berechnet wurde mir aber nichts. Ich dachte, dass ich die Inspektion nur durchführen lassen muss, wenn diese vor Rückgabe fällig ist. Somit bin ich auch davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Heute hat sich die VW Leasing bei mir gemeldet, da sie mir für die Inspektion noch 614 € in Rechnung stellen werden. Laut Schadenkatalog muss diese nämlich durchgeführt werden, sobald diese im Monat der Abgabe fällig ist.
Ich habe nachgesehen und das steht ja auch tatsächlich so im Schadenkatalog. Allerdings dient das Gutachten doch als Abrechnungsgrundlage. So wird dies zumindest in der Rückgabequittung beschrieben.
Meiner Meinung nach hätten die Kosten für die Inspektion im Gutachten erfasst werden müssen. Dann wäre für mich auch alles nachvollziehbar. Aber dass die Leasing erst nach 1,5 Monaten mit diesen Kosten auf mich zu kommt, finde ich dann doch merkwürdig.
Oder wie seht ihr das?
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15 Antworten
Das ist ja auch alles richtig. Das Gutachten dient als Abrechnungsgrundlage. Dies wird aber mit dem Schadenskatalog der Leasingfirma noch abgeglichen. Diesen kennt der Gutachter ja gar nicht. Daher ist korrekt, dass der Gutachter den dann fälligen Service vermerkt hat. Ein fälliger Service ist ja auch kein bepreisbarer Schaden, sondern ein Wartungszustand.
In der Regel ist man ja vor Ort und der Gutachter schaut sich den Wagen an und fertigt ein Protokoll an,ob Schäden etc. Vorhanden sind oder nicht. Dies geht zum Leasinggeber und der erstellt anhand dessen die Abtechnung inkl. Kilometerabrechnung, Schäden etc. Von daher hört sich das alles ok an.
Schon ein bisschen frech, den Wagen mit fälligem Service einfach da hinzustellen…
Was hast du denn gedacht? Dass sie dir die Kosten einfach mal so „schenken“. Sachen gibts.
Zitat:
@tetekupe schrieb am 13. März 2024 um 20:01:49 Uhr:
Schon ein bisschen frech, den Wagen mit fälligem Service einfach da hinzustellen…
Was hast du denn gedacht? Dass sie dir die Kosten einfach mal so „schenken“. Sachen gibts.
Ich finde deine Reaktion etwas überzogen. Hätte die Rückgabe zwei Tage eher, also Ende Januar stattgefunden, hätte ich nichts zahlen müssen (da nicht im Monat der Rückgabe fällig).
Dann hätten sie mir tatsächlich die Kosten „geschenkt“. Ich zahle jetzt die 600 € und damit ist alles geregelt. Also wo ist das Problem?
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 13. März 2024 um 18:38:28 Uhr:
Das ist ja auch alles richtig. Das Gutachten dient als Abrechnungsgrundlage. Dies wird aber mit dem Schadenskatalog der Leasingfirma noch abgeglichen. Diesen kennt der Gutachter ja gar nicht. Daher ist korrekt, dass der Gutachter den dann fälligen Service vermerkt hat. Ein fälliger Service ist ja auch kein bepreisbarer Schaden, sondern ein Wartungszustand.
Bei meiner Rückgabe im Januar hat der Gutachter aber interessanterweise die noch offene HU erfasst und mir über das Gutachten die Kosten in Rechnung gestellt. Hätte das nicht auch nur einen Vermerk geben müssen?
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 13. März 2024 um 20:7:03 Uhr:
Hätte die Rückgabe zwei Tage eher, also Ende Januar stattgefunden, hätte ich nichts zahlen müssen (da nicht im Monat der Rückgabe fällig).
Dann hätten sie mir tatsächlich die Kosten „geschenkt“.
Tsja,
Hätte hätte....
Wenn die Rückgabe aber im Februar durchgeführt wird, weil der Vertrag so läuft, kannst es auch nicht im Januar abgeben.
PS: der Gutachter kann eben auch nicht mehr in das Serviceheft schauen, denn das gibt es nur noch elektronisch. Wenn das nicht ausgedruckt vorliegt, kann das auch nicht bewertet werden. So ist das leider in der 'modernen" Welt.
Außer in den Bordomputer schauen, kann er auch nicht.
Für die Verbraucher leider ein Rückschritt...
Naja, HU ist der Preis ja bundesweit festgeschrieben, soweit ich weiß. Somit lässt sich das exakt beziffern. Aber wie immer werden es auch die Gutachter nicht überall einheitlich handhaben…
HU Preis ist nicht bundesweit gleich. (Aber fast)
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. März 2024 um 21:00:06 Uhr:
HU Preis ist nicht bundesweit gleich. (Aber fast)
Nicht? - Wieder etwas gelernt. Weißt du wo er abweicht und warum?
Ländersache...
Und unterschiedliche Prüforganisationen selbst innerhalb eines Bundeslandes, unterschiedliche Entgelte.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. März 2024 um 21:01:40 Uhr:
Ländersache...
Und unterschiedliche Prüforganisationen selbst innerhalb eines Bundeslandes, unterschiedliche Entgelte.
Jau, die Dekra ruft hier beispielsweise 156 € für die HU/AU auf. TÜV und GTU liegen bei 150 €. KÜS möchte 145 € haben.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. März 2024 um 20:55:58 Uhr:
PS: der Gutachter kann eben auch nicht mehr in das Serviceheft schauen, denn das gibt es nur noch elektronisch. Wenn das nicht ausgedruckt vorliegt, kann das auch nicht bewertet werden. So ist das leider in der 'modernen" Welt.
Und wenn der Nutzer sich eben nicht drum kümmert, dass er es in ausgedruckter Form vorliegen hat, dann ist auch das sein Versäumnis. Oder? Aus welchem anderen Grund als "Nutzer hat es nicht angefordert" oder "Nutzer hat es verschlampt" liegt sowas nicht vor?
Zitat:
@DarkSky85 schrieb am 13. März 2024 um 20:07:03 Uhr:
Zitat:
@tetekupe schrieb am 13. März 2024 um 20:01:49 Uhr:
Schon ein bisschen frech, den Wagen mit fälligem Service einfach da hinzustellen…
Was hast du denn gedacht? Dass sie dir die Kosten einfach mal so „schenken“. Sachen gibts.
Ich finde deine Reaktion etwas überzogen. Hätte die Rückgabe zwei Tage eher, also Ende Januar stattgefunden, hätte ich nichts zahlen müssen (da nicht im Monat der Rückgabe fällig).
Dann hätten sie mir tatsächlich die Kosten „geschenkt“. Ich zahle jetzt die 600 € und damit ist alles geregelt. Also wo ist das Problem?
Die hätten dir gar nichts geschenkt da der Service nicht fällig gewesen wäre entstehen zu dem Zeitpunkt auch keine Kosten.
Also ich kenne es eher so, dass es noch mehr als 30 Tage bis zum Service sein müssen, bzw dass gar kein Hinweis auf den Service im Kombiinstrument auftauchen darf.
Sobald der Hinweis kommt muss die Wartung vor Abgabe gemacht werden.