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Leasingübernahme M340i Touring 12 Monate Restlaufzeit
Hallo zusammen,
da ein Kunde leider überraschend verstorben ist möchte ich den Hinterbliebenen gerne etwas die Last nehmen und hoffe auf diesem Wege unkompliziert jemanden zu finden, der den M340i für ein Jahr als Leasingübernahme übernehmen möchte.
Fahrzeug - Standort: NRW
Rückgabe nach Leasingende: München
Leasingrate: 492,81 Euro Netto / 586,44 Euro brutto
Leasingende: 07.03.2025
Kilometerstand aktuell: 46.664 km
Rückgabekilometer: 69.222km (war ein ehemaliger Vorführwagen)
-> Restkilometer: 22.558 km plus 2.500km Kulanz
Mehrkilometer: 14,19 Cent Netto
Minderkilometer: 9,46 Cent Netto
Wartung & Reparatur Paket inkl.
M340i xDrive Touring Pre-LCI
Spiegelkappen schwarz
Alpinweiß uni
19" BMW Indiv.LMR Doppelspeiche 793 I Bicolor
Leder "Vernasca" Schwarz Dekorsteppung (SW)
Lenkradheizung
Notlaufeigenschaften
Modellschriftzug Entfall
Entfall BMW Digital Key
M Sportbremse, rot hochglänzend
M Leuchten Shadow Line
Sonnenschutzverglasung
Innen- und Außenspiegelpaket
Entfall Beifahrer- Lordonsenstütze/Beifahrer-
Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
Galvanikapplikation für Bedienelemente
Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion
Parking Assistant Plus
HiFi-Lautsprechersystem
M Hochglanz Shadow Line mit erweiterten Umfängen
Innovationspaket
Komfortzugang
Fernlichtassistent
Driving Assistant
BMW Laserlicht
BMW Head-Up Display
Aufgrund der sehr geringen Rate wäre es aus meiner Sicht fair, wenn der Übernehmer die Umschreibungskosten in Höhe von 500 Euro Netto/ 595 Euro brutto trägt. Bzgl. etwaiger Schäden am Fahrzeug müsste man dann gemeinsam mit den Hinterbliebenen eine Lösung finden, falls welche dran sind. ich kenne den aktuellen Zustand des Fahrzeuges nicht. Meine Empfehlung ist immer bei einer Leasingübernahme ein Gutachten machen zu lassen. Bzgl. der Schäden wird man sich dann sicherlich einig, kenne die Familie als sehr freundlich und unkompliziert.
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13 Antworten
Wieso den "Last der hinterbliebenen"? Die müssen doch nicht zwangsläufig die Zahlung fortführen. Risiko des Leasinggebers. Ansonsten schönes Fahrzeug
Sehr gutes Angebot. Ein paar Bilder wären sicher hilfreich und dann sollte sich schnell ein Interessent finden lassen.
Zitat:
@Sir_Byz schrieb am 28. Februar 2024 um 15:06:47 Uhr:
Wieso den "Last der hinterbliebenen"? Die müssen doch nicht zwangsläufig die Zahlung fortführen. Risiko des Leasinggebers. Ansonsten schönes Fahrzeug
Bitte? Das ist völliger Quatsch, der Leasingvertrag geht auf die Erben über, so es welche gibt.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 28. Februar 2024 um 15:28:06 Uhr:
Zitat:
@Sir_Byz schrieb am 28. Februar 2024 um 15:06:47 Uhr:
Wieso den "Last der hinterbliebenen"? Die müssen doch nicht zwangsläufig die Zahlung fortführen. Risiko des Leasinggebers. Ansonsten schönes Fahrzeug
Bitte? Das ist völliger Quatsch, der Leasingvertrag geht auf die Erben über, so es welche gibt.
Man kann trotzdem den Leasing beenden. So war im Fall meines Nachbarns. Er ist plötzlich mit 50 Jahren gestorben und seine Mutter hat das Auto zurück gegeben.
Gruss
Korrekt, nach § 580 BGB gibt es für beide Seiten ein Sonderküdigungsrecht, falls dieses im Leasingvertrag vereinbart worden ist.
Hier ist das schön aufgearbeitet: https://kanzlei-herfurtner.de/leasingvertrag-tod/
Todesfall:
Selbst im Falle eines Todes endet der Leasingvertrag nicht automatisch, sondern wird an den Erben übertragen. Hierbei gibt es jedoch größtenteils die Option, dass der Vertrag innerhalb eines Monats nach Todesfall gekündigt werden kann. Dies ist aber mit einer Ausgleichszahlung verbunden.“
Quelle:
https://www.leasingmarkt.de/.../leasingvertrag-kuendigen?...
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es beim Leasing im Todesfall nur, wenn es im Vertrag entsprechend geregelt ist. Weiterhin muss genau geschaut werden, ob die vorzeitige Beendigung nicht womöglich zu einer Vorfälligkeitsentschädigung führt. So oder so, eine pauschale Aussage kann zur Beendigung eines Leasingvertrages im Todesfall nicht getroffen werden.
Da sollte sich sicher jemand finden lassen. Ich finde, das Angebot ist sehr gut angesichts der aktuellen Leasing-Konditionen bei BMW.
Für mich ist er leider nichts, ACC (oder DAP) ist nicht drin.
Zitat:
Für mich ist er leider nichts, ACC (oder DAP) ist nicht drin.
Irgendwoher muss der Preis ja her kommen.
Und für 1 Jahr gehts auch mal ohne, finde ich.
Der neue Leasingnehmer soll den Erben die Last der monatlichen Rate nehmen und weil die so günstig ist auch gleich noch die Umschreibegebühren selber zahlen…
Dafür bekommt der Übernehmer aber auch zu sehr günstigen Konditionen ein schönes Auto.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 1. März 2024 um 05:48:34 Uhr:
Dafür bekommt der Übernehmer aber auch zu sehr günstigen Konditionen ein schönes Auto.
aber nur für 12 Monate.
Zitat:
@tetekupe schrieb am 29. Februar 2024 um 18:46:01 Uhr:
Der neue Leasingnehmer soll den Erben die Last der monatlichen Rate nehmen und weil die so günstig ist auch gleich noch die Umschreibegebühren selber zahlen…
595:12= ca. 50 die dann noch auf die 586 drauf kommen, sooo günstig ist das dann auch nicht mehr, finde ich.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 1. März 2024 um 05:48:34 Uhr:
Dafür bekommt der Übernehmer aber auch zu sehr günstigen Konditionen ein schönes Auto.
Dafür bekommt der Übernehmer aber auch zu sehr günstigen Konditionen einschönes Auto.
Ich habs mal korrigiert.