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Leasingübernahme - Unklarheit bzgl. der möglichen Fahrzeugübernahme (Fristen, Ummeldung)

Themenstarteram 8. Juli 2020 um 9:41

Guten Tag

ich stehe kurz vor meinem ersten Leasingfahrzeug. Es handelt sich um einen BMW 340i der über die BMW Bank geleast wurde.

Der aktuelle Leasingnnehmer und ich sind uns bereits einig und die Bonitätsprüfung verlief bereits erfolgreich so dass mir die Leasingvertragsumschreibung bereits vorliegt, den ich ausfüllen muss. Ich möchte das Fahrzeug so schnell wie möglich abholen, da der aktuelle Leasingnehmer bereits ein neues Auto nutzt.

In dem vorliegenden Übernahmevertrag wird verlangt, dass ich eine eVBÜ Nummer eintrage, meine Zulassungsstelle angebe und einen Termin für die Leasingvertragsumschreibung angebe.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich das am besten löse ohne in Probleme zu geraten. Nach einem Gespräch mit der BMW Bank bin ich auch nicht viel schlauer, da mir die Sachbearbeiterin keine genaueren Angaben machen konnte.

Ich dachte an eine Abholung des Fahrzeuges in 14 Tagen. So stelle ich mir das vor:

1. Ich schließe heute Abend online eine Versicherung für den 3er ab (Versicherung ab dem 22.07.) und erhalte wenige Minuten später die eVBÜ Nummer.

2. Neben der eVBÜ Nummer trage ich meine Zulassungsstelle ein. Laut BMW kann ich den Zusatz "unverzüglich" reinschreiben, so dass der Fahrzeugbrief umgehend an meine Zulassungsstelle übersandt wird.

3. Als Übernahmedatum trage ich den 22.07. ein. An dem Tag hole ich das Fahrzeug ab.

4. Die Vertragsüberschreibung sende ich per E-Mail an die BMW Bank

5. In 10-12 Tagen erscheine ich bei meiner Zulassungsstelle (bis dahin sollte der Fahrzeugbrief vorliegen?), melde mein aktulles Auto ab und melde den 3er auf meine vorhandenen Kennzeichen an.

6. Am 22.07. hole ich den 3er ab

7. Nachdem alles durch ist, gebe ich meiner Versicherung den Hinweis, dass ich ab sofort der Halter des Leasingfahrzeuges bin. Muss ich das auch meiner Zulassungsstelle melden?

Das Ganze basiert natürlich auf einer gewissen Vertrauensbasis, da der aktuelle Leasingnehmer bis zur endgültigen Bearbeitung seitens der BMW Bank, weiterhin der Halter ist.

Ist mein Ablauf so richtig oder funktioniert das nicht so einfach, wie ich mir das vorstelle bzw. so wie ich das verstanden habe?

Ich habe etwas Sorgen, dass ich den 22.07. als Übernahmedatum eintrage und ab da an die Leasingrate zahle aber das Fahrzeug bspw. erst am 15.08. abholen kann.

Könnt ihr mir weiterhelfen mit der Problematik?

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21 Antworten
am 8. Juli 2020 um 12:31

Die EvB Nr. bekommst Du auch ohne Vertrag von der Versicherung. Die Versicherung wird erst fällig zum Tag der Anmeldung auf Dich. Sie ist zwar nur ein paar Tage gültig aber wenn die Frist abgelaufen ist, dann hohlst Du Dir eben per Telefon eine neue. Sobald das Fahrzeug an- bzw. umgemeldet ist bekommt die Versicherung und der Zoll (Steuer) von der Zulassungsstelle eine Info.

Der Leasingvertrag fängt erst mit der Abhohlung / tatsächliche Nutzung an zu laufen und endet enstsprechend nach der vereinbarten Zeit (nach X Monaten). Du kannst natürlich erst ein verbindliches Datum eintragen, wenn Du eins hast. Warum erst Abhohlung in 14 Tagen?

Läuft das ganze über Privat oder ist da ein Händler zwischen geschaltet? Beim Händler wäre es einfacher er meldet das Fahrzeug um.

Ich habe gerade meine Z4 mit einer EvB (Gültigkeit 18 Monate) angemeldet. Du musst nur acht geben, dass Dein Vertrag sofort mit der Zulassung beginnt. Die EvB hat nur die Haftpflicht eingeschlossen. Wichtig für die Vollkasko. Den Brief kannst Du ja per express anfordern, kostest ein bisschen mehr, geht dann aber schneller und Du kannst nachverfolgen, wo er ist. Bei manchen Zulassungsstellen brauchst Du durch Corona einen Termin. Vielleicht nimmst Du einen Agenten in Anspruch, der dass alles für Dich erledigt. Die Zulassungsstelle informiert dann die Versicherung und ein paar Tage später bekommst Du die Police. Die physikalische Übergabe musst Du ja noch mit dem Vorgänger klären. Vielleicht kann er es ja im Autohaus deponieren, oder so.

Geht Ihr vorher noch zu einem Sachverständigen? Um das Auto zu checken? Mit umschreiben geht der Gefahrenübergang an Dich. Einfach checken, ob alles i.O. ist. Sonst zahlst Du die Zeche am Ende des Leasing, falls was wäre, und man es nicht gesehen hat.

Ich fahre selber einen 340i, wirst Spaß mit dem Auto haben. Ist Service Inclusive Plus dabei? Der Wagen frisst die Bremse und das geht ganz schön sonst ins Geld. Hängt halt auch von Deiner Fahrweise ab.

Unter normalen Umständen sollte alles innerhalb einer Woche funktionieren.

Gruß

Themenstarteram 8. Juli 2020 um 14:48

Hallo

Ein Händler ist nicht zwischengeschaltet. Es handelt sich um eine Privat zu Privat Übernahme. Die Bmw Bank ist leider keine große Hilfe.

Die 14 Tage habe ich erst einmal berechnet aufgrund der 14 tägigen Widerrufsfrist + mögliche Zeit bis der Fahrzeugbrief bei meiner Zulassungsstelle vorliegt. Der Zulassungsbrief wird ja seitens der Bmw Bank versandt.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, beinhaltet die eVB Nummer nur die Haftpflicht. Die Vollkasko gilt erst einige Tage später mit Eingang des Versicherungsschreibens? Seitens der Bmw Bank wird nur die eVB Nummer abgefragt.

Ich hatte das Fahrzeug am Samstag besichtigt und durch einen Dekra Gutachter überprüfen lassen. Alles gut.

Ja, ich habe das Service Plus ist über die gesamte Restlaufzeit inbegriffen.

Uns ist es nur wichtig, dass wir schnellstmöglich die Übergabe hinbekommen und das ohne Risiko für beide Seiten.

am 8. Juli 2020 um 15:05

Die eVB ist blos eine Bestätigung der Versicherung, das im Falle der Fälle eine Haftpflichtversicherung besteht.

Ein Vertrag mit der Versicherung besteht noch nicht. Du hast dich aber mit der Abfrage dieser EvB dazu verpflichtet bei dieser Gesellschaft den KFZ Haftpflichtversicherungsvertrag abzuschließen.

Ob Du letzendlich noch zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko mit beantragst ist hier erst einmal uninteressant.

Und noch was zum Wiederruf: Wem gegenüber meinst Du denn diesen Wiederruf zu haben?

Dem privaten "Verkäufer" gegenüber jedenfalls nicht. Höchstens gegenüber der Leasingbank, aber das würde auch bedeuten, das Du das Auto nicht bekommst. Der aktuelle Besitzer "Verkäufer" hat ja auch kein Wiederrufsrecht.

Zumindest bei der HUK ist es möglich, bei der EVB zusätzlich zur Haftpflichtversicherung auch eine Deckungszusage für eine Vollkaskoversicherung zu bekommen. Ich würde es auch nicht ohne diese Zusage machen, denn bis zur Ausstellung des Versicherungsvertrages können mehrere Wochen ins Land gehen.

Hi. Es muss nur im Versicherungsvertrag angegeben sein: Ab Anmeldung, ab dann gilt dann auch die Vollkaskoversicherung. Wenn Du ein Datum eingibst, ab diesen Zeitpunkt 00:00 Uhr.

Wenn es im Antrag vermerkt ist, bist Du auf der sicheren Seite.

Die BMW Bank verlangt laut umschreibungsvertrag unbedingt eine eVN mit Vollkasko und den Vermerk das es sich um eine Leasingübernahme handelt. Einfach bei der Beantragung mitteilen.

Steht doch auch so auf dem Info Blatt zum Übernahmevertrag.

Fahrzeug anmelden bzw. ummelden geht natürlich nur mit den alten Kennzeichen.

Heist du must mit den Kennzeichen des Vorbesitzers zur Zulassungsstelle fahren.

Habe das schon einige Male gemacht.

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Themenstarteram 8. Juli 2020 um 19:02

Das ergibt für mich gar keinen Sinn. Ich habe gerade nochmal genau in dem Leasingübernahmevertrag nachgeschaut. Dort wird nur der Name meines Versicherungsunternehmens gefordert. Darunter steht:

"Bitte reichen Sie uns eine formlose Bestätigung (z.B. per E-Mail) Ihres Versicherers mit

ein, dass zum vorne genannten Übernahmedatum der Versicherungsschutz für das

Fahrzeug übernommen und eine entsprechende eVBÜ an die Zulassungsstelle

übermittelt wurde."

Die von dir Sveni1964 gezeigte Seite kannte ich gar nicht. Es ist in meinem Fall ja so geplant, dass ich das Fahrzeug im bereits abgemeldeten Zustand abhole. Das Fahrzeug soll damit am Abholtag durch mich versichert sein und auf meine Kennzeichen zugelassen sein. Der aktuelle Leasingnehmer wird spätestens an dem Tag sein neues Auto zulassen.

So wie sich das jetzt für mich anhört, muss ich die Vollkasko zum Tag der Abholung abschließen. Wie folgt:

Als Halter trage ich den aktuellen Leasingnehmer ein (bzw. Sonstige Person bei Check24).

Als Versicherungsnehmer trage ich mich ein

Als Kennzeichen trage ich das aktuell zugelassene Kennzeichen des aktuellen Leasingnehmers ein und muss damit erst einmal herumfahren.

Damit bin ich noch immer nicht der Leasingnehmer sonden bei der BMW Bank ist immer noch aktuelle Leasingnehmer hinterlegt, richtig?

Sobald alles der BMW Bank vorliegt, gibt mir die BMW Bank das Go dass ich zur Zulassungsstelle gehen kann und das Auto auf mich mit meinen Kennzeichen zulassen kann. Damit einhergehend muss ich mich auch nochmal an meine Versicherung wenden und mich als Halter des Autos eintragen lassen? :confused:

Ich habe wie gesagt schon mehrere Übergaben gemacht. Ein vorheriges Abmelden wurde mir ständig von BMW untersagt. Ich habe alle Fahrzeuge mit meinen Nummerschildern übergeben.

Man darf ja sein Leasingfahrzeug z.B. auch nicht über den Winter abmelden. Muss angemeldet und Vollkasko versichert sein.

Ich habe zusätzlich jedesmal noch ein Übergabeprotokoll geschrieben mit Uhrzeit und der Ummeldeverpflichtung innerhalb von 3 Tagen.

Ruf nochmal bei der BMW Bank an und lasse dich in die Fachabteilung verbinden.

Beim Leasing darf man kein Saison Kennzeichen haben? Also ich habe gerade über BMW meinen Wagen zugelassen als Saison Fahrzeug. Denn das Fahrzeug ist auch während der Ruhezeit gegen Vandalismus, Sturm oder Diebstahl versichert. Warum sollte das nicht gehen? Wo soll das stehen?

Sausonkennzeichen ist auch anders.

Das Fahrzeug bleibt ja beim selben Besitzer angemeldet und darf halt nur zu einer gewissen Zeit benutzt werden. Hier ist die Rede von komplett abmelden und neu anmelden.

So Steht es im Vertrag und laut Ausage der BMW Bank.

Vielleicht hat sich da ja was geändert.

Das Fahrzeug gehört ja immer noch der Bank und die schreiben das eigentlich vor um das Fahrzeug und ihr Risiko abzusichern.

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Themenstarteram 9. Juli 2020 um 8:16

Den Auszug finde ich auch in meinem Vertrag. Ob die Vollkasko direkt nach Vertragsabschluss, erst zum gewünschen Datum oder erst einige Wochen später lässt sich ja herausfinden. Daran soll es also nicht scheitern.

Ich muss allerdings nochmal fragen wie was einzutragen ist, damit das Auto nicht abgemeldet werden muss:

Zitat:

Als Halter trage ich den aktuellen Leasingnehmer ein (bzw. Sonstige Person bei Check24).

Als Versicherungsnehmer trage ich mich ein

Als Kennzeichen trage ich das aktuell zugelassene Kennzeichen des aktuellen Leasingnehmers ein und muss damit erst einmal herumfahren.

Damit bin ich noch immer nicht der Leasingnehmer sonden bei der BMW Bank ist immer noch aktuelle Leasingnehmer hinterlegt, richtig?

 

Sobald alles der BMW Bank vorliegt, gibt mir die BMW Bank das Go dass ich zur Zulassungsstelle gehen kann und das Auto auf mich mit meinen Kennzeichen zulassen kann. Damit einhergehend muss ich mich auch nochmal an meine Versicherung wenden und mich als Halter des Autos eintragen lassen? :confused:

Vollkasko muss schon bei der eVN Nummer sofort ab Zulassung hinterlegt sein.

Die Versicherungsauswahl bei Check24 hat mit dem Vorbesitzer nichts zu tun.

Ist kein Versicherungswechsel sondern eine Neuanmeldung.

Rufe bitte bei der BMW Bank an und frage nach, ob der jetzige Leasingnehmer das Fahrzeug überhaupt selbst abmelden kann.

Nur so kannst du es dann mit deiner eVN Nummer von deiner Versicherung auf Dich neu anmelden.

In der Zeit zwischen Abmeldung und Neuanmeldung ist das Auto dann nicht versichert. Ob das BMW zulässt musst du klären.

am 9. Juli 2020 um 10:17

Diese Zwischenzeit giebt es ja nicht unbedingt.

Das alte kennzeichen abmelden kann ich überall.

Das bedeutet, das der "neuanmelder" auch in einem "Abwasch" Ummelden kann. Also zuerst die alten Schilder abmelden und dann direkt mit neuen schildern anmelden.

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