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Leasingvertrag endet bald - wie geht es weiter?
Hallo zusammen, ich habe jetzt viel gesucht und bin noch nicht wirklich schlauer geworden. Zur Situation: Peugeot 207 5-türer: Wurde von meiner Schwiegermutter geleast. Januar nächstes Jahr läuft der Vertrag aus. Ich selbst habe von Leasing nicht die geringste Ahnung. Wir stehen jetzt vor dem Problem wie geht es weiter? Das Auto hatte einen Unfall (unverschuldet wurde in einer Fachwerkstatt repariert und von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt). Des weiteren hat das Auto diverse Kratzer und Beulen. Das kommt dasher das 1. meine Freundin nicht im geringsten aufpasst und wir 2. zwei kleine Kinder haben. Meine Frage ist daher wie sieht das mit dem Restwert aus? Das Auto hat glaube ich um die 76tkm runter.Meine Schwiegermutter will das Auto übernehmen weil sie der Meinung ist mit dem Unfall und dem Zustand ist das Auto nicht mehr vo viel wert und sie braucht weniger zu zahlen um es zu kaufen. Wie sieht das aus? Vor allem die Geschichte mit dem Unfall interessiert mich. Ich persönlich würde das Auto nicht kaufen aber warum auch immer sie will es übernehmen weil sie keine 5tEuro ausgeben will für ein anderes...... Technisch ist der Hobel soweit OK würde ich sagen aber optisch halt so naja aufgrund der Kratzer usw.
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8 Antworten
Da wäre es wohl angebracht als erstes den Verleaser zu fragen, ob er denn überhaupt bereit ist zu verkaufen und wenn ja zu welchen Konditionen.
Zum Wert des Fahrzeuges: Vermutlich zwischen 1- und 100.000€...
Alles andere ist mit den dürftigen Angaben harakiri.
Wo ist das Problem bei den Unfall? Der Leasinggeber wurde doch sicherlich informiert und eine Wertminderung bezahlt?
Die Beulen und Kratzer sind dem Leasinggeber matürlich auf Verlangen zu ersetzen, wenn es sich um mehr als den "normalen zu erwartenden" Zustand handelt
Was hast du denn für einen Vertrag? Restwertleasing? Kiliometerleasing? Mit Aufkaufrecht?
Eine pauschale Antwort wirst du hier natürlich nicht bekommen, aber du kannst sicherlich zwei Dinge tun:
Das Auto bei deinem Leasinggeber bewerten und sich vorab die bei einer eventuellen Rückgabe anfallenden Kosten angeben lassen.
Dann sich umschauen, was so ein Auto wert ist, wenn man es: a) privat kauft, b) privat VERkauft. Denn du müsstest die beiden Werte gegeneinander stellen und schauen, was dich günstiger kommt. Rückgabe beim Leasinggeber mit Nachzahlung, Aufkauf und Verkauf oder Aufkauf und behalten.
Ich weiss leider nicht was in dem Vertrag ausgemacht wurde, auch der Wert des Autos interessiert mich eigentlich nicht. Mir gehts eher darum wie so etwas im Normalfall abläuft. der Wert des Autos wird ermittelt und dann kann man das Auto rauskaufen oder auch nicht. Sehe ich das richtig so? Der Unfall wurde in der Werkstatt repariert in der auch das Auto geleast wurde, ist also bekannt. Sagen wir mal der Einfachheit halber das Auto wäre 7000.- wert ohne Unfall und mit dem Unfall meinetwegen 5000.- Würde das bedeuten für 5000.- könnte man das Auto erwerben?
Sprich mal so ganz vereinfacht gesagt (Kilometerbegrenzung und solche Sachen mal aussen vor, weiss ich wie gesagt nicht was im Vertrag alles steht). Ich frage weil meine Schwiegermutter noch weniger Ahnung hat als ich von Leasing und mich gebeten hat mich mal umzuhören wie der Unfall sich auf den evtl. Kaufpreis niederschlägt.
Unfall ist fremdverschuldet und dadurch eher irrelevant.
Relevant sind:
- Kilometerstand verglichen mit der vereinbarten Kilometerleistung
- Fahrzeugzustand
Beim Kilometerleasing stehst du in aller Regel besser da, da dann der Wert des Wagens nicht ermittelt wird, sondern nur die Schäden bewertet werden. Und die Kilometer.
Um das einfach zu machen:
Das Auto sollte 50.000 km in drei Jahren laufen. Mehrkilometer werden mit 0,10 EUR berechnet, Minderkilometer zu 0,05 EUR. Du hast jetzt 70.000 km, das bedeutet, du musst für 20.000 km nachzahlen = 2.000 EUR.
Dann kommen die Schäden. Steinschlag und kleine Kratzer sind normal, Dellen eher nicht.
Nehmen wir an, Auto hat 5 Dellen und 2 Kratzer an Kotflügeln, 1 Kratzer Stoßstange hinten, 2 zerkratzte Felgen. Pro Delle wird ein Betrag von x berechnet, Kratzer an Kotflügel dann wieder y und für die Stoßstange z. Auch für die Felgen wird jeweils k berechnet. Die Werte werden addiert und davon musst du rund die Hälfte zahlen.
Ohne jetzt hier den Oberlehrer spielen zu wollen: wenn man vom Leasing nix versteht, wieso schließt man einen solchen Vertrag ab? Und wenn schon abgeschlossen, dann sollte man sich spätestens jetzt die Bedingungen durchlesen. Denn ohne dies wirst du nie genau wissen, wie es abläuft.
Meine Schilderungen basieren auf mehreren km-Leasingverträgen, die wir bei BMW in DE hatten. Wie sich Peugeot in CH verhält, entzieht sich meiner Kenntnis - das kann ich nur vermuten.
Hinzu kommt, ob ihr ein Anschlussgeschäft für den Händler habt. Wenn ja, ist man in der Regel kulanter. Wenn nein, umso pingeliger.
Ein Unfall vermindert immer den Wert des Fahrzeuges. Die Wertminderung muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber bezahlen. Das gilt auch bei einem fremdverschuldeten Unfall. Daher sollte man in diesem Fall immer versuchen, die Wertminderung von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. So verhält es sich zumindest in Deutschland.
Zitat:
@opelkult schrieb am 18. November 2016 um 02:27:37 Uhr:
Sagen wir mal der Einfachheit halber das Auto wäre 7000.- wert ohne Unfall und mit dem Unfall meinetwegen 5000.- Würde das bedeuten für 5000.- könnte man das Auto erwerben?
Sorry, aber das ist eine reichlich naive Vorstellung. Sollte der Leasinggeber der käuflichen Übernahme überhaupt zustimmen, dann spielt nicht der tatsächliche Wert des Fahrzeugs eine Rolle, sondern der kalkulierte Restwert.
Mit den monatlichen Leasingraten hat Deine Schwiegermutter (vereinfacht ausgedrückt) die Differenz zwischen dem Preis des Fahrzeugs und dem kalkulierten Restwert bezahlt. Wenn der tatsächliche Wert des Fahrzeugs niedriger als der kalkulierte Restwert sein sollte, dann wird der Leasinggeber diese Differenz Deiner Schwiegermutter wohl kaum schenken wollen.
Zitat:
Ich frage weil meine Schwiegermutter noch weniger Ahnung hat als ich von Leasing und mich gebeten hat mich mal umzuhören wie der Unfall sich auf den evtl. Kaufpreis niederschlägt.
Wie dargelegt, schlägt sich der Unfall überhaupt nicht auf den möglichen Kaufpreis nieder. Ein Minderwert gegenüber dem kalkulierten Restwert geht (bei einer Kaufübernahme) zu Lasten des Leasingnehmers. Wobei zu beachten ist, dass der Leasingnehmer im Regelfall kein verbrieftes Recht hat, das Leasingobjekt zu übernehmen, es sei denn, dies war vorher vereinbart.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@opelkult schrieb am 18. November 2016 um 02:27:37 Uhr:
Mir gehts eher darum wie so etwas im Normalfall abläuft. der Wert des Autos wird ermittelt und dann kann man das Auto rauskaufen oder auch nicht. Sehe ich das richtig so?
Um es noch mal klar herauszustellen, das ist die erste Frage, die zu klären ist.
Die meisten Leasingverträge sehen keine Kaufoption vor und damit hat man in der Richtung Anrecht auf gar nichts. Wenn es diese Kaufoption nicht gibt, dann gibt es auch für alle folgenden Fragen keine Antwort.
Vielen Dank das hilft mir schon mal weiter. Dann werde ich mir den Vertrag mal anschauen.
@JCzopik: Das mit dem Leasing hat sie wegen ihres Exmannes gemacht. Hat sie sich von ihm aufschwatzen lassen und er hat sich um alles gekümmert. Mittlerweile sagt sie auch Leasing macht sie nie wieder.