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Leasingvertrag: Unfall nach 300km, Anspruch auf gleichwertigen Ersatz?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: für einen Mitarbeiter wurde ein sehr günstiges Leasing-Angebot von Opel wahrgenommen. Hierbei wurde ein Astra über 18 Monate für rund 100,00 Euro monatlich geleased. Leider gab es bereits nach 300km einen unverschuldeten Unfall, welcher zum Totalschaden des Fahrzeugs geführt hat. Dieses wird nun für einige 1000,- Euro Restwert verkauft und der Leasingvertrag soll laut Vertragspartner "gar nicht erst zustande kommen". Da dieses Leasingangebot nicht mehr existiert, stellt sich die Frage, ob wir einen Anspruch auf Erfüllung haben. Schließlich wurden die Unterlagen unterzeichnet und für den Unfall können wir ebenso wenig was, wie der Fahrer. Hat hier jemand Erfahrung mit ähnlich gearteten Fällen und kann hierzu was beitragen? Sicherlich ist der Gang zum Anwalt eine Überlegung wert, vorab würde ich mich aber über eure Meinungen und Erfahrungen freuen.
VG,
Nico
Beste Antwort im Thema
Das ist nicht das was er meint.
Er ist das Fahrzeug los und will wieder genau so einen günstigen Leasingvertrag. Den will ihm aber niemand geben.
@ TE
Ich sehe da schwarz für dich.
Denn in dem Leasingvertrag wird drin stehen (ist üblich), dass im Fall eines solchen Unfalls der Leasinggeber berechtigt ist, das Auto anderweitig zu veräußern und dass damit der Leasingvertrag aufgelöst bzw. beendet wird.
Ob es einen Neuen gibt, dazu gehören wie immer zwei.
Ist klar, dass ihr nichts dafür könnt, der Leasinggeber aber auch nicht.
Kauft man ein Auto mit 20% Rabatt und am nächsten Tag wird es zerschossen und der Händler will einem nur noch 10% geben, hat man auch die A-Karte gezogen.
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42 Antworten
Ich habe dazu keine Erfahrung, aber eine Meinung: Die GAP-Versicherung ist genau für diesen Fall geschaffen worden, um genau diese Lücke (gezahlte Raten + Haftpflichtsumme vom Gegner - Restwert zu Fahrzeugneupreis) zu schließen.
Demzufolge sollte euch ein neuer Wagen zur Verfügung gestellt werden und ggf. die Zeit bis zur Lieferung durch einen anderen Leihwagen überbrückt werden.
Das ist nicht das was er meint.
Er ist das Fahrzeug los und will wieder genau so einen günstigen Leasingvertrag. Den will ihm aber niemand geben.
@ TE
Ich sehe da schwarz für dich.
Denn in dem Leasingvertrag wird drin stehen (ist üblich), dass im Fall eines solchen Unfalls der Leasinggeber berechtigt ist, das Auto anderweitig zu veräußern und dass damit der Leasingvertrag aufgelöst bzw. beendet wird.
Ob es einen Neuen gibt, dazu gehören wie immer zwei.
Ist klar, dass ihr nichts dafür könnt, der Leasinggeber aber auch nicht.
Kauft man ein Auto mit 20% Rabatt und am nächsten Tag wird es zerschossen und der Händler will einem nur noch 10% geben, hat man auch die A-Karte gezogen.
Ich habe nochmal den Vertrag gelesen und einen Passus gefunden der - zwar komisch formuliert - aber das zu bestätigen scheint: http://prntscr.com/7xn6ha
Danke Jupp!
Wieso ist das komisch formuliert? Ist doch gang eindeutig.
Sie es mal so: Du least ein Fahrzeug der Firma XY Modell 0815. Nach X Tagen gibt es einen Unfall mit Totalschaden oder das Fahrzeug wird entwendet. Du möchtest jetzt einen neuen Wagen zu gleichen Konditionen. Der Leasinggeber wäre ja bereit dazu, aber zufällig war dein Fahrzeug das letzte produzierte und verfügbare Exemplar der Modellreihe 0815.
Und jetzt?
Ist leider so. Hatte keinen Unfall, aber bei sehr günstigen Leasingschnappern, habe ich mir früher auch die Gedanken dazu gemacht. Ein Kollege von mir hatte den gleichen Fall, neuer Audi A4, günstiges Leasing über Flottenvertrag, Baum erschlägt die Karre... Neuer A4 20% teurer...
Einfach doof gelaufen.
Jep, macht ja auch absolut Sinn für den Leasinggeber bzw. im Falle einer Entwendung oder eines Totalschadens auch für den LN. Der Preis war wirklich sehr gut aber nun suchen wir einfach was Neues
Zitat:
@Nico82x schrieb am 27. Juli 2015 um 17:46:13 Uhr:
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: für einen Mitarbeiter wurde ein sehr günstiges Leasing-Angebot von Opel wahrgenommen. Hierbei wurde ein Astra über 18 Monate für rund 100,00 Euro monatlich geleased. Leider gab es bereits nach 300km einen unverschuldeten Unfall, welcher zum Totalschaden des Fahrzeugs geführt hat. Dieses wird nun für einige 1000,- Euro Restwert verkauft und der Leasingvertrag soll laut Vertragspartner "gar nicht erst zustande kommen". Da dieses Leasingangebot nicht mehr existiert, stellt sich die Frage, ob wir einen Anspruch auf Erfüllung haben. Schließlich wurden die Unterlagen unterzeichnet und für den Unfall können wir ebenso wenig was, wie der Fahrer. Hat hier jemand Erfahrung mit ähnlich gearteten Fällen und kann hierzu was beitragen? Sicherlich ist der Gang zum Anwalt eine Überlegung wert, vorab würde ich mich aber über eure Meinungen und Erfahrungen freuen.
VG,
Nico
Was sich mir überhaupt nicht erschließt: WOZU der ganze Aufwand? Dann eben eine andere Karre für 99,-Euro leasen, Angebote gibt es, wenn man unserer geliebten Fernsehwerbung glauben darf, doch zuhauf. Warum also Vertragserfüllung von einem toten Pferd verlangen? Das wird davon doch auch nicht mehr lebendig...
Guckt mal bei VW nach - die hauen gerade diese Sondermodelle raus.
Einen Anspruch sehe ich auch nicht - Risikofortfall, Punkt. Aus.
Im umgekehrten Fall will das ja dann auch keiner (mein Octavia 3 (2014) ist zum Beispiel im Leasing 15% günstiger als der Octavia 2 (2011) - Niedrigzinsen und Subventionen ole)
Zitat:
Was sich mir überhaupt nicht erschließt: WOZU der ganze Aufwand? Dann eben eine andere Karre für 99,-Euro leasen, Angebote gibt es, wenn man unserer geliebten Fernsehwerbung glauben darf, doch zuhauf. Warum also Vertragserfüllung von einem toten Pferd verlangen? Das wird davon doch auch nicht mehr lebendig...
Weil es dieses Angebot tatsächlich nicht mehr gibt, es war eben zeitlich limitiert. Sicherlich schauen wir nun nach Alternativen aber 49,- Euro je Monat für einen Opel Astra über nur 18 Monate sowie ~900,- Euro für die Zulassung (daher gesamt cirka 100,- Euro im Monat runtergerechnet) sind natürlich schon eine Ansage. Wenn ich zu ähnlichen Konditionen einen Golf, Laguna oder Focus finde, ist mir das natürlich auch recht.
Okay, das sieht dann für mich nach klassischem Fall von "Pech gehabt" aus...
49 € pro Monat ohne Anzahlung für 18 Monate? Hast du den Wagen geklaut oder geleast?
Zitat:
@Goify schrieb am 28. Juli 2015 um 18:14:46 Uhr:
49 € pro Monat ohne Anzahlung für 18 Monate? Hast du den Wagen geklaut oder geleast?
Ich denke mal bei den 900€ von denen er spricht, handelt es sich min. z.T. um eine Anzahlung.
49 € mal 18 Monate plus 900 € sind gerade mal 1.782 €. Das sind mit Wohlwollen 20 % vom tatsächlichen Wertverlust auf diese Zeit.
Finde es toll, dass Opel ihre Fahrzeuge anscheindend kostenlos zur Nutzung überlässt und frage mich, warum ich das 8-Fache für nen Skoda zahle.
Zitat:
@Goify schrieb am 28. Juli 2015 um 19:16:31 Uhr:
49 € mal 18 Monate plus 900 € sind gerade mal 1.782 €. Das sind mit Wohlwollen 20 % vom tatsächlichen Wertverlust auf diese Zeit.
Finde es toll, dass Opel ihre Fahrzeuge anscheindend kostenlos zur Nutzung überlässt und frage mich, warum ich das 8-Fache für nen Skoda zahle.
800€ für einen Skoda reine Leasingrate würde ich allerdings auch nicht zahlen.