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Lebensgefährlicher VW Golffahrer drängelt mich auf den Seitenstreifen ab
Hallo,
auf YouTube habe ich ein Video hochgeladen, auf dem das Verhalten eines verantwortungslosen PKW Fahrer zu sehen ist.
https://www.youtube.com/watch?v=gG3sMNuaYrg
Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Fahrer noch anzeigen sollte.
Immerhin werden solche Videos als Beweis angeblich nicht zugelassen.
Was meint Ihr?
Beste Antwort im Thema
Da haben sich zwei Vollidioten gesucht und gefunden. Glückwunsch euch beiden.
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41 Antworten
Dein rechtsabbiegen ( 1:10 min) war auf alle fälle Grenzwertig, du musst nicht dem der von links kommt vorfahrt gewähren sondern auch derjenige welcher von rechts kommt oder dort links einbiegen will.
Das Überholmanöver(1:40 min) war auf alle Fälle mit Gefährdung zu sehen.
Über deine Retourkutsche nach dem Kreisverkehr brauchen wir nicht zu reden, es zeigt mir nur das sich hier wohl zwei Testosteron gesteuerte Homosapiens getroffen haben und nun noch ein Nachschlag in Form einer Anzeige gemacht werden soll.
Wenn mich so ein Voll-Honk ( Golf ) in gefährlicher Fahrweise so überholt dann lasse ich ihn seies Wegs ziehn und provoziere ihn nicht nochmals durch ein erneutes Überholen.
Das musst du noch lernen.
Eventuell hast du beim zügigen rechts abiegen den Wagen irgendwie übersehen und ausgebremst. Dann ist er ausgerastet. Immerhin bist du der Meinung, dass der wagen nur wenig Leistung hat, aber nach wenigen Sekunden bereits hinter dir war.
Keine Entschuldigung für sein Verhalten, aber normalität im Straßenverkehr.
Da auf der Dashcam keine Geschwindigkeit zu erkennen ist, kannst du die Aufnahmen vergessen. Hinterher würgt er dir noch eine rein, und behauptet, das du erst zu langsam gefahren und dann kurz vor dem Verteilerkreis Gas gegeben hättest.
Sei froh, das es bei deinem Überholen nach dem Kreisverkehr nicht geknallt hat. Bei solchen "Streitereien im Steaßenverkehr " kann alles passieren. Deine spontane Reaktion ist zwar verständlich, und sicherlich hätten viele so reagiert, aber es ist einfach unüberlegt.
Ich glaube auch, dass der Golf Fahrer angepisst war, von der Situation an der Einmündung und eben nicht fand, dass genug Platz da war.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 24. April 2016 um 13:08:12 Uhr:
Über deine Retourkutsche nach dem Kreisverkehr brauchen wir nicht zu reden
Kann man drüber streiten, ob das eine "Retourkutsche" war oder nur ein Überholmanöver, das abgebrochen erschwert wurde, weil der zu überholende Fahrer seine Spur verliess.
Zitat:
@MvM schrieb am 24. April 2016 um 13:08:30 Uhr:
Da auf der Dashcam keine Geschwindigkeit zu erkennen ist, kannst du die Aufnahmen vergessen.
Mit Darstellung der Geschwindigkeit würde er sich selbst bezichtigen, zu schnell gefahren zu sein (was ja auch im Text eingeräumt wird).
Allerdings glaube ich nicht, dass es für die Ausgangsfrage wichtig ist, ob die Geschwindigkeitsangabe dort steht oder nicht. Falls solche Videos nicht als Beweis gelten, kann man ja trotzdem seine Aussage machen (und das Video zeigen oder nicht) - dann stünde -wie in einem Fall ohne Video- eben einfach Aussage gegen Aussage, da es keine Zeugen gibt (und keine -nenne es mal laienhaft- rechtlich gültige Dokumentation des Vorfalls).
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 24. April 2016 um 13:16:17 Uhr:
Allerdings glaube ich nicht, dass es für die Ausgangsfrage wichtig ist, ob die Geschwindigkeitsangabe dort steht oder nicht. Falls solche Videos nicht als Beweis gelten, kann man ja trotzdem seine Aussage machen (und das Video zeigen oder nicht)
Mit Geschwindigkeitsangabe könnte der TE zeigen, das er gleichmäßig gefahren ist. Sowas lohnt sich natürlich nur, wenn man selbst angepasst fährt. Damit wäre das Video wenigstens als Dokumentation brachbar.
Ob ein aussagekräftiges Video später als beweis gelten würde ist ein anderes Thema... Die Frage ist schließlich, ob es sich anhand des Videos lohnt eine Anzeige zu machen.
Zitat:
@MvM schrieb am 24. April 2016 um 13:25:38 Uhr:
Ob ein aussagekräftiges Video später als beweis gelten würde ist ein anderes Thema... Die Frage ist schließlich, ob es sich anhand des Videos lohnt eine Anzeige zu machen.
Ok. Ich hätte jetzt vermutet, dass es sich genauso lohnt oder nicht lohnt, wie wenn garkein Video da wäre.
Da haben sich zwei Vollidioten gesucht und gefunden. Glückwunsch euch beiden.
Zitat:
@MvM schrieb am 24. April 2016 um 13:08:30 Uhr:
Hinterher würgt er dir noch eine rein, und behauptet, das du erst zu langsam gefahren und dann kurz vor dem Verteilerkreis Gas gegeben hättest.
Das würde ich sogar so sehen, dass der TE Gas gegeben hat. Man erkennt das, wenn man sich anschaut, wie schnell die Befestigungsstützen der rechten Leitplanke vorbeirauschen und das ist vor dem Kreisel schneller geworden und das, obwohl man ja eigentlich vor dem Kreisel vom Gas geht. So wie es auf dem Video aussieht, gibt es da kein Wenn und Aber, der TE hat selber dazu beigetragen, dass er abgedrängelt wurde.
Vielleicht täuscht das Video aber auch und der TE schreibt noch etwas zu der Situation.
Dass das Rechtsabbiegen (1:10) nicht die feine Art war, sehe ich auch so, denn der Golf ist laut Video bereits nach ca. 5 Sekunden auf das Fahrzeug des TEs aufgelaufen. Die Angabe mit den 500 m Entfernung des Golfs kann wohl auch kaum hinkommen, denn um 500 m in 5 Sekunden zurückzulegen, hätte der Golf 360 km/h fahren müssen. Wie wir wissen handelte es sich aber um einen leistungsschwachen Golf, also sind 360 km/h doch wohl unmöglich.
Gruß
Uwe
Zwei I..... die sich treffen.
Bei 1 Minute sieht man schon die Lichter des Autos das auf der Bundesstraße fährt, das war wohl doch etwas zu knapp beim Abbiegen, du bist dem da wohl doch vor die Karre gefahren. Bei 1:30 seh ich die Lichter des Golf Fahrer wie er dich überhohlt, und du nicht vom Gas runter gehst! Willst den auf die Verkehrsinsel auffahren lassen? Auch wenn der dich da nicht überhohlen darf, die Strecke nicht einsehbar ist, und der wo dich überhohlt auch nicht zurück stecken kann, geh doch einfach vom Gas runter und lass den Fahren, aber ne, du musst dem ganzen noch eine Krone aufsetzen und ihn danach gleich noch mals überhohlen, weil er dich vorher geschnitten hat, aber selbst die Situation hättest du schon vermeiden können in dem du ihn einfach überhohlen lässt. Bei deinem Fahrstiel und dem Fahrstiel des anderen eigentlich ein Wunder das es nicht noch geknallt hat.
Da haben sich zwei Idioten getroffen, mehr kann man dazu nicht sagen. Beide unreif, beide halten sich nicht an die Verkehrsregeln, aber nur einer heult danach rum.
Zitat:
@birscherl schrieb am 24. April 2016 um 13:58:01 Uhr:
Da haben sich zwei Idioten getroffen, mehr kann man dazu nicht sagen. Beide unreif, beide halten sich nicht an die Verkehrsregeln, aber nur einer heult danach rum.
So sehe ich das auch, zumal der TE sich m.M.n. auf dem Video eindeutig als der größere... wie du es auch nennen magst... zeigt.
Vielleicht sollte der TE sich selbst anzeigen, immerhin gibt es mehrere Vergehen:
- überhöhte Geschwindigkeit
- Missachtung der Vorfahrt (500m angebliche Entfernung und schon wenige Sekunden später 2m Abstand zum Auto. Entweder ist der Fahrer untauglich den Verkehr korrekt einzuschätzen oder es waren andere, die Wahrnehmung beeinträchtigende Dinge im Spiel?)
- anscheinend (das ist natürlich mit dem Video schwierig zu erkennen) wird dem Überholenden der Überholvorgang absichtlich erschwert.
- außerdem wird schon vor dem Vorfall div. Male die Fahrspur geschnitten.
Aber ich verstehe das schon, das Schlusswort des Videos sagt es ja selbst. Ein Beispiel dafür, wie man sich nicht verhalten sollte. Bezogen auf beide Fahrer, vornehmlich aber den Ersteller des Videos.
Reißerische Überschrift jedenfalls, ich frag mich was daran "lebensgefährlich" sein sollte... mehr als Blechschaden wäre da wohl in keiner Situation raus gekommen.
Aber typisch, selbst auf Teufel komm raus fahren, aber rumheulen, wenn man mal auf einen trifft, der statt zurückzuziehen ne Retourkutsche startet... @Pepperduster hats ja bereits aufgezählt.
Meiner Meinung nach sollte man beiden mal für nen Monat die Pappe abnehmen...
Selbst Mist machen und dann auf andere mit dem Finger zeigen - sowas gehört zu diesem Land wie viele andere Sachen auch.
Arrangiertes Fake-Video mit einem Kumpel um Clicks zu generieren...
..gääähn...
Video unbedingt der Staatsanwaltschaft vorlegen und darauf hinweisen das Du dieses zu Verkehrserziehung schon online gestellt hast.
Und nein, ich mag keine scheinheiligen Weltverbesserer.