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Leck nach Zahnriemenwechsel

Opel Insignia B
Themenstarteram 22. Oktober 2024 um 8:21

Hallo zusammen. Ich habe ein Leck bemerkt, bin mir aber nicht sicher, ob es sich um Öl oder Kühlmittel handelt, das aus der Zahnriemenabdeckung, in der Nähe der Motorhalterung, austritt. Es sieht auf dem Bild klein aus, ist aber auch von unten am Auto sichtbar. Wodurch könnte das verursacht werden? Hat die Werkstatt vielleicht eine Dichtung beschädigt oder etwas Ähnliches?

Leck nach Zahnriemenwechsel
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10 Antworten

Da ist der erste Weg zur Werkstatt und nachfragen.

Da würde ich auch Denken,

zurück in die Werke!

Bestimmt ein 2 Liter Diesel?

Wapu mit erneuert?

Ist die Steuerkette der Nockenwellen auch mit Erneuert worden,

Die halten kickt ewig?

MfG

Themenstarteram 22. Oktober 2024 um 10:56

Der Wechsel fand im Juni dieses Jahres statt. Ich habe Feuchtigkeit am Unterboden des Fahrzeugs bemerkt, aber nie festgestellt, dass sie von der Stelle kommt, an der der Zahnriemen gewechselt wurde. Ich nehme an, dass ich noch innerhalb der 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung bin, also müssen sie das überprüfen, oder?

Die Steuerkette wurde vor dem Zahnriemen erneuert und befindet sich auf der anderen Seite, die trocken ist. Das sollte also nicht zusammenhängen, oder?

Um ehrlich zu sein, bin ich mir nicht sicher, ob die Wasserpumpe erneuert wurde. Die Gesamtkosten der Arbeit lagen bei knapp 800 € in einer örtlichen Werkstatt, nicht in einer offiziellen Opel-Werkstatt. Und ja, es handelt sich um einen 2.0 Diesel mit 209 PS.

Die jetzige Undichtigkeit muß "nichts" mit dem Wechsel des Zahnriemen zu tun haben,definitiv!

MfG

Was viel Km hat den der Insignia runter.

Sachmängelhaftung sind 24 Monate, Beweislastumkehr mittlerweile nach 12 Monaten.

Wfrane,

Eine Werke muß 6 Wochen oder 10.000 Km für die

"Ausführung" ihrer "Arbeit" gerade stehen,

Mehr nicht.

Der Rest was da mit 24 oder 12 Monaten steht ist da absolut nicht zutreffend!

Hier geht es um eine ausgeführte Arbeitsleistung!

Wäre der ZR als Material gerissen wäre es Ersatzteilgarantie,

Mit Folgeschäden.

Hätte die Werke eine Schraube vergessen anzuziehen,

Würde die Werke diese 6 Wochen haften!

Typischer Fall gerade,

Eine Werke den Motor gewechselt und nach einem halben Jahr ist der Klimakompressor abgefallen, Schraubenauge gebrochen.

Kunde zahlt.

 

MfG

2024-10-2216-14
Klimakompressor

Wer sein Auto in eine Kfz-Werkstatt bringt, geht mit dieser einen sogenannten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB ein. In der Folge ist die Werkstatt zur Herstellung eines konkreten Werkes verpflichtet und schuldet sowohl die ordnungsgemäße Durchführung als auch den Erfolg der Reparatur.

Wurde diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt bzw. war sie nicht erfolgreich, stellt dies einen Mangel dar. Bei einem mangelhaften Werk kann der Halter seine gesetzlichen Mängelrechte nach § 634 Abs. 1 BGB geltend machen.

Gibt es bei einer Autoreparatur eine Garantie oder eine Gewährleistung?

Eine Garantie auf eine Autoreparatur gibt es nicht, jedoch besteht für Kfz-Reparaturen eine Gewährleistung von 2 Jahren. Das bedeutet: Stellt der Halter innerhalb dieser Zeit fest, dass die Reparatur nicht ordnungsgemäß oder erfolgreich durchgeführt wurde, greifen die gesetzlichen Mängelrechte.

Aufgepasst: Viele Kfz-Werkstätten verkürzen die Gewährleistung per Vertrag auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Dies ist zulässig.

Quelle: deurag de

Auch nachzulesen beim ADAC.

Mein FOH hat in seinen AGBs auch 12 Monate Sachmängelhaftung für die Arbeit, 24 Monate auf Neuteile (wobei hier ja nach 12 Monaten die Beweislastumkehr eintrifft)

A-Woher will man Wissen das die Werke ihre Arbeit schlecht

ausgeführt hatte ?

Unmöglich wenn 4 Monate Zeit vergangen sind!

In 4 Monaten hat der Motor Millionen Umdrehungen gemacht,.wo auch Undichtigkeiten auftreten durch natürliche Abnutzung von Bauteilen und die kann keiner Vorhersehen!

B- tritt man in einen Innungsbetrieb ein,

läuft man an den AGB,s vorbei und mit der Nachfolgenden Unterschrift unter den Arbeitsauftrag akzeptiert man diese

AGB,s schriftlich.

(Keiner schaut dahin oder liest sich dieses durch)

C-Selbst wenn der FOH 12 Monate Sachmängelhaftung für die Arbeit angibt,

Wie will man als Kunde diese mangelhafte Arbeit nachweisen?

Geht nicht.

 

Es gibt die Theorie laut Gesetz und

die Praxis .

Die Praxis hebelt immer die Theorie aus.

MfG

Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich festgelegt, diese kann nicht wirksam durch die AGBs ausgeschlossen werden.

So eine Klausel macht solch einen Passus ungültig, oder kann im Extremfall ganze Teile der AGBs ungültig machen.

Des weiteren muss in den ersten 12 Monaten die Werkstatt nachweisen, dass sie den Fehler nicht verursacht hat, erst danach ist der Kunde in der Beweispflicht, nennt man Beweislastumkehr.

Es kann ja auch ein verbautes Ersatzteil einen Fehler haben und die Werkstatt gar keine schlechte Arbeit abgeliefert haben, aber auch dafür haftet die Werkstatt im Rahmen der Sachmängelhaftung.

Sollte durch einen Umstand den die Werkstatt nicht zu vertreten hat das Problem bestehen, dann zahlt der Kunde.

Daher kann die Praxis die Theorie in diesem Fall nicht aushebeln.

Allerdings sind wir Offtopic und sollten zurück zum Thema.

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