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Led Blinker hinten

Opel Insignia B
Themenstarteram 7. Mai 2022 um 13:29

Moin,

Hat jemand von euch in den Rückleuchten LED Blinker nachgerüstet? Funktioniert das ohne Fehlermeldung? Habt ihr nen link für die blinker, ich finde nichts passendes.....

 

Die Seitenblinker hab ich schon auf LED umgerüstet, das funktioniert tadellos und sieht geil aus ;)

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21 Antworten

Die Frage nach der Zulassung stellst du dir nicht?

Zitat:

Die Seitenblinker hab ich schon auf LED umgerüstet, das funktioniert tadellos und sieht geil aus ;)

Sind aber bestimmt nicht zugelassen. Hast hoffentlich einen nachlässigen TÜV Prüfer

Themenstarteram 7. Mai 2022 um 13:35

Ich weiß nicht, wie das bei euch Deutschen ist, aber bei uns in Österreich reicht ein e Prüfzeichen

Reicht glaube ich schon.

Vielleicht sollte man mal das Land irgendwo mit einfügen.?!

am 7. Mai 2022 um 16:10

Vielleicht trennen wir Antworten in zwei Aspekte: Technische und rechtliche.

Ob etwas technisch möglich ist und ggf. wie es sich umsetzen lässt, ist die eine Seite.

Ob etwas auch erlaubt ist, ist die andere.

Und noch eine weitere Sache ist, ob etwas sinnvoll oder vernünftig ist.

Es besteht keine Notwendigkeit, gleich moralisch zu werten, ohne weitere Details zum Hintergrund einer Frage zu kennen. Und wenn man außer dem erhobenen Zeigefinger nichts beitragen kann/will, ist der Nutzwert auch eher gering.

PY21W-Glühlampen gibt es auch als CAN-BUS-kompatible LED-Variante (z.B. auf den beiden typischen großen Online-Marktplätzen).

Diese sind allerdings nicht legal; doch nicht immer steht "keine Straßenzulassung" oder "nur für Showzwecke" in der Produktbeschreibung. Angebliche e-Prüfzeichen sind bei solchen und ähnlichen Angeboten meist gefälscht.

Hohe Blendung anderer bei Dunkelheit oder umgekehrt unzureichende Sichtbarkeit tagsüber sowie haftungstechnische und zulassungsrechtliche Risiken sollten einen besser davon abhalten, solche Umbauten im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen.

Wenn es zukünftig mal legale Umrüstlösungen geben sollte, wie z.B. analog zu den von Osram entwickelten Night Breaker LED Umbausätzen für H4/H7, dann natürlich gerne!

Vielleicht bleiben wir beim Thema Blinker!

Ich kenne da nur die kleinen seitlichen vorne (sogar mit Lauflichtfunktion), aber ob die erlaubt sind kann ich nicht sagen.

am 7. Mai 2022 um 17:21

-Pitt: Ausgerechnet du, der mit dem 1-Zeiler "Stellst dir wohl nicht die Frage der Zulassung?" zwar den Zeigefinger erhoben und ein Posting generiert, aber ansonsten keinen technischen Beitrag zur Beantwortung der Frage zu Beginn geleistet hast, meinst nach meiner Antwort auf das Thema "Blinker" zurückführen zu müssen? ;)

An welcher Stelle genau waren wir denn vom Thema Blinker überhaupt weggekommen, als das es nötig gewesen wäre, darauf zurückzukommen? :confused: Dann müsste ich dir jetzt genauso vorwerfen, du mögest doch bitte beim angefragten Blinker HINTEN bleiben, oder? :D

PY21W (bzw. genauer BAU15s) ist doch die Blinkerfassung, oder etwa nicht? Und meine Bezugnahme auf den Sonderfall Osram LED-Lampen zum Nachrüsten diente lediglich dazu, aufzuzeigen, dass ein legales, also STVZO-konformes Umrüsten auf LEDs gerade eben NICHT bei jedem x-beliebigen Leuchtmittel möglich ist.

Die von mir genannte Blendung ist ebenfalls auf LED-Ersatzlampen bezogen, da manche Anbieter nämlich explizit mit bis zu 3x hellerer Leuchtkraft werben. Hinter so einem "LED-Blink-Blender" möchte ich abends nicht herfahren oder an der Ampel stehen.

Selbst die erlaubten werksseitigen LED-Leuchtmittel sind bei Dunkelheit ja schon dahingehend diskutiert worden, ob man nicht eine umgebungshelligkeitsabhängige Adaption der Leuchtstärke einführen könnte, um an einer roten Ampel stehend nicht z.B. von der dritten Bremsleuchte des Vordermanns dauergeblendet zu werden.

Im Übrigen steht in diesem Thread so fast alles Relevante bereits drin:

https://www.motor-talk.de/forum/led-blinker-t6592334.html

Welchen technischen Beitrag leistest du?

Du erklärst warum die keine Zulassung haben ist ja schön hilft aber dem TE auch nicht weiter.

Ich sehe täglich in zugelassene blendende LED Hauptscheinwerfer da schert sich auch keiner drum.

am 7. Mai 2022 um 17:55

Was ich beigesteuert habe, das fragst DU MICH ernsthaft?

Ich habe immerhin die korrekte technische Bezeichnung der Lampe und der Fassung genannt, so kann der TE durchaus nach den gewünschten LED-Umrüstlösungen suchen - immerhin sagte er ja, er habe bisher nichts gefunden.

Wo er mithilfe der genauen Benennung nun suchen kann, das wird der TE wohl aus meiner Formulierung zu den großen Online-Verkaufsplattformen sicher ableiten können.

Sorry, wenn ich keine Produktlinks hier gepostet habe, was ohnehin in vielen Foren unerwünscht ist - aber du bist da wahrscheinlich besser als ich und bringst dem TE gleich welche "Frei Haus" vorbei.

Immerhin habe ich dem TE nicht bloß das Stichwort "Zulassung" vor die Füße geworfen (ich muss dich leider selbst zitieren: "...hilft dem TE auch nicht weiter."), sondern auch konkrete Gründe geliefert, wieso er es besser nicht machen sollte. Schließlich könnte er es in guter Absicht, aber eben aus Unwissenheit heraus machen wollen.

Und ich habe noch einen Link zu einem anderen einschlägigen MT-Thread gepostet, wo ebenfalls konkrete Infos enthalten sind.

Also wenn DU meinst, den inhaltlichen Wert eines Beitrags hinterfragen zu müssen, dann lege diese Maßstäbe mal gleich an dich selbst an oder lass' es bleiben. Du magst sicher ein guter Insignia-Fahrer sein, aber Kutschen steuerst du besser keine, jedenfalls keine Retourkutschen. :)

Zitat:

@-Pitt schrieb am 7. Mai 2022 um 18:52:36 Uhr:

Vielleicht bleiben wir beim Thema Blinker!

Ich kenne da nur die kleinen seitlichen vorne (sogar mit Lauflichtfunktion), aber ob die erlaubt sind kann ich nicht sagen.

Sind erlaubt, haben ja schließlich meistens ein E-Zeichen drauf. Wenn kein E-Zeichen, dann natürlich nicht.

Die ganze Diskussion ist wieder typisch Deutsch. Da redet jemand über den Austausch von LED Blinkleuchten und dann wird gleich wieder die rechtliche Keule rausgeholt. Wenn sich doch immer bei der jeweiligen zulässigen Höchstgeschwindigkeit so viele Gedanken machen würden. Dann wäre es im öffentlichen Straßenverkehr viel entspannter.

Zum Thema: Es gibt in AUT einen Händler der quasi alles für den Insignia in LED verkauft. Du musst aber über die AUT Seite gehen, ansonsten kannst du die nicht kaufen, da hier halt nicht Zugelassen und somit werden die da dann nicht angeboten. Und meines Wissens haben auch schon einige umgerüstet. Eine Gefahr für Leib und Leben anderer kann ich da auch nicht erkennen. Ganz.im Gegenteil, Blinker können nicht hell genug sein, damit man sie halt nicht übersieht.

@ackerpower wow da klopft sich aber einer mächtig auf die eigene Brust.

Es gibt eben so Leute wie dich die viel reden/schreiben und nix auf den Punkt bringen können.

Wer Blinkerleuchtmittel sucht wird schon wissen was das für eine Fassung ist. Gibt man bei Google z.B. "Kfz Blinker LED Ersatz" ein wird man zwangsläufig fündig.

@Dave1972 Da wird von mir keine Keule rausgeholt, man sollte das nur beachten finde ich.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 7. Mai 2022 um 20:27:01 Uhr:

 

@Dave1972 Da wird von mir keine Keule rausgeholt, man sollte das nur beachten finde ich.

Und jemand der einen Führerschein hat, den Insignia vermutlich ohne Begleitung fahren darf und somit über 18 ist, weiß das nicht selber? Ich denke schon!

Hier ist dann auch noch der Link zu den illegalen Blinkern aus AUT.

https://www.ledperf.at/...its-fuer-opel-insigna-b-=c=-985_28_2826.html

Da gibt es auch noch schicke LED für Leute die nur H7 haben. grins ABER ACHTUNG: NICHT ZUGELASSEN!!!

am 7. Mai 2022 um 20:11

Ich versteh's nicht: Erst werde ich gefragt, was ich denn mit meinem Beitrag schon technisch beigesteuert habe. Also erklär' ich genau das, Punkt für Punkt und konkret, aber plötzlich hat es keine Relevanz mehr. Und natürlich muss sich ein gewisser Forist hier niemals an seinen eigenen Worten messen lassen.

Der TE selbst sagte, er habe nichts passendes gefunden. Aber du -Pitt glaubst mich belehren zu müssen, der TE werde wohl wissen, wonach er suchen muss. Ja was denn nun? Ich hab mich dafür entschieden, den TE ernst zu nehmen und mit Hinweisen zu helfen. Du dagegen: Austeilen, aber nicht einstecken können. Voll schizzo, so ein Verhalten. Egal, Typ abgehakt.

Ich will niemandem LED-Umbauten verbieten (wie sollte ich auch?!), aber wie -Pitt wollte ich ebenso darauf eingehen (und mit ein paar Ansätzen auch konkret belegen), dass man zumindest mal drüber nachdenkt, was man da macht und welche (theoretisch möglichen) Konsequenzen sich daraus ergeben können. Das ist längst nicht jedem Autofahrer bewusst; Volljährigkeit allein führt halt nicht automatisch zu allumfassendem Verständnis.

Ich spreche mich nicht gegen jeglichen Umbau aus; bei einer nur indirekt sichtbaren Kennzeichenbeleuchtung sagt vermutlich keiner was. Aber zu hell könnten Blinker sehr wohl sein: Wenn sie nachts (viel) zu grell blenden, beeinträchtigt das theoretisch die Sicht des Hintermanns aufgrund Verengung der Pupillen. Ist die Anpassungsfähigkeit der Augen nicht mehr ganz so schnell, kann das in der Folge die Wahrnehmung für andere Gefahren eine Zeit reduzieren.

Das soll LED-Umbauten aber nicht pauschal verteufeln, nur etwas dafür sensibilisieren, dass wenn man es trotzdem macht, bitte nicht irgendeinen beliebigen Schrott einzubauen.

Ich würde mir sehr wünschen, dass es mehr legale Möglichkeiten gäbe, das würde qualitativ gute & sichere Lösungen fördern, weil seriöse Produzenten einen Anreiz hätten in den Markt einzusteigen und es würde die Verbreitung von (nicht immer, aber häufig gefährlichem) Chinabilligschrott deutlich eindämmen.

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