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LED-Glühlampen für Omega Bremslichter ?
Moin,
habe mir gester zwei LED-Glühlampen gekauft und wollte diese für die Bremslichter oder Rückfahrscheinwerfer nutzen. Aber weder bei den Bremslichtern, noch bei den Rücklichtern leuchten die Lampen auf (habe beide geprüft - sind nicht defekt). Kann es sein das die Stromversorgung des alten Omi für diese Lampen nicht ausreicht ?
Die Lampen sind natürlich für 12V ausgelegt und haben die Bezeichnung "BA15S" der Fa. Eufab.
Gruß
Nils
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36 Antworten
Moin,
ich vermute, daß die Polarität nicht stimmt. LEDs leuchten, anders als Glühbirnen, nur, wenn Plus und Minus richtig rum angeschlossen sind.
Gruß, Erik.
Hallo Erik,
eigentlich sollen die Lampen (laut Hersteller) einbaufertig sein, auch ein Adapter wird nicht benötigt. Der Sockel ist mit denen der normalen Glühlampen, von der Form und den Maßen her, identisch...
Hallo,
die Leuchten mit dem Sockel "BA15s" passen am Omi für das Bremslicht und das Rückfahrlicht, für das kombinierte Rücklicht-/Nebel ist der Sockel "BAZ15d", für den Blinker "BAU15s". Nur mal so... die Fusskontakte der Leuchte müssen mit denen der Originalglühlampe übereinstimmen, sonst wird´s nix.
Für das Rücklicht bekommt man keine LED Leuchten da Sonderbauform... für die Bremslichter habe ich selbst ebenfalls LED Leuchten eingebaut, allerdings muß man darauf achten das man Vorwiderstände Leistung ca 20W einsetzt damit das CheckControl Modul im BC keine Fehlermeldung abgibt
20 W Vor(?)widerstände?
eher parallel bitte.
na dann aber viel Spaß beim Heizen.
Beim A nimmt man einfach die Kontrolleuchte für die Lampenkontrolle raus.
Und das mit der Polarität ist gar nicht so nicht abwegig. Spannung reicht auf jeden Fall.
Ausserdem: LED-Lampen: DAS DARF MAN GARNICHT!! Da kommt die LED-Polizei und verhaftet dich!
Zitat:
Original geschrieben von Opel V6
... für die Bremslichter habe ich selbst ebenfalls LED Leuchten eingebaut, allerdings muß man darauf achten das man Vorwiderstände Leistung ca 20W einsetzt damit das CheckControl Modul im BC keine Fehlermeldung abgibt
Und da heißt es immer LEDs sind so sparsam!
@ Strippe : Du hast natürlich vollkommen recht... sonst fällt die Spannung ja schon am Widerstand ab, und die "Funzel" bleibt dunkel... Mea Culpa Dummer (Beschreibungs-)Fehler von meiner Seite !
@ OmiV8 : Die LED´s sind ja auch nicht das Problem, sondern die Anzeige im MID "Bremslicht"... diese Meldung wird erzeugt weil das CC Modul die Glühlampenüberwachung mittels Strommessung vornimmt, da LED´s nunmal wesentlich Verbrauchsärmer sind (ca 0,8 - 1,2 W je nach Bauform) als die Standard-Glühlampen (21W), schließt das CC Modul aus der geringeren Leistungsaufnahme daraus folglich einen defekt des Leuchtmittels
Das kann man nur umgehen indem man die Leistungsaufnahme entsprechend auf Normalmaß anpasst, und das geht nur mit parallel zum Leuchti geschalteten Widerständen. Sparen am Verbrauch kann man also nichts, lediglich das leicht verkürzte Ansprechverhalten der Leuchte kann man als Vorteil nennen, und die Lebensdauer des Leuchtis.
EDIT : Ich bin gestern übrigens mit meinem komplett auf LED umgerüsteten Omi ohne Beanstandung und vom Prüfer unkommentiert durch den TüV gekommen, dabei ist außer den Hauptscheinwerfern (Xenon) und den Neblern (HB4) wirklich alles umgerüstet, sogar die Kennzeichenbeleuchtung, die Soffiten sind gg LED Leuchtis ersetzt. Juckt also keine Sau, auch nicht die netten Polizeibeamten die vor knapp 2 Wochen bei einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" meinen Omi inspiziert haben.
Gibt es etwa immer noch keine zugelassenen Nachrüst LED Leuchtmittel?
Gruß hoffi
Ja gibts es nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Opel V6
@ Strippe : Du hast natürlich vollkommen recht... sonst fällt die Spannung ja schon am Widerstand ab, und die "Funzel" bleibt dunkel... Mea Culpa Dummer (Beschreibungs-)Fehler von meiner Seite !
Das mach mir mal vor: Durch einen 20W Vorwiderstand so viel Strom jagen, ohne daß die nachgeschaltete LED verglüht. Die arme LED braucht dann schon einen Kühlturm in der Größe eines AKWs und bringt dann die Sonne vor Neid zum erblassen.
Btw: Hat schon mal jemand probiert, den Meßwiderstand im CC so zu ändern, daß er mit der 1W LED zufrieden ist?
Btw2: Der Tüv und die Polizeikontrolle ist übrigens nicht das Problem. Die haften nicht dafür daß dein Auto verkehrstüchtig ist. Das Problem ist die Versicherung, die nach einem Unfall nachweist, daß du ohne ABE fährst. Dann greift sie dir dein Leben lang in die Tasche.
Zitat:
Original geschrieben von besserwessi
...Der Tüv und die Polizeikontrolle ist übrigens nicht das Problem. Die haften nicht dafür daß dein Auto verkehrstüchtig ist.
Naja, das stimmt so nicht ganz, das sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung in einem gemäß StVO vorgeschriebenen, verkehrstüchtigen Zustand befindet, beurkundet der Kraftfahrzeugprüfer als Sachverständiger durch TüV Bericht mit Siegel sowie Erteilung der Plakette... nicht umsonst erfüllt die Fälschung einer HU Plakette auch den Tatbestand der Urkundenfälschung.
Der Prüfer haftet also mit, sofern nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abnahme eben nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet war/ist. -- Bei den Polizeibeamten stimme ich Dir jedoch zu --
*Klugscheissermodus aus*
Ich habe nicht geschrieben das meine Umrüstaktion sich durch das "übersehen" des TüV Prüfers wie auch der Grünen Minna legalisiert hat !!! Das sollte aber jedem klar sein der den Kopf nicht nur besitzt damit der Hals einen Verschluss besitzt
Ich wollte damit lediglich darauf hinweisen das auch Sach- und Fachkundige Personen entweder keinen Anlass zur Beantstandung sehen, bzw die Lichtausbeute zumindest insoweit in Ordnung ist, das es auf den ersten (prüfenden) Blick nicht negativ auffällt.
Zitat:
Original geschrieben von besserwessi
...Das Problem ist die Versicherung, die nach einem Unfall nachweist, daß du ohne ABE fährst. Dann greift sie dir dein Leben lang in die Tasche.
Axo, danke für den rechtlichen Hinweis, aber als "Erwachsener" bin ich mir der Konsequenzen meines Handelns durchaus bewusst
Zitat:
Original geschrieben von Opel V6
Zitat:
Original geschrieben von besserwessi
...Der Tüv und die Polizeikontrolle ist übrigens nicht das Problem. Die haften nicht dafür daß dein Auto verkehrstüchtig ist.
...das sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung in einem gemäß StVO vorgeschriebenen, verkehrstüchtigen Zustand befindet, beurkundet der Kraftfahrzeugprüfer als Sachverständiger durch TüV Bericht mit Siegel sowie Erteilung der Plakette...
...
Axo, danke für den rechtlichen Hinweis, aber als "Erwachsener" bin ich mir der Konsequenzen meines Handelns durchaus bewusst
Im Zweifelsfall wird der Prüfer aber nicht auf deiner Seite stehen und sagen: "Ich habe die Leuchtmittel überprüft, es waren LEDs drin und ich habe sie für in Ordnung befunden". Ich denke es wird eher darauf hinauslaufen, daß du beweisen mußt daß die Leuchtmittel nicht nach der HU angebracht wurden. Und das wird sehr schwer...
Ich weiß ja daß du die Konsequenzen deiner Handlung abschätzen kannst. Ich wollte mit meinem Hinweis den Leser allgemein warnen. Denn so mancher Dummdödel wird sich sonst auf das Forum berufen, weil er jedem geschriebenem Wort mehr glaubt als dem nicht vorhandenem gesundem Menschenverstand.
Zitat:
Original geschrieben von Opel V6
Der Prüfer haftet also mit,
der prüfer haftet NICHT!
noch NICHTmal ansatzweise! wer dafür haftet steht ganz klar in der stvo und im bußgeldkatalog!
im übrigen wird der prüfer sich darauf berufen, dass das fahrzeug zum zeitpunkt der prüfung sich in einem vorschriftsmäßigen zustand befand, was danach mit dem fz gemacht wurde kann er nicht nachvollziehen!
@ Magirus
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber da bist Du schlichtweg auf dem Holzweg. Ein sehr guter Freund von mir ist Sachverständiger, und wir hatten eben dieses Thema einer eventuellen Haftung des Prüfers einmal vor geraumer Zeit. Seine eindeutige Aussage :
Es besteht eine "Amtspflicht" des amtlich anerkannten Kraftfahrzeugprüfers zur sachgemäßen Durchführung einer Hauptuntersuchung.
Führt also das übersehen eines offensichtlichen Mangels am Fahrzeug zu einem Unfall, und dieser Mangel ist von dem die Hauptuntersuchung durchführenden Kraftfahrzeugprüfer pflichtwidrig und schuldhaft übersehen worden, obwohl der Mangel die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges aufhebt, so besteht Schadenersatzpflicht auch gegenüber geschädigten dritten.
Das ist im übrigen auch durch Nutzung von zb Google verifizierbar !
Von wegen "sich berufen"... das kann er natürlich, deshalb schrieb ich auch das es nachweisbar sein muss, zb wenn es einen (zufälligen) unabhängigen Zeugen gäbe
++ Doppelpost ++ gelöscht ++