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LED H7 Nachrüstkit jetzt mit E-Prüfzeichen?

Mercedes
Themenstarteram 6. September 2018 um 22:35

Hallo allerseits,

hab grad dieses im Netz gefunden:

https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_4?...

https://drive.google.com/file/d/1ujH0aYgaMYVLOEFJc_6SY8P9Pl_T7UYn/view

Ein LED-Nachrüstsatz für H7 - angeblich mit E-Prüfzeichen.

Frage an die Leute, die sich damit auskennen: Ist das echt? Kann das sein? Oder ist das ein Fake? Das wäre das erste Mal, daß mir so'n Teil mit Prüfzeichen über'n Weg läuft. Kann das gar nicht so richtig glauben.

Gruß und so...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. September 2018 um 7:16

Auf der vorletzten und letzten Seite ist jeweils der TÜV Süd in Prag angegeben. Der TüV Süd existiert tatsächlich in Tschechien.

Ich habe jetzt mal den TÜV Süd in München angeschrieben - E-Mail ist raus. Ich bin ja mal gespannt.

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Jo das sieht so aus als ob die die Zulassung haben..... on any car.......

 

Mal schauen ob es echt ist ????

Und was nutzt dir das?

Du brauchst trotzdem einen Scheinwerfer der für Led zugelassen ist.

Das verlinkte Dokument bestätigt ausschließlich die elektromagnetische Unbedenklichkeit des Bauteils und ist absolut kein "Freibrief" zum Einbau und Verwendung dieser LED-Leuchtmittel im Bereich der StVZO.

Die LED Brenner haben 4800lm pro Lampe, das soll ohne Leuchtweitenregelung und SW Reinigung möglich sein?

IMHO ist die Grenze bei 2000lm (zumindest bei Xenon) wo weder LW-Regelung noch SW-Reinigungsanlage erforderlich sind (z.b. die Xenon Brenner bei LKW, oder Tesla ;) ).

btw. finde ich es in Europa schon etwas bescheiden, dass auch das Leuchtmittel selbst mit dem Scheinwerfer zugelassen wird. Weil dadurch ist es nie möglich "legal" eine andere Technologie zu verwenden, selbst wenn diese weniger blendet und ein besseres Licht bietet...

Was würde denn passieren, wenn man ein Leuchtmittel, auf dem zu Unrecht ein E prangt, verwendet? Sagen wir mal, es blendet nicht stärker und macht etwas mehr Licht. Die 4.800 lm hier glaube ich eh nicht. In der Realität werden sicherlich nicht viel mehr als 2.000 lm rauskommen und somit wäre es ohne LWR und SWRA noch legal. Gibt ja auch aktuelle Autos mit LED-Scheinwerfern ohne Scheinwerferreinigungsanlage (Seat Leon).

Die Frage ist welches E Kennzeichen oben ist :)

Ist es nur für elektromagentische Unbedenklichkeit, bedeutet es ja nicht dass man das Teil einbauen darf...

z.b. nicht jede Felge mit Tragfähigkeitsgutachen, darf auch auf jedes Auto montiert werden...

lg

Peter

Mit dem E8-Prüfzeichen darf es in der EU uneingeschränkt verwendet werden. Wenn das kein Fake ist.

Themenstarteram 7. September 2018 um 7:00

Vielleicht sollte ich einfach mal den TÜV Süd anschreiben (von denen stammt ja der Wisch), anstatt hier Spekulationen und Meinungen hervorzurufen.

Der Wisch ist nicht vom TÜV, sondern vom tschechischen "Kraftfahrtbundesamt" oder wie das dort heißt. Aber vielleicht schickst du tatsächlich mal dem TÜV genau dieses Dokument und fragst nach, ob das echt sein kann.

Themenstarteram 7. September 2018 um 7:16

Auf der vorletzten und letzten Seite ist jeweils der TÜV Süd in Prag angegeben. Der TüV Süd existiert tatsächlich in Tschechien.

Ich habe jetzt mal den TÜV Süd in München angeschrieben - E-Mail ist raus. Ich bin ja mal gespannt.

bin gespannt bitte posten

am 8. September 2018 um 3:54

Sind das nicht alle Halogen Fahrer? ;)

Das Problem bleibt aber wohl wie schon gesagt die Zulassung der Scheinwerfer und nicht der Leuchtmittel.

Themenstarteram 8. September 2018 um 16:46

Zwischenstand:

Meine E-Mail ist wegen des "regionalen Zuständigkeitsbereiches" an den TÜV Rheinland weitergeleitet worden, was natürlich Unfug ist.

Der antwortet - Zitat:

"Leider können wir als TÜV Rheinland keine Stellung beziehen zu Prüfungen, die durch den TÜV Süd durchgeführt wurden.

Allgemein gilt folgendes:

Lichttechnische Einrichtungen werden grundsätzlich im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Lichtquellen bzw. des Scheinwerfers und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Hersteller sich für das Leuchtmittel in Verbindung mit bestimmten Scheinwerfern eine Bauartgenehmigung hat erstellen lassen.

Tiefergehende Informationen hierzu kann Ihnen lediglich der TÜV Süd geben."

Also hab ich noch mal den TÜV SÜD angeschrieben und um Beantwortung durch den TÜV SÜD gebeten, da eben nur der genaue Auskunft über seine Prüfungen geben kann.

Unabhängig davon fand ich dieses:

http://www.faz.net/.../...tuev-geht-uns-ein-licht-auf-12806073-p2.html

Der vorliegende Prüfbericht hat zwar keine R10-Nummer aber eine 10R-Nummer.

Ich bleibe skeptisch. Mal sehen, was TÜV Süd sagt. Da wird sicher Montag eine Antwort eintrudeln.

Der TÜV Süd in Deutschland wird dir da kleine Auskunft geben können. Das kann nur die tschechische Tochter.

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