LED-Kennzeichenbeleuchtung
Hallo zusammen,
Mir gefallen die LED-Kennzeichenbeleuchtungen ala Audi, BMW. Gibt es einen Hersteller, der sowas mit STVO-Zulassung auch für den KUGA anbietet? Ich hab im Internet und auch hier im Forum gesucht, aber diesbezüglich noch nichts gefunden. Alles was angeboten wurde war immer ohne STVO-Zulassung. Oder kann man so etwas auch bedenkenlos einbauen? Eigentlich erlischt ja dadurch dann (versicherungstechnisch) die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges!
Gruß loewesystems
Beste Antwort im Thema
Moralapostel ? Zum Glück nicht :-)
Der Themenstarter wollte ja wissen ob man es einbauen darf oder nicht.
Also war es nur ein kleiner Hinweis auf die Vorschriftenlage von mir :-)
Jeder muss selbst entscheiden was er einbaut oder nicht. Dafür ist man ja schließlich schon
3x6 Jahre alt bevor man alleine mit dem Auto durch die Gegend fährt. ;-) Aber anschließend darf man dann auch nicht meckern, wenn man erwischt wird und Lehrgeld bezahlen muss. (habe ich auch schon hinter mir)
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13 Antworten
ich habe bei mir LED Leuchten drin aus dem Zubehör. Als ich jetzt noch die Rückfahrkamera eingebaut habe, habe ich festgestellt, dass die integriete Lampe auch eine LED ist. Somit ist beides einheitlich. Von der Rennleitung wurde ich seit Nov. 2010 wegen der Beleuchtung (ich habe einiges geändert) noch nicht angehalten. Die Jungs vom technischen sind erst kommendes Jahr mit ihrer Beurteilung dran.
Zitat:
Original geschrieben von LJ1 .
ich habe bei mir LED Leuchten drin aus dem Zubehör. Als ich jetzt noch die Rückfahrkamera eingebaut habe, habe ich festgestellt, dass die integriete Lampe auch eine LED ist. Somit ist beides einheitlich. Von der Rennleitung wurde ich seit Nov. 2010 wegen der Beleuchtung (ich habe einiges geändert) noch nicht angehalten. Die Jungs vom technischen sind erst kommendes Jahr mit ihrer Beurteilung dran.
Moin Moin
Die LED für die Rückfahrkamera hat nichts mit der Beleuchtung für das amtliche Kennzeichen zu tun. Ob das einheitlich ist oder nicht, ist dem TÜV völlig egal. Solange die eingbauten LED für die Beleuchtung des amtlichen Kennzeichen (Baugenehmigungspflichtig (StVZO §22a Nr. 21) da zugehörig zu den Lichttechnischen Einrichtungen) nicht über das entsprechende Prüfzeichen nach ECE Regelung Nr. ECE-R4 verfügen, sind sie nicht zulässig und dürfen somit nicht eingebaut werden.
Zum Thema: erlöschen der Betriebserlaubnis nur soviel :
Unter welchen Voraussetzungen erlischt die BE?
• Wenn sich ausdrücklich entzogen wird
• Wenn das Fahrzeug endgültig Außerbetrieb gesetzt wird
• Wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
+ die genehmigte Fahrzeugart geändert wird
+ eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder
+ das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
hilfreiche Quelle für die Beurteilung hinsichtlich des Erlöschens der Betriebserlaubnis an Fz ist der §19 StVZO?
..... Absatz 3 ist da zu betrachten
FAZIT:
Mit dem richtigen Prüfzeichen = Bauartgenehmigt = alles in Butter
Ohne Prüfzeichen = Bullshit
Hallo,ich hatte letztens Tüv und habe LED Kennzeichenbeleuchtung und LED Standlicht drin.Der gute Mann vom Tüv hat keinen Ton dazu gesagt und brav die Plakette erteilt. :-)
@ HTM-Bernd
Moralapostel?? Ich glaube schon, dass derjenige der sich eine LED aus dem Zubehör einbaut sich sehr wohl bewusst ist, dass dies nicht erlaubt ist. Im übrigen habe ich nicht davon gesprochen, das die LED an der Rückfahrkamera für diese ist, sondern das die Kamera eine integrierte Kennzeichenbeleuchtung (LED) hat. Da auf der anderen Seite ebenfalls eine LED sitzt, ist eine einheitliche Kennzeichenbeleuchtung vorhanden. Klare Aussage, aber nicht dazu ob erlaubt oder nicht. Dies überlasse ich der Rennleitung, die wie bereits seit 2 Jahren nichtssagt und den Jungs im Blauen Overall bei der Fahrzeugabnahme alle 2 Jahre. Bewi denen ist doch das Problem dass sie vor lauter Änderungen in der Beleuchtung am Fahrzeug gar nicht mehr unbedingt wissen was erlaubt ist und was nicht. Die konnte ich erst wieder bei meinem Fiesta feststellen. Der hat TFL die bnei einschalten des Abblendlichts ausgehen müssen, habe die Schaltung aber so geändert das sie anbleiben. Der Mann vom technischen klebte auch braf wieder die 2-Jahresplakette drauf.
Also das was erlaubt ist wissen alle die Änderungen an der Fahrzeugbeleuchtung vornehmen, wahrscheinlich auch noch besser als die, die das eigentlich prüfen sollten.
Danke für dan Heinweis auf §19 StVZO.
Moralapostel ? Zum Glück nicht :-)
Der Themenstarter wollte ja wissen ob man es einbauen darf oder nicht.
Also war es nur ein kleiner Hinweis auf die Vorschriftenlage von mir :-)
Jeder muss selbst entscheiden was er einbaut oder nicht. Dafür ist man ja schließlich schon
3x6 Jahre alt bevor man alleine mit dem Auto durch die Gegend fährt. ;-) Aber anschließend darf man dann auch nicht meckern, wenn man erwischt wird und Lehrgeld bezahlen muss. (habe ich auch schon hinter mir)
<p>Hallo zusammen,</p>
<p> </p>
<p>schon mal vielen Dank für euere Informationen. Mir ist schon klar, das der Einbau von LED`s ohne Zulassung "eigentlich" nicht erlaubt ist. Meine Frage war deshalb eingangs auch, ob jemand zufällig einen Hersteller/Namen kennt, der solche LED`s mit STVZO-Zulassung anbietet, da ich bis jetzt diesbezüglich nichts finden konnte. Wahrscheinlich werde ich dann halt welche ohne STVZO-Zulassung einbauen. Die "alten" Lampen kann man ja aufbewahren, und sie beim nächsten TÜV-Termin kurzfristig zurückbauen.</p>
<p> </p>
<p>Grüße loewesystems</p>
Zitat:
Original geschrieben von loewesystems
LED`s
Moin,
da der Wechsel, dadurch auch ein evtl. Rückbau nicht so aufwändig ist,
habe ich dem KUGA Gestern Abend auch
2 Stück LED SMD Kennzeichenbeleuchtung W5W 4SMD Glas-/ Stecksockel
gegönnt.
Weiterer Vorteil: die Hitzeentwicklung entfällt
Die Kunststofffassungen sind nach 6 Monaten bereits leicht angekokelt - richtig dunkel
Wenn jemand ( Rennleitung / TÜV etc.) meckert:
Original-Ersatz-Birnchen habe ich immer dabei
Hallo,
hab auch lange danach Ausschau gehalten,
gibt's jetzt in der Bucht für 26 € mit KBA Zulassung bzw. E - Prüfzeichen.
Hab sie Vorgestern verbaut,sehen meiner Meinung nach besser aus als manch andere,viel zu hellen LED's.
http://www.ebay.de/.../150935705140?...
Zitat:
Original geschrieben von lucky-31
........gibt's jetzt in der Bucht für 26 € mit KBA Zulassung bzw. E - Prüfzeichen.
Hallo,
danke für den Link,
bei einem KBA-Zugelassenen Artikel ist aber m.M. nach der Zusatz
Durch die Umstellung von einer Glühlampe auf LED Beleuchtung kann unter Umständen beim Auslesen des Steuergerätes eine Fehlermeldung angezeigt werden. Dies beeinträchtigt jedoch den Fahrbetrieb in keiner Weise.
nicht angebracht
Ich kann es durchaus nachvollziehen das man meckert wenn sich Leute irgendwelche Zubehörteile einbauen die andere Verkehrsteilnehmer behindern, blenden und gar gefährden könnten. Aber mal ehrlich... ob ne KZ Beleuchtung nun einen Stempel hat oder nicht kann mir mal sowas von egal sein. So lange nichts blendet und nicht die Gefahr besteht das Auto fackelt mir ab, kann ich auf E Prüfzeichen und die dadurch erhöhten Preise echt verzichten.
Zu der anderen Frage.
Im Steuergerät dürfte doch gar nichts angezeigt werden, da die Beleuchtung nicht vom CANBus überwacht wird oder?
Hallo niZER
völlig richtig, CANBUS überwacht nicht deine Birnchen. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass im Fehlerspeicher etwas abgelegt wird. Und wenn, dann müsste meier überlaufen, habe alles innen und soweit möglich auch außen auf LED umgestellt. Nachdem meiner jetzt zur Inspektion war und mein Händler mir nichts gesagt hat, muss demnach alles paletti sein.
habs im kofferraum zwei 50cm led leisten am original licht gemacht, gibt vor bereits ein jahr kein problemen.
das gleiche aber dan 6 led leisten in ein lkw bus gemacht kein problem aber liiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiicht.... wow....