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LED Nebelscheinwerfer von Amazon. TÜV kann E-Prüfzeichen nicht überprüfen
Hallo Community,
Ich bin Jan und neu hier, ich hoffe mal das ich für mein Thema das richtige Unterforum gewählt.
Ich war vorletzte Woche mit meinem Suzuki Swift IV(Typ NZ) zur HU dort wurde der rechte Nebelscheinwerfer angemerkt das dieser schwächer sei als der linke. HU-Plakette hat der Wagen aber noch bekommen. Mit dem Hinweis den Nebelscheinwerfer auf der Beifahrerseite bald auszutauschen, da der Reflektor langsam anfängt zu erblinden. Ist wohl mal Feuchtigkeit reingekommen und nicht wieder rausgegangen.
Auf der Suche nach neuen Nebelscheinwerfer habe ich Internet bei Amazon LED Nebelscheinwerfer für mein Auto gefunden. Laut Beschreibung sind diese auch im Straßenverkehr zugelassen und mit einem E-Prüfzeichen versehen.
Letzten Freitag sind sie bei mir angekommen. Auf Grund das der Hersteller in China sitzt und scheinbar auch ehr unbekannt ist: "SIEMID" lautet der Herstellername. Wollte ich auf Nummer sicher gehen und wirklich wissen ob diese Nebelscheinwerfer zulässig sind. Also dachte ich mir ich fahre mal zum TüV Rheinland und zeige den da. Nachdem er sich den angeschaut hat und alles mögliche im PC eingeben hat sagte er mir das dass was drauf steht wohl passt aber ob diese Prüfnummer wirklich auch diesem Scheinwerfer bzw. überhaupt existiert konnte er mir nicht sagen. Auf Nachfrage sagte er dann weil er in Tschechien geprüft und zugelassen und er kein Zugriff auf die Datenbank hat. Und das es halt 2 Optionen gibt. Erstens das Prüfzeichen ist echt oder zweiten es ist eine gute authentische Fälschung davon.
Eine Technische Anfrage beim TÜV Nord(Welcher hier bei mir ehr zuständig ist) per E-Mail bzgl. der E-Prüfnummer und ob ein Eintragen in die Fahrzeugpapier notwendig sei wenn ich diese Nebelscheinwerfer montiere. Kam als Antwort das eine Begutachung/Eintragung der Nebelscheinwerfer/des Anbaus nicht erforderlich sei. Also ebenfalls keine Bestätigung ob die Prüfnummer wirklich zu diesem Scheinwerfer gehört.
Hatte bei uns in der Werkstatt nochmal nachgefragt ob die mir die Nebelscheinwerfer einstellen würden weil aufgrund der kürzen Bauweise, was die Länge nach hinten angeht, die Einstellschraube des Nebelscheinwerfer nur bei ausgebauten Tagfahrlicht erreichbar wäre sonst verdeckt die Tagfahrlichtrampe die Einstellschraube des Nebelscheinwerfer. Hatte ich das dort halt auch nochmal geschildert das ich halt nicht sicher bin ob der Scheinwerfer legal im Straßenverkehr sei und vor allem weil er zwei E-Prüfzeichen besitzt.
Da die dort gerade ein Prüfer für HU/AU im Haus hatten sagten die mir ich soll den Scheinwerfer mal schnell holen dann würden die den Scheinwerfer dem Prüfer mal kurz zeigen. Auch da wieder kam ne ähnliche Antwort. Das was drauf steht sieht in Ordnung aus dürfte man so einbauen. Aber die E-Prüfnummer können man auch nicht überprüfen, das würde nur gehen wenn es zum Schaden(Unfall) gekommen sei und es dadrauf ankommt ob dieser Scheinwerfer ursächlich wäre für den Unfall. Auch das ein Scheinwerfer zwei E-Prüfnummern besitzen weiß erstmal nicht weiter ungewöhnlich evtl. war in einem Land die Zulassung günstiger als im anderen weil er unter anderem als Abbiegescheinwerfer in den Niederlanden zugelassen wurde.
Es muss doch möglich sein die auf dem Scheinwerfer aufgebrachten Prüfnummern zu überprüfen ob diese stimmen oder nicht? Wie sonst will der HU-Prüfer bei der HU feststellen ob diese Bauteil überhaupt am Fahrzeug legal dran sein darf oder nicht?
Bin mir immer noch unsicher ob ich diese nun in mein Fahrzeug einbauen darf oder nicht.
Hier nochmal die Prüfnummern welche auf dem Scheinwerfer stehen:
(Auf dem Schwarzen Plastik über der Linse, schlecht zu lesen ohne Licht): 04F3 <--> 01K (E4) 18549 PL
(Auf der Kunststoffabdeckung vorne direkt drauf): F3 PL (E8) 149R00-12406
Da drüber steht wohl noch "SAE F LED 20" wofür auch immer das steht.
Könnt ihr mir vielleicht was dazu sagen ob ich diesen verbauen darf und vor allem auch legal nutzen darf? Bzw. ob das wirklich so stimmt das der TÜV diese Nummern nicht überprüfen kann?
Mfg Jan und schönen Abend euch noch!
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22 Antworten
Tschechien und Niederlanden, da werden sie geholfen...
Wenn du sicher sein willst, dann schick sie zurück und nimm originale Nebler vom Suzukihändler.
Du möchtest unbedingt einen Prüfer finden, der dir sagt, dass die Dinger nicht zulässig sind. ?
Frage nicht zu viel, wenn ein E Prüfzeichen drauf ist. Ich würde lediglich wissen wollen in welchem Land die geprüft sind.
Und du möchtest ein Prüfprotokoll aus Tschechien?
Man kann sich auch echt selbst ins Knie schießen.
Zitat:
@harzmazda schrieb am 28. Januar 2022 um 21:31:06 Uhr:
Frage nicht zu viel, wenn ein E Prüfzeichen drauf ist.
So würde ich das auch sehen. Es wurden ja jetzt schon 4 Stellen gefragt. Und e-Zeichen heißt nun mal, dass sie zugelassen sind. Warum muss man dann krampfhaft von einem gefälschten e-Zeichen ausgehen? Dafür gibt es doch keine Anhaltspunkte.
Während du 10 Leute fragst und dieses Forum beschäftigst, wären sie schon eingebaut....
Kein Mensch wird das je hinterfragen, und im Ernstfall müssten sie halt wieder entfernt werden.
Das einzige was du machen könntest wäre, sie mal anzuschließen (gerne auf der Werkbank) und nachsehen, ob der Lichtkegel an der Wand eine Hell-Dunkel-Grenze hat
Seid doch mal froh, dass sich jemand um die Legalität seiner Beleuchtung kümmert.
Andersrum ist das Geschrei wieder groß.
Gruß jaro
Die passen doch einwandfrei am Suzuki
https://www.amazon.de/.../ref=cm_cr_getr_d_paging_btm_prev_2?...
Ja, die hat der TE ja gekauft
Hallo an alle sorry für die späte Antwort,
Hmm irgendwie krieg ich das mit den Zitieren von mehreren Beiträgen nicht hin also mal so.
Nein, mein Ziel ist es nicht ein Prüfer zu finden der mir sagt das diese illegal sind sondern ich wollte lediglich eine Absicherung haben das diese erlaubt sind. Weil ich unterandrem mit Teilen aus China schlechte Erfahrung gemacht habe jetzt nicht unbedingt was KFZ Teile angeht sondern ehr allgemein dann wird da irgendwas drauf geschrieben wie CE oder VDE geprüft etc... und am Ende ist ein Netzteil gewesen was 200W schaffen sollte sich aber bei 50W mit einem lauten Knall und Feuer verabschiedet hat. So viel zum Thema CE und VDE geprüft war zum Beispiel mal ein Fall.
Und die Antwort war immer mehr oder weniger "Kannste einbauen, bist aber auch selbst dafür verantwortlich wenn die nicht erlaubt herausfinden würde man das aber eh nur wenn es drauf ankommt ob diese daran schuld sind (Unfall)"
@nogel
Ich habe den Scheinwerfer mal an mein Labornetzteil angeschlossen und ein Bild von dem Lichtbild gemacht welches an die Zimmerdecke geworfen wurde. Das diese E-Prüfzeichen im Falle einer Verkehrskontrolle oder auch bei einer Hauptuntersuchung ausreichen würden wurde mir mal gesagt. Bilder habe ich angehängt.
Natürlich kann man jetzt sagen das ich übervorsichtig bin oder so aber ich habe nun mal keine Lust mit irgend ein Bauteil rumzufahren durch meine BE schon längst erloschen ist und evtl. weil es jetzt Scheinwerfer sind irgend jemanden ungewollt stark blenden oder so. Daher bin ich bei diesem Thema etwas vorsichtig.
Du hattest ja geschrieben "Im Ernstfall müsste sie halt wieder entfernt werden" aber wie soll das denn gehen klar könnte ich sie zur HU entfernen aber scheinbar lassen sich diese Nummern ja nicht überprüfen und wenn es wirklich mal zum Unfall kommt kann ich die ja so oder so nicht mehr ausbauen dann wäre es ja quasi "zu spät" oder was meintest du damit?
@Rockville
Grundsätzlich gehe ich davon nicht aus das es gefälscht ist aber es gibt ja halt auch keine weiteren Sicherheitsmerkmale woran man das erkennen kann ob es echt ist oder nicht wie zB. bei Geldscheinen.
Also ihr meint einfach einbauen & einstellen lassen und alles gut?
Mfg
Wenn Du so vorsichtig bist, was ich gut finde, wundert mich aber, dass Du da nicht original beim Händler, oder vom Schrotti gekauft hast.
Gruß jaro
Prüfung 1
ECE R 149 Einrichtungen zur Fahrbahnausleuchtung geprüft in E8 Tschechischen
F3 Nebelleuchte
PL Scheinwefer mit Kunststoffabdeckung.
Prüfung 2
E4 geprüft in Niederlande
01 K Abbiegeleuchte
F3 Nebelleuchte
04 heist glaub LED, kommt aufs Zulassungland an
<--> Anbau Links und Rechtsverkehr
das SAE interessiert nicht, zählt in Amerika
Die China Scheinwerfer haben oft mehrere Prüfungen in Verschiedenen Ländern, wollen wohl ganz sicher gehen.
Es scheint eine ordentliche Hell- Dunkel-Grenze zu geben, also strahlen die Dinger nicht wild nach oben oder in den Gegenverkehr.
Daß ein Nebelscheinwerfer jemals unfallursächlich (!) sein könnte, halte ich für ausgeschlossen.
Einbauen, einstellen, freuen.
Hallo nochmal an alle,
@jaro66
Naja was heißt halt vorsichtig. Grundsätzlich habe ich halt keine Interesse irgend jemanden zu blenden oder so. Und das ganz muss halt schon legal sein sonst habe ich da kein Interesse dran. Mittlerweile habe ich ja in meinem Hauptscheinwerfer H4-LEDs verbaut diese sind dank den neuen Philips Ultinon Pro6000 für mein Fahrzeug legal und zugelassen. Hatte davor mal zum testen H4-LED besorgt bin damit zwar nicht auf der Straße gefahren aber das Lichtbild im Abblendlicht war einfach nicht vorhanden.
Bzgl. warum nicht Original beim Händler oder vom Schrotti. Klar hatte mir der Hersteller vorgeschlagen ein neuen zu bestellen jedoch zu einem stolzen Preis von 179,95 für einen neuen Nebelscheinwerfer. Beim Schrotti wäre ich wahrscheinlich auch fündig geworden. Da aber die restliche Beleuchtung bei mir jetzt in LED ist habe ich mir gedacht wäre ja ganz nett wenn passend zum Abblendlicht/Fernlicht und LED Tagfahrlicht auch die Nebelscheinwerfer in LED wäre, deswegen hatte ich danach gesucht. Mal abgesehen davon das ich das Halogenfarben Licht beim Autofahren eh nicht so gut haben kann werde dadurch schneller müde gerade bei längeren Fahrten.
@Zoker
Danke für die Erklärung der Prüfzeichen! Das deckt sich mit meinen Recherchen, wobei ich mir bei den 04 vor dem F3 nicht sicher war was das bedeuten sollte. Ich gehe jetzt mal einfach davon aus das die Prüfzeichen echt sind. Sonst machen die Dinger ja auch ein guten Eindruck was Verarbeitung und Passgenauigkeit angeht. Auch vom Lichtbild sieht das ja wohl gut aus. Und 3 Stellen hatten mir ja im Vorfeld ja auch schon gesagt bevor ich hier gefragt habe das offensichtlich nix dagegen spricht sie zu verwenden. Vllt. war ich auch etwas zu übervorsichtig was das anging
@nogel
Ich hab sie heute mal eingebaut. War in knapp 30 Minuten erledigt. Eingestellt habe ich sie von der Höhe erstmal so wie die alten Halogen Nebelscheinwerfer auch waren, hatte mir vorher mit den Halogenlampen an der Wand mit Krebband die Höhe markiert. Evtl. sind sie jetzt etwas zu tief. Werde damit mal in den nächsten Wochen zur Werkstatt fahren und sie dort einstellen lassen muss nur vorher das Tagfahrlicht selbst ausbauen sonst kommt man an die Einstellschraube nicht ran.
Hab mal ein paar Bilder davon angehängt. Blenden tun sie auch nicht hab mich mal mit einem anderen Auto versetzt davor gestellt da hat nix geblendet oder so von daher denk ich mal alles gut. Das einzige wohl ist wenn man ca. 0,5m vorm Nebelscheinwerfer seitlich steht dann schaut man so gerade am oberen Teil der Linse vorbei und kann etwas direkt auf die LED schauen da blendet es wirklich ein bisschen aber wenn man im Auto vorbei fährt tritt das gar nicht erst auf. Jedoch tun das meine Hauptscheinwerfer auch da man bei den direkt auf das Leuchtmittel so schauen kann weil bei mir keine Linse oder so davor ist.
Mal abgesehen davon das ich die Nebelscheinwerfer eh fast nie benutzte.
Möchte mich bei euch für eure Hilfe bedanken. Danke!
Mfg Jan und schönen Abend noch