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LED STANDLICHTER WEIß * WELTNEUHEIT MIT TÜV * 2St * NEU

VW Vento 1H
Themenstarteram 21. April 2007 um 19:24

LED STANDLICHTER WEIß * WELTNEUHEIT MIT TÜV * 2St * NEU

kann das sein?????????????????

http://cgi.ebay.de/...2138QQihZ020QQcategoryZ72682QQrdZ1QQcmdZViewItem

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10 Antworten

Iich glaub nicht, dass die den gleichen Abstrahlwinkel haben wie normale Glühbirnen.

Und wenn die geprüft sind, dann muss auch die Lanpe in der die LEDs benutzt werden sollen damit geprüft sein, und das wird wohl kaum der Fall sein.

man kann sehr viel in ebay schreiben und die lzeichen fälschen, die teile sind nicht legal weil sie eben nicht abstrahlen wie birnen

Re: LED STANDLICHTER WEIß * WELTNEUHEIT MIT TÜV * 2St * NEU

 

Zitat:

Original geschrieben von golf3tuning

LED STANDLICHTER WEIß * WELTNEUHEIT MIT TÜV * 2St * NEU

kann das sein?????????????????

http://cgi.ebay.de/...2138QQihZ020QQcategoryZ72682QQrdZ1QQcmdZViewItem

Er schreibt die Dinger "haetten TUeV" (was auch immer das heissen mag und sie besaessen ein E-Pruefzeichen. Wenn das nicht stimmt, waere das IMO ein Fall, wo die Sachmaengelhaftung greift. Dann muss der Haendler nachbessern, umtauschen oder wandeln. Theoretisch also kein Problem.

Ich habe persoenich meine Zweifel. Bislang war so ein Zeug nie zugelassen, warum auf einmal?

TUeV oder Tuning-Fred mal fragen?

sehen nicht anders aus als die die ich schon 2 jahre als kennzeichenbeleuchtung habe :D

Der Typ is total im legalen Bereich.

--

Er schreibt nirgends daß man die ans Auto anbauen darf. Er schreibt nur "daß die TÜV haben" <-- was das bedeutet sei mal dahingestellt.

--

Und daß durch dieses E-Prüfzeichen alles klar wäre... aber meingott... ich kann auch den Scheinwerfer vom Polo als Blinker nehmen - der hat auch ein E-Zeichen... macht dieses Scheiß-E-Zeichen denn alles legal? - In meinen Augen nicht.

--

Und der Typ schreibt nirgends AUSDRÜCKLICH daß man die Dinger irgendwo anbauen darf.

Da steht auch "Tüv geprüft", das sind Gartenstühle und Baumarkt Spaten auch (einige zumindest). Also ich traue der Sache überhaupt nicht, ich würde sowas aber auch nicht kaufen. Viel wichtiger wären mir endlich mal zugelassene LED-TFL.

am 22. April 2007 um 6:17

Zitat:

Original geschrieben von Voodoo3

Der Typ is total im legalen Bereich.

--

--

Und daß durch dieses E-Prüfzeichen alles klar wäre... aber meingott... ich kann auch den Scheinwerfer vom Polo als Blinker nehmen - der hat auch ein E-Zeichen... macht dieses Scheiß-E-Zeichen denn alles legal? - In meinen Augen nicht.

--

Ganz sooo einfach ist nicht ;-)

 

E-Nummern und die Bedeutung

Jedes Fahrzeugteil muss eine Zulassung haben, diese Zulassung ist EU-weit standardisiert und besteht aus verschiedenen Zahlen, Zeichen und Buchstaben, hier mal eine grobe übersicht:

Dass ein Bauteil auch geprüft wurde, ist am so genannten „E“-Zeichen erkennbar, dies sind der Buchstabe „E“ mit einer Zahl in einem Kreis und mehreren weiteren Zahlen und auch Buchstaben und Zeichen.

Das „E“ zeigt an, dass dieses Teil nach der EU-Vorschrift geprüft und für zulässig erkannt wurde, die Zahl hinter dem „E“ (innerhalb des Kreises) ist eine Kennzeichnung für das Land (Länderkennung), in dem die Prüfung durchgeführt wurde, es gibt über 43 Länder, die nach der EU-Richtlinie prüfen dürfen, nur mal als Beispiele:

1- Deutschland,

4 – England,

13 – Luxemburg,

43 – Japan

Wichtig: die Prüfung (Prüfvorschrift) ist immer die gleiche, also ist ein englisches Prüfzeichen (E4) genauso wirksam und gültig (rechtlich anerkannt), wie ein Deutsches (E1) oder Japanisches (E43)

Nach / unter dem „(Ex)“ steht eine drei bis fünfstellige Zahl, dies ist die laufende Nummer des Prüfgutachtens, diese Nummern werden zentral vergeben, in Deutschland macht das das Kraftfahrtbundesamt (KBA), somit kann man immer am Prüfzeichen herausfinden, wo und was geprüft wurde, nur mal als Beispiel:

(E1) 12345 ,die Klammer um das E1 soll den Kreis darstellen

„E“ = Europäische Zulassung

„1“ = Prüfort Deutschland, zentrale Vergabestelle das KBA in Flensburg

„12345“ = die Nummer des Gutachten, beim KBA raussuchen und lesen, dann stellt man fest, dass es sich um ein Windspiel für den Garten handelt, genau beschrieben in Hersteller, Abmessungen, Funktionsbeschreibung, alle Originalgutachten der Einzelprüfungen (Festigkeit, Splitterverhalten, Brandschutzeinstufung, …) mit Zeichnungen, Fotos und der Angabe wo man im Lager das Prüfmuster z.B. für gutachterliche Vergleiche vor einem Gericht finden kann. („Windspiel“ war jetzt nur ein frei erfundenes Beispiel)

Leuchten, also amtlich genannte „Lichttechnische Fahrzeug-Einrichtungen“ sind zur leichteren Identifizierung auch ohne (Papier)-Gutachten noch mit weiteren Zahlen oder Buchstabenkombinationen ausgestattet

Beispiele dafür:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) für vorne:

„1“ (beidseitig zulässig) oder „1a“ (nur rechts) oder „1b“ (nur links) oder „11“ (auch beidseitig zulässig),

für hinten:

„2“ (beidseitig zulässig) oder „2a“ (nur rechts) oder „2b“ (nur links)

„12“ (vorne und hinten beidseitig zulässig)

Begrenzungslicht hinten (Schlussleuchte): „R“

Rückstrahler (Reflektor, Katzenauge): „IA“

Begrenzungslicht vorn (Standlicht): „A“

Abblendlicht: „C“

Abblendlicht mit Halogenlampe: „HC“

Abblendlicht mit Xenonlampe: „DC“

Fernlicht: „50“

Ist ein Licht ein Bestandteil eines anderen Lichtes dann ist ein „R“ mit dabei. Z.B. H4, Abblend- und Fernlicht gemeinsam in einer Lampe, Zweifaden-„Birne“, oder Schluss- und Bremslicht kombiniert in einer 2-Faden-„Birne“

Somit mal komplett das Prüfzeichen eines Teils (liegt gerade vor mir):

(E1) 1349 HC/R A 50R 1a

E – europäische Zulassung

1 – in Deutschland geprüft, Zentrale Vergabestelle ist das KBA in Flensburg

1349 – laufende Nummer des Gutachtens

H – Halogen-Leuchtmittel („Birne“)

C – Abblendlicht

/R – Abblendlicht kombiniert mit „was anderem“

A – Standlicht

50 – Fernlicht

R – Fernlicht kombiniert mit „was anderem“ (ist der andere „Teil“ vom ersten „R“)

1a – Blinker für vorn rechts

Fazit: einH4-Scheinwerfer mit Blinker für die rechte Fahrzeugseite (Auto)

Ein zulässiger Scheinwerfer für ein Möp mit Abblend-, Fern- und Standlicht müsste daher haben:

(Ex) xxxx HC/R A 50R wenn Fern und Abblendlicht zusammen als H4-Lampe sind.

Naja, aber sowas gibt's ja schon länger. Beim MB 211er Mopf sind die Teile bei ner Xenon-Variante Serie.

am 22. April 2007 um 12:11

Eigentlich ist die Sache ganz einfach: In Bauartgenehmigungspflichtigen Leuchten dürfen nur Leuchtmittel rein, mit denen die Leuchte ihre Genehmigung erteilt bekommen hat.

Wenn der Scheinwerfer also mit der Standard-Standlichtfunzel geprüft wurde, dann darf auch nur die Standard-Standlichtfunzel rein, und nix anderes! Ganz egal, was für Prüfzeichen irgendwo drauf sind.

Und wenn ein Scheinwerfer mit Teelichtern zugelassen wäre, dann müßten auch Teelichter rein, selbst wenn andere Leuchtmittel besser wären...

ich habe solche schoin n jahr und der tüv hat net rumgejodelt

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