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LED Standlichtleuchten , Mäusekino
hab heute mal die Birnen getauscht und die original durch leds ersetzt , sieht gut aus und funktioniert , allerdings zeigt mir das Mäusekino einen fehler in der Beleuchtung an , hab ein led durch das original wieder ersetz und der Fehler ist weg auf der einen Seite , kennt jemand das Phänomen und was kann man da machen ??
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13 Antworten
da kannst du nix machen, hatte ich damals auch ! hab die led's dann gegen glassockelbirnchen getauscht die auch schneeweiss sind und keinem weiter auffalen! led's sind ja bekanntlich nicht zugelassen.
an dem Plastiksockel kannst dann wohl nicht liegen .........schei.. Technik , dann werd ich mal wieder ausbauen gehen ! danke
irgendwas ist an den ledteilchen auf jedenfall anders!
http://cgi.ebay.de/...557QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1307
die habe ich jetzt!
und ich hab die
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
dann könnte vielleicht doch das Problem bei meinem der Plastiksockel sein !!!
werde jetzt dennoch ausbauen gehen !!
jepp, besorg dir mal die teile aus glas!
Das Modul misst den Lampenstrom, der Faktor 10 höher ist als der LED-Strom! Daher mehr Strom fließen lassen! Parallelwiderstand einsetzen... Du musst ca. 2-3W verbraten!
Oder die LED wieder ausbauen! Aber in Zeiten der Energieeinsparung, könnten die Leute von der Behörde mal die LED's als Standlicht zulassen... Richtig ausgeführt, blendet das nicht! Lichtstrom und Streuung vorgeben und fertig!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Das Modul misst den Lampenstrom, der Faktor 10 höher ist als der LED-Strom! Daher mehr Strom fließen lassen! Parallelwiderstand einsetzen... Du musst ca. 2-3W verbraten!
Oder die LED wieder ausbauen! Aber in Zeiten der Energieeinsparung, könnten die Leute von der Behörde mal die LED's als Standlicht zulassen... Richtig ausgeführt, blendet das nicht! Lichtstrom und Streuung vorgeben und fertig!
MfG
Oh Johnes du glaubst garnicht wie böse die Zulassungsvorraussetzungen in Deutschland sind
Ich habe mir vor 5 Jahren mal vorgenommen legales Xenonlicht in meinen 2er Golf einzubauen. Nachdem ich mich dumm und dämlich gesucht habe über die ganzen Vorschriften, habe ich dann mal beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe angerufen und ich wollte mal die Preise der Prüfung wissen.
Der Herr dort war sehr freundlich und hat mir fachkundig auskunft erteilt. Es ist eigentlich Prinzipiell möglich andere lichtquellen einzubauen. Im Fall des Xenonlicht hätte sich die Prüfung darauf beschränkt das die Scheinwerfer an deren Lichtwand angebaut worden wären. Im Lichtkanal wird dann überprüft ob das Licht so auf die Straße gebracht wird wie es die Gesetze vorschreiben. Das klang bis dahin eigentlich sehr einfach. Blos dann kam der Punkt als er mir den Preis genannt hatte.
Wahnwitzige 1536€ Prüfgebühren.....Das war mir dann doch zu fett.
Das Problem ist eigentlich der Gesetzestext....den dort steht drin das jede Scheinwerfer nur mit der Bauartgeprüften Lichtquelle zu betreiben ist.
In dem Fall halt das Standlicht....ansonsten ist die ABE und Versicherungsschutz weg
deshalb hab ich ja den link oben gegeben ! die sind zugelassen und sehen genauso aus.
Zitat:
Original geschrieben von ajax1969
und ich hab die
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
dann könnte vielleicht doch das Problem bei meinem der Plastiksockel sein !!!
Auszug aus der Anzeige:
ZITAT
!! ACHTUNG !!
Diese Soffittenlampe ist nicht geeignet für Fahrzeuge, bei denen die Glühlampen durch den Bordcomputer überwacht werden. Da die LEDs sehr wenig Strom verbrauchen, meldet das System eine Störung und schaltet gegebenenfalls den Stromkreis ab oder lässt die Lampen flackern.
Bei Fahrzeugen ohne Bordcomputer treten keine Probleme auf.
Farbige LEDs sind im Bereich der StVO nicht erlaubt.
ZITATENDE
Zitat:
Original geschrieben von deville73
Zitat:
Original geschrieben von ajax1969
und ich hab die
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
dann könnte vielleicht doch das Problem bei meinem der Plastiksockel sein !!!
Auszug aus der Anzeige:
ZITAT
!! ACHTUNG !!
Diese Soffittenlampe ist nicht geeignet für Fahrzeuge, bei denen die Glühlampen durch den Bordcomputer überwacht werden. Da die LEDs sehr wenig Strom verbrauchen, meldet das System eine Störung und schaltet gegebenenfalls den Stromkreis ab oder lässt die Lampen flackern.
Bei Fahrzeugen ohne Bordcomputer treten keine Probleme auf.
Farbige LEDs sind im Bereich der StVO nicht erlaubt.
ZITATENDE
oder ihr erhöht einfach den widerstand... das gleiche problem gilt doch auch bei den kennzeichenbeleuchtungen...
so weit war ich auch mit lesen , nur ne Soffittenlampe sieht anders aus !!!!! hatte ja sei können das dort der text falsch kopier worden ist , was solls !!!
hab sie ausgebaut und sie als Fußraumbeleuchtung verwendet , auch nicht schlecht obwohl ich zugeben muß das sie mir im Scheinwerfer besser gefallen hat !! Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Curly1985
oder ihr erhöht einfach den widerstand... das gleiche problem gilt doch auch bei den kennzeichenbeleuchtungen...
Nicht erhöhen! Absenken! Es muss mehr Strom, nicht weniger fließen...
Ich denke mal für die großen Lampenhersteller sind die Prüfgebühren ein Witz. Zudem wäre sicher das Geld binnen 2000-4000 verkauften LED's pro Fahrzeugtyp drin! Es muss ja sicher pro Fahrzeug/Scheinwerfer ein Gutachten her. Obwohl ich denke das wie bei TFL einfach nur eine Vorschrift langt, wie die Dinger zu bauen sind!
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür hat die EU geschaffen! Wenn Grenzwerte vorgegeben sind, bei denen eine Blendung ausgeschlossen ist, wird sicherlich keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestehen. Vorallem beim Mondeo MK.III, wo die Standlichter hinter einer Abdeckung versteckt sind, wäre ohne weiteres eine LED einzubauen, ohne das sich abstrahlungstechnisch etwas ändert.
Ein Standlicht und Hauptscheinwerfer liegen Welten auseinander! Das eine soll eine Erkennung der äusseren Markierung des Fahrzeuges darstellen, das andere dient dazu, damit der Fahrer in der Dunkelheit was sieht!
Bei den hinteren Leuchten sind LED's auch bei älteren Fahrzeugen, keine seltenheit mehr!
MfG