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LED Streifen unterm Handschuhfach: erlaubt?

Opel Corsa B
Themenstarteram 1. September 2011 um 18:54

Hallo zusammen!

Habe mir gestern im Zuge der Nachrüstung einer ZV einen SMD LED Streifen unters Handschuhfach geklebt, welcher nun die Ablage beleuchtet. (Foto im Anhang)

Meine Frage nun:

Weiß jemand von euch ganz sicher, ob ich das eintragen lassen muss, bzw. ne ABE o.Ä. brauch, bzw. ob sowas überhaupt erlaubt ist?

Aller beste Grüße,

euer Basti :-)

PS:

Die LEDs sind nicht wirklich so hell, die iPhonekamera stellt sie bloß so hell da.

Foto
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19 Antworten

was ne frage,also ich denke nicht das du dafür was brauchst.

die beleuchtung darf halt nur nich an sein wenn du fährst,für show zwecke ist das erlaubt.

und zusatz beleuchtung darf wärend der fahrt nicht eingeschaltet sein oder nach aussen zu sehen sein.

so wahr das in etwa.

Zitat:

Original geschrieben von corsa-ruffy

was ne frage,also ich denke nicht das du dafür was brauchst.

die beleuchtung darf halt nur nich an sein wenn du fährst,für show zwecke ist das erlaubt.

und zusatz beleuchtung darf wärend der fahrt nicht eingeschaltet sein oder nach aussen zu sehen sein.

so wahr das in etwa.

würde ich mich anschließen !

Themenstarteram 1. September 2011 um 19:36

Ok, man kannsie von aussen nicht sehen, dazu ist sie viel zu dunkel, das heißt, ich darf sie während der fahrt anhaben? Hab ich richtig verstanden?

Habs nämlich aufs Zündsungsplus gesetzt^^

Check.

jegliche innenbeleuchtung muss während der fahrt aus sein.

Nö, solange sie nicht nach außen abstrahlt bzw. von außen aus zu sehen ist oder andere Fahrer nicht ablenkt ist alles tutti.

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Corsa-Driver

Nö, solange sie nicht nach außen abstrahlt bzw. von außen aus zu sehen ist oder andere Fahrer nicht ablenkt ist alles tutti.

ja, aber wenn die so hell wie auf dem foto ist, dann sieht man sie ja auf jedenfall, und das ist nich gestattet.

aber wie du schon sagst sie darf nicht nach aussen abstrahlen und darf auch nicht die anderen verkehrsteilnehmer ablenken.

Muss Sie eben nicht, du darfst ja deine Innenraumbeleuchtung auch an machen während der fahrt, wenn man mal was gucken / suchen will. Spiegelt dann im dunklen zwar aber ein verbot dagegen gibt es nicht, anders siehts da mit Fußraumbeleuchtung aus....(wenn sie arg hell ist)

Themenstarteram 2. September 2011 um 4:24

Zitat:

Original geschrieben von wolffi007007

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Corsa-Driver

Nö, solange sie nicht nach außen abstrahlt bzw. von außen aus zu sehen ist oder andere Fahrer nicht ablenkt ist alles tutti.

ja, aber wenn die so hell wie auf dem foto ist, dann sieht man sie ja auf jedenfall, und das ist nich gestattet.

Ist sie ja eben nicht :-)

Das ist eine optische Täusche, da digitale Bildsensoren eine deutlich weitere Spektralreichweite haben und somit die langwelligen Infrarotstrahlen, welche LEDs abgeben - das menschliche Auge jedoch nicht wahrnehmen kann - zusätzlich anzeigen und das rote LED licht somit auf dem Foto viel heller erscheint :-)

(Whuiii da hat jemand in der BS aufgepasst...)

Nach aussen sieht man nix also ist es wohl gestattet, dankeschön! :-)

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freunde

Muss Sie eben nicht, du darfst ja deine Innenraumbeleuchtung auch an machen während der fahrt, wenn man mal was gucken / suchen will. Spiegelt dann im dunklen zwar aber ein verbot dagegen gibt es nicht, anders siehts da mit Fußraumbeleuchtung aus....(wenn sie arg hell ist)

Eben nicht, eben nicht! ganz großer Irrtum!! die innenraumleuchte darfst du nicht an haben vor allem nicht um was zu suchen! was hier nämlich wichtiges vergessen wurde ist, dass vor allem ihr selber auch nicht abgelenkt werdet.

du hattest deinen schein ja noch net solange oder?

Zitat:

Original geschrieben von Ronson001

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freunde

Muss Sie eben nicht, du darfst ja deine Innenraumbeleuchtung auch an machen während der fahrt, wenn man mal was gucken / suchen will. Spiegelt dann im dunklen zwar aber ein verbot dagegen gibt es nicht, anders siehts da mit Fußraumbeleuchtung aus....(wenn sie arg hell ist)

Eben nicht, eben nicht! ganz großer Irrtum!! die innenraumleuchte darfst du nicht an haben vor allem nicht um was zu suchen! was hier nämlich wichtiges vergessen wurde ist, dass vor allem ihr selber auch nicht abgelenkt werdet.

du hattest deinen schein ja noch net solange oder?

korrekt,

es ist verboten während der fahrt jegliche innenraumbeleuchtung zu betreiben, des weiteren sollte man während der fahrt nicht irgendwas suchen, sondern sich um den straßenverkehr kümmern.;)

nö das ist es nicht. es darf nur dich und keinen anderen stvo-teilnehmer ablenken.

Lol jetzt mal ohne WItz ich wurde heute genau deswegen angehalten weil ich bei dunkelheit das Licht anhatte (diesmal aber vergessen auszumachen als ich noch stand, passiert mir öfter -.-) denn hat mir meine fahrschule aber schrott beigebracht.^^ Ziehe meine Aussage somit zurück ;)

wenn du deshalb angehalten wurdest, dann hats nach außen geleuchtet, was es eben nicht darf.

genau das wurde hier doch eh die ganze zeit gesagt.

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