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Led TFL vorne rechts defekt ist das Gewährleistung

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 10. Juni 2016 um 16:00

Hallo

Irgendwie steckt der Wurm drin nachdem meine Beifahrertür jetzt ein neues Schloss bekommen hat, ist gerade beim runter fahren vom Werkstatt Hof das rechte TFL ausgefallen.

Meine Frage läuft das über die Händler Gewährleistung? Habe den Wagen seit 10 Tagen

MFG

Maik

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29 Antworten

Glühbirne oder LED TFL ?

Schreib doch bitte immer das Baujahr usw mit rein... oder sollen wir raten ?

War bei Deinem ScheckheftThread das selbe...

Themenstarteram 10. Juni 2016 um 16:08

Sorry Vergessen

A6, Bauj. 02/09

Led TFL

Warum sollte das Gewährleistung geben auf eine Birne? Wenn du Glück hast wird der Händler dir die Birne wechseln, aber ich glaube angesichts der Kosten eher weniger daran.

am 10. Juni 2016 um 16:32

LED und nicht Birne und wenn das kaputt ist, dann wird in der Regel der Scheinwerfer getauscht. Ob das in der Garantie mit drin ist, wird wohl eher in richtung Kulanz gehen.

Themenstarteram 10. Juni 2016 um 16:40

@Bangbros wegen ner 2.50 Euro Birne würde ich nicht schreiben.

Es geht schon um die Led Leiste

Ja dann ist es die LED Leiste und da MUSS der ganze Scheinwerfer getauscht werden.... einzeln geht das (von Audi) nicht zu repaieren !

Also genau die Garantie/Gewährleistung durchlesen...

Ich weiß nicht ob die TFL LED unter Leuchmittel oder Scheinwerfer fallen... is wohl auslegungssache ?!

Zitat:

@MaikA6 schrieb am 10. Juni 2016 um 18:40:35 Uhr:

@Bangbros wegen ner 2.50 Euro Birne würde ich nicht schreiben.

Es geht schon um die Led Leiste

Würde ich als Gewährleistungsfall sehen.

Das ist keine Birne die ein Verschleissteil ist, sondern der ganze Scheinwerfer.

Für mich eindeutig Gewährleistung.

lg

W.

Themenstarteram 10. Juni 2016 um 17:19

Im Vertrag steht Haftung für Sachmängel Verjähren in einem Jahr nach Auslieferung dann das übliche, Ausnahmen stehen im Kaufvertrag keine drin

Zitat:

@MaikA6 schrieb am 10. Juni 2016 um 19:19:10 Uhr:

Im Vertrag steht Haftung für Sachmängel Verjähren in einem Jahr nach Auslieferung dann das übliche, Ausnahmen stehen im Kaufvertrag keine drin

Auch nicht im Kleingedruckten ??

Dann schau mal im Internet zu Standardkaufverträgen oider frag mal einen Anwalt

Bei meinem war beim kauf ein großer Teil des rechten Bremslichtes defekt (aus)- LED Rückleuchten.

Wurde noch VOR Unterschrift Anstandslos getauscht.... aber da wollten die ihn ja auch noch loswerden... grins

am 10. Juni 2016 um 17:24

Normal besteht der halbe Vertrag aus ausgenommenen Teilen, die nicht übernommen werden. Da musst noch mal genauer nachlesen. Die lange Liste sind nicht die abgedeckten Teile :)

Themenstarteram 10. Juni 2016 um 17:52

Ich sag mal so auf klein Gedrucktes haben sie mal verzichtet

Sachmaengel

Zitat:

@MaikA6 schrieb am 10. Juni 2016 um 19:52:16 Uhr:

Ich sag mal so auf klein Gedrucktes haben sie mal verzichtet

Ist normal.

2 Jahre Sachmängelhaftung bei Neuwaren/Fahrzeugen.

Kann bei Gebrauchtfahrzeugen auf ein Jahr reduziert werden.

Wie gesagt, ich bin sicher, dass das ein Sachmangel ist der vom Verkäufer zu reparieren.

lg

W.

Zitat:

@wapaw schrieb am 10. Juni 2016 um 23:22:30 Uhr:

Zitat:

@MaikA6 schrieb am 10. Juni 2016 um 19:52:16 Uhr:

Ich sag mal so auf klein Gedrucktes haben sie mal verzichtet

Ist normal.

2 Jahre Sachmängelhaftung bei Neuwaren/Fahrzeugen.

Kann bei Gebrauchtfahrzeugen auf ein Jahr reduziert werden.

Wie gesagt, ich bin sicher, dass das ein Sachmangel ist der vom Verkäufer zu reparieren.

lg

W.

Wohlgemerkt innerhalb der ersten 6 Monate auf seine (Verkäufer-wenn Händler) Kosten ! ;)

Zitat:

@derSentinel schrieb am 10. Juni 2016 um 23:26:02 Uhr:

Zitat:

@wapaw schrieb am 10. Juni 2016 um 23:22:30 Uhr:

 

Ist normal.

2 Jahre Sachmängelhaftung bei Neuwaren/Fahrzeugen.

Kann bei Gebrauchtfahrzeugen auf ein Jahr reduziert werden.

Wie gesagt, ich bin sicher, dass das ein Sachmangel ist der vom Verkäufer zu reparieren.

lg

W.

Wohlgemerkt innerhalb der ersten 6 Monate auf seine (Verkäufer-wenn Händler) Kosten ! ;)

1 Jahr!

Ab dem 7. Monat gibt es Beweislastumkehr.

Davor wird also grundsätzlich davon ausgegangen dass der Mangel da war und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.

Nach dem 6. Monat muss theoretisch der Käufer das Vorhandensein bei Übernahme beweisen. Das ist aber wie früher vor einigen Jahren, als die Beweislast von Anfang an beim Käufer lag.

Angeblich entscheiden die Gerichte bis zum ersten Jahr (also auch in den 2. 6 Monaten) eigentlich für den Käufer (so Konsument und nicht Gewerblicher).

lg

W.

 

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