LED von Osram und Philips nun freigegeben. Wer hat es schon gewagt
Hab gerade durch Zufall gesehen, dass der Einsneunziger nun aufgeführt ist.
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51 Antworten
Ich habe die Osram Nightbreaker im W204 eingebaut. Das Ergebnis ist Mega!!! Kann ich für jedes Fahrzeug , egal welche Marke oder wie alt, sobald die dafür freigegeben sind nur empfehlen!
Oh, da habe ich nicht mit gerechnet, Danke.
Werde da gleich mal reinschauen und bestellen.
Die Breitbandteelichthalter von MB waren ja nie so wirklich das Optimum.
Ich bin gespannt kannst du Bilder im. Betrieb machen?
Mach ich
Kommen vermutlich morgen.
Mal schauen wie es dann aussieht.
Bin zwar aus dem w124 Lager, aber verfolge das Thema auch und meiner Meinung nach kann nach dem 201 die Freigabe für den 124 nicht mehr lange auf sich warten. Habe ich das richtig gesehen, dass die Osram für Bosch und die Philips für Hella Scheinwerfer freigegeben sind? Es stehen unterschiedliche Nummern in den Freigaben.
Ich habe mit den Nummern auch probleme.
Werde aber einfach die Freigabe für den 190er in die Papiere legen.
Ich werde damit schon keine Probleme bekommen.
Nicht meine Schuld wenn die Behörden hier meinen alles verdammt kompliziert machen zu müssen.
Mir ist da die LED für den 190er zulässig sind eher wichtig vernünftiges Licht und eine Einstellung zu haben die niemand blendet als auf irgend einem Zettel die richtige Nummer zu haben.
Wir kommen bei solchen Sachen immer mehr in den Bereich wo es heisst "einfach machen"
Mein Fahrzeug hat einen Bosch und einen Hella-Scheinwerfer.
Was bitte soll an diesen die Leuchtwirkung unterschiedlich beeinflussen da sie doch beide für genau dieses Fahrzeug als zugelassen gelten.
Die LED kommen morgen und werden einfach eingebaut.
Danach nutze ich Beleuchtungswoche und lass die Beim TÜV mal draufsehen.
Dann weis ich mehr.
Ich sehe das auch so, hab am 124 auch einen von Bosch und einen von Hella. Ich sehe das auch als Erbsenzählerei an und würde es einfach machen. Haben ja auch mit Halogen beide das selbe Licht. Mal sehen wan der 124 dazu kommt.
Dem 124 muss man dann aber weitere Massnamen zukommen lassen.
Die Gelbe Lampe vom Steuergerät würde mich ausgesprochen stören.
Zum Thema würde ich auch gerne die Meinung berufener Hören.
Was ist da eigentlich wichtig und muss beachtet werden und was ist unwesentlich?
Ich hätte gerne eine Eischätzung.
@AS60 @hk_do die angesprochenen sind Vertreter der Polizei und der Prüforganisationen.
Sorry ihr zwei das ich eure Ruhe mit meiner Anfrage störe
Zulässig ist die Umrüstung nur im Rahmen des in der AGB angegebenen Verwendungsbereichs und unter Einhaltung der dortigen Auflagen.
Das liegt einfach daran, dass die lichttechnischen Gutachten für jedes Scheinwerfermodell einzeln gemacht werden, es gibt keine universellen Nachrüstsysteme.
Wird der Verwendungsbereich nicht eingehalten ist das im Rahmen der HU ein erheblicher Mangel. Natürlich kann ich jedem Interessenten gerne ein lichttechnische Gutachten für den Einzelfall vermitteln. Das kostet dann allerdings vierstellig, und zwar unabhängig vom Ergebnis
Was genau passiert wenn ich mit den LED bei einer Prüforganisation auflaufe?
Die Feigabe vorlege und dann passt die Scheinwerfernummer nicht.
Alle 190er sind freigegeben, das muss doch alle für dieses Fahrzeug zulässigen und passenden Scheinwerfer beinhalten.
Oder darf ich Rechts in Hella nur eine Hella-LED und links in Bosch nur eine Osram einsetzen?
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 16. Oktober 2023 um 23:11:18 Uhr:
Was genau passiert wenn ich mit den LED bei einer Prüforganisation auflaufe?
Die Feigabe vorlege und dann passt die Scheinwerfernummer nicht.
Dann hat die entsprechende Kombination aus Scheinwerfer und Lichtquelle keine Bauartgenehmigung. Das sollte bei der HU ein erheblicher Mangel sei.
Ob der Prüfer natürlich bei beiden Scheinwerfern die Nummern prüft wenn sie beim ersten schon stimmen ist ein anderes Thema
Zitat:
Alle 190er sind freigegeben, das muss doch alle für dieses Fahrzeug zulässigen und passenden Scheinwerfer beinhalten.
Da für die Genehmigung die Kombination auch Scheinwerfer und Leuchtmittel geprüft werden muss, gilt die ABG auch nur für die geprüften Scheinwerfer. Wenn der Hersteller die Prüfungen nicht für alle bei dem entsprechenden Modell vorkommenden Scheinwerfer beauftragt hat (bezahlen wollte), dann ist die ABG eben entsprechend eingeschränkt. Musst du den Hersteller fragen, warum er das so gemacht hat.
Zitat:
Oder darf ich Rechts in Hella nur eine Hella-LED und links in Bosch nur eine Osram einsetzen?
Wenn die Zuordnung so ist (was ich nicht überprüft habe): ja, nach meinem Verständnis ist das so.
So, die LED von Philips sind heute gekommen und eingesetzt.
Schon in der Garage ist die Veränderung bemerkenswert.
Einstellung nochmal geprüft, da hat sich aber nichts verändert.
Einbau war problemlos, den Blechbügel muss man etwas weit aufbiegen.
Einzig die ABE runterzuladen habe ich nicht gefunden.
Dafür war der Support am Telefon sehr nett und hat mir das Dokument direkt zugesand.
Baulich passt auch alles, der Deckel geht problemlos wieder drauf.