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Leergewicht TDI 101 PS Variant

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 31. Mai 2011 um 19:30

Hi,

habe vor mir einen Golf IV Variant TDI mit 101 PS zu holen, mein Problem hierbei ist, das der Wagen mindestens 1401 kg Leergewicht haben muss. Ist solch ein Leergewicht realistisch.

Ich hab schon in anderen Threads geguckt, leider für mich keine befriedigende Antwort erhalten, entweder es war die falsche Variante mit 130 PS oder kein Kombi von dem die Rede war.

Ich brauch ein Fahrzeug was mindestens 1401 kg, da ich nur den Führerschein B besitze, muss aber einen Verkaufsanhänger mit zl. Gesamtgewicht von 1400 kg ziehen.

Danke für eure Hilfe.

Hutzebutz

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14 Antworten
am 31. Mai 2011 um 20:15

Leermasse: 1395kg

Anhängemasse: 1300kg

bis 8% Stg:1500kg

lt. Schein

Peter

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 21:33

ok, weiss jemand ob man das fahrzeug irgendwie vom leergewicht her erhöhen kann, damit ich auf gesagte 1401 kg komme?

AHK wiegt zwischen 15 und 20kg.

Fragt sich nur, wie man das Gewicht der AHK in den Fahrzeugschein bekommt.

Themenstarteram 3. Juni 2011 um 7:56

tja das is genau mein problem, ich weiss dass man LKWs ablasten kann von zulässigem gesamtgewicht her, aber weiss jemand ob man das reele leergewicht eintragen lassen kann? ahk wäre ja dann sowieso dran :-)

Hallo Hutzebutz,

ich kann dein Problem mit dem Führerschein sehr gut verstehen. Ich selbst fahre einen Bora Variant. Habe allerdings die Motorvariante mit 130 PS und 6 Gang Getriebe. Ob diese Motor/Getriebe Kombination soviel mehr wiegt als der 101PSler weiß ich nicht. Da müssten sich mal die Experten zu Wort melden. Mein Auto ist auch mit einer AHK ausgestatte. Zufällig bin ich vorletztes Jahr mal mit dem Auto auf einer Waage gestanden. Da kam so ziemlich das raus was auch im Fahrzeugschein steht, 1430 kg.

Bis hierhin habe ich dir noch nicht sehr viel weitergeholfen. ABER: daraus, dass du den Klasse B-Schein hast, schließe ich, dass du höchstens so alt bist wie ich. D.h. du hast grob geschätzt noch locker 50 Jahre Autofahrerleben vor dir. Den Verkaufsanhänger scheinst du beruflich nutzen zu wollen. Das sind dann mindestens 35 Jahre bis zur Rente.

Hier würde es sich lohnen den E-Schein nach zu ziehen.

Ich selber habe das im letzten Herbst auch getan. OK, bei mir war die Gelegenheit günstig, da ich sowieso den Motorradführerschein gemacht habe. Bei mir ist es ebenfalls so, dass ich den E-Zusatz im Führerschein beruflich zwar nicht zwingend benötige, aber mich damit doch leichter tu. Für den privaten Bereich ist es auch stressfreier - wenn man sich einen Anhänger leiht, egal ob Verleih, Kumpel oder Nachbar, brauch man nicht immer auf das zulässige Gewicht zu achten. Beispiel: ich bin vor ein paar Wochen mit meinem Motorrad liegengeblieben. Ich habe mir, mittlerweile im Besitz des "E", vom Kumpel einen 2,0t Anhänger geliehen. Klar es hätte auch ein 600kg Teil getan, aber der 2Tonner war nunmal sofort und unkompliziert verfügbar.

Zusammenfassend rate ich Dir also den E-Schein zu machen, vor allem da du damit ja Geld verdienen willst.

Gruß aus dem Norden.

am 3. Juni 2011 um 8:29

dazu kommt dann auch noch die sache mit dem "gebremsten und ungebremsten" Anhängern. Alles viel zu kompliziert ohne den zusatzschein :(

was hindert dich daran eine BE-Führerschein zu machen, soviel kostet das doch nicht und machen auch andere Leute, damit hättest du eine Investition für die Zukunft, da bald sich da wieder was FE-technisch ändern wird mit der nächsten EU Führerscheinrichtlinie.

Man kann ggf. mit einer Wiegekarte und der angebauten AHK wenn die wirklich so viel wiegen sollte (15 bis 20 kg), die Leermasse des Variants erhöhen aber abgezogen werden muss dann noch der Anprallschutz hinten welcher durch die AHK ersetzt wird, spreche dafür deinen freundlichen Prüfer an, beachte dann bitte den Füllstand des Kraftstofftanks.

Mein Bora Variant mit 116 PS TDI Motor hat eingetragene 1425 kg, nur zur Info.

Zitat:

Original geschrieben von -Xenon-

dazu kommt dann auch noch die sache mit dem "gebremsten und ungebremsten" Anhängern. Alles viel zu kompliziert ohne den zusatzschein :(

was denn da so schwer? 750 kg Anhänger darf man immer auch dann über die 3,5 t = 4250 kg (egal ob gebremst oder ungebremster Anh.) und sonst muss das Leergewicht des Zug-Fz. größer sein wie das zGG des Anh. dabei dann kleiner/gleich 3.500 kg bleiben ist doch easy oder?

Mir fällt da noch was ein: man kann Fahrzeuge auch "ablasten". Wird z.B. bei diversen LKW, Transportern, Wohnmobilen etc. gemacht. Wegen Steuern sparen, Führerschein, Fahrtenschreiber usw.

Wenn der Anhänger also nicht immer bis 1400 kg beladen sein muss, dann könntest du versuchen ihn auf z.B. 1350 kg ab zu lasten.

Themenstarteram 3. Juni 2011 um 9:51

danke für eure antworten auf mein problem......

einen be-schein hatte ich mir auch schon überlegt, mein problem hierbei ist aber die zeit. muss nochmal die komplette theoriestunden ablegen, und da ich selbstständig bin, im sommer meine hauptsaison für meine produkte welche ich vermarkten und vorallem ersteinmal großziehen muss, ist, kann ich frühestens im herbst/winter den führerschein machen, brauch aber in zwei wochen spätestens meinen verkaufanhänger.

das mit dem ablasten des anhängers ist wiederum ne gute idee, damit könnte ich zumindest kurzfristig über die runden kommen.

danke nochmal..

Ich hab den BE letztes Jahr auch nachgeholt.

Theoriestunden waren aber nicht nötig, nur grob 7 - 8 Fahrstunden und die praktische Prüfung.

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 9:12

keine theorie mehr und nur praktische übungsstunden? na das wäre dann allerdings eine möglichkeit werd ich mich montag gleichmal richtig informieren....danke wenns stimmt

FeV (Fahrerlaubnis Verordnung)

§ 15 Fahrerlaubnisprüfung

Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen, bei der Erweiterung einer leistungsbeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse A auf eine unbeschränkte Klasse A vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1, der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E jeweils nur einer praktischen Prüfung. Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr abgenommen.

Mindestfahrstunden sind 3, 1, 1 für Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten also 5 Fahrstunden a 45min, plus etwas für die Übung der Grundfahraufgabe: Rückfährtsfahren um die Ecke nach Links!

hier ein Link zu der GFA der Klasse BE

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 18:22

ohhh klasse danke für die hilfe, na dann werd ich wohl den führerschein in angriff nehmen....danke nochmals

am 9. Juni 2011 um 9:46

Zitat:

habe vor mir einen Golf IV Variant TDI mit 101 PS zu holen, mein Problem hierbei ist, das der Wagen mindestens 1401 kg Leergewicht haben muss. Ist solch ein Leergewicht realistisch.

Hallo,

ich habe einen Golf IV Variant aus 2006, 1,9TDI mit 101 PS, Atlantic Style. Einer der letzten Golf Vier. Der hat laut technischem Datenblatt (amtliches Dokument, bei der Zuklassungsbescheinigung Teil II dabei) knapp über 1400kg (genaue Zahl muss ich daheim nachsehen, weiss aber es sind eben über 1400).

In der ZB Teil I steht eine Spanne von 1395 bis 1575kg drin. Also keine absolute Zahl.

Gruß,

Kai

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