Legales E-Skateboard / E-Skating legal in Deutschland doch möglich? Die "Lücke" gefunden?
Hallo zusammen!
Wie ja allen Experten hier bekannt sein dürfte, sind Elektro-Skateboards in Deutschland im Straßenverkehr bzw. im öffentlichen Raum unmöglich in Betrieb zu nehmen ohne gravierende Rechtsfolgen nach sich zu ziehen.
Bei Nichtmotorisierten Skateboards sieht die Sachlage ja anderst aus. Skateboards kommen im Sprachgebrauch der Straßenverkehrsordnung gar nicht vor. Es werden auch keine klaren Regeln benannt, ob es erlaubt ist, im öffentlichen Raum / Verkehr Skateboard zu fahren oder nicht.
Die Rechtslage ist aktuell also eher unklar. Skateboards können derzeit sowohl als Fortbewegungsmittel als auch als Sportgerät eingestuft werden. In beiden Fällen ist Skatern jedoch die Straßenbenutzung und auch die Radweg-Nutzung verboten, wobei falls man Fussgängern gleichgestellt ist, eine Straßennutzung / Radweg-Nutzung im Ausnahmefall auch möglich sein müsste.
Auf gemeinsam genutzten Radwegen müsste das Fahren dagegen problemlos möglich sein. Asphaltierte bzw. Betonierte Flächen, Wirtschaftswege, Wanderwege oder sogar Waldwege (mit entsprechenden Mountainboards) könnten allerdings befahren werden, solange das Skateboard als Fortbewegungsmittel eingestuft wird, welches rechtlich den Fußgängern gleichgestellt ist.
Meiner Auffassung nach ist die Kategorisierung pauschal eigentlich sowieso gar nicht möglich, da ein Skateboard, welches NIE für Kunststückchen verwendet wird, weil der Benutzer überhaupt nicht über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, ganz klar ein Fortbewungsmittel.
Ein Skateboard könnte zum Beispiel "bauartbedingt" durch das Anbringen einer Bremse (z.B. VibeRide System), welche eine Nutzung als Sportgerät eindeutig stark behindern bzw. ausschließen würde, ganz deutlich als Fortbewegungsmittel durch den Nutzer deklariert werden.
So, jetzt zum interessanten Part...
Gehen wir nun mal davon aus, daß ein UNMOTORISIERTES Skateboard ein Fortbewegungsmittel ist und bleibt, aber kein Fahrzeug im eigentlichen Sinne ist, welches die StVo. kennt und erst recht kein Kraftfahrzeug.
Der Fahrer des Skateboard's ist also kein Fahrzeugführer im Sinne des Gesetzes sondern weiterhin rechtlich ein Fußgänger.
Als Fußgänger wiederum hat er die Möglichkeit Gegenstände aller Art als Transportgut oder Werkzeug mit sich zu führen. Solange dies keine verbotenen Gegenstände, Substanzen oder Waffen sind ist das also auch vollig legal.
Basierend auf dieser Grundlage stelle ich nun folgendes zur Diskussion:
a) der Skateboardfahrer hält einen Akku-Schrauber in jeder Hand und drückt während der Fahrt gelegentlich die Knöpfe und setzt die Akkuschrauber (E-Motoren) in Betrieb. Es besteht keinerlei mechanische Verbindung zum Fortbewegungsmittel. Das wäre zwar völlig sinnfrei, aber nach meiner Meinung legal.
b) der Skateboard-Fahrer führt ein sogenanntes "Land-Paddle", auch "Kickstick" genannt oder "Broom-Stick" (Besenstiel) mit sich, um sich damit abzustoßen, zum Bremsen (Verschleiß der Schuhe reduzieren) oder als "Stabilisierungshilfe", "Balancierhilfe" oder als simple Stütze um sich beim unbeabsichtigen Absteigen vor einem Aufprall zu schützen. Also ganz klar ein Transportgut oder eine Art Multifunktions-Spazierstock. Auch das erscheint mir völlig legal.
Diese Art der Forbewegung bzw. Nutzung am Skateboard erfreut sich in den USA zunehmender Beliebtheit. Entsprechende Videos gibt es auf YouTube (Paddling / Land Paddle + Skateboad)
c) nun kamen natürlich im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bereits einige Leute auf die Idee, ein "E-Paddle" bzw. "Electric Broom-Stick" zu bauen. Also a) + b) miteinander zum kombinieren. Auch hierzu gibt es Videos auf YouTube.
Vorstellen kann man sich das vereinfacht so:
Man hat einen Besenstil in dem sich Akkus befinden. Am oberen Ende befindet sich ein Taster, am unteren Ende eine Antriebsrolle mit integriertem Elektromotor. Leistung 100w bis 2000w, je nachdem wie verrückt der Konstrukteur bzw. Skateboarder ist. Der Besenstil wird mit beiden Händen gehalten und nach hinten rausgestreckt und sorgt dann für entsprechenden Vortrieb, wenn man auf einem Skateboard oder Inline-Skatern steht.
Der "Elektro-Besenstil" ist mechanisch nicht mit dem Fortbewegungsmittel verbunden, sondern wird von dem Fahrer, welcher kein Fahrzeugführer ist, als Transportgut in der Hand bzw. in beiden Händen gehalten. Der Elektro-Besenstil selbst ist auch kein Fahrzeug und noch nicht mal ein Fortbewegungsmittel in irgendeiner Form, da es physikalisch mit der menschlichen Anatomie unmöglich ist darauf zu sitzen und sich fortzubewegen.
Die einzige Möglichkeit auf dem Teil zu sitzen bzw. sich damit zu verbinden welche mir einfällt wäre vermutlich sehr schmerzhaft und man müsste gleichzeitig noch damit balancieren.
Der Transport von Gütern oder Gegenständen ist damit auch nicht möglich. Ein Besenstil, egal ob mit oder ohne Motor bleibt ein Werkzeug, Gegenstand oder Transportgut.
Übrigens gab es vor knapp 10 Jahren auch im Land der Dichter und Denker bzw. Tüftler und Bastler eine Projekt einer Uni, welche einen entsprechenden "High-End" Prototypen für 10.000 € gebaut hat. Ein echtes Höllengerät!
d) mit einem "Freischneider" (auch bekannt als Rasentrimmer bzw. Elektro-Sense), welchen es schon ab 35,- € bis 45,- € zu kaufen gibt, könnte man, wenn man das wechselbare Fräs-Werkzeug / Sägeblatt durch eine Rolle oder Rad ersetzt, den gleichen Effekt erzeugen. Mit 36V und 750W Leistung würde man bestimmt auch gut vom Fleck kommen, allerdings wäre das für die Fussgängerzone vermutlich zu schnell und zu laut. Auf dem asphaltierten Feldweg würde dies, falls es legal ist, aber mit Sicherheit gute Laune machen.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Elektro-Werkzeuge wie z.B. eine Einhand-Kehrmaschine, welches nach Modifikation genauso nutzbar wären.
Die entscheidenden Fragen lauten nun also:
1. Wie könnte / würde ein Jurist bzw. der Gesetzgeber die 4 geschilderten Situationen a) bis d) wohl einordnen?
2. Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage welche die 3 beteiligten Komponenten (Fortbewegungsmittel (Skateboard), Mensch (Fussgänger / Fahrer) und Transportgut bzw. mitgeführtes Werkzeug miteinander zu einem Fahzeug verschmelzen können?
3. Was ist wenn das Werkzeug während der Fahrt zwar in Betrieb ist aber zwischen der Antriebsrolle und dem Untergrund IMMER ein 1mm Platz ist bzw. war? (kein Bodenkontakt! Der Vortrieb erfolgt durch die Restenergie, welche zuvor durch abstoßen oder dem Gefälle des Geländes erreicht wird / wurde!).
4. Die Behauptung oder eine Vermutung alleine, daß das Werkzeug / Transportgut als Antrieb genutzt wurde kann ja in einem Rechtsstaat nicht ausreichend sein, falls der Beschuldigte das Gegenteiil behauptet. Wie wollen Ordnungshüter oder Justiz beweisen, daß es weniger als 0.1mm Bodenstand waren, der Gegenstand zeitgleich in Betrieb gewesen ist und der Vortrieb nicht zuvor durch Muskelkraft oder ein Gefälle verursacht wurde. So eine Skateboard rollt ganz schön lange, wenn es mal in Schwung gesetzt wurde.
Bin mal gespannt auf die eventuelle Diskussion bzw. Eure Antworten.
22 Antworten
Zitat:
@macgaga schrieb am 3. Juni 2025 um 13:37:15 Uhr:
2. Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage welche die 3 beteiligten Komponenten (Fortbewegungsmittel (Skateboard), Mensch (Fussgänger / Fahrer) und Transportgut bzw. mitgeführtes Werkzeug miteinander zu einem Fahzeug verschmelzen können?
Allein das ist reine Rechtsberatung die nur Juristen tätigen dürfen. Insofern sind solche Fragestellungen hier nicht zulässig. Der Rechtsanwalt muß für die Rechtsberatung u.U. gerade stehen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 3. Juni 2025 um 17:28:20 Uhr:
Allein das ist reine Rechtsberatung die nur Juristen tätigen dürfen. Insofern sind solche Fragestellungen hier nicht zulässig. Der Rechtsanwalt muß für die Rechtsberatung u.U. gerade stehen.
Nein, ich möchte KEINE verbindliche Rechtsberatung! Lediglich Meinungen.
Mit dem Begriff “Fahrzeug” wird jedes Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen und Gütern bezeichnet, einschließlich typischer Kraftfahrzeuge wie Pkw und Lkw sowie Go-Karts und Fahrräder. Inline-Skates hingegen gelten nicht als Fahrzeuge gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Führen eines Fahrzeugs Definition: Ein Fahrzeug wird nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 23.09.2014 – Az.: 4 StR 92/14) geführt, wenn es bestimmungsgemäß angetrieben und im öffentlichen Verkehrsraum gelenkt wird. Dies umfasst auch abgeschleppte Fahrzeuge, da der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs durch Lenken und Bremsen mitwirkt. Bloße vorbereitende Handlungen oder solche nach der Fahrt zählen nicht dazu. Wenn sich ein Fahrzeug ohne den Willen oder das Zutun des Fahrers bewegt, liegt kein Führen vor. Dies resultiert daraus, dass das Führen eines Fahrzeugs unbestritten als menschengesteuerter Vorgang angesehen wird.
Ein Rasentrimmer mit einer einzigen Rolle an einem Stab ist demnach kein Fahrzeug, noch nicht mal ein Fortbewegungsmittel. Der Rasentrimmer wird auch nicht gelenkt! Ein Skateboard ist bestenfalls ein Fortbewegungsmittel oder ein Sportgerät, je nach juristischer Meinung. Somit können beide Teile, welche zwar zeitgleich aber separat voneinander in die gleiche Richtung bewegt werden nicht zu einem Fahrzeug werden. Das gelenkte Fortbewegungmittel ist bestenfalls das UNMOTORISIERTE Skateboard. Der motorisierte Besenstil welcher in der Hand des Skateboard-Fahrers transportiert wird ist laut StVo. und BGH Urteil kein Fahzeug, da keine Personen oder Güter damit tranportiert werden können. Technisch und praktisch unmöglich! :)
Die Anrwort hast Du Dir schon selbst gegeben,Du machst durch Deine Idee und eventuellen Umsetzung dieser das Skatebord zum Fortbewegeungsmittel zur Beförderung von Personen.
Egal ob Du da einzelne verschiedene Teile zusammensteckst die alleine für sich genommen dem nicht entsprechen,aber das Gesamtkonstrukt wäre ja nur genau dafür gedacht,es wäre also ein selbst gebautes Fahrzeug.
Du machst also aus Einzelteilen im gesamten ein Fahrzeug.
Vielleicht Kauf ich mir dann mal einen Bollerwagen und setze Deine Idee mal so um.
wäre interessant zu erfahren was die Rennleitung dazu sagt wenn ich mit dem so rumfahre,denen erzähle ich dann auch das es ja nur zusammengesteckte Einzelteile sind die zufällig fahrbar sind.
vielleicht kommen danach aber gleich die Kollegen mit den weißen Kitteln.
Ein Kraftfahrzeug ist definiert als ein durch Maschinenkraft angetriebenes Landfahrzeug, das nicht an Gleise gebunden ist. Eine feste Verbindung der krafterzeugenden Maschine mit den Rädern, der Plattform oder sonstigen Fahrzeugteilen ist nicht gefordert. Es nützt also nichts, den "Besenstiel" als Transportgut zu deklarieren, wenn er in Wahrheit dem maschinellen Antrieb des Fahrzeugs dient.
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Zitat:
@Astradruide schrieb am 3. Juni 2025 um 17:28:20 Uhr:
Allein das ist reine Rechtsberatung die nur Juristen tätigen dürfen.
Ach was. Was soll immer dieser vorauseilende Gehorsam? Hier geht es um eine rein theoretische Erörterung eines Phantasie-Transportmittels.
Zitat:
@macgaga schrieb am 3. Juni 2025 um 13:37:15 Uhr:
Wie könnte / würde ein Jurist bzw. der Gesetzgeber ...
Für so einen Kokolores hier extra anmelden.
Wenn du wissen willst, was ein Jurist oder Gesetzgeber könnte oder würde so frage einen Jurist oder den Gesetzgeber.
Ich kann dir nur sagen, was ich tun würde: Dir das Board nebst Akkuschrauber, irgendwelchen Sticks und sonstigen Unrat den du dabei hast einmal um die Ohren hauen und dich nach Hause zu Mutti schicken. 🤣
Die Besenstielfortbewegungsfraktion trifft sich einmal im Jahr zur Walpurgisnacht auf dem Brocken. 🤓
Abgesehen davon, dass ich die Idee reichlich bescheuert finde, haben wir meiner Meinung nach eh schon zu viel zu schnell fahrendes ohne Führerschein auf der Straße und den Radwegen. Die ganzen E-Scooter und so reichen schon. Da muss der Verkehrsraum nicht durch noch mehr sinnlose Fahrzeugkonstruktionen überfüllt werden.
Samsonite mit Verbrenner dürfen auf Autobahnen max 60 fahren.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 3. Juni 2025 um 20:33:16 Uhr:
Da muss der Verkehrsraum nicht durch noch mehr sinnlose Fahrzeugkonstruktionen überfüllt werden.
Warum willst du darüber entscheiden, was sinnlos ist? Spaß ist kein Ausschlusskriterium im Straßenverkehr.
Ich finde es grundsätzlich interessant zu schauen, welche Konstruktionen die Gesetzeslage zulässt. Nicht anders sind Quads nach Deutschland gekommen, denn der EU-Gesetzgeber wollte mit den Regelungen zu "drei- und vierrädrigen Fahrzeugen" bestimmt nicht kalifornische Wüsten-Spaßmobile nach Deutschland holen.
Auch beim Ellenator ist ja nicht erst das Fahrzeug und dann das Gesetz entstanden, sondern es gab erst das Gesetz, dann hat Herr Ellenrieder ein kurioses Fahrzeug passend zur Gesetzeslage konstruiert.
Manchmal geht es auch umgekehrt, wenn die Herstellerlobby Bedarf anmeldet. Die frühere Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) wurde maßgeschneidert zum Segway auf den Weg gebracht. An eScooter hatte damals niemand gedacht und nachdem es diese auch vermehrt gab, wurde die MobHV durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) abgelöst.
Und dann natürlich noch die Regelung zu Pedelecs. Mit Führerscheinpflicht, Helmpflicht, Versicherungspflicht und ähnlichem hätten sich diese Fahrzeuge nie durchgesetzt, so aber sind sie zu einem riesigen Erfolg geworden.
Für Hoverboards, Monowheels, Airwheels gibt es (noch) keine gesetzliche Grundlage, aber man darf doch schauen, was die Gesetzeslage hergibt. Daher finde ich die Überlegungen des TE gut - nur dürften sie eben nicht funktionieren, weil die angedachte Ausreizung der Vorschriften das Gefährt nicht wirklich zulässig macht.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. Juni 2025 um 21:24:34 Uhr:
Samsonite mit Verbrenner dürfen auf Autobahnen max 60 fahren.
Die sind etwas langsamer: https://mbg-amberroom.com/collections/airwheel
Wie das erst vorangeht, wenn man zufällig eine laufende Gasturbine als Ladung dabei hat...
Liebe Leute, kriegt euch mal wieder ein!
Ich bin Ü50 und bin schon seit mindestens 10 Jahren auf keinem Skateboard mehr gestanden bzw. gefahren. Ich besitze noch nicht mal einen Rasentrimmer oder Motorsense, geschweigedenn ein "ePaddle". Der Garten um mein Haus herum ist bewusst naturbelassen! Dafür habe ich alle möglichen Tiere wie Igel, Eidechsen, Libellen, Vögel, Bienen usw.
Ich habe doch nirgendwo geschrieben, daß ich das Ganze in irgendeiner Weise sinnvoll finde oder vorhabe es selbst zu machen.
Ganz im Gegenteil sogar. Es ja was anderes, wenn der mittlerweile etwa gleichaltrige Tony Hawk sich so eine Kombination schnappt um ein Video auf YT hochzuladen oder ich! Wahrscheinlich habe ich mir am Ende des Tages alle Knochen gebrochen oder bin im Koma.
Mir selbt wäre diese Kombination auch eher unheimlich. Falls ich den Drang nach einem Adrinalin-Kick verspüre, gehe ich in meine Garage, suche mir 2 von meinen 7 Rennkarts aus, rufemeinen Sohn an und sage "Lass uns am Samstag oder Sonntag rüber auf Kartbahn fahren".
Um eine Wertung der Sache ging es doch gar nicht !!! Wenn ich jemand frage wie er das Wetter heute findet und ich als Antwort "Dunkelviolett" bekomme, dann stelle ich mir natürlich schon die Frage ob derjenige vielleicht nicht die gleiche Sprache spricht. Bei "lesen + verstehen" setzte ich eigentlich die gleichen Maßstäbe an.
Es ist theoretisches Szenario, da es diese ePaddles ja tatsächlich gibt !
Früher oder später werden solche Dinger vermutlich auch bei uns auftauchen. Das lässt sich irgendwie aus verschiedenen Faktoren ableiten. Die Kids haben Internet und schauen YouTube Videos. Wir leben ja schließlich auf einer abgeschotteten Insel.
Mich hat einfach nur mal interessiert gegen welche Gesetzte IRGENDJEMAND verstoßen KÖNNTE, falls man so eine Kombination in Deutschland mit sich führen WÜRDE ODER BETREIBEN WÜRDE!
Ich suche auch keine Bestätigung für meine Auslegung des Thema's sondern VERIFIZIERBARE Argumente dagegen. Ich selbst habe auch 1 oder 2 Anknüpfpunkte gefunden, welche man juristisch (vielleicht!) dagegegen in Feld führen könnte. Finde diese aber ein bisschen "dünn" und ohne irgendeine echte Referenz. VERMUTLICH würde so etwas dann eine jeweilige Einzelfallentscheidung mit völlig ungewissem Ausgang. Ich selbst werde nicht das Versuchskaninchen spielen und mich den juristischen Risiken und Konsquenzen aussetzen. Habe besseres mit meiner Zeit und meinem Geld zu tun!
In der Sache kann offensichtlich keiner etwas fruchtbares beitragen. Ausser persönlichen Wertungen und Anfeindungen gegen mich (ohne zwingenden Grund) kam bisher noch nix herüber, was in irgendeiner Weise einen rechtlichen Bezug hat. NUR DARUM ging es eigentlich und für so etwas sind ja Foren eigentlich da.
Warum also diese Aggressivität?
NOCHMAL in aller Deutlichkeit: Nicht Alles was machbar ist, ist auch sinnvoll. ICH WÜRDE DAS NICHT MACHEN, weil ich schon in den Videos sehen kann, daß die Sache nicht ganz ohne ist...
ABER: Gegen welche Gesetze der StVo. verstößt man KONKRET damit??? Ich (!) konnte keinen hieb- und stichfesten Punkt zum einhaken finden, da der Geetzgeber vermutlich nie auf die Idee gekommen ist, daß so etwas existiert oder vielleicht mal existieren könnte. Das ist für mich auch völlig nachvollziehbar!
Also BITTE sachlich bleiben! Ich wollte nur mal darüber diskutieren und keinen Shitstorm lostreten.