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Leihfahrzeug bei Haftpflichtschaden

Themenstarteram 3. November 2014 um 17:44

Hallo,

am gestrigen Tage bin ich unverschuldet in einen Unfall geraten, äußerlich ist nicht viel zu sehen, aber unter der Hülle ist so einiges defekt.

Die gegnerische Assekuranz hat mir eine Schadensnr. mitgeteilt und mich - wie üblich - über meine Schadensminderungspflicht aufgeklärt, was auch i.O. ist.

Aber ... der Scheinwerfer bzw. dessen Halterungen sind gebrochen, somit zeigt dieser direkt in den Gegenverkehr, eine Nachregulierung ist bei Xenon lt. Händler nicht möglich, daher ist lt. Gutachter - das eigentliche Gutachten bekommen ich am Mittwoch - das Auto nicht verkehrssicher.

Also habe ich die Versicherung angerufen und den Fall geschildert, dass zum einen der Händler ohne Gutachten keinen Finger rührt und zum anderen, eine provisorische Lösung mit dem Scheinwerfer nicht möglich ist.

Ein Leihwagen wird mir verweigert, da es lt. dieser eine Möglichkeit geben muss, das eine Nachjustierung möglich sei.

Sicher hätte der Händler den Scheinwerfer in einem Tag Vor Ort, aber durch die gebrochenen Halterungen ist eine Montage ausgeschlossen und ohne Gutachten kann mit der Instandsetzung nicht angefangen werden.

Wisst Ihr da Rat ?

Beste Antwort im Thema

Dass das Fahrzeug im Moment nicht verkehrssicher ist, heißt nicht, dass Du die gesamte Zeit einen Mietwagen erstattet bekommst.

Du bist, vereinfacht gesagt, dazu verpflichtet, das zu tun, was Du auch tun würdest, wenn Du selbst für den Schaden aufkommen müsstest.

Da würdest Du sicher auch einen Weg finden, den Scheinwerfer kurzfristig zu ersetzen, nicht wahr?

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"Die gegnerische Assekuranz hat mir eine Schadensnr. mitgeteilt und mich - wie üblich - über meine Schadensminderungspflicht aufgeklärt, was auch i.O. ist."

Abhängig von den Nutzungsgewohnheiten könnte man schon ein (eine Klasse tiefer?, jedenfalls besser) Ersatzfahrzeug in´s Blaue hinein mieten- ansonsten kann man auch Nutzungsausfall anwenden.

Wir haben hier im Allgäu schnelle Gutachter- ob das aber überall so ist?

Es wird wohl ein paar Tage dauern.

Wenn die "Gegnerische" zickt- Anwalt und jutis!

Das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher, daher Anspruch auf Ersatzfahrzeug, soweit ein solches erforderlich ist.

Aber du bist Herr des Verfahrens, daher solltest du, in Abstimmung mit dem Gutachter, den Händler mit der Bestellung des Scheinwerfers beauftragen.

Der Händler hält sich im Zweifelsfall ohnehin an dich, wenn es Probleme mit der Abtretung gibt.

Dass das Fahrzeug im Moment nicht verkehrssicher ist, heißt nicht, dass Du die gesamte Zeit einen Mietwagen erstattet bekommst.

Du bist, vereinfacht gesagt, dazu verpflichtet, das zu tun, was Du auch tun würdest, wenn Du selbst für den Schaden aufkommen müsstest.

Da würdest Du sicher auch einen Weg finden, den Scheinwerfer kurzfristig zu ersetzen, nicht wahr?

Hallo ins Forum,

man hat Anspruch auf einen Leihwagen a) für die Zeit der eigentlichen Repartur und b) im Fall eines nicht fahrbereiten oder verkehrssicheren Fahrzeugs für die Zeit, die benötigt wird, um das Fahrzeug - soweit technisch möglich - in einen fahrbereiten Zustand zu versetzen.

Da Du Xenon hast, wird's bei der Regulierung der beschädigten Scheinwerfer schwierig. Wenn bei denen etwas gebrochen ist, ist da regelmäßig der Kompletttausch fällig. Insoweit ist auch die Eilbeschaffung (ggf. mit Boten) eines Ersatzteils (hier wohl Komplettscheinwerfer) zumutbar, um möglichst schnell das Fahrzeug wieder fahrbereit zu bekommen.

Ich würde hier mit der gegnerischen Versicherung sprechen, wie die den Fall sehen und welche Zusatzkosten für die Eilbeschaffung übernommen werden.

Viele Grüße

Peter

PS: Bei einem abgefahrenen Spiegel hat die Gegnerversicherung bei mir anstandslos die Extrakosten für die Eillieferung (per Taxi) übernommen. Die waren mit 65 EUR auch billiger als ein Mietwagen gekostet hätte.

Ich habe die Beschreibung so gedeutet, dass der Gutachter das Fahrzeug bereits besichtigt hat, lediglich das schriftliche Gutachten am Mittwoch nachgereicht wird.

Da wird der Gutachter wohl in der Lage sein, schon jetzt eine Aussage zu treffen.

Themenstarteram 4. November 2014 um 5:51

Zitat:

Du bist, vereinfacht gesagt, dazu verpflichtet, das zu tun, was Du auch tun würdest, wenn Du selbst für den Schaden aufkommen müsstest.

Da würdest Du sicher auch einen Weg finden, den Scheinwerfer kurzfristig zu ersetzen, nicht wahr?

Meine eigene Versicherung würde hier nicht so reagieren, Auto beim vereinbarten Händler / Werkstatt abstellen, Leihfahrzeug und gut ist.

Eine Montage eines neuen Scheinwerfers ist nur bedingt möglich, aufgrund des vorliegenden Schadenbildes an den Halterungen ist auch hier eine Justierung nicht möglich, aber das schrieb ich ja bereits.

Werde heut früh nochmals eine gütliche Einigung Vor Ort mit der Assekuranz versuchen, sollte hier kein Ergebnis erzielt werden, ist wohl wieder der Rechtsanwalt gefragt.

Eine Aussage hat der Gutachter getroffen, nicht Verkehrssicher, aber die Versicherung will vorab nicht tätig werden.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 4. November 2014 um 06:51:40 Uhr:

...

Eine Aussage hat der Gutachter getroffen, nicht Verkehrssicher, aber die Versicherung will vorab nicht tätig werden.

Das wissen wir, aber man kann dem Gutachter auch noch andere Fragen stellen, z. B. ob der Scheinwerfer schon mal bestellt werden sollte oder wegen möglichem Totalschaden vorerst lieber noch nicht.

Themenstarteram 4. November 2014 um 11:46

Was nützt es, den Scheinwerfer zu bestellen wenn die Halterung hierfür gebrochen ist und dieser somit nicht zu montieren ist ?

Bei dem Beispiel vom Außenspiegel ist es ja so gewesen, dass der Rest ja in Ordnung war.

Du willst nicht mit dem Gutachter sprechen - dann lass es sein.

am 4. November 2014 um 13:22

und dann wäre da noch der ADAC, sofern man Mitglied ist. Da bekommst du einen Leihwagen auf deren Kosten für 7 Tage ob Unfall oder Panne. Die holen sich dann das Geld wieder von der gegn. Versicherung. Wie gesagt man hat dort einen Schutzbrief.

Zitat:

@schneefan schrieb am 4. November 2014 um 14:22:34 Uhr:

und dann wäre da noch der ADAC, sofern man Mitglied ist. Da bekommst du einen Leihwagen auf deren Kosten für 7 Tage ob Unfall oder Panne. Die holen sich dann das Geld wieder von der gegn. Versicherung. Wie gesagt man hat dort einen Schutzbrief.

Kann es sein, dass du da etwas verwechselst.

Welcher Schutzbrief soll das sein, der für ein nicht verkehrssicheres Unfallfahrzeug, das zu Hause steht, eine Ersatzfahrzeug bietet.

Themenstarteram 5. November 2014 um 7:25

Nach dem ich gestern erneut das gespräch mit der Versicherung suchte und meinen Standpunkt mitteilte, hat man mir nur ausweichend geantwortet.

Jede von mir angefragte Werkstatt wird keinen Finger rühren, bevor nicht das Gutachten vorliegt, somit bleibt das Fahrzeug nicht verkehrssicher.

Hab mir nun die Ansprechpartner notiert und die Sache einem RA übertragen, da ich wenig Lust habe, mich als Geschädigter weiter zu rechtfertigen.

Ich als Laie kann nur das wiedergeben, was der Gutachter und die Werkstätten mir mitteilten.

Nicht nur, dass ich bereits einen großen Teil meiner Arbeitszeit in Form von einem Urlaubstag opfern musste, sondern auch noch konträre Aussagen erhalte.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 3. November 2014 um 19:16:30 Uhr:

Du bist, vereinfacht gesagt, dazu verpflichtet, das zu tun, was Du auch tun würdest, wenn Du selbst für den Schaden aufkommen müsstest.

Da würdest Du sicher auch einen Weg finden, den Scheinwerfer kurzfristig zu ersetzen, nicht wahr?

Das hier ist einfach Bullshit. (Sorry).

Folgende Schritte sind zu unternehmen:

1. Fahren zur Werkstatt

2. Unterschreiben des Reperatur/Instandsetzungsantrags (damit ist deine Aussage entkräftet, man kümmert sich dadruch schnellstmöglich um die Behebung des Schadens.)

3. Erhalt des Mietfahrzeuges

3 a) Die Händler haben ihre Gutachter

3 b) Die Händler haben meist auch Anwälte zu empfehlen

4. Abtretungserklärung an den Anwalt unterschreiben

5. Papierkram

6. Auto abholen wenn fertig

7. Thema erledigt.

Ein guter Händler der sich mit Versicherungsschäden auskennt, macht schritte 1-3 das innerhalb von ner Stunde. Dann sitzt man im Mietwagen. Der Händler kümmert sich dann auch im den Gutachter und vermittelt meist auch einen fähigen Anwalt.

Sobald der Anwalt im Spiel ist, sind gegnerische Versicherungen oftmals kleinlaut.

Themenstarteram 5. November 2014 um 9:53

Ich bekam auch vom RA die Bestätigung, dass ich mich so drum kümmern muss, als ob ich den Schaden selbst verursacht hätte.

Insofern wird nun die Versicherung auch nun die Kostennote zur Einschaltung des Rechtsanwaltes übernehmen müssen.

Wenn man es einem Laien so schwer macht, hier eine gütliche Einigung zu erzielen und sich hinter verschiedensten Formeln zur Berechnung eines Leihfahrzeuges versteckt, so ist der eingeschlagene Weg wenig verwunderlich.

Ein Beispiel :

Ich fragte nach dem Kostenersatz für ein Leihfahrzeug bei einer Fremdfirma, die nicht mit der HDI in Verbindung steht, außer immer das Gleiche dass der Partner Sixt ist, bekam ich keine Antwort.

Das für mich als GESCHÄDIGTER hier die Lauferei um ein vielfaches höher ist, muss ich an dieser Stelle wenig erwähnen.

Somit werde ich wohl noch entsprechendes Wertausgleich für den enstandenen Schaden am Fahrzeug und Schadensersatz für meine Eigeninitiative fordern.

Mal schauen was kommt.

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