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Leihwagen bei Teilkasko
Hallo, ich habe am Auto meiner Frau einen Hagelschaden. Die zuständigen Gutachter meiner Versicherung sagen, das Auto muss ein paar Tage in die Werkstatt. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich als HUK-Kasko-Select-Kunde bei einem Teilkaskoschaden Anspruch auf einen Leihwagen habe? Ich glaube nämlich nicht. Der Nachbar, welcher ebenfalls in die Werkstatt muss, allerdings den Dienst einer kooperierenden Firma zur einfachen Dellenentfernung in Anspruch nimmt, bekommt laut den Zuständigen einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung gestellt. Ich muss allerdings komplett in eine Vertragswerkstatt. Hat hier jemand Erfahrung?
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17 Antworten
Hab´s mal ins Versicherungsforum verschoben.
Laut AKB hat man keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen (A 2.9, S. 10), wenn hat der Nachbar den Leihwagen als kostenlosen Service von der Werkstatt bekommen.
Wenn man bei HUK keinen Select Vertrag nutzt und sich im Schadensfall dennoch für die Select Regulierung (Schadensservice Plus) entscheidet bekommt man auch ein Ersatzfahrzeug. Meines Erachtens ist dies beim Select Vertrag halt einfach weggespart.
Genau zu Gunsten der Prämie
Zitat:
@Mixxy schrieb am 20. Juli 2021 um 22:30:40 Uhr:
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich als HUK-Kasko-Select-Kunde bei einem Teilkaskoschaden Anspruch auf einen Leihwagen habe?
Ich bin ganz sicher, dass das die HUK24 weiß. Sie gibt auf ihrem Portal Kontaktmöglichkeiten an.
Google hilft aber auch: "Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur zu günstigen Konditionen" schreibt HUK24.
Zitat:
@situ schrieb am 21. Juli 2021 um 09:24:58 Uhr:
Zitat:
@Mixxy schrieb am 20. Juli 2021 um 22:30:40 Uhr:
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich als HUK-Kasko-Select-Kunde bei einem Teilkaskoschaden Anspruch auf einen Leihwagen habe?
Ich bin ganz sicher, dass das die HUK24 weiß. Sie gibt auf ihrem Portal Kontaktmöglichkeiten an.
Google hilft aber auch: "Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur zu günstigen Konditionen" schreibt HUK24.
Nochmals:
Bei Select Verträgen gibt es kein Ersatzfahrzeug, das die Versicherung bezahlt.
Nur wenn man keinen Select Vertrag hat und in eine Select Werkstatt geht, wird der Leihwagen erstattet.
Steht doch sogar alles da „zu günstigen Konditionen“. Was günstig ist, ist relativ - jedenfalls gibt es keinen Anspruch.
Woraus ergibt sich der Anspruch @germania47 ?
Ich habe die aktuellen Versicherungsbedingungen ja oben angeführt. Da habe ich nichts gefunden - außer bei einem Totalschaden.
VG
Chris
Ich habe nicht nachgesehen, dafür den Ersatzwagen in den letzten 5 Jahren 3 Mal in Anspruch genommen.
1 VK und 2 kleine TK Schäden.
Eine Nachfrage bei der HUK wird den Sachverhalt bestätigen.
Das schreibt HUK 24, wenn man freiwillig zu einer Select-Werkstatt geht:
"Sie erhalten einen kostenlosen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur".
Google hilft (mir fast immer in ein paar Sekunden).
https://www.huk24.de/start_selfservice.do?show=1&docid=4689
Nicht vergessen, einen Anwalt einzuschalten (kleiner Scherz).
Meine Frau hatte einen Kaskoschaden und ist trotzdem in die Selectwerkstatt (kein Select-Vertrag), da das die beste Werkstatt im Umkreis ist und wir den Wagen so oder so dahin gebracht hätten, und hat natürlich einen Leihwagen bekommen. (Versicherung WGV Stuttgart)
Hier geht es um die HUK und nicht um die WGV. Ob alle das so handhaben ????????????????????
Zitat:
@situ schrieb am 21. Juli 2021 um 12:46:21 Uhr:
Hier geht es um die HUK und nicht um die WGV.
Das ist bei der HUK genauso. Kein Select-Vertrag, aber Fahrzeug wird in eine Select-Werkstatt zur Reparatur gebracht, dann gibt es auch kostenlosen Leihwagen.
Nur wie gut die Select-Werkstatt ist muss jeder selbst entscheiden.
Bei uns ist es nunmal die Werkstatt im Ort und da bringen fast alle Vertragswerkstätten ihre Fahrzeuge zur Instandsetzung hin.
Tochter mit Select musste ihren Wagen dorthin bringen und konnte für 14 Tage einen Leihwagen für insgesamt 40 Euro dort bekommen.
Bei einem früheren Schaden meiner Tochter konnte er die Leihwagenkosten ganz "verdrücken". Also Null Euro.
Man muss halt mit den Leuten reden. Die haben auch als Select-Werkstatt Spielraum.
Bei meinem letzten Glasbruch-Schaden, den ich über die HUK abwickeln ließ, bekam ich vom Scheiben-Tauscher kostenlos einen Leihwagen. Habe einen Vertrag mit Kasko-Select
Man triftet vom Thema ab. Die Frage war, ob man mit Kasko Select einen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat.
Zitat:
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich als HUK-Kasko-Select-Kunde bei einem Teilkaskoschaden Anspruch auf einen Leihwagen habe? Ich glaube nämlich nicht.
Die Versicherungsbedingungen, die man eingegangen ist oder akzeptiert hat, sagen bei Kasko Select dazu eindeutig "nein" (A 2.9 a.a.O.)
Zitat:
Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
Selbst ein Kasko Classic oder Kasko Plus Versicherter hat erst einmal keinen Anspruch darauf (abgesehen davon wenn er einen Schutzbrief hat), bekommt aber "wenn die Abwicklung trotz freier Werkstattwahl der HUK überlässt (Schadensservice Plus -> click)" dennoch einen Ersatzwagen. Das ist eine freiwillige Leistung, um Versicherte ohne Kasko Select dazu zu bewegen dennoch die Vertragspartnerwerkstätten aufzusuchen und somit die Kosten möglichst niedrig zu halten. Einen Anspruch hat man aus seinem Vertragsverhältnis erst einmal nicht und wenn die HUK dieses Modell einstellt, dann kann man sich nicht mehr darauf berufen.
Darüber hinaus kann natürlich die ausführende Werkstatt in allen Fällen auch kostenfrei einen Werkstattersatzwagen zur Verfügung stellen, er darf bloß (eigentlich) nicht abgerechnet werden. Wird er abgerechnet, kann die HUK das Geld dem Versicherten in Rechnung stellen.
Das ist richtig - wurde ja bereits dargelegt.