1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Leihwagen nach Unfall

Leihwagen nach Unfall

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 3. Juli 2006 um 17:23

Hallo liebe Gemeinde!

Mein Wagen ist Erstzulassung 13.06.06 - bringt scheinbar kein Glück!

Vorhin ist mir auf der BAB jemand aufgefahren.

Heckklappe eingedrückt, Stoßstange fehlt hälftig, Seitenteil gestaucht, Spalt an der hinteren Türe deutlich kleiner, Schalldämpfer runtergedrückt etc. etc.

Unfallverursacher ist bei der Allianz versichert.

Die meinen ich könnte für ca. € 95,- nen Leihwagen bei Audi mitnehmen. Hat jemand ne Idee was es dafür gibt?

Werde dann auch gleich mal nach den Lauftexten im Radio fragen.....

http://www.motor-talk.de/t1119142/f306/s/thread.html

 

Danke für Info

Kai

Ähnliche Themen
24 Antworten

muss nicht die Versicherung des Unfallverursachers dir den Leihwagen bezahlen ?? und bekommt man bei Audi nicht umsonst ein mindestens gleichwertiges Leihfahrzeug oder war das erst ab dem A6 ?

"Eine Klasse tiefer" wird mir immer gesagt...

hi

bist du denn beim adac? wenn ja würde ich da mal nachfragen ich glaube die müssten dir ein auto zur verfügung stellen

BN steht doch für Bonn, oder? Dann schau mal unter www.euromobil.de und suche nach Bonn, dort kannst du die Preisliste deiner Werkstatt anschauen. Sollte dabei sein.

Themenstarteram 3. Juli 2006 um 18:43

Danke für den Tip!

Aber die haben Preise :-(

Da ist Sixt etc. wirklich deutlich billiger.

Frag morgen mal meinen Verkäufer ob er mir nicht evtl. für das Geld was offenes mitgeben kann.

tt , Eos etc.

?????? :confused:

Wenn dir einer hinten drauf gefahren ist, dann bekommst du auch von dessen Versicherung einen Leihwagen bezahlt.

Wenn du nicht auf den Wagen angewiesen bist, bekommst du den Nutzungsausfall bezahlt.

Das ist dann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Bei mir waren das 70€ am Tag, die du überwiesen bekommst.

Ich würde da nochmal nachhaken!

Gruß Olli

Themenstarteram 3. Juli 2006 um 19:40

...schon klar, nur gilt normalerweise halt immer eine Klasse tiefer.

Wobei Klassen ja recht subjektiv sind, da ein S3 sicherlich höher zu entschädigen ist wie ein A4 mit 100 PS....

Red eigentlich nur ungern über meinen Job, aber ich hab vor längerer Zeit mal Verskfm. gelernt.

Ging mir nur drum was es bei Audi / VW für das Geld gibt.

Da hat mir Timo schon sehr geholfen. Frauchen liebäugelt evtl. nächstes Jahr mit nem Eos Jahreswagen und den könnte man so ja mal ausgiebigst testen. Ärgert mich schon genug mein neues Spielzeug für 10 - 14 Tage in der Werkstatt zu lassen!!

Nutzungsausfall ist leider nicht möglich, da ich das Auto beruflich benötige.

Danke aber auch an dich!

Kai

Also soweit ich mich erinnere, bekommst Du in diesem Fall nicht ein komplett neues Auto zugestanden?

Wenn Du natürlich zu 100 % unschuldig bist. Wir hatten den Fall mal mit einem Passat, da ist 3 Wochen nach EZ jemand reingedonnert. Schaden war ca. 3.500 €.

Wie die Abwicklung genau war, weis ich leider nicht mehr. Bis zur Neuauslieferung wurde ein gleichwertiger Ersatzwagen gestellt.

Gruß

Themenstarteram 3. Juli 2006 um 20:28

...das wäre natürlich ganz besonders prima, erneut lecker Essen in der "Werksküche" bei Abholung.

Gehört hab ich von solchen Fällen auch schon, wäre mir auch wirklich lieber, da auch die z.B. die Freisprecheinrichtung den Geist aufgegeben hat und ob der Wagen nachher wirklich wieder 100% ist ist ja auch nie ganz ganz sicher.

Aber das würde ja bedeuten, die hätten euch damals für Wochen nen Leihwagen gestellt. Wie war denn damals eure Laufleistung?

Neues Wägelchen wäre mir natürlich auch am liebsten.

Das hab ich noch gefunden : http://www.carsweb.de/article.php?sid=245&mode=thread&order=0&thold=0

Kai

Also, ich würd jetzt als erstes mal nen Anwalt einschalten, zahlt die Gegenseite.

Bei den Schäden, die Du beschreibst, fehlt da ja einiges.

Ich hab leider kaum mehr Einblick, da wir die Sache am Tag des Unfalls gleich dem Anwalt übergeben haben. Der hat dann alles weitere geregelt.

Soweit ich noch weis, hatte der Passat einen Rahmenschaden.

Für die 8 Wochen bis zur Neulieferung bekamen wir für 3 Wochen einen Passat und für den Rest der Zeit einen Golf Kombi. KM frei natürlich.

Gruß

Patrick

Ohne schriftliche Bestätigung würde ich mich nicht darauf verlassen.

Das endet sonst böse.

Die Allianz verschenkt auch sonst im Bereich der gegnerischen Unfallregulierung eher wenig.

Regel ist eine Klasse tiefer (Schadenminderungspflicht).

Hier die aktuelle offizielle Tabelle.

Demnach G, mit Goodwill H.

Das macht 59 bzw. 65 EUR

Diese Seite ist nach Unfällen recht hilfreich.

Genaues Durchlesen kann nicht schaden. ;)

am 4. Juli 2006 um 6:18

also bei meinem letzten unfall ende dezember 05

ist mir eine dame reingefahren. das auto war ziemilch totalschaden und da ich sicher war, aber auch die grünen, dass die dame eindeutig schuld ist, habe ich gleich bei der werkstatt einen ersatzwagen bekommen, den die andere versicherung zu zahlen hat ;)

war zwar nur ein VW VOX mit 50ps, aber der Dumbo (Peugeot 106) war auch nur glaub klasse 1! ;)

VW VOX ...

neues Modell? Kenn ich noch gar nicht :D

Zitat:

Original geschrieben von olli190175

Wenn du nicht auf den Wagen angewiesen bist, bekommst du den Nutzungsausfall bezahlt.

Das ist dann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Nein, der Nutzungsausfall ist in Tabellen geregelt (Madcruiser hat schon einen Link gepostet) und wird von allen Versicherungen gleich gezahlt.

Grüße

Jan

Deine Antwort
Ähnliche Themen