Lenkrad / Airbag kompatibilität
Grüße euch!
Ich habe mir vor ca. 4 Wochen einen E39 520i BJ 2000 zugelegt.
Fahrgestellnummer WBADT11070GY45784
Allgemein ist das Auto in einem super Zustand aber hier und da wurde vom Vorbesitzer etwas gemurkst.
Soweit ich das im Partslink und Leebmann24 sehen kann wurde das Auto mit dem Standard 4 Speichenlenkrad ausgeliefert welches natürlich durch ein 3 Speichenlenkrad mit dem runden Airbag vom E46 ersetzt wurde.
Hier steht der Airbag aber oben rechts etwas zu weit raus, soweit ich mir das erlesen konnte gibt's Unterschiede an der Lenksäule und bei den Airbags mit den Anschlüssen. Zurzeit ist ein Airbag mit den zwei Anschlüssen verbaut.
Soweit ich weiß kann man jedes Lenkrad verbauen egal welches Baujahr aber der Airbag muss zur Lenksäule passen, kann mir jemand sagen ob da so stimmt bzw. welchen Airbag ich hier brauchen würde?
Ahja und die Airbagleuchte ist auch hin und wieder mal an lässt sich aber durch Zündung an/aus wieder beheben. Im Fehlerspeicher wird komischerweise auch nichts abgelegt.
Besten Dank!
Ähnliche Themen
9 Antworten
Wenn die Kabelanschlüsse passen und das Lenkrad auf die Nabe geht dann passt das.
Ich habe auch ein Lenkrad vom e36 in meinen e34 gebaut.
Wenn die Verkabelung nicht passt würde die Airbaglampe leuchten und die Hupe nicht hupen.
Wenn der Airbag zu weit auf einer Seite absteht kann das sein das die Schraube die den Airbag hält nicht fest ist.
Woran das liegt das deine Lampe sporadisch angeht musste man mal auslesen.
Egal was du jetzt unternimmst um die Lampe in den Griff zu bekommen oder den Airbag einrichtest, ist alles verboten.
Ohne ein passendes Lenkrad mit nagelneuen Airbag, würde das Fahrzeug keine Plakette bekommen.
Da du jenes sicherlich nicht beim TÜV angibst, aber davon weißt, täuscht du den Prüfinspektor und schon bewegst du dich Richtung Straftat, ganz richtig, keine Ordnungswidrigkeit, Straftat.
Es folgt fahren ohne Zulassung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Sollte der schlimmste Fall eintreten, den ich dir nicht wünsche, dann möchte ich überall stecken, nur nicht in deiner Haut.
Gib das Auto zurück oder lass dir legal ein zugelassenes Modul verbauen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 11. Juli 2024 um 09:46:44 Uhr:
Wenn die Kabelanschlüsse passen und das Lenkrad auf die Nabe geht dann passt das.
Hm komisch. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ich die Torx Schrauben extra nochmal etwas angezogen habe aber naja dann werde ich es nochmal ausbauen.
Zitat:
@Schmiedekolben schrieb am 11. Juli 2024 um 12:10:36 Uhr:
Egal was du jetzt unternimmst um die Lampe in den Griff zu bekommen oder den Airbag einrichtest, ist alles verboten.
Ohne ein passendes Lenkrad mit nagelneuen Airbag, würde das Fahrzeug keine Plakette bekommen.
Da du jenes sicherlich nicht beim TÜV angibst, aber davon weißt, täuscht du den Prüfinspektor und schon bewegst du dich Richtung Straftat, ganz richtig, keine Ordnungswidrigkeit, Straftat.
Es folgt fahren ohne Zulassung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Sollte der schlimmste Fall eintreten, den ich dir nicht wünsche, dann möchte ich überall stecken, nur nicht in deiner Haut.
Gib das Auto zurück oder lass dir legal ein zugelassenes Modul verbauen.
Danke Herr Hobbypolizist aber weil das mein Auto ist und nicht deins, ich der alleinige Fahrer davon bin und nur ich das Risiko trage, habe ich mich dazu entschieden, dass mir das relativ egal ist.
Zitat:
@Schmiedekolben schrieb am 11. Juli 2024 um 12:10:36 Uhr:
Egal was du jetzt unternimmst um die Lampe in den Griff zu bekommen oder den Airbag einrichtest, ist alles verboten.
Ohne ein passendes Lenkrad mit nagelneuen Airbag, würde das Fahrzeug keine Plakette bekommen.
Da du jenes sicherlich nicht beim TÜV angibst, aber davon weißt, täuscht du den Prüfinspektor und schon bewegst du dich Richtung Straftat, ganz richtig, keine Ordnungswidrigkeit, Straftat.
Es folgt fahren ohne Zulassung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Sollte der schlimmste Fall eintreten, den ich dir nicht wünsche, dann möchte ich überall stecken, nur nicht in deiner Haut.
Gib das Auto zurück oder lass dir legal ein zugelassenes Modul verbauen.
Du denkst aber bitte dran das Lenkräder auch Modellübergreifend Verwendung fanden.
Da wir nicht genau wissen was wie verbaut wird ist es erst mal müßig über Illegalität zu schwadronieren.
Wie bei mir, mein Lenkrad fand Verwendung im e36 sowie e34. Daher völlig legal.
Das Lenkrad ist irrelevant, solange ein für das Fahrzeug neues Modul verbaut wird.
Tatsache ist, Airbags dürfen nicht aus Spenderfahrzeuge verbaut werden, das hat mitunter den Grund, das Airbags über Takata zurück gerufen werden.
Kommt man dem nicht nach, bekommt sogar der TÜV vom KBA Listen mit Fahrgestellnummern von den Fahrzeugen die ein Airbag verbaut haben die technisch nicht ordnungsgemäß funktionieren können.
Jetzt ist das Spenderfahrzeug auf dem Schrott, aber der Airbag wird unter falscher Fahrgestellnummer weiter im Umlauf gebracht.
Macht ja Sinn.
Ja wenn du das so meinst dann bringe mir mal Nachweise das ich kein Lenkrad umbauen darf. OK Airbag darf ich nicht anfassen. Lasse ich machen.
Aber wo ist jetzt das Problem wenn die in mehreren Modellen Verwendung fanden.
Ich sehe es nicht.
Muss man den Umbau vielleicht melden damit der Rückruf funktioniert? Mag sein. Aber auch dafür kenne ich keine Regelung.
Wenn du die kennst dann her damit. Ich werde gerne jeden Tag schlauer.
https://www.bghm.de/.../048-umgang-mit-airbag-einheiten?...
Ließ selbst
Ein Bild zeigt den hier passenden Text.
Ich darf aus, einbauen und sogar sprengen, ich habe da gesessen und kann versichern, Airbags dürfen nicht anderweitig verbaut werden.
Verstehe vom TE auch nicht die Offensive, ein Danke für die Info oder ein einfaches entgegen nehmen ist sinnvoller als Jemandem dumm zu kommen.
Kaum einer kennt die Tragweite, nur wenn dann doch was passiert ist sind diese Leute am heulen.
Sorry wenn ich Informationen preis gegeben habe die davor schützen sollen, ich bin aber auch ein Holzkopf.
Wo steht das was von Umbau?
Neu dürfte ich ja auf jeden Fall.
Und ob das andere so greift müsste man tiefer recherchieren.
Aber danke für den Hinweis. Wie der TE damit umgeht ist seine Angelegenheit.
Vielleicht kann sich ja noch ein Wissender noch mal dazu äußern.
Es ist nicht seine Angelegenheit. Ein Auto ist regelkonform oder eben nicht. Wenn nicht, keine Betriebserlaubnis und das wars. Egal ob der TÜV was merken kann oder eben nicht. Daher ist hier Feierabend. Wer mag, der gucke sich die Nutzungsbedingungen an.
Nach meinem Kenntnisstand: Ein Lenkrad samt Airbag zu handeln ist nicht verboten. Den Airbag aus dem Lenkrad auszubauen bzw. zu manipulieren ist es. Weil "Sprengstoff" - und mit einem Airbag ist nicht gerade zu spaßen.