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Lenkrad-Tausch & Garantie??

BMW 3er E90
Themenstarteram 6. Mai 2007 um 7:14

Hallo zusammen,

wie sieht es mit der BMW - Werksgarantie aus, wenn man das "Standard" Lenkrad gegen ein M-Lenkrad selber tauscht?

Ich habe privat ein M-Lenkrad von einem BMW-Mitarbeiter gekauft und fachmännisch von ihm einbauen lassen!

Der "CHECK" des KFZ ist OK und alles funktioniert einwandfrei!

AUßerdem haben wir auch den Schaltknauf gegen einen M-Knauf gewechselt.

Ich denke, dass dies doch keinen Einfluss auf die Garantie haben dürfte?

Was mein Ihr?

E91-Fahrer

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11 Antworten

Re: Lenkrad-Tausch & Garantie??

 

Zitat:

Original geschrieben von E91-Fahrer

Hallo zusammen,

wie sieht es mit der BMW - Werksgarantie aus, wenn man das "Standard" Lenkrad gegen ein M-Lenkrad selber tauscht?

Ich habe privat ein M-Lenkrad von einem BMW-Mitarbeiter gekauft und fachmännisch von ihm einbauen lassen!

Der "CHECK" des KFZ ist OK und alles funktioniert einwandfrei!

AUßerdem haben wir auch den Schaltknauf gegen einen M-Knauf gewechselt.

Ich denke, dass dies doch keinen Einfluss auf die Garantie haben dürfte?

Was mein Ihr?

E91-Fahrer

was soll es für einen grund geben bei Verwendung von Originalteilen die Garantie abzulehnen ? Abgesehen davon gibt es ein neues Urteil dass der Hersteller nachweisen muß dass das Fremdteil ursächlich den Fehler verursacht haben muß....

lg

Peter

Re: Lenkrad-Tausch & Garantie??

 

Zitat:

Original geschrieben von E91-Fahrer

wie sieht es mit der BMW - Werksgarantie aus, wenn man das "Standard" Lenkrad gegen ein M-Lenkrad selber tauscht?

Welche Werksgarantie?

am 7. Mai 2007 um 18:48

Garantie 6 Monate, danach bis zwei Jahre Gewährleistung.

Sprich zuerst kannste jeden Mist anmeckern - danach bis zwei Jahre muss der Fehler/Mangel eindeutig auf Seiten BMW's liegen.

Jedoch sehe ich nach neuem EU-Recht in diesem Falle bei Original-Teilen kein Problem. Jedoch wird BMW nicht für das Lenkrad gerade stehen. Ausser du hast es dort gekauft. AN sonsten eben der Händler bei dem du es gekauft hast. Und welche FOlgeschäden durch ein Lenkrad entstehen können, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

Zitat:

Original geschrieben von kimble2001

Garantie 6 Monate, danach bis zwei Jahre Gewährleistung.

Sprich zuerst kannste jeden Mist anmeckern - danach bis zwei Jahre muss der Fehler/Mangel eindeutig auf Seiten BMW's liegen.

Juristischer nonsens - sorry.

Problem: Nicht einmal die BMW-Verkäufer wissen es besser!

am 7. Mai 2007 um 19:16

Sorry - leider gar kein Nonsens:

http://209.85.135.104/search?...

Vorher denken, dann schreiben!

Du irrst.

Zitat:

Die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftige zweijährige Sachmängelhaftung des Händlers macht in den Augen einiger, vor allem deutscher Automobilhersteller eine spezielle Neuwagengarantie entbehrlich.

Blödsinn. Gewährleistung ist eine Sach- und Rechtsmangelhaftung für Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache. Diese ist ex lege vorgeschrieben (s. dt. BGB / österr. ABGB).

Eine ex contractu vereinbarte Garantie ist meist weitreichender, da hier Mängel innerhalb einer bestimmten Garantiezeit (=Zeitspanne) erfasst werden.

Bsp: Turbo wird nach einiger Zeit kapputt, ohne dass ein latenter Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Genau genommen zieht das keinen Gewährleistungs-, sehr wohl aber einen Garantieanspruch nach sich!

Beweisbarkeit: Zu beachten ist in diesem Zusammenhang freilich die Beweislastumkehr in den ersten 6 Mon zugunsten des Käufers.

Gewährleistung hat man zudem genau genommen nur gegenüber dem Veräußerer (BMW macht hier freiwillig eine vertragliche Ausnahme zugunsten des Kunden: lt. bmw.de kann man GWL-Ansprüche gegenüber jedem BMW-Partner geltend machen).

Garantie gibt hingegen idR der Fahrzeughersteller, womit die Durchsetzung gegenüber anderen Händlern (also nicht dem Veräußerer) sowieso unproblematisch ist.

Zitat:

Das hat eine ADAC-Umfrage bei allen hierzulande gängigen Fahrzeugmarken gezeigt.

Aha.

Zitat:

Danach geben BMW, Mercedes, Porsche, Seat und VW überhaupt keine Neuwagengarantie.

Um ihre ökonomischen Interessen abzusichern. Da nur wenige Kunden überhaupt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen, regt sich ja keiner auf.

Zitat:

Sie wollen sich allerdings gegenüber ihren Kunden in Bezug auf die Beweislast bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung besonders kulant zu zeigen.

Ich persönlich habe lieber einen Rechtsanspruch, als dass ich mich auf "Kulanz" verlassen muss.

Zitat:

Viele Autofahrer finden sich im Dickicht der Garantiebestimmungen nicht zurecht und kennen auch den Unterschied zwischen der gesetzlichen Sachmängelhaftung und einer Garantie nicht.

Das stimmt allerdings. Und dabei ist die ganze Sache so einfach.

Zitat:

Bei der Sachmängelhaftung muss der Händler per Gesetz zwei Jahre lang Schäden am Fahrzeug beseitigen, die schon beim Kauf vorlagen oder wo zumindest davon auszugehen ist, dass bereits beim Kauf etwas nicht ganz in Ordnung war. In den ersten sechs Monaten dieser Frist muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Auslieferung des Fahrzeugs noch nicht bestanden hat, danach liegt die Beweislast beim Käufer.

Zumindest dieser Absatz ist - für den Laien vereinfacht - grundsätzlich richtig.

Zitat:

Kann der Händler den Mangel auch im zweiten Versuch nicht beseitigen, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung verlangen.

Das mit dem "zweiten Versuch" steht so nicht im Gesetz, zumindest nicht im ABGB. Teilweise werden dem Veräußerer auch drei Verbesserungschancen gegeben, was sich aber wohl aus der Judikatur ergibt - nicht aus dem Gesetz.

Der Rechtsbehelf des Austausches wurde hier garnicht erwähnt. Einen Austausch des gesamten Autos wird wohl kein Händler freiwillig (=ohne dazu verurteilt zu werden) vornehmen. Aber hinsichtlich einzelner Teile (zB eine Felge) hätte der Artikel den Rechtsbehelf Austausch durchaus anführen können.

Zitat:

Anders bei der Garantie. Sie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers und bezieht sich in der Regel auf die einwandfreie Beschaffenheit bestimmter Bauteile während der Dauer der Garantie.

Stimmt. Wobei das "freiwillige Versprechen" idR Vertragsinhalt und somit bindend wird.

Zitat:

Im Zuge der Garantie hat der Kunde lediglich Anspruch auf Nachbesserung, eine Rückgabe oder Kaufpreisminderung ist in Garantiebestimmungen nicht vorgesehen.

Wiederum wurde Austausch nicht erwähnt. Gerade bei Garantiefällen ist Austausch einzelner Teile aber in der Praxis häufig (da Verbesserung unmöglich / unwirtschaftlich / zu aufwändig etc).

Zudem sind natürlich die Garantiebestimmungen des Fahrzeugherstellers bzw. das vertraglich Vereinbarte zu beachten.

Zitat:

Original geschrieben von kimble2001

Vorher denken, dann schreiben!

Ich gebe das Kompliment retour, mit folgendem Zusatz:

Man kann naturgemäß nicht alles wissen. Aber wenn man keine Ahnung hat - einfach mal F****e halten. ;)

Zitat:

Original geschrieben von kimble2001

Garantie 6 Monate, danach bis zwei Jahre Gewährleistung.

Sprich zuerst kannste jeden Mist anmeckern - danach bis zwei Jahre muss der Fehler/Mangel eindeutig auf Seiten BMW's liegen.

Jedoch sehe ich nach neuem EU-Recht in diesem Falle bei Original-Teilen kein Problem.

Um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen:

Die Verjährungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe (§ 933 Abs 1 ABGB).

Innerhalb der ersten 6 Mon findet eine Beweislastumkehr bezüglich des Zeitpunkts der Mangelhaftigkeit zugunsten des Übernehmers (Käufer) statt (präsumptio juris = widerlegbare Rechtsvermutung). Erfasst von der GWL sind wie gesagt nur Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe. Diese präsumptio juris tritt nicht ein, wenn sie mit der Natur des Mangels unvereinbar ist (zB verkalkte Scheibenwaschanlage!). s § 924 ABGB

"Jeden Mist anmeckern" ist demnach ebenso Blödsinn wie "Mangel eindeutig auf Seiten BMW's".

Und zu guter Letzt, weil auch bei e*ay immer alle vom "neuen EU-Recht" sprechen:

Die EU-Richtlinie 1999/44/EG legte nur gewisse Mindeststandards fest, die von den nationalen Rechtsordnungen umgesetzt wurden. In der Folge wurden also zB BGB und ABGB angepasst (Gewährleistungsfrist zB auf 2 Jahre angehoben).

Wenn also schon jemand vom "neuen EU-Recht" (1999!) schreibt, deutet das schonmal darauf hin, dass er nicht viel Ahnung hat.

Zu guter Letzt sei noch folgendes gesagt: Man sollte nicht jedem Zeitungsartikel unbedingten Glauben schenken, der vom Laien für den Laien zusammengeschustert wurde. Besonders dann nicht, wenn man diesen nicht einmal genau gelesen hat.

Ein Zeitungsartikel ist außerdem kein Gesetz.

am 7. Mai 2007 um 23:39

also ich hab mir beim tausch auf mein SMG-Lenkrad auch nichts gedacht, mach dir keine sorgen, was kann da schon großartiges passieren, wichtig ist das der airbag wieder funktioniert nach dem wechsel, naja MFT sollten auch wieder funzen :-)

am 8. Mai 2007 um 7:27

@ e90racer:

Wozu dienen eigentlich die SMG-Paddles im Handschalter? Machst Du damit das Radio lauter / leiser? :D

am 8. Mai 2007 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von InGlockWeTrust

@ e90racer:

Wozu dienen eigentlich die SMG-Paddles im Handschalter? Machst Du damit das Radio lauter / leiser? :D

GEILER KOMMENTAR !! :D

Na ja, vielleicht wird irgendwann auch 'mal das Getriebe nachgerüstet ... ;-)

am 8. Mai 2007 um 8:43

SMG-Lenkrad

 

ist bis jetzt nur ein optischer leckerbissen :-)

möchte aber in naher zukunft, wenn es möglich ist,

den tempomat bzw. stufentempomat über die wippen

bedienen!

habe es neuwertig zum spottpreis von 88,- ersteigert, das ließ ich mir nicht entgehen...grins, der einbau hat 50,- inkl. codierung gekostet!

es ist aber kein M-Lenkrad, sondern ein normales mit

M-sticker!

gruß

e90racer

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