Lenkradumbau
Hi, wollte fragen ob sich jemand mit dieser Lenkrad Thematik gut auskennt und weiß ob dieses Lenkrad auf den Bildern (war auf einem e46 und hat einen zweistufigen airbag) auf meinen e39 523i vorfacelift 01.2000 passt?
Danke im voraus!
11 Antworten
Nein, den runden Airbag gab es erst ab ca. 2002 und ein Umbau von gebrauchten Airbags ist generell verboten.
Zumal man sogar da vorsichtig sein muss, weil es Rückrufaktionen der Module gab, worin nur die Fahrgestellnummer erfasst ist.
Bedeutet, das du nicht weißt, ob dein Airbag 100% funktioniert.
Lass es besser.
Dachte es gibt da nur Einstufig, 2 Stufig. Klärt mich auf wenn ich falsch liege.
Einstufige bis 8/98, danach zweistufige.
Eine Veränderung ist eine Straftat, deutlich genug...?
Das ist ein sensibles Thema und wird nicht gerne angesehen in Foren.
Wenn es einstufige bis dahin gab, heißt es das meiner schon einen zweistufigen hat. Ich wollte nicht wissen, ob es eine Straftat ist oder nicht. Aber Danke trotzdem
@MR39
Zitat:
Ich wollte nicht wissen, ob es eine Straftat ist oder nicht. Aber Danke trotzdem
Wissenserweiterung, kann sich aber auch lebenserhaltend auswirken. Was spricht rational gesehen, somit dagegen? Wenn du persönlich davon nicht partizipieren möchtest, ist das ganz allein dein Ding.
Für alle anderen interessierten Mitleser:
Ohne Fach-/Sachkundenachweis = Schulung bzgl. Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, sind Arbeiten an Rückhalte-/Airbagsystemen gesetzlich nicht erlaubt. Siehe Punkt 2. Qualifikation der Mitarbeiter:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4137
Zusätzlich sind die BMW spezifischen Sicherheitsvorgaben und Arbeitsabläufe zu berücksichtigen!
Praxisbeispiele:
https://youtube.com/shorts/S-fZZB4JpPE?si=HMWGMzLpXraaiqc9
https://youtu.be/xjYYxrGCZUQ?si=ZIOOahjrU071A3_6
Gruß
wer_pa
Zitat:
@Schmiedekolben schrieb am 5. Januar 2025 um 00:53:33 Uhr:
Nein, den runden Airbag gab es erst ab ca. 2002 und ein Umbau von gebrauchten Airbags ist generell verboten.
Zumal man sogar da vorsichtig sein muss, weil es Rückrufaktionen der Module gab, worin nur die Fahrgestellnummer erfasst ist.
Bedeutet, das du nicht weißt, ob dein Airbag 100% funktioniert.
Lass es besser.
Zitat:
@Schmiedekolben schrieb am 5. Januar 2025 um 01:32:54 Uhr:
Einstufige bis 8/98, danach zweistufige.
Eine Veränderung ist eine Straftat, deutlich genug...?
Das ist ein sensibles Thema und wird nicht gerne angesehen in Foren.
Sorry aber das ist teilweise völliger Blödsinn, was du schreibst.
Punkt 1: Das "neue" Sportlenkrad wurde ab 09/2001 eingeführt. Es passt aber bei allen E39 ab Baujahr 09/1999 und darf dort auch verbaut werden. Es gibt im ETK sogar ausdrücklich den Punkt "Umrüstung Sportlenkrad", das war und ist zulässig, da das Lenkrad im E39 mit zweistufigem Airbagsystem die Zulassung hat, unabhängig vom Baujahr. Die Umrüstung an sich ist keine Straftat, sofern sie durch jemanden erfolgt, der die entsprechende Schulung für die Arbeit an Rückhaltesystemen hat und die hat in der Regel fast jeder KFZ Mechaniker/Mechatroniker. Die Verwendung des gebrauchten Lenkrads samt Airbag ist eine Dunkelgrauzone, siehe Punkt 4.
Punkt 2: Ja, die Lenkräder waren vom Takata Rückruf betroffen. Man kann das Lenkrad aber einbauen und zum BMW Vertragspartner fahren, um den Airbag prüfen zu lassen, denn das ist Anhand der Fertigungsnummer des Airbags möglich. Das muss BMW machen und den Airbag ggf. auch tauschen, wenn er vom Rückruf betroffen ist. Wenn sie es nicht machen wollen, einfach drauf hinweisen, dass sie dann die Haftung bei einer Fehlfunktion übernehmen. Spätestens dann machen sie es, auch wenn bei dem Auto bereits vorher eine Prüfung vorgenommen wurde. Kostet weder dich noch den BMW Händler irgendwas, weil die die Kosten für den neuen Airbag und die Arbeitszeit auf die BMW Rückrufmaßnahme abrechnen.
Punkt 3: Einstufig wurde bis 03/1999 verbaut, ab 03/1999 wurde auf zweistufig umgestellt. Baujahr wohlgemerkt, also Produktionsdatum, nicht Erstzulassung. Wenn der zweistufige Airbag verbaut ist, passen auch die neuen Vierspeichen und Dreispeichen Lenkräder ab Baujahr 09/2001 bei den älteren Baujahren ab 03/1999.
Punkt 4: Der Verkauf und Einbau von gebrauchten Airbags ist verboten, das ist grundsätzlich erstmal korrekt. Wird aber in der Praxis trotzdem betrieben und ist im Grunde genommen der Anlass für die ganzen Rückruf Aktionen beim E46 und E39, da ein Tausch des Lenkrads außerhalb einer BMW Werkstatt nicht dokumentiert wird. Wäre das ganze aber tatsächlich so illegal, wie es behauptet wird, dann würde es keine Rückrufe geben, weil es dann das Problem des Halters wäre, wenn ein nicht autorisierter Tausch durch ein gebrauchtes Lenkrad samt Airbag bei seinem Auto stattgefunden hat. Ist es aber nicht, denn BMW hat diese fehlerhaften Airbags in den Umlauf gebracht und hat dafür zu sorgen, dass sie getauscht werden, auch wenn sie in einem Auto auftauchen, in dem sie ab Werk nicht verbaut waren.
Also wenn ich Schwachsinn schreibe, Frage ich mich gerade woher du so ein gefährliches Halbwissen aufgegabelt hast
Sorry, das ich aus 09/2001 unfassbare 2002 gemacht habe,
Es bleibt aber dabei, gebrauchte Airbags dürfen nicht in anderen Fahrzeugen verbaut werden, auch wenn dieses in der Praxis anders gehandhabt wird.
Somit galt das nein nicht der Passung, es galt der Legalität, ich kann 1 und 1 zusammenrechnen, oder glaubst du, das der TE sich auf legalen Weg das Airbagmodul besorgt hat und sogar damit händeln darf.
Sieht für mich ganz klar nach Verstoß der Nutzungsbedingungen aus, aber kämpfe dafür weiter, ich habe anscheinend keine Ahnung davon.
Ich habe ganz nüchtern die Situation beurteilt. Weder "09/1998", noch "ca. 2002" ist korrekt gewesen.
Woher der Airbag kommt und wer ihn einbaut, kann hier keiner feststellen. Was grundsätzlich gilt, hab ich geschrieben.
1. Umbau von Vierspeichenlenkrad auf Sportlenkrad ist zulässig.
2. Arbeiten am Airbag haben durch geschulte Personen zu erfolgen
3. Der Einbau eines gebrauchten Airbags ist verboten
4. Sollte ein gebrauchtes Sportlenkrad samt Airbag in einem BMW verbaut sein, der ab Werk keins hatte, ist BMW per Anordnung des KBA zur Prüfung und wenn nötig auch zum Tausch des Airbags verpflichtet.
Was der Themenautor mit diesem Wissen in seiner Garage macht oder nicht macht, können du und ich weder beeinflussen, noch verhindern...
Ich sehen hier noch mehr Verstöße gegen die Beitragsregeln ... als beruhigt euch. soll doch für alle ein schöner Sonntag werden. Das Thema an sich ist schon sensibel genug, um sich ein Schloss einzufangen.
Natürlich, wir haben uns doch immer alle lieb.
Love is in the air