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Lenkrad und Schaltwippen - "Tuning" am R8 Typ 42 V10 Facelift
Hallo liebe Leute,
ich hoffe Eure Feiertage waren schön und ihr seid gut ins neue Jahr gekommen…
Ich würde mich dieses Jahr gerne dem Lenkrad und den Schaltwippen meines R8 annehmen und diese Teile etwas „aufpeppen“. Ich habe den V10 Typ 42 Facelift, welcher das neue R8-Lenkrad (Teilenr. 420.419.091 X) ab Werk verbaut hat.
Ich möchte dabei aber nicht riskieren, meine Betriebserlaubnis zu verlieren, mich also im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen.
Dazu habe ich bereits im Internet recherchiert, jedoch sind diverse Unsicherheiten und Fragen offen geblieben. Einige konkreter und einige eher allgemeiner Natur. Vlt. kann der ein oder andere ja etwas dazu beisteuern… da wäre ich jedenfalls sehr dankbar.
Generell habe ich gelesen, dass nachträgliche Carbon-Verkleidungen von Teilen des Lenkrades (die ja im Trend sind) mit großer Sicherheit zum Verlust der Betriebserlaubnis führen und auch kaum nachträglich eingetragen werden können.
Neubelederungen und/oder neue Nähte sind scheinbar kein Problem, insofern das Lenkrad im Kern seiner ursprünglichen Form erhalten bleibt.
Hat hier jemand diesbezüglich schon mal Erfahrungen sammeln können, insbesondere mit dem gleichen Auto?
Des Weiteren scheint es so zu sein, dass viele kommerzielle Anbieter im Internet das alte R8-Lenkrad (Teilenr. 8J0 419 091 X) als Basis nehmen, dieses umarbeiten (insbesondere hinsichtlich markanter Griffmulden, Neubelederung, Nähte, Carbon etc.) und zum Verkauf anbieten.
Weiß jemand, ob die Verwendung des alten Lenkrades (Teilenr. 8J0 419 091 X) aus dem Vor-Facelift-Modell im Facelift-Modell einfach legal verbaut werden kann bzw. ob es, wenn nicht, nachträglich eintragungsfähig ist? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Ich vermute zudem, dass selbst eine Änderungen an den Griffmulden das Lenkrad im Sinne der Zulassung verändern und zu einem Verlust der Betriebserlaubnis führen kann? Ist das korrekt?
Zudem habe ich vor kurzem die Abdeckung des Airbags neu beledert mit schönen Nähten erworben. Es handelt sich nur um die Abdeckung, der Airbag selbst muss übernommen werden. Hat das schon mal jemand gemacht, kann da was schiefgehen bzw. besteht da aus Sicht der Betriebserlaubnis Gefahr?
Zuletzt zu den Schaltwippen:
Ich habe letztes Jahr Schaltwippen aus Carbon erworben, die laut Verkäufer 1:1 ausgetauscht werden können und einfach nur eingeklickt werden. Die Originalen aus Metall kommen mir zu klein vor und gefallen mir nicht.
Lt. meinem TÜV vor Ort können diese OHNE Prüfung einfach ausgetauscht werden und müssen auch nicht eingetragen werden. Ich habe dem TÜV-Mann erklärt, dass diese die originalen Schaltwippen ersetzen, also keine Aufsätze sind o.ä... Er blieb bei seiner Aussage, dass dies keiner TÜV-Freigabe bzw. Eintragung bedarf.
Hat da jemand Erfahrungen gemacht bzw. kann das bestätigen?
Zu guter Letzt:
Kennt jemand eine Werkstatt, vornehmlich im Südwesten Deutschlands, an die man sich mit sowas wenden kann, wenn es um Einbau geht?
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen...
Gruß
Sebastian