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Lenkrad und Schaltwippen - "Tuning" am R8 Typ 42 V10 Facelift
Hallo liebe Leute,
ich hoffe Eure Feiertage waren schön und ihr seid gut ins neue Jahr gekommen…
Ich würde mich dieses Jahr gerne dem Lenkrad und den Schaltwippen meines R8 annehmen und diese Teile etwas „aufpeppen“. Ich habe den V10 Typ 42 Facelift, welcher das neue R8-Lenkrad (Teilenr. 420.419.091 X) ab Werk verbaut hat.
Ich möchte dabei aber nicht riskieren, meine Betriebserlaubnis zu verlieren, mich also im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen.
Dazu habe ich bereits im Internet recherchiert, jedoch sind diverse Unsicherheiten und Fragen offen geblieben. Einige konkreter und einige eher allgemeiner Natur. Vlt. kann der ein oder andere ja etwas dazu beisteuern… da wäre ich jedenfalls sehr dankbar.
Generell habe ich gelesen, dass nachträgliche Carbon-Verkleidungen von Teilen des Lenkrades (die ja im Trend sind) mit großer Sicherheit zum Verlust der Betriebserlaubnis führen und auch kaum nachträglich eingetragen werden können.
Neubelederungen und/oder neue Nähte sind scheinbar kein Problem, insofern das Lenkrad im Kern seiner ursprünglichen Form erhalten bleibt.
Hat hier jemand diesbezüglich schon mal Erfahrungen sammeln können, insbesondere mit dem gleichen Auto?
Des Weiteren scheint es so zu sein, dass viele kommerzielle Anbieter im Internet das alte R8-Lenkrad (Teilenr. 8J0 419 091 X) als Basis nehmen, dieses umarbeiten (insbesondere hinsichtlich markanter Griffmulden, Neubelederung, Nähte, Carbon etc.) und zum Verkauf anbieten.
Weiß jemand, ob die Verwendung des alten Lenkrades (Teilenr. 8J0 419 091 X) aus dem Vor-Facelift-Modell im Facelift-Modell einfach legal verbaut werden kann bzw. ob es, wenn nicht, nachträglich eintragungsfähig ist? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Ich vermute zudem, dass selbst eine Änderungen an den Griffmulden das Lenkrad im Sinne der Zulassung verändern und zu einem Verlust der Betriebserlaubnis führen kann? Ist das korrekt?
Zudem habe ich vor kurzem die Abdeckung des Airbags neu beledert mit schönen Nähten erworben. Es handelt sich nur um die Abdeckung, der Airbag selbst muss übernommen werden. Hat das schon mal jemand gemacht, kann da was schiefgehen bzw. besteht da aus Sicht der Betriebserlaubnis Gefahr?
Zuletzt zu den Schaltwippen:
Ich habe letztes Jahr Schaltwippen aus Carbon erworben, die laut Verkäufer 1:1 ausgetauscht werden können und einfach nur eingeklickt werden. Die Originalen aus Metall kommen mir zu klein vor und gefallen mir nicht.
Lt. meinem TÜV vor Ort können diese OHNE Prüfung einfach ausgetauscht werden und müssen auch nicht eingetragen werden. Ich habe dem TÜV-Mann erklärt, dass diese die originalen Schaltwippen ersetzen, also keine Aufsätze sind o.ä... Er blieb bei seiner Aussage, dass dies keiner TÜV-Freigabe bzw. Eintragung bedarf.
Hat da jemand Erfahrungen gemacht bzw. kann das bestätigen?
Zu guter Letzt:
Kennt jemand eine Werkstatt, vornehmlich im Südwesten Deutschlands, an die man sich mit sowas wenden kann, wenn es um Einbau geht?
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen...
Gruß
Sebastian
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8 Antworten
Hallo zusammen,
tatsächlich kann niemand etwas zu den genannten Themen sagen? Sehr schade…
Gruß
Sebastian
Hi, das Lenkrad ist immer das selbe, egal ob R8 oder TT,A3 etc.. Da gibts keinen Unterschied, ausser die Bestückung und Logos. Da kommt einfach ein Aufkleber rein wo das Teil genutzt wird und fertig. Das Vorfacelift hat nicht so schöne Daumenauflagen und wäre eher ein Downgrade würde ich jetzt mal sagen. Homogenisiert wird immer für den TYP 42 nicht für Facelift / Vorfacelift V10 oder V8. Ein Teil geht für alle Modelle des Typ 42
Unterscheidung also nur in die Gruppe 42 und 4s.
Zitat:
Zudem habe ich vor kurzem die Abdeckung des Airbags neu beledert mit schönen Nähten erworben. Es handelt sich nur um die Abdeckung, der Airbag selbst muss übernommen werden. Hat das schon mal jemand gemacht, kann da was schiefgehen bzw. besteht da aus Sicht der Betriebserlaubnis Gefahr?
Selbstverständlich erlischt die Betriebserlaubnis, da diese nachträglich belederten Abdeckungen keine Zulassung haben. Original belederte haben spezielle Perforierungen/Nähte, wo das Leder sich öffnet, im Fall das der Airbag auslöst. Einige Anbieter werben zwar damit, dass ihre Abdeckungen dies auch haben aber irgendein Zertifikat darüber haben sie in der Regel nicht.
Achso, Danke für den Hinweis! Ich dachte immer, die Abdeckung klappt in dem Fall, dass der Airbag auslöst, einfach nur weg und bleibt als ein Teil stabil?
Diese Variante gibt es auch. Wie sich das genau beim R8 verhält, kann ich allerdings nicht sagen. Ich hatte mir damals auch so eine Kappe gekauft und da hatte der Verkäufer angegeben, dass das Leder entsprechende Stellen zum aufplatzen eingearbeitet haben soll.
Danke für Deine Antworten!
Mit "Bestückung" meinst Du die Bedienelemente im Lenkrad und die Lenkradspange? Diese Teile sind beim Vorfacelift-und Facelift-Lenkrad doch anders geformt, zumindest sieht dies auf Bildern für mich immer so aus!?
Siehe dazu Bild 1: Da liegen links Facelift und rechts Vorfacelift-Variante nebeneinander.
Ich habe letztes Jahr folgendes Lenkrad erworben (Siehe Bild 2): Die Bedienelemente und die Schaltwippen sehen aus wie die der Facelift-Variante. Allerdings sehen die Daumenauflagen nochmal ganz anders aus. Der Aufkleber auf dem Lenkrad gibt die Teilenr. 8J0 419 091 X an. Ich habe diese Variante seitdem schon des öfteren online gesehen. Welche Variante ist das und kann ich die auch ohne Bedenken hinsichtlich Zulassung in den Typ 42 einbauen?
Wäre super, wenn du mir da weiterhelfen könntest... Danke schonmal im Voraus
Gruß
Sebastian
Hi
So wie der Prüfer es schon sagte, das Facelift Lenkrad in Vorfacelift Karosse
braucht nicht extra eingetragen werden.
Typ 42 ist 2007-2015 egal ob Vorfacelift oder Facelift.
Ich habe das FL Lenkrad seit 2016 in meinem 2007 R8 drin
Tom